3 Eigentum der Eheleute Friedrich und Barbara Ehrl ist. Die vorhin genannten Besitzer dieses Grundes haben gelegentlich der Erhebungskommission das Eigentumsrecht angesprochen. Die Sektion stellt den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, daß die Grundfläche ab e, d, a der Skizze als Eigen¬ tum zum Hause Sierningerstraße 98 des Herrn Friedrich Ehrl gehörig anerkannt werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.610. b) Liegt folgender Bericht vor: Bei der am 17. Oktober 1904 vorgenommenen Begehungskommission betreffend Neuauf¬ nahme der Stadt Steyr wurde konstatiert, daß die laut ange¬ schlossener Situationsskizze ersichtliche und grünbezeichnete Grund¬ fläche zur Grundparzelle 13101 Weg gehört, jedoch auf dieser ein Ziehbrunnen sich befindet, welcher Eigentum der Josefa Pachner, Hausbesitzerin Duckartstraße 21, ist. Die genannte Besitzerin gibt vor der Erhebungs=Kommission an, daß die vor¬ herigen Besitzer dieses Hauses schon angegeben haben, daß diese Grundfläche zum Hause Duckartstraße 21 gehört und infolge dessen auch der Brunnen ausgeführt wurde, würde aber, wenn dies nicht der Fall sein sollte, an die Stadtgemeinde das Er¬ suchen stellen, daß diese Grundfläche ihr überlassen wird. Steyr, 5. Jänner 1905. Peter, Oberingenieur. Laut Protokoll vom 7. Jänner 1905 ersucht Josefa Pachner um Ueberlassung dieses Grundteiles zum Preise von 10 K und erklärt sich bereit, die bücherliche Durchführung dieses Grundkaufes aus Eigenem zu bestreiten. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem der beanspruchte Grundteil außerhalb der Bau¬ linie liegt, beantragt die Sektion, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, daß der Frau Josefa Pachner, als Besitzerin des Hauses Duckartstraße 21, der in beiliegender Skizze mit f be¬ zeichnete Grundteil gegen den Preis von 10 K überlassen werde jedoch mit der Bedingung, daß der in die Baulinie einspringende Teil des Brunnens nicht überlassen wird, sondern der Brunnen so herzustellen ist, daß das in der Baulinie an¬ gelegte Trottoir nicht benutzt werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 556. # Herr Franz Stohl jun ersucht um Vornahme eines Grundtausches zwischen ihm und der Stadtgemeinde Steyr behufs Regulierung des vindierten Besitzes bei seinem Stadel in der Schönau E.=Z. 437, Parzelle 152 und 153. Der Sektionsantrag hierüber lautet: In Erwägung, daß die dem Herrn Stohl jun gehörige Parzelle 153 als Straße benützt wird, und deren Benützung auch für den Verkehr notwendiger erscheint, stellt die Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß die Parzelle 153 mit 39 Quadratmeter abgetrennt, in das Eigen¬ tum der Stadtgemeinde Steyr übernommen und dafür aus Parzelle 1310 das Trennstück t, g, h, i, k in das Eigentum des Herrn Stohl jun übergeben werde. Die Kosten der Grund¬ trennung und bücherlichen Eintragung werden von Herrn Stohl jun. getragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1640. 15. Antrag auf Anschaffung von Enzbäumen, Brückenstreu und Trottoirpfosten für das Jahr 1905. Auf Grund der vorliegenden Zusammenstellung des städt. Bauamtes stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle die Anschaffung des Er¬ fordernisses an Enzbäumen, Brückenstaffeln, Trottoirschwellen und Pfosten; ferner Straßenbarrieren, Brückenvorleg= und Ge¬ länderbäumen aus den Präliminar=Posten 1, 2, 4 per 3400 K genehmigen. Die Ausschreibung und Vergebung der Lieferung der ver¬ schiedenen Holzarten wolle der III Sektion übertragen werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1121. 