Ratsprotokoll vom 3. März 1905

Mit Rücksicht darauf, dass Gesuchsteller ohnedies noch in diesem Jahre am 13. Dezemb 1905 die ihm laut Gemeinderatsbeschluss vom 4. Dezemb 1903 zugesicherte definitive Anstellung als st. Beamte erlangt und damit eine bedeutende GehaltsErhöhung erfährt kann seitens der I. Sektion dieses Ansuchen nicht befürwortet werden und stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen: Es werde mit Rücksicht auf die in diesem Jahre bevorstehende definitive Anstellung des Gesuchstellers dem Ansuchen um Erhöhung des Diurnums keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 29 Präs. Auf Grund der § 2 der Heimats-

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