Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 25. November 1904. Tages=Ordnung: Eventuelle Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags. 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband der Stadt Steyr. 2. Antrag wegen Beschlußfassung einer Resolution be¬ treffend die Errichtung einer keramischen Fachschule in Steyr. 3. Rekurs gegen die Ausweisung aus einem Unter¬ standshause. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 4. Amtsbericht über den Stadtkassa=Journals=Abschluß pro August 1904. 5. Ausweis über das Erträgnis des Herbstmarktes. 6. Ansuchen des Herrn Franz Gruber um Nachsicht der 3. Rate des Platzgeldes für seine Kasernbau=Schankstelle. 7. Ansuchen der Firma Frühmann und Brunner um Pau¬ schalierung der Mautgebühren pro 1905. 8. Einladung zum Beitritte zur „Gesellschaft für neuere Geschichte Oesterreichs“. 9. Ansuchen des Vereines der Oberösterreicher in Innsbruck um Anweisung des Jahresbeitrages pro 1904. 10. Spendengesuch. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags.) 11. Ansuchen der österr. Waffenfabriksgesellschaft in Steyr um Uebernahme der sogenannten Auböckbrücke in das Eigentum der Gemeinde Dringlichkeits=Antrag wegen Vornahme der Lich¬ tung von Bäumen auf der Promenade. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 12. Ansuchen des Schulausschusses der gewerblichen Fort¬ bildungsschule in Steyr um Anweisung der bisherigen Sub¬ vention 2c. 13. Verleihung einer Pfründe aus der Johann Haratz¬ müller'schen Stiftung und einer Simon Zachhuber'schen Pfründe. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Viktor Stigler. Der Vizebürgermeister Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Josef Hack, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Huber, Johann Kollmann, Josef Mann, Michael Meditz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Wilhelm Schertler, Rudolf Sommerhuber, Gottfried Sonnleitner, Anton Stippl, Josef Tureck, Max Willner und Josef Wolf. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städtischer Offizial Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Josef Hiller, Leopold Köstler, Josef Schachinger und Otto Schönauer. Zu Verifikatoren werden gewählt die Herren Gemeinderäte Dr. Franz Angermann und Leopold Anzengruber. Vor Uebergang zur Tagesordnung ergreift der Herr Vor¬ sitzende das Wort und sagt: Sehr geehrte Herren! In der letzten Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, dem Herrn Dr. Franz Angermann das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Jeder Beschluß dieses legalen Gemeinekollegiums muß sich die Kritik gefallen lassen; das ist selbstverständlich und ganz natürlich. Es ist aber ein Unterschied zwischen einer zulässigen Kritik und einer Be¬ schimpfung. In der Nummer 89 des „Alpenbote“ vom 6. November d. J. wird in einer Briefkastennotiz dieser Beschluß des Gemeinde¬ kollegiums einer Kritik unterzogen, welche beispiellos dasteht. Es wird in diesem Pamphlete gesagt, daß die Verleihung des Ehren¬ bürgerrechtes an Herrn Dr. Angermann die Frucht eines un¬ säglich niedrigen Byzantinismus sei, (Rufe: Skandal! Pfui! Schande!) daß die Furcht vor dem Geldsacke und einer einge¬ bildeten Macht, die in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist, zu diesem Beschlusse geführt hat und daß man dort, wo man auf Manneswürde und eigene Ueberzeugung etwas hält, wenn man eine solche habe, sich nicht so verhalten würde. Meine Herren! Das, was hier geschrieben steht, ist keine Beschimpfung des Herrn Dr. Angermann, es ist eine Beschimpfung des ganzen Gemeinderatskollegiums (Rufe: Richtig!) Es wird Ihnen da gesagt, daß Sie einem unsäglich niedrigen Byzanti¬ nismus huldigen u. dgl. mehr. Es sind im Laufe der letzten 40 Jahre in diesem Ratssaal verschiedene Männer mit dem Ehrenbürgerrechte ausgezeichnet worden; es ist das geschehen unter den bewegtesten politischen Zeitverhältnissen. Es sind Männer der verschiedensten politischen Richtungen zu Ehrenbürgern ernannt worden und es ist selbst¬ verständlich, daß die Repräsentanten der verschiedenen Richtungen nicht mit jeder Ernennung einverstanden gewesen sind. Aber nie und nimmer ist es geschehen, daß der einstimmige Beschluß des Gemeinderates in einer solchen Weise heruntergezogen wurde, wie es hier der Fall ist. In meiner Eigenschaft als Bürgermeister und Vorsitzender des Ratskollegiums und mit Beziehung auf den § 74 des Ge¬ meinde=Statutes, welcher lautet: „Der Bürgermeister repräsen¬ tiert die Gemeinde als Körperschaft nach Außen; sowohl in Zivilrechts= als in Verwaltungs=Angelegenheiten“ fühle ich mich verpflichtet, gegen den vorgekommenen Affront sondergleichen und gegen die schwere Beschimpfung des Gemeindekollegiums hier Protest einzulegen (Beifall). Ich ersuche Sie gleichzeitig, diese meine Protesterhebung im Protokolle der heutigen Sitzung auf¬ nehmen zu lassen und bitte jene Herren, welche dafür eintreten, daß diese Protesterhebung dem Protokolle einverleibt werde, sich von den Sitzen zu erheben. Sämtliche Gemeinderäte erheben sich von den Sitzen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann.
