3 4. Amtsbericht über den Stadtkassa=Journals¬ Abschluß pro August 1904. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über die Ein¬ nahmen und Ausgaben der Stadtkassa für den Monat August 1904 wie folgt: 34.394 K 67 h Einnahmen im Monat August 1904 31.618 „ 50 „ Kassarest vom Vormonate Gesamt=Einnahmen . . 66.013 K 17 7 27.025 „ 85 „ Ausgaben im August 1904 . . . 38.987 K 32 R Kassarest pro September Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journal durch die Herren Gemeinderäte Heindl und Meditz geprüft und richtig befunden wurde. 0 Zur Kenntnis. — Z. 25.257. 5. Ausweis über das Erträgnis des Herbstmarktes. Nach dem Berichte des städt. Kasseamtes ergab der dies¬ jährige Herbstmarkt eine Einnahme von 2034 K 75 h u. zw. an Marktgefälle 1849 K 78 h, an Polizeiwachtgeld 184 K 97h. Zur Kenntnis. — Z. 23.330. 6. Ansuchen des Herrn Franz Gruber um Nachsicht der 3. Rate des Platzgeldes für seine Kasernbau¬ Schankstelle. In dieser Eingabe macht Bittsteller geltend, daß er durch die Bauordnung des Herrn Plochberger geschädigt wurde, da seine Arbeiter nicht zur Frühstück= und Jausenzeit sich vom Bau¬ platze entfernen durften, außerdem derselbe lauter Italiener be¬ schäftigte, welche ihre eigene Kantine hatten Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem es zweifellos ist, daß der Bierausschank bei Wiederbeginn der Bauperiode besser werden dürfte, die Aus¬ schank=Konzession erst im Juli 1905 endet, so wird auf die Be¬ willigung des Nachlasses der im Februar 1905 fälligen 3. Rate von 233 K nicht eingeraten. Der löbl. Gemeinderat wolle daher beschließen, es werde auf dieses Ansuchen nicht eingegangen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.866. 7. Ausuchen der Firma Frühmann und Brunner um Pauschalierung der Mautgebühren pro 1905. In dieser Eingabe bietet diese Firma für ihre sämtlichen Last= und Kaleschfuhren eine Pauschalmautgebühr von 300 K an. Der Leiter der städt. Gefällseinhebung, Herr Karl Jöbstl, gibt bekannt, daß in der Zeit vom 1. November 1903 bis 31. Oktober 1904 seitens dieser Firma 1983 zweispännige Fuhren die Mauten passierten, was einer Mautgebühr von 396 K 60 h entspricht. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Bezug auf den Bericht des Leiters der städt. Gefälls¬ einhebung wolle der löbl. Gemeinderat beschließen auf das Mantpauschalanbot der gesuchstellenden Firma Frühmann und Brunner für das Jahr 1905 nicht einzugehen, jedoch dieser Firma ein Mautpauschale von rund 400 K vorzuschlagen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.577. 8. Einladung zum Beitritte zur „Gesellschaft für neuere Geschichte Oesterreichs“ Ueber diese Eingabe stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, den Beitritt zu dieser neu gegründeten Gesellschaft vorerst nicht in Aussicht zu nehmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.825. 9. Ansuchen des Vereines der Oberösterreicher in Innsbruck um Anweisung des Jahresbeitrages pro 1904. Hierüber stellt die Sektion den Antrag, der Gemeinderat wolle den Mitgliedsbeitrag per 6 K für das Jahr 1904 wieder bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.431. 10. Spendengesuch. Ueber das vorliegende Ansuchen des Aktions=Komitees zur Gründung des „Hospizes der Barmherzigkeit“ in Walchau bei Karlsbad um einen Beitrag stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle in Ansehung der häufigen Inanspruch¬ nahme auf dieses neue Gesuch nicht eingehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.183. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ Bürgermeister Franz Lang. 11. Ansuchen der österr. Waffenfabriksgesellschaft n Steyr um Uebernahme der sog. Auböckbrücke in das Eigentum der Gemeinde. Liegt folgende Eingabe vor: Löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr Wir beehren uns mitzuteilen, daß unsere über den Vogl¬ sang=Werkskanal führende Brücke nächst dem Waffenfabriks¬ Objekte 9 derart schadhaft geworden ist, daß die Reparatur welche nach dem Kostenvoranschlage des Herrn Zimmermeisters Julius Huber hier auf 440 K zu stehen kommt, nicht hinaus¬ geschoben werden kann. Wir sind bereit, die Reparatur der Brücke auf unsere Kosten sofort in Angriff zu nehmen, ersuchen jedoch unter Einem die löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung, in Anbetracht des Umstandes, daß die Brücke in erster Linie dem öffentlichen Verkehre dient, dieselbe in Hinkunft als öffentliches Gut in ihre Verwaltung zu nehmen. Wir weisen darauf hin, daß die Benützung dieser Brücke sich von der Benützung anderer öffentlicher Brücken nicht unter¬ scheidet. — Wir sehen Ihrem geschätzten Bescheide auf unseren