Liegt vor das Ansuchen des Josef Schopper, Maurermeisters in Neuschönau um Rückzahlung der von ihm sz. erlegten Bürgerrechtstaxe p 50 K nachdem er in Folge Zuständigkeitsänderung dieses Rechtes verlustig wurde. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem eine Rückvergütung der Bürgerrechtstaxe im GemeindeStatute von Steyr nicht vorgesehen ist und die Verleihung des Bürgerrechts niemals als Kauf dieses Rechts aufgefaßt werden kann, so stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde diesem Gesuche aus den
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