2 Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Wird vertraulich behandelt. 2. Antrag wegen Beschlußfassung einer Resolution betreffend die Errichtung einer keramischen Fachschule in Steyr. Der Herr Referent verliest folgenden, von 5 Mitgliedern des Gemeinderates unterfertigten Antrag: Löblicher Gemeinderat! Wie bekannt hat der Abgeordnete Herr Realschul¬ professor Erb schon vor längerer Zeit im Reichsrate und erst in jüngster Zeit auch im oberösterreichischen Landtage den Antrag eingebracht, daß die seitens der k. k. Regierung projek¬ tierte „keramische Fachschule“ in der Stadt Steyr errichtet werden solle. Da nun mit derartigen Schulerrichtungen in der Regel auch ganz bedeutende Auslagen für Bauten und Schulerhaltung der betreffenden Gemeinde verbunden sind, weil solche Schulen fast niemals ausschließlich vom Staate oder vom Lande allein errichtet und erhalten werden, bisher aber diese Frage im Ge¬ meinderate noch nicht zur Sprache gekommen ist und daher eventuell die Gefahr besteht, daß die Stadtgemeinde Steyr leicht in eine sehr fatale Zwangslage gebracht werden könnte, hat Gefertigter an den Herrn Bürgermeister die Interpellation ge¬ stellt, ob seitens des Abgeordneten Herrn Erb vor der Antrag¬ stellung etwa beim Herrn Bürgermeister über die Stellungnahme der Stadtgemeinde Steyr zu dieser Frage angefragt wurde und ob demselben und welche Informationen dem Herrn Erb erteilt worden seien. Nachdem Herr Bürgermeister diese Interpellation dahin beantwortet hat, daß ihm von einer solchen vorherigen Anfrage des Herrn Abg. Erb nichts bekannt ist, Herr Bürgermeister gleichfalls schwere Bedenken dagegen geäußert hat, daß in derartigen Fragen Aktionen eingeleitet werden, ohne vorher die Gemeindevertretung zu fragen, ob dieselbe zu der projektierten Schule die eventuell erforderlichen Mittel beitragen könne und wolle, und weil durch solche Aktionen über die Köpfe der Stadt¬ gemeinde=Vorstehung hinweg die Stadtgemeinde Steyr leicht einer sehr mißlichen Zwangslage ausgesetzt werden könnte hat Gefertigter den Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderat wolle bei dieser Sachlage be¬ schließen folgende Resolution (Entschließung): Mit Rücksicht darauf, daß der Abgeordnete Herr Erb im Reichsrate und im Landtage den Antrag auf Errichtung einer keramischen Fachschule in Steyr gestellt hat, ohne sich vorher über die Stellungnahme der Stadtgemeinde=Vertretung zu dieser Frage mit dieser ins Einvernehmen zu setzen, und dieser Vor¬ gang geeignet erscheint, die Stadtgemeinde Steyr eventuell in eine mißliche Zwangslage zu versetzen — erklärt der Ge¬ meinderat der l. f. Stadt Steyr: „mit diesem Vor¬ gehen des Abgeordneten Hern Erb nicht einver¬ standen zu sein, und verwahrt sich dagegen, daß Fragen, welche den Wirkungskreis des Gemeinde¬ rates berühren, mit Hintansetzung der Gemeinde¬ vertretung der Stadt Steyr von wem immer in anderen öffentlichen Vertretungskörpern zur Sprache gebracht werden. Dieser Antrag wird nun im Sinne des § 24 der Ge¬ schäftsordnung des Gemeinderates zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung eingebracht. Steyr, am 3. November 1904. Dr. Franz Angermann m. p, als Antragsteller. F. Gründler m. p. Dr. August Redtenbacher m. p. A. Stippl m. p. Schönauer m. p. Ferd. Handstanger m. p Edm. Aelschker m. p. Mit Rücksicht auf die zutreffende Begründung dieser Ent¬ schließung und in Anbetracht dessen, daß der Gemeinderat ver¬ pflichtet ist, seine Ingerenz in allen die Stadt Steyr betreffenden Fragen zu wahren, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle der beantragten Entschließung seine Zustimmung geben. Der Herr Antragsteller Dr. Angermann bemerkt noch hiezu: Die erste Sektion sei von der Anschauung ausgegangen, daß der Gemeinderat verpflichtet ist, gegen Jedermann, abge¬ sehen von der Person des Herrn Professors Erb, Stellung zu nehmen, welcher in Fragen und Angelegenheiten, die den Wir¬ kungskreis des Gemeinderates berühren, Aktionen in öffentlichen Vertretungskörpern einleiten, ohne sich vorher mit der Gemeinde¬ vertretung ins Einvernehmen gesetzt zu haben und so dieselbe in eine Zwangslage versetzen können. Derartige Schulen, wie die