Ratsprotokoll vom 25. November 1904

11. Oktob 1898 nach Steyr zurückgekehrt ist, somit ein ununterbrochener 10 jähriger Aufenthalt in Steyr nicht vorliegt und deshalb ein Anspruch auf Aufnahme in den Heimatsverband der Stadt Steyr im Sinne des § 2 der Gesetzes vom 5/12 1896 RGbl 222 nicht erhoben werden kann. Herr G.R. Dr. Franz Angermann stellt namens der I Sektion den Antrag auf Abweisung der vorgenannten Parteien aus den bekannt gegebene Gründen: Der Herr Referent ersucht nun um Annahme der Dringlichkeit bezüglich des vorliegenden Ansuchens des Franz Prewratil um Verleihung des Bürgerrechtes Nach Annahme der Dringlichkeit stellt der Herr Referent namens der

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