Ratsprotokoll vom 28. Oktober 1904

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 28. Oktober 1904. Eventuelle Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags.) Dringlichkeitsantrag wegen Veranstaltung einer Festlichkeit anläßlich der neu erbauten Korps=Artillerie=Kaserne. 1. (Vertraulich.) Personalansuchen. 2. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. 3. Statthalterei =Entscheidung über ein Ausweisungs=Er¬ kenntnis. 4. Statthalterei=Entscheidung über den Rekurs des Herrn Ludwig Hinterschweiger in Wels gegen die Untersagung des Feilbietens landwirtschaftlicher Maschinen auf dem Steyrer Wochenmarkte. 5. Vorschlag der Stadtgemeinde Wels wegen Erwirkung eines Landesgesetzes für ganz Oberösterreich zur Einhebung einer kommunalen Gebühr von allen Verlassenschaften. 6. Beschluß über die Stellungnahme der Stadtvertretung zur angeregten Ausscheidung der im Kataster als öffentliches Gut verzeichneten Straßen, Wegparzellen, Ortsräume und Ge¬ wässer und die Eintragung derselben in besondere Grundbesitz¬ bögen. Tages=Ordnung: II. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 7. Kaufsanbote für das Haus Nr. 25 am Grünmarkt. 8. Spendengesuch. 9. Stadtkasse=Journals=Abschluß pro Juli 1904. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Freitag 10 Uhr vor¬ mittags.) 10. Grundkaufs= und Verkaufs=Anträge. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Freitag 11 Uhr vor¬ mittags.) 11. Ansuchen um Ueberlassung des Turnsaales im Bürger¬ schulgebäude. 12. Verleihung eines Schiefermayr'schen Stipendiums. 13. Verleihung der Vogl=Stiftung. Dringlichkeitsantrag betreffs Besetzung der Armenvaterstelle für das 8. Viertel. Interpellation in betreff der vom Abg. Erb im Reichsrate und Landtage angeregten Errichtung einer keramischen Fachschule in Steyr. Dringlichkeitsantrag wegen Ernennung des Herrn G.=R. Dr. Franz Angermann zum Ehrenbürger der Stadt Steyr. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Viktor Stigler. Der Vizebürgermeister Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Augermann, Leopold Anzengruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Johann Kollmann, Leopold Köstler, Josef Mann, Michael Meditz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Wilhelm Schertler, Rudolf Sommerhuber, Gottfried Sonnleitner, Anton - Stippl, Josef Tureck, Max Willner und Josef Wolf. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städtischer Offizial Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Josef Hack, Josef Schachinger und Otto Schönauer. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und ersucht um die Wahl der Verifikatoren. Zu Verifikatoren werden über Vorschlag des Herrn G.=R. Ferdinand Gründler gewählt die Herren Gemeinderäte Josef Wolf und Edmund Aelschker. Dringlichkeits=Antrag wegen Veranstaltung einer Festlichkeit anläßlich der Eröffnung der neu erbauten Korps=Artillerie=Kaserne. Sodann verliest der Herr Vorsitzende einen vom Herrn G.