keramische Fachschule werden nicht vom Staate erbaut, sondern müssen von der betreffenden Gemeinde beigestellt, wie auch die Herhaltung einer solchen Schule übernommen werden. Derartige Angelegenheiten müssen zuerst im Gemeinderate wohl erwogen und beraten werden, denn es handelt sich doch auch darum, ob die Gemeinde die nötigen Mittel für Errichtung einer solchen Schule besitzt Wenn derartige Aktionen ohne Einvernehmen des Gemeinderates eingeleitet werden, könnte es vorkommen, daß der Staat hinterher von der Gemeinde eine Beisteuer von 200.000 K verlangt. Der Gemeinderat ist berechtigt, zu solchen Dingen Stellung zu nehmen und er lasse sich seine Rechte nicht ver¬ kürzen, und wenn Herr Erb noch so viele Erklärungen in die Blätter gibt. Die Umstände, welche Herr Professor Erb ange¬ führt hat, sind nicht stichhältig. Sein Beginnen war ein ge¬ fährliches, ein verfrühtes und ein Uebergriff. Gefährlich für Steyr deshalb, weil derartige verfrühte Aktionen am ehesten ge¬ ährdet werden. Solche Dinge müssen vorläufig unter der Hand gemacht werden, denn wenn man sie an die große Glocke hängt, so fordert man damit die Konkurrenz anderer Städte heraus. Gefährlich auch deshalb, weil der Gemeinderat auch hätte in die Zwangslage versetzt werden können, diese Schule unter harten Bedingungen anzunehmen. Das Beginnen des Herrn Professors Erb war auch ein verfrühtes. Laut stenographischem Protokoll hat der Referent Herr Böheim selbst gesagt: Es geht die Sage, daß der Staat die Gründung einer keramischen Schule beabsichtigt. Der Herr Statthalter hat sich im o.=ö. Landtage geäußert: Er ist nicht in der angenehmen Lage, die Mitteilung machen zu können, daß eine keramische Schule in Oberösterreich errichtet werden solle. Ich glaube, daß der Ausdruck „verfrüht“ durch diese zwei Tatsachen konstatiert ist. Ein Uebergriff war es, weil Herr Professor Erb eigenmächtig gehandelt hat, ohne sich mit der Ge¬ meindevertretung ins Einvernehmen zu setzen. Das sind die Gründe, welche die erste Sektion veranlaßt haben, eine solche Entschließung zu fassen, sie sind rein sachlicher Natur und es kann daher von einer persönlichen Stellungnahme gegen Herrn Landtagsabgeordneten Erb von Kirchdorf keine Rede sein. Er erlaube sich, die Resolution zur Annahme zu empfehlen. Herr G.=R. Sommerhuber erklärt, er stimme dem Antrage der Rechtssektion vollkommen bei, als darin getadelt wird, daß Herr Professor Erb sich nicht vorher an den Gemeinde¬ rat gewendet habe, wenigstens mit einer Mitteilung, daß er in Angelegenheit der Errichtung einer keramischen Schule einen Antrag im Landtage einbringen werde. Wenn davon gesprochen wird, daß man in Regierungskreisen nicht weiß, ob überhaupt eine keramische Fachschule in Oberösterreich gegründet werde, so kommt das eben davon her, daß derlei Wünsche nicht von oben ausgehen, sondern von unten ausgehen müssen. Ich bin dem Herrn Bürgermeister Stigler sehr dankbar, daß er in der Land¬ tags=Sitzung sich dahin ausgesprochen hat, daß er es begrüßen würde, wenn Steyr eine derartige Fachschule bekäme. Man solle sich nicht schon im Prinzipe gegen die Errichtung einer olchen Fachschule aussprechen, damit man, wenn wirklich in Oberösterreich eine solche Schule zustande käme, doch mitkonkur¬ rieren könne. Von einer keramischen Fachschule in dem Umfange wie solche in Teplitz besteht, mit 19 Angestellten, 106 Tages¬ schülern und 200 anderen Schülern, könne Steyr sich wohl nicht träumen lassen. Er denke sich nur eine Fachschule für Keramik im bescheidenen Umfange, wo sich das Hafnergewerbe ausbilden könne und könnte, wenn eine solche Schule Erfolg haben sollte, nur solche als Schüler aufgenommen werden, die schon eine zweijährige Lehrzeit hinter sich haben. Herr G.