für außerordentliche Visiten im Spitale aus Gemeindemitteln aufgehoben wurde, so erscheint das Ansuchen des Herrn städt Primarius begründet, weil dadurch das bewilligte Wagenpauschale wieder teilweise restringirt würde, was jedoch nicht in der Absicht der Bewilligung gelegen sein kann und auch nicht ausgedrückt wurde. Es wird daher seitens der I. Sektion gestellt der Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen: Es habe auch nach dem Beschlusse des Gemeinderats von 20. Jänner 1905 womit dem städt Primarius Herrn Dr Kotz ein jährliches Wagenpauschale von 600 K bewilligt wurde,
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