Mit Rücksicht darauf, daß Gesuchsteller die in den Gemeinderatsbeschlessen vom 4. März 1898 u 11. Oktob 1901 normirten Bedingungen zur Verleihung des Bürgerrechts nachgewiesen hat, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchsteller Leopold Schmid im Sinne der Gemeinderatsbeschlüsse vom 4. März 1898 u 11. Okt 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr und in Ansehung seiner Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 2606. 2. Personalien. Liegt vor das Ansuchen des städt. Polizeiund Gefangenhaus Inspektor Georg Laher
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