=R. Dr Angermann ersucht seinen Antrag nicht mißzuverstehen. Er sei im Prinzipe gewiß nicht gegen diese Schule und er glaube auch, daß der gesamte Gemeinderat es mit Freude begrüßen würde, wenn eine keramische Schule in Steyr errichtet würde unter Umständen, wie es die Mittel der Gemeinde ermöglichen. Die Stellungnahme des Gemeinderates ist nicht gegen die Errichtung einer keramischen Schule in Steyr erichtet, sondern nur gegen jene Uebergriffe, die er schon er¬ wähnt habe, weil die Gemeinde nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, ihre Rechte zu wahren und es nicht dulden kann, daß in Fragen, welche in den Wirkungskreis des Gemeinde rates gehören, von anderen Personen und in anderen Vertre¬ tungskörpern Aktionen eingeleitet werden, welche dazu angetan ind, die Gemeinde eher zu schädigen als zu nützen, wie dies bereits durch die Ablehnung des Antrages Erb im Landtage geschehen ist. Er ersuche dies zur Kenntnis zu nehmen, damit die Sache von gewisser Seite nicht wieder verdreht wird. Der Herr Vositzende bringt nun den Sektionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. 3. Rekurs gegen die Ausweisung aus einem Unterstandshause. Der Herr Referent verliest den Rekurs des Josef Buchinger, Unterstandler des Armenhauses „Herrenhaus“ gegen die Ent¬ scheidung des städtischen Armenrates vom 23. September 1904, Z. 20.768, betreffend seine Ausweisung aus dem Armenhause, sowie den Motivenbericht des Herrn Armenhausvaters Köstler und stellt namens der Sektion den Antrag: Mit Rücksicht auf die gepflogenen Erhebungen, und insbe¬ sondere mit Rücksicht auf den vom Armenhausvater Herrn Köstler über den Rekurrenten erstatteten Bericht erscheint die von Seite des städt. Armenrates verfügte Entfernung des Rekurrenten aus dem sog. Herrenhause vollkommen begründet und wird daher der Antrag gestellt: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Josef Buchinger gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 19. September 1904, Z. 20.768, womit die Entfernung des Rekurrenten aus dem sog. Herrenhause verfügt wurde, aus den zutreffenden Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.665. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck.
3 4. Amtsbericht über den Stadtkassa=Journals¬ Abschluß pro August 1904. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über die Ein¬ nahmen und Ausgaben der Stadtkassa für den Monat August 1904 wie folgt: 34.394 K 67 h Einnahmen im Monat August 1904 31.618 „ 50 „ Kassarest vom Vormonate Gesamt=Einnahmen . . 66.013 K 17 7 27.025 „ 85 „ Ausgaben im August 1904 . . . 38.987 K 32 R Kassarest pro September Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journal durch die Herren Gemeinderäte Heindl und Meditz geprüft und richtig befunden wurde. 0 Zur Kenntnis. — Z. 25.257. 5. Ausweis über das Erträgnis des Herbstmarktes. Nach dem Berichte des städt. Kasseamtes ergab der dies¬ jährige Herbstmarkt eine Einnahme von 2034 K 75 h u. zw. an Marktgefälle 1849 K 78 h, an Polizeiwachtgeld 184 K 97h. Zur Kenntnis. — Z. 23.330. 6. Ansuchen des Herrn Franz Gruber um Nachsicht der 3. Rate des Platzgeldes für seine Kasernbau¬ Schankstelle. In dieser Eingabe macht Bittsteller geltend, daß er durch die Bauordnung des Herrn Plochberger geschädigt wurde, da seine Arbeiter nicht zur Frühstück= und Jausenzeit sich vom Bau¬ platze entfernen durften, außerdem derselbe lauter Italiener be¬ schäftigte, welche ihre eigene Kantine hatten Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem es zweifellos ist, daß der Bierausschank bei Wiederbeginn der Bauperiode besser werden dürfte, die Aus¬ schank=Konzession erst im Juli 1905 endet, so wird auf die Be¬ willigung des Nachlasses der im Februar 1905 fälligen 3. Rate von 233 K nicht eingeraten. Der löbl. Gemeinderat wolle daher beschließen, es werde auf dieses Ansuchen nicht eingegangen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.866. 7. Ausuchen der Firma Frühmann und Brunner um Pauschalierung der Mautgebühren pro 1905. In dieser Eingabe bietet diese Firma für ihre sämtlichen Last= und Kaleschfuhren eine Pauschalmautgebühr von 300 K an. Der Leiter der städt. Gefällseinhebung, Herr Karl Jöbstl, gibt bekannt, daß in der Zeit vom 1. November 1903 bis 31. Oktober 1904 seitens dieser Firma 1983 zweispännige Fuhren die Mauten passierten, was einer Mautgebühr von 396 K 60 h entspricht. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Bezug auf den Bericht des Leiters der städt. Gefälls¬ einhebung wolle der löbl. Gemeinderat beschließen auf das Mantpauschalanbot der gesuchstellenden Firma Frühmann und Brunner für das Jahr 1905 nicht einzugehen, jedoch dieser Firma ein Mautpauschale von rund 400 K vorzuschlagen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.577. 