=R. Dr. Franz Angermann eingebrachten Dringlichkeits=Antrag, welcher von zehn Herren Gemeinderäten unterstützt ist, und welcher lautet: Löblicher Gemeinderat! Voraussichtlich im September 1905 wird der Bezug der von der Stadt Steyr erbauten Korps=Artillerie=Kaserne seitens des 14. Korps=Artillerie=Regimentes erfolgen, und werden damit diese Bauten ihrer Bestimmung übergeben werden. Dieses Ereignis ist für unsere Stadt, welche für diese Kaserne einen Aufwand von über 2,600.000 Kronen gewidmet hat, von hoher volkswirtschaft¬ licher Bedeutung, an welchem wohl der größte Teil der Bürger¬ schaft lebhaften Anteil nimmt. Deshalb soll diese Aktion der Eröffnung der neuerbauten Kaserne in Steyr nicht sang= und klanglos vorübergehen, sondern es soll — der Bedeutung dieses Aktes entsprechend — seitens der Stadtgemeinde Steyr eine festliche Veranstaltung inszeniert, etwa ein mehrtägiges Volksfest mit einer gewerblichen, indu¬ striellen, eventuell landwirtschaftlichen Ausstellung veranstaltet werden, um diese wichtige Aktion gemeinsam mit der Bevölke¬ rung begehen zu können. Behufs Einleitung der Vorarbeiten respektive Ausarbeitung des Programmes und der finanziellen Fragen eines solchen Unternehmens soll zunächst ein Komitee im Sinne des § 17 der Geschäftsordnung gewählt werden, worauf dann erst der definitive Beschluß über die Art und Weise der Veranstaltung zu erfolgen hätte. Im Einvernehmen mit dem bestehenden Kasernbaukomitee, in welchem Gefertigter die Sache zur Sprache gebracht und die Zustimmung aller Komiteemitglieder gefunden hat, stellt Ge¬ fertigter den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde im Prinzipe beschlossen, anläßlich der Eröffnung der neuerbauten Korps=Artillerie=Kaserne in Steyr eine festliche Veranstaltung zu machen, und wird zum Behufe der Ausarbei¬ tung eines Programmes und Vorschlages über die Finanzierung der Veranstaltung ein „Spezial=Komitee“ von 10 Mit¬ gliedern gewählt, welche hierüber in nächster Zeit diese Fragen zu beraten und darüber an den Gemeinderat Bericht zu erstatten haben. Für die Erledigung wird die Dringlichkeit beansprucht. Steyr, am 28. Oktober 1904. Dr. Franz Angermann m. p., Antragsteller. Max Willner m. F. Gründler m. p. Lang m. p. F. Reitter m. p. Hiller m. p. Kollmann m. p. J. Tureck m. p. Anzengruber m. p. J. Huber m. p. M. Meditz m. p. Der Herr Vorsitzende stellt nun die Anfrage, ob dieser im Sinne der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag dringlich be¬ handelt werden soll. Herr G.=R. Dr. Angermann begründet die Dringlich¬ keit seines Antrages damit, daß mit den vorgeschlagenen Fest¬ lichkeiten auch eine Ausstellung verbunden sein werde, mit deren Vorarbeiten schon in den Wintermonaten begonnen werden müsse. Auch empfehle es sich, daß derartige Veranstaltungen frühzeitig

2 publiziert werden, damit nicht zu gleicher Zeit auch in anderen Städten solche Unternehmungen inszeniert werden. Hierauf wird die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages mit großer Majorität angenommen. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag selbst zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Ueber Ersuchen des Herrn Vorsitzenden um Namhaft¬ machung der zehn Mitglieder in das Spezialkomitee bringt Herr Antragsteller Dr. Angermann die Wahl der Obmänner und Obmänner=Stellvertreter der vier Sektionen und noch zwei Herren aus dem Gemeinderate in Vorschlag. Bei der hierauf vorgenommenen Wahl mittelst Stimm¬ zettel, bei welcher als Skrutatoren die Herren Gemeinderäte Ferdinand Reitter und Josef Tureck fungieren, werden in das Spezialkomitee gewählt: die Obmänner und Obmänner=Stellver¬ treter der vier Sektionen sowie die Herren Gemeinderäte Johann Kollmann und Josef Wolf. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. (Vertraulich.) Personalansuchen. Punkt 1 wird vertraulich behandelt. 2. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. a) Liegt vor der Rekurs der Eheleute Leopold und Elise Hofer gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 23. September 1904, Z. 20.769, womit denselben der Unter¬ stand im Herrenhause entzogen wurde. Der Herr Referent verliest den Rekurs dieser Eheleute, sowie die Aeußerung des Herrn Armenhausvaters Leopold Köstler, worauf sich die Ausweisung der Eheleute Hofer aus dem Armen¬ hause stützt, und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Nachdem durch die gepflogenen Erhebungen sestgestellt wurde, daß die Verfügung des städtischen Armenrates auf Ent¬ fernung der Eheleute Leopold und Elise Hofer aus dem städti¬ schen Armenhause vollkommen begründet ist, stellt die 1. Sektion den Antrag: Es werde dem Rekurse der Eheleute Leopold und Elise Hofer gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 23. September 1904, Z. 20 769, womit die Entlassung der Re¬ kurrenten aus dem städtischen Armenhause verfügt wurde, aus den Gründen dieser Verfügung keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.666. b) Liegt vor der Rekurs der Klara Prikril, Inwohnerin in Steyr, gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 22. September 1904, Z. 16.697, womit ihr Ansuchen um Ge¬ währung eines Armengeldes abgewiesen wurde, weil Bittstellerin Söhne hat, die in der Lage sind, sie ausreichend zu unterstützen. Der Herr Referent gibt bekannt, daß die gepflogenen Erhebungen ergaben, daß der Sohn Josef der Rekurrentin einen Wochenverdienst von 27 K hat, daß derselbe mit seiner Mutter im gemeinschaftlichen Haushalte lebt und derselben pro Woche 14 bis 18 K zur Bestreitung der Kost und des Mietzinses gibt und stellt namens der Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Klara Prikril gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 22. September 1904, Z. 16.697, womit die¬ selbe mit dem Ansuchen um Gewährung eines Armengeldes ab¬ gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.956. 3. Statthalterei=Entscheidung über ein Auswei¬ sungs=Erkenntnis. Der Herr Referent verliest folgenden Erlaß der k. k. Statt¬ halterei in Linz. Mit dem Erkenntnisse des Herrn Bürgermeisters vom 20. Oktober 1902, Z. 22.412, wurde der 1842 geborne, nach St. Florian (Berirk Linz) heimatzuständige und in Steyr wohn¬ hafte Maurer Franz Staudinger im Grunde des § 15 des dor¬ tigen Gemeindestatutes aus dem Stadtgebiete von Steyr ausge¬ wiesen, weil er „der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last“ falle. Gegen dieses Erkenntnis wurde der binnen 14 Tagen d. a. ein¬ zubringende Rekurs an den Gemeinderat in Steyr offen gelassen. Mit dem Erkenntnisse der Gemeinde=Vorstehung vom 16. Jänner 1903, Z. 4173, wurde der Genannte weiter gemäß 1, lit. a und d, und § 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871 (R.-G.=Bl. Nr. 88) als notorischer Bettler aus Rücksichten für die öffentliche Ordnung für beständig aus dem Stadtgebiete ab¬ geschafft. Hiegegen wurde dem Franz Staudinger der sofort einzubringende Rekurs an die k. k. Statthalterei offen gelassen, welchen jedoch Staudinger nicht einbrachte. Dem Ansuchen des Genannten um die teilweise Aufhebung seiner mit den vorangeführten Erkenntnissen verfügten Auswei¬ fung und Abschaffung wurde mit dem Beschlusse des Gemeinde¬ rates in Steyr vom 6. Mai l. J., Z. 9943, keine Folge ge¬ geben, wogegen derselbe rechtzeitig den Rekurs ergriff. Die