obigen Antrag gerne entgegen und empfehlen uns hochachtungsvoll Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft: Buddenbrock m p. J. Berger m. p. Der Bericht des Amtes hierüber lautet: Die Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft zeigt an, daß eine sofortige Reparatur der über den „Voglsang“=Werkskanal führenden Brücke nötig ist, daß diese Reparatur von ihr und auf ihre Kosten ausgeführt werde, daß sie jedoch mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Brücke in erster Linie dem öffent¬ ichen Verkehre dient, ersucht, diese Brücke als öffentliches Gut in Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. Diese Brücke wurde im Jahre 1867 gleichzeitig mit der „Gsangbrücke“ von der Waffenfabrik erbaut. Im Kommissions=Protokolle vom 2. Dezember 1867 ist derselben überhaupt keine Erwähnung getan und es ist nur aus dem Plane ddo. Steyr am 1. Dezember 1867 ersichtlich, daß sie damals erbaut worden ist Obwohl die allgemeine Benützung dieser und der „Gsang¬ brücke“ nur im Falle einer Reparatur der Steyrbrücke oder im Falle einer Feuersgefahr zugestanden war, wurde sie wahrschein¬ lich seit ihrer Fertigstellung allgemein benützt. Die Gemeinde hätte einen Beitrag zu den Kosten dieser Brückenherstellungen leisten sollen, der den Erhaltungskosten des Voglsangsteges nach einem 10jährigen Durchschnitt gleichkommt, dürfte aber diesen Beitrag nie geleistet haben, obwohl sich die Gemeindevertretung mit Sitzungsbeschluß vom 6. Dezember 1867 dazu verpflichtete. Klar darüber, was die Gemeinde eigentlich für diese Brücken zu leisten gehabt hätte, war sich wahrscheinlich niemand und deshalb ist auch die Leistung unterblieben. Die Diktion im bezüglichen Kommissions=Protokolle ist jedenfalls eine unglückliche. Im Jahre 1892 hatte die Waffenfabrik die Absicht, sowohl das Auböckbrückl als auch die Gsangbrücke in Eisenkonstruktion herstellen zu lassen. Die Gemeinde Steyr verpflichtete sich mit Gemeinderats¬ beschluß vom 20. Mai 1892 zu den hiedurch erwachsenden Kosten die Hälfte in fünf gleichen Jahresraten ab 1893 an die Waffen¬ fabrik rückzuerstatten und beide Brücken nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt zu übernehmen und darauf allein her¬ zuhalten. Diese Absicht der Waffenfabrik wurde aus hieramts unbe¬ kannten Gründen nicht ausgeführt. Anläßlich einer im Jahre 1889 erfolgten Rekonstruktion des sogenannten „Auböckbrückls“ wurde seitens der Waffen¬ fabrik von der Gemeinde weder ein Beitrag zu den erwachsenden Kosten verlangt, noch von der Stadt etwas geleistet. Die sogenannte Gsangbrücke wurde jedoch mit Gemeinde¬ ratsbeschluß vom 6. November 1896 in die Erhaltung der Ge¬ Franz Gall m- p., Stadtrat. meinde übernommen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, daß der Bauzustand der sog. Auböck¬ brücke trotz der vorgenommenen Reparatur kein guter zu nennen ist, glaubt die Sektion dem löbl. Gemeinderat folgenden Antrag empfehlen zu sollen: Der Gemeinderat hält den Beschluß vom 20. Mai 1892 aufrecht, daß diese Brücke laut dem damaligen Angebote der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft in Eisenkon¬ struktion hergestellt werde, zu welchen Kosten die Stadtgemeinde die Hälfte beiträgt. Nach dieser Herstellung wird die Brücke als öffentliches Gut von der Stadtgemeinde zur Erhaltung über¬ nommen werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.314. Dringlichkeitsantrag wegen Vornahme der Lichtung von Bäumen auf der Promenade. Der Herr Referent ersucht hierauf um Annahme der Dringlichkeit bezüglich Vornahme der Lichtung von Bäumen auf der Promenade. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt der Herr Referent namens der Sektion folgenden Antrag: Für die günstige Entwicklung der Parkanlage auf dem Franz Josef=Platze ist nach fachmännischem Ausspruch eine Lich¬ tung der zu enge stehenden Bäume nötig. Die Sektion stellt den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle für diese notwendigen Arbeiten im laufenden Winter seine Zustimmung geben. Wird einstimmig angenommen. V Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 12. Ansuchen des Schulausschusses der gewerblichen Fortblidungsschule in Steyr um Anweisung der bis¬ herigen Subvention 2c. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Schul¬ ausschusse der gewerblichen Fortbildungsschule für Lehrlinge in Steyr für das Schuljahr 1904/05 ein Erhaltungsbeitrag von 200 K sowie die Benützung der angesuchten Lokale im Bürger¬ schulgebäude nebst Beheizung auf Kosten der Gemeinde wieder zu bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.555.
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