8. Einladung zum Beitritte zur „Gesellschaft für neuere Geschichte Oesterreichs“ Ueber diese Eingabe stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, den Beitritt zu dieser neu gegründeten Gesellschaft vorerst nicht in Aussicht zu nehmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.825. 9. Ansuchen des Vereines der Oberösterreicher in Innsbruck um Anweisung des Jahresbeitrages pro 1904. Hierüber stellt die Sektion den Antrag, der Gemeinderat wolle den Mitgliedsbeitrag per 6 K für das Jahr 1904 wieder bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.431. 10. Spendengesuch. Ueber das vorliegende Ansuchen des Aktions=Komitees zur Gründung des „Hospizes der Barmherzigkeit“ in Walchau bei Karlsbad um einen Beitrag stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle in Ansehung der häufigen Inanspruch¬ nahme auf dieses neue Gesuch nicht eingehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.183. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ Bürgermeister Franz Lang. 11. Ansuchen der österr. Waffenfabriksgesellschaft n Steyr um Uebernahme der sog. Auböckbrücke in das Eigentum der Gemeinde. Liegt folgende Eingabe vor: Löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr Wir beehren uns mitzuteilen, daß unsere über den Vogl¬ sang=Werkskanal führende Brücke nächst dem Waffenfabriks¬ Objekte 9 derart schadhaft geworden ist, daß die Reparatur welche nach dem Kostenvoranschlage des Herrn Zimmermeisters Julius Huber hier auf 440 K zu stehen kommt, nicht hinaus¬ geschoben werden kann. Wir sind bereit, die Reparatur der Brücke auf unsere Kosten sofort in Angriff zu nehmen, ersuchen jedoch unter Einem die löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung, in Anbetracht des Umstandes, daß die Brücke in erster Linie dem öffentlichen Verkehre dient, dieselbe in Hinkunft als öffentliches Gut in ihre Verwaltung zu nehmen. Wir weisen darauf hin, daß die Benützung dieser Brücke sich von der Benützung anderer öffentlicher Brücken nicht unter¬ scheidet. — Wir sehen Ihrem geschätzten Bescheide auf unseren obigen Antrag gerne entgegen und empfehlen uns hochachtungsvoll Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft: Buddenbrock m p. J. Berger m. p. Der Bericht des Amtes hierüber lautet: Die Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft zeigt an, daß eine sofortige Reparatur der über den „Voglsang“=Werkskanal führenden Brücke nötig ist, daß diese Reparatur von ihr und auf ihre Kosten ausgeführt werde, daß sie jedoch mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Brücke in erster Linie dem öffent¬ ichen Verkehre dient, ersucht, diese Brücke als öffentliches Gut in Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. Diese Brücke wurde im Jahre 1867 gleichzeitig mit der „Gsangbrücke“ von der Waffenfabrik erbaut. Im Kommissions=Protokolle vom 2. Dezember 1867 ist derselben überhaupt keine Erwähnung getan und es ist nur aus dem Plane ddo. Steyr am 1. Dezember 1867 ersichtlich, daß sie damals erbaut worden ist Obwohl die allgemeine Benützung dieser und der „Gsang¬ brücke“ nur im Falle einer Reparatur der Steyrbrücke oder im Falle einer Feuersgefahr zugestanden war, wurde sie wahrschein¬ lich seit ihrer Fertigstellung allgemein benützt. Die Gemeinde hätte einen Beitrag zu den Kosten dieser Brückenherstellungen leisten sollen, der den Erhaltungskosten des Voglsangsteges nach einem 10jährigen Durchschnitt gleichkommt, dürfte aber diesen Beitrag nie geleistet haben, obwohl sich die Gemeindevertretung mit Sitzungsbeschluß vom 6. Dezember 1867 dazu verpflichtete. Klar darüber, was die Gemeinde eigentlich für diese Brücken zu leisten gehabt hätte, war sich wahrscheinlich niemand und deshalb ist auch die Leistung unterblieben. Die Diktion im bezüglichen Kommissions=Protokolle ist jedenfalls eine unglückliche. Im Jahre 1892 hatte die Waffenfabrik die Absicht, sowohl das Auböckbrückl als auch die Gsangbrücke in Eisenkonstruktion herstellen zu lassen. Die Gemeinde Steyr verpflichtete sich mit Gemeinderats¬ beschluß vom 20. Mai 1892 zu den hiedurch erwachsenden Kosten die Hälfte in fünf gleichen Jahresraten ab 1893 an die Waffen¬ fabrik rückzuerstatten und beide Brücken nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt zu übernehmen und darauf allein her¬ zuhalten. Diese Absicht der Waffenfabrik wurde aus hieramts unbe¬ kannten Gründen nicht ausgeführt. Anläßlich einer im Jahre 1889 erfolgten Rekonstruktion des sogenannten „Auböckbrückls“ wurde seitens der Waffen¬ fabrik von der Gemeinde weder ein Beitrag zu den erwachsenden Kosten verlangt, noch von der Stadt etwas geleistet. Die sogenannte Gsangbrücke wurde jedoch mit Gemeinde¬ ratsbeschluß vom 6. November 1896 in die Erhaltung der Ge¬ Franz Gall m- p., Stadtrat. meinde übernommen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, daß der Bauzustand der sog. Auböck¬ brücke trotz der vorgenommenen Reparatur kein guter zu nennen ist, glaubt die Sektion dem löbl. Gemeinderat folgenden Antrag empfehlen zu sollen: Der Gemeinderat hält den Beschluß vom 20. Mai 1892 aufrecht, daß diese Brücke laut dem damaligen Angebote der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft in Eisenkon¬ struktion hergestellt werde, zu welchen Kosten die Stadtgemeinde die Hälfte beiträgt. Nach dieser Herstellung wird die Brücke als öffentliches Gut von der Stadtgemeinde zur Erhaltung über¬ nommen werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.314. Dringlichkeitsantrag wegen Vornahme der Lichtung von Bäumen auf der Promenade. Der Herr Referent ersucht hierauf um Annahme der Dringlichkeit bezüglich Vornahme der Lichtung von Bäumen auf der Promenade. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt der Herr Referent namens der Sektion folgenden Antrag: Für die günstige Entwicklung der Parkanlage auf dem Franz Josef=Platze ist nach fachmännischem Ausspruch eine Lich¬ tung der zu enge stehenden Bäume nötig. Die Sektion stellt den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle für diese notwendigen Arbeiten im laufenden Winter seine Zustimmung geben. Wird einstimmig angenommen. V Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 12. Ansuchen des Schulausschusses der gewerblichen Fortblidungsschule in Steyr um Anweisung der bis¬ herigen Subvention 2c. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Schul¬ ausschusse der gewerblichen Fortbildungsschule für Lehrlinge in Steyr für das Schuljahr 1904/05 ein Erhaltungsbeitrag von 200 K sowie die Benützung der angesuchten Lokale im Bürger¬ schulgebäude nebst Beheizung auf Kosten der Gemeinde wieder zu bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.555.
4 13. Verleihung einer Pfründe aus der Johann Haratzmüller =Stiftung und einer Simon Zachhuber¬ Pfründe. Der Herr Referent verliest folgende Sektionsanträge: 1. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei die vom städt. Armenrate in Vorschlag gebrachte Frau Anna Dlauhy für die erledigte Johann Haratzmüller=Pfründe im noch verfüg¬ baren Betrage von 464 K für die Zeit vom 1. August 1904 bis 31. Juli 1905 als die dürftigste und würdigste Bewerberin anzuerkennen und ihr diese Pfründe zu verleihen. Die Aus¬ zahlung erfolgt vierteljährig nachhinein. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.320. 2. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es sei für die erledigte Zachhuber=Pfründe von monatlich 14 K dem einzigen Bewerber Franz Hörmann gegen Einziehung seines Armengeldes zu verleihen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.140. Ueber Umfrage des Herrn Vorsitzenden, ob noch jemand in öffentlicher Sitzung etwas vorzubringen habe, erbittet sich Herr G.=R. Sommerhuber das Wort, und spricht den Wunsch aus, daß die Rasenflächen auf der Promenade zum Schutze mit einem Drahtzaun eingefriedet werden. Der Herr Vorsitzende erwidert, er werde diesen Wunsch im Auge behalten, diese Angelegenheit mit Sachverständigen be¬ prechen, was sich bezüglich Einfriedung der Rasenplätze am besten machen läßt, womit sich Herr G.=R. Sommerhuber ein¬ verstanden erklärt. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende Der Schriftführer Die Verifikatoren VO0eAcnten Druck von G. Bruckschwiiger, Sterr.
Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderates der lf Stadt Steyr am 25. Novb 1904 Vertraulicher Theil. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann: 1. Gesuche um Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr. Liegt vor das Ansuchen des Herrn Georg Barth Schriftsetze in Steyr um definitive Aufnahme in den Gemeinde Verband Steyr Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf die mit Sitzungsbeschluß vom 2. Septb 1904 Z 17310 erfolgte bedingte
Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und die nun mit Sekret der Hohen kk Statthalterei Linz vom 26. Okt 1904 Z 22458 erfolgte Erwerbung der öster Staatsbürgerschaft des Gesuchstellers und seine Angehörigen wird nun, da derselbe auch bereits den Staatsbürgereid abgelegt und die Aufnahms taxe von 50 K berichtigt hat seitens der I. Sektion gestellt der Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Gesuchsteller Georg Barth samt dessen Gattin Anna Maria und dessen Sohn Wilhelm nun definitiv in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr aufgenommen. Einstimmg nach Antrag Z. 25165
Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr im Sinne des § 2 der Heimatsgesetznovelle vom Jahre 1896. Der Herr Stadtrat Franz Gall gibt bekannt, daß nachstehende Parteien den Nachweis zur Aufnahme in den Gemeindeverband Steyr erbracht haben. u zw: 1. Alois Arigler, Messerer s. Gattin 2. Franz Eglseer, Maut Einnehmer s. Gattin 4 Kinder 3. Johann Eigner, Taglöhner s. Gattin, Sohn. 4. Friedrich Fischer, Fab Arb. s. Gattin, 3 Kinder 5. August Jungmayr, Fabriksbeamter 6. Franz Kohout, Tischler s. Kind I. Ignaz Kranzmayr, Fab Arb s. Gattin 8. Leop. Landsiedl, Bäcker s. Gattin 1 Kind
9. Johann Meindlhummer s. Gattin, 5 Kinder 10. Barth. Ogris, Büchsenmacher s. Gatten 2 Kinder 11. Adalbert Pichlik, Schneider s. Gattin 5 Kinder 12. Franz Putz, Hausbesitzer s. Gattin 13. Karl Schlager, Schlosser s. Gattin 3 Kinder 14. Anna Triebert, Bedienerin. Herr G. R. Dr. Franz Angermann stellt namens der I. Sektion den Antrag: Nachdem die vorgenannten Parteien die Bedingungen des §2 der Heimatsgesetznovelle vom Jahre 1896 erfüllt haben, so wolle der löbl. Gemeinderat deren Aufnahmen samt Frauen u Kinder bewilligen: Einstimmig nach Antrag.
Zur Abweisung werden beantragt: 1. das Ansuchen der Gemeinde Garsten um Aufnahme um Aufnahme des Roman Hirsch in den Gemeindeverband von Steyr ist abzuweisen da Roman Hirsch in der Zeit vom J 1890 - 1904 seinen Aufenthalt in Steyr wiederholt unterbrochen hat, und sein Aufenthalt in Steyr bis zum Jahre 1903 überhaupt als ein rechtlich gar nicht statthafter nach dem Gesetze sogar strafbarer und wirklich bestrafter anzusehen ist, welcher keine Rechtswirkungen zu Lasten der Gemeinde erzeugen konnte. Da Roman Hirsch mit dem hie. Erkenntnisse vom 5. Jänner 1886 Z 172, bestätigt mit Statthalterei Entscheidung vom 26. Jänner 1886 Z 309/II aus dem Stadtgebiete Steyr rechtskräftig abgeschafft war und diese Abschaffung erst mit Entscheidung des Ministeriums des Inneren vom 3. Novb 1903 behoben worden ist. Ein Anspruch des Roman Hirsch auf Aufnahme in den Heimatsverband von
Steyr gemäß § 2 des Gesetzes vom 5. Dzb 1896 R Gbl N 222 ist nicht vorhanden, weil ein 10 jähriger ununterbrochene Aufenthalt des Hirsch in Steyr nicht vorliegt. 2. Das Ansuchen des Anton Wildgans welcher erst seit Dezember 1890 hier aufhältig ist, aber schon im J 1900 an geistigen Störungen litt, welche die Freiwilligkeit seines Aufenthaltes in Steyr aufhoben, so daß ein Anspruch auf Aufnahme in den Heimatsverband von Steyr im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 5. Dezemb 1896 RGbl 222 nicht erhoben werden kann. 3. Das Ansuchen des Josef Mayr welcher mit seiner Familie im Jahre 1897 in die Neuschönau Gemeinde St Ulrich übersiedelt ist, von dort erst am