k. k. Statthalterei findet aus diesem Anlasse die ob¬ zitierten Erkenntnisse von amtswegen zu beheben, und zwar weil einerseits eine vom Herrn Bürgermeister verfügte Ausweisung als inkompetent erkannt werden muß, nachdem das Ausweisungs¬ recht im Sinne des § 25 des Gemeindestatutes ausdrücklich der nach Belieben der Gemeinden bemessen werden soll, nicht praktisch, Gemeinde eingeräumt ist, deren beschließendes Organ in den An¬ gelegenheiten des eigenen Wirkungskreises nach § 17 des Statutes der Gemeinderat ist, überdies dem Franz Staudinger eine mit der Bestimmung des § 16 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr in Widerspruch stehende Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, andererseits weil anläßlich der Abschaffung des Franz Staudinger demselben eine unrichtige, mit der ausdrücklichen Bestimmung des § 7, Absatz 2, des Gesetzes vom 27. Juli 1871 (R.=G.=Bl. Nr. 88) in Widerspruch stehende Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde. Die Beilagen des Berichtes vom 5. September l. J., Z. 18.660, folgen im Anschlusse zur Verständigung des Franz Staudinger gegen anher vorzulegenden Zahlungsnachweis mit dem Beifügen zurück, daß gegen die vorstehende Entscheidung, insoferne mit derselben das die Ausweisung des Franz Stau¬ dinger verfügende Erkenntnis des Herrn Bürgermeisters vom 20. Oktober 1902, Z. 22.412, behoben wird, dem Gemeinderate in Steyr der binnen 4 Wochen bei der k. k. Statthalterei ein¬ zubringende Rekurs an das k. k. Ministerium des Innern offen steht. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem tatsächlich in dem Ausweisungsvorgange formelle Gebrechen vorliegen, er¬ scheint eine Rekursergreifung voraussichlich erfolglos und da Franz Staudinger derzeit nicht in Steyr sich aufhält, ist eine neuerliche Ausweisung seitens des Gemeinderates unzulässig. Deshalb stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde gegen diese Entscheidung der k. k. Statthalterei ein Rekurs nicht überreicht und behält sich der Gemeinderat bevor, über die Aus¬ weisung des Franz Staudinger Beschluß zu fassen, sobald der nächste Anlaß hiezu vorliegt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.007. 4. Statthalterei=Entscheidung über den Rekurs des Herrn Ludwig Hinterschweiger in Wels gegen die Unter¬ sagung des Feilbietens landwirtschaftlicher Maschinen auf dem Steyrer Wochenmarkte. Mit diesem Erlasse findet die k. k. Statthalterei in Linz dem Rekurse des Ludwig Hinterschweiger, Eisengießereibesitzer in Lichtenegg, gegen die Entscheidung der Stadtgemeinde Steyr vom 4. März 1904, Z. 5281, welche sich gegen die Untersagung der Feilbietung landwirtschaftlicher Maschinen seitens auswärtiger Gewerbetreibender auf den Steyrer Wochenmärkten richtet, in¬ soweit es sich um die Frage der Feilbietung der vom Rekur¬ renten auf den Steyrer Wochenmarkt gebrachten Futter= und Rübenschneidmaschinen handelt, Folge zu geben und auszusprechen, daß Futter= und Rübenschneidmaschinen mit Handbetrieb im Sinne der Bestimmungen des § 66 Gewerbe=Ordnung bezw. 5 der Marktordnung der l. f. Kreisstadt Steyr als Gegen¬ stände des Wochenmarktverkehres auch von auswärtigen Gewerben auf dem Steyrer Wochenmarkte feilgeboten werden dürfen, weil solche Futter= und Rübenschneidmaschinen mit Rücksicht auf ihre einfache Konstruktion und leichte Handhabung, sowie in Anbe¬ tracht ihrer ausgedehnten Verwendung auch in den kleinen und kleinsten