5 also mit dem Gemeinderate, ins Einvernehmen zu setzen und daher die Stadt in eine Zwangslage versetzen könnte. Der Herr Bürgermeister werde beauftragt, sich über den Stand der Ange¬ legenheit beim Ministerium genau zu erkundigen. Der Herr Vorsitzende bemerkt hiezu, ein Antrag ist im Sinne der Geschäftsordnung schriftlich einzubringen mit der vorgeschriebenen Anzahl der Mitunterzeichneten, erst dann kann derselbe zur Verhandlung kommen. Herr G.=R. Dr. Angermann meldet sohin seinen An¬ trag für die nächste Sitzung an. Dringlichkeitsantrag wegen Ernennung des Herrn G.=R. Dr. Franz Angermann zum Ehrenbürger der Stadt Steyr. Herr G.=R. Dr. Redtenbacher ersucht um die Aner¬ kennung der Dringlichkeit eines Antrages der l. Sektion, und zwar betreffend die Ernennung des Herrn G.=R. Dr. Franz Angermann zum Ehrenbürger der Stadt Steyr. Der Herr Vorsitzende bringt im Sinne des § 28 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Ab¬ stimmung und wird dieselbe allseits anerkannt. Herr G.=R. Dr. Redtenbacher trägt vor: Meine sehr geehrten Herren! Herr Dr. Franz Angermann vollendet am 5. November d. J. sein 50. Lebensjahr. Unser geehrter Herr Kollege gehört vom 1. Mai 1901 bis bis dahin 1905 und vom März 1898 bis heute dem Gemeinde¬ rate der landesfürstlichen Stadt Steyr an und bekleidet seit dem Jahre 1898, also durch fast sechs Jahre, die Stelle eines Ob¬ mannes der 1. Sektion Derselbe hat stets seine ganze Kraft und seine lang¬ jährige juristische Erfahrung den Interessen der Ge¬ meinde gewidmet und speziell als Obmann der 1. Sektion sein häufig sehr umfangreiches und schwieriges Referat in der för¬ derndsten Weise erledigt. Auch hat derselbe keine Mühe gescheut, um die Stadtgemeinde Steyr sowohl nach Innen als auch nach Außen entsprechend zu vertreten. Herr Dr. Angermann hat sich aber auch wiederholt im Interesse der Stadt bei öffentlichen Veranstaltungen, wie . B. bei Ausstellungen durch sein persönliches Eingreifen für unsere Stadt verdient gemacht. Herr Dr. Angermann ist endlich seit einer langen Reihe von Jahren Vorstand der „Steyrer Liedertafel“ eines Institutes, welches den deutschen Gesang bis zur künstlerischen Höhe pflegt, und hat Herr Dr. Angermann diesen Verein wiederholt bei Be¬ tätigung wohltätiger Veranstaltungen erfolgreich geführt. Aus diesen Veranlassungen, insbesondere mit Rücksicht auf die Verdienste, welche sich Herr Dr. Angermann im Interesse der Stadtgemeinde Steyr erworben hat, beehrt sich Redner nach¬ stehenden Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat der landesfürstlichen Stadt Steyr wolle in Anerkennung der Verdienste des Herrn Dr. Franz Angermann um das städtische Wohl, demselben aus Anlaß der Vollendung seines 50. Lebensjahres das Ehrenbürgerrecht der landesfürstlichen Stadt Steyr verleihen. (Beifall. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Der Herr Vorsitzende verkündet dem während der Ver¬ handlung dieses Dringlichkeitsantrages abgetretenen und nun wieder erschienenen Herr G.=R. Dr. Angermann den soeben ge¬ faßten einstimmigen Beschluß des Gemeinderates und gratuliert ihm zu dieser verdienten Auszeichnung Herr G.=R. Dr. Angermann dankt für die ihm zuteil gewordene Auszeichnung. Der löbliche Gemeinderat habe ihm durch seine Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt Steyr, welche hm infolge seines mehr als 20jährigen Aufenthaltes zur zweiten Heimat geworden ist, eine außerordentliche Freude bereitet und der löbliche Gemeinderat könne versichert sein, daß er gerne bereit ist, seiner Vaterstadt Steyr dienlich zu sein, so lange es ihm seine Kräfte erlauben. Nachdem sich über Umfrage der Herrn Vorsitzenden niemand mehr zum Worte meldet, schließt derselbe die öffentliche Sitzung. Die Verifikatoren: Der Vorsitzende Der Schriftführer Druck von G.
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