11. Oktob 1898 nach Steyr zurückgekehrt ist, somit ein ununterbrochener 10 jähriger Aufenthalt in Steyr nicht vorliegt und deshalb ein Anspruch auf Aufnahme in den Heimatsverband der Stadt Steyr im Sinne des § 2 der Gesetzes vom 5/12 1896 RGbl 222 nicht erhoben werden kann. Herr G.R. Dr. Franz Angermann stellt namens der I Sektion den Antrag auf Abweisung der vorgenannten Parteien aus den bekannt gegebene Gründen: Der Herr Referent ersucht nun um Annahme der Dringlichkeit bezüglich des vorliegenden Ansuchens des Franz Prewratil um Verleihung des Bürgerrechtes Nach Annahme der Dringlichkeit stellt der Herr Referent namens der
I. Sektion folgenden Antrag: Nachdem Gesuchsteller die in den Gemeinderatsbeschlüssen vom 4. März 1898 und 11. Oktob 1901 fixierten Voraussetzungen zur Verleihrung des Bürgerrechtes nachgewiesen hat, wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Franz Prewratil gemäß der Gemeinderats Beschlüsse vom 4. März 1898 u 11. Okt 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr u zw in Anbetracht seiner Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen Einstimmig nach Antrag Z. 24983 Weiters ersucht der Herr Referent um Annahme der Dringlichkeit wegen
Wiederbesetzung der Sekundar Arztenstelle im St. Anna Spitale. Nach Annahme der Dringlichkeit verliest der Herr Referent folgenden Sektions Antrag: Nachdem infolge Erkrankung des SekundarArztes Dr. Ganea eine Substitution bis zur Wiederbesetzung der Hilfsarztenstelle im St Anna Spital absolut nötig war, erscheint die Übertragung dieser Substitution an den Stadtarzt Herr Dr. Hauck und die vom Herrn Bürgermeister fixirten Modalitäten vollkommen begründet. Ebenso ist bei der Art der Erkrankung des Herrn Dr. Ganea die Kündigung seiner Stellung als Sekundararzt des St Anna Spitals und die sofortige Konkurs-Ausschreibung zur Wiederbesetzung dieser Stelle erforderlich. In Folge dessen stellt die I. Sektion
den Antrag: Der löblich Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die infolge Erkrankung des Sekundararztes der St. Anna Spitals Herrn Dr. Ganea seitens des Herrn Bürgermeisters getroffene Verfügung wegen Bestellung des Her Dr Hauk zur Substitution bis zur Wiederbesetzung dieser Stelle nachträglich genehmigt. Gleichzeitig wird die Kündigung der bisher vom Herrn Dr. Elias Ganea innegehabten Sekundar Arztenstelle im St Anna Spital infolge seiner Erkrankung gemäß Sitzungsbeschluss vom 10. Juni 1904 auf 3 Monate verfügt und ist sofort die Wiederbesetzung dieser Sekundar Arztenstelle im Concurswege auszuschreiben.
Die Ausschreibeng hat unter denselben Bedingungen zu erfolgen, wie bei der 1. Besetzung nur ist das jährl. Adjutum mit 1000 K festzusetzen Der Herr Bürgermeister wird beauftragt diese Ausschreibung sofort zu veranlassen. Herr G.R. Heindl stellt den Antrag auf Festsetzung einer 1/4 jährigen Kündigungs Frist, welcher vom Herr G.R. Sommerhuber unterstützt wird. Herr Vizebürgermister Lang stellt den Antrag dass in die Ausschreibung auf genommen werde, daß die Kündigungsfrist je nach Übereinkommen halb= oder vierteljährig sei. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Sektions Antrag mit Ausnahme der
Kündigungszeit zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Der Antrag des Herr G.R. Heindl unterstützt vom Herrn GR. Sommerhuber wird mit allen gegen 4. Stimmen abgelehnt. Der Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Franz Lang wird mit allen gegen 2 Stimmen abgelehnt. Hierauf wird der Antrag der Sektion, auf Festsetzung einer halbjährigen Kündigungszeit mit Majorität angenommen. Nachdem sich über Umfrage des Herrn
Vorsitzenden niemand mehr zum Wort meldet, schließt derselbe die vertrauliche Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Schriftführer:
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