bäuerlichen Wirtschaftsbetrieben unter dem Begriffe „Wirtschaftsgeräte“ im Sinne des § 66 der Gewerbe=Ordnung zu subsumieren sind. Die Sektion stellt hierüber den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die Entschei¬ dung der hohen k. k. Statthalterei vom 13. Oktober 1904, Z 19.093, ist dem Beschwerdeführer, der Firma Huber & Comp. samt Genossen, mit dem Bemerken zuzustellen, daß ihnen gegen diese Entscheidung der binnen vier Wochen einzubringende Rekurs an das hohe k. k. Ministerium des Innern offen steht. Eine meritorische Entscheidung hierüber steht dem Gemeinderate nicht gewiesen wurde, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge zu, da diese Angelegenheit als Gewerbesache dem politischen In¬ stanzenzug unterliegt. Herr G.=R. Huber wird sich in dieser Angelegenheit mit den hierortigen Interessenten ins Einvernehmen setzen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.799. 5. Vorschlag der Stadtgemeinde Wels wegen Er¬ wirkung eines Landesgesetzes für ganz Oberösterreich zur Einhebung einer kommunalen Gebühr von allen Ver¬ lassenschaften. In dieser Eingabe teilt die Stadtgemeinde Wels mit, daß der dortige Gemeinde=Ausschuß in der Sitzung vom 11. Okto¬ ber l. J. beschlossen hat, es sei dahin zu wirken, daß sämtlichen Gemeinden Oberösterreichs durch ein Landesgesetz die Einhebung einer Gebühr von allen Verlassenschaften nach Personen, welche im Gemeindegebiete ihren ordentlichen Wohnsitz hatten oder von olchen Verlassenschaften, welche gemäß § 106 und 107 des Ge¬ setzes vom 1. August 1895, R.=G.=Bl. Nr. 111, mit Rücksicht auf das im Gemeindegebiete vorhandene bewegliche oder unbe¬ wegliche Vermögen bei einem Gericht, in dessen Sprengel die Gemeinde liegt, abgehandelt werden, bewilligt werden soll, und war 1% wo die staatliche Gebühr 1% beträgt, und 2%, wo die letztere 4% und mehr beträgt. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, daß die Stadtgemeinde Steyr bereits im Jahre 1899 um Bewilligung der Einhebung einer solchen kommunalen Verlaßgebühr eingeschritten ist und dadurch gewiß eine nicht unbedeutende Einnahmsquelle für die städtischen Finanzen erzielt werden könnte, ist es gewiß im Interesse der Stadt Steyr gelegen, sich der Aktion wegen Schaffung eines solchen Landesgesetzes anzuschließen, nur erscheint die vorge¬ schlagene Bestimmung, daß für die Gebühren nur ein Maximum bestimmt werden und innerhalb desselben jedesmal die Gebühr da dies leicht zu willkürlichen Bemessungen führen könnte, es soll vielmehr der Prozentsatz der Gebühr fixiert werden, und zwar konform mit dem Beschlusse des Gemeinderates vom 24. März 1899 derart, daß Verlassenschaften bis 1000 Kronen von der Gebühr überhaupt frei bleiben und von allen Verlassen¬

3 schaften über diesen Betrag, wo die staatliche Gebühr 1% be¬ trägt, auch 1% an kommunaler Verlaßgebühr und wo die staat¬ liche Gebühr 4% und darüber beträgt, an kommunaler Verla߬ gebühr 2% eingehoben werden. Die I. Sektion stellt demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: 1. die Stadt¬ gemeinde Steyr schließt sich der von der Stadtgemeinde Wels eingeleiteten Aktion wegen Erwirkung eines Landesgesetzes, wo¬ durch sämtlichen Gemeinden Oberösterreichs die Einhebung einer Gebühr von allen Verlassenschaften von Personen, welche im Gemeindegebiete ihren Wohnsitz haben, oder von solchen Ver¬ lassenschaften, welche nach § 106 und 107 des Gesetzes vom 1. August 1895 