16. Ansuchen mehrerer Hausbesitzer um Herstellung eines Kanales zwischen den Häusern Nr. 80 bis 92 in der Sierningerstraße. Ueber das vorliegende Ansuchen mehrerer Hausbesitzer in der Sierningerstraße um Verlängerung des Hauptkanales resp. Einzapfung vom Hause Nr 92 bis zum Hause Nr. 80 Sierninger¬ straße und über das Ergebnis der hierüber mit den betreffenden Hausbesitzern gepflogenen Verhandlungen stellt die Sektion folgen¬ den Antrag: Die Sektion hält die Herstellung bezw. Verlängerung des Kanales aus den in der Eingabe erwähnten Gründen für not¬ wendig. Jedoch mit Rücksicht darauf, daß von zwei Hausbesitzern die verlangte Erklärung, eventuelle Schäden welche durch die Arbeiten bei Herstellung des Kanales an Gebäuden entstehen könnten, selbst zu tragen, nicht zu erlangen ist, kann die Sektion an den löblichen Gemeinderat nur den Antrag stellen, vorläufig den Bau dieses Kanales nicht zu beschließen. Herr G.=R. Schachinger hält die Herstellung dieser Kanalverlängerung für höchst notwendig mit Rücksicht auf die dort herrschenden sanitären Uebelstände. Wenn schon die Kanal¬ verlängerung in der projektierten Richtung nicht durchführbar sei, so könnte der Kanal durch den Garten des Pfefferl geleitet werden. Jedenfalls müsse in dieser Richtung etwas geschehen, welcher Ansicht sich Herr G.=R. Hack anschließt. Nach einigen Aufklärungen seitens des Herrn Referenten wird der Antrag der Sektion mit Majorität angenommen. Z. 28.114. 17. Holzschlägerungen auf dem Exerzierplatze. Liegt folgender Bericht vor: Auf den unter anderem von der Stadtgemeinde zur An¬ lage eines Exerzierplatzes erworbenen Waldparzellen 394 und 767/1 in der Gemeinde Gleink ist die Abholzung schlagbaren Stammholzes notwendig geworden. Dem Unternehmer muß gleichzeitig die Rodung und Planierung der Rodelöcher auf diesen Parzellen aufgetragen werden. Das Kasernbau=Komitee wäre zu ermächtigen, die Arbeit zu vergeben in Ansehung der Unerheblichkeit des Gegenstandes. Der Bürgermeister: Stigler. Der Sektionsantrag hierüber laute Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, daß die alten Bestände auf den zu den Exerzierplatz=Gründen gehörigen Wald¬ parzellen 394 und 797/1 abgeschlagen werden. Zur Vergebung dieser Arbeit wird das Kasernbau=Komitee ermächtigt. Einstimmig nach Antrag. IV. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 18. Verleihung einer Zachhuber'schen Pfründe. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei die durch den Tod des Franz Schasko in Erledigung gekommene Simon Zachhuber'sche Pfründe monatlicher 14 K an dessen bezugsbe rechtigte Witwe Juliana Schasko zu übertragen, jedoch nur unter der Bedingung, daß sie ihren Sohn Karl Schasko unter allen Umständen anhält, sich um eine entsprechende Arbeit umzusehen, da sie sonst den Anspruch auf diese Pfründe verlieren würde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 27 439 Nachdem sohin die Tagesordnung erledigt ist, gibt der Herr Vorsitzende zu Punkt 7 der Tages=Ordnung, betreffend das Ansuchen der Firma Winternitz Neffen um Bewilligung zur Führung des Panthers auf ihren Messer=Erzeugnissen, die Be¬ stimmung des § 3 des Gesetzes vom 6. Jänner 1890, R.=G.=Bl. Nr. 19, betreffend den Markenschutz, zur Aufklärung bekannt, wonach öffentliche Wappen von der Registrierung bezw. von der Erwerbung des Alleinrechtes ausgeschlossen find. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. Die Verifikatoren: Der Vorsitzende: ruck
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