kk Statthalterei in Linz vom 12. Dzb 1904 Z 29511 erlangten öst. Staatsbürgerschaft und die mit Beschluß des Gemeinderates vom 29. April 1903 erteilte bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr, stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Sigmund Grünwald und dessen Frau Antonia nun definitiv in den Heimatsverband der Stadt Steyr aufgenommen und hat derselbe im Sinne des Landesgesetzes vom 29. Jänner 1904 LGBl N 12 eine Aufnahmstaxe von 50 K zu entrichten. Einstimmig nach Antrag Z 462. Zur Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr im Sinne des § 2 der Heimatsgesetz Novolle vom 78896 werden beantragt:
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