mit Rücksicht auf das im Gemeindegebiete be¬ findliche bewegliche und unbewegliche Vermögen bei einem Ge¬ richte, in dessen Sprengel die Gemeinde liegt, abgehandelt werden, bewilligt wird — hiemit an, und ist dieser Beschluß der Stadt¬ gemeinde Wels mit der Bemerkung bekannt zu geben, daß die Stadtgemeinde Steyr jedoch für die Fixierung des Prozentsatzes der Gebühr eintritt, und zwar derart, daß bei Verlassenschaften, wo die staatliche Gebühr 1% beträgt, eine kommunale Verla߬ gebühe per 1% und bei Verlassenschaften, wo die staatliche Ge¬ bühr 4% und darüber beträgt, eine kommunale Gebühr von 2% eingehoben werden kann und Verlassenschaften bis zu 1000 K von der kommunalen Gebühr freizulassen sind. — 2. Die Stadt¬ gemeinde Steyr überreicht durch ihren Landtagsabgeordneten Bürgermeister Viktor Stigler eine selbständige Petition, daß dieses Landesgesetz in der von ihr vorgeschlagenen Art und Weise erlassen werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.017. 6. Beschlußfassung über die Stellungnahme der Stadtvertretung zur angeregten Ausscheidung der im Kataster als öffentliches Gut verzeichneten Straßen, Weg¬ parzellen, Ortsräume und Gewässer und die Eintragung derselben in besondere Grundbesitzbögen. Liegt folgender Bericht und Sektionsantrag vor: Infolge Zuschrift der k. k. Evidenzhaltung in Steyr vom 2. Oktober 1904, Zahl 305, de präs. 4. Oktober 1904, Zahl 21.745, oll am 29. Oktober d. J. eine kommissionelle Verhandlung statt¬ inden, und zwar infolge der im Zuge befindlichen Neuver¬ messung des Stadtgebietes Steyr, zu welcher die Besitzverhält¬ nisse der im Stadtgebiete befindlichen öffentlichen Straßen, Wege und Ortsräume erörtert und festgestellt werden sollen, auf Grund deren dann diese entweder als Staats=, Landes= resp. Gemeinde¬ gut eingeteilt und behandelt werden. Da die Frage, ob die im Stadtgebiete befindlichen öffent¬ lichen Straßen und Wege als Eigentum der Stadtgemeinde Steyr in Anspruch zu nehmen sind, oder ob davon Straßenteile den Charakter von Reichs= resp. Landesstraßen haben und samt diesen Faktoren zu überweisen sind, von hoher Wichtigkeit ist — wurde die Entscheidung hierüber der Beschlußfassung des löb¬ lichen Gemeinderates vorbehalten. Um diese Frage zur richtigen Lösung zu bringen, muß vor allem bemerkt werden, daß die im Stadtgebiete befindlichen öffentlichen Straßen ohne Ausnahme bisher von Seite der Stadtgemeinde erhalten wurden. Die Stadtgemeinde Steyr hat daher bisher stets den Stand¬ punkt eingenommen, daß auch diese Straßenzüge, mögen sie auch außerhalb der Stadt an Reichs= oder Landsttußen anschließen — als Gemeindegut — als städtische Sitaßen und Wege angesehen und behandelt wurden. — Diesen Standpunkt hat die Stadtgemeinde Steyr erst in letzterer Zeit der k. k. Statthalterei in Linz gegenüber einge¬ nommen, als dieselbe mit Erlaß vom 17. September 1903, Zahl 19.677, der Stadtgemeinde Steyr in Aussicht stellte, daß von der öffentlichen Straße beim „Schnallentor“ die Einhebung einer Pflaster= oder Brückenmaut nicht mehr bewilligt werden dürfte, weil laut Gesetz vom 19. Juli 1902, R.=G.=Bl. Nr. 152, die Mauten aufhärarischen Straßen aufgehoben seien. In der Erledigung an die hohe k. k. Statthalterei vom 26. September 1903, Zahl 20.794, hat die Stadtgemeinde Steyr bereits erklärt, daß es im Stadtgebiete Steyr keine ärarischen Straßen gibt, sondern daß alle öffentlichen Straßen und Wege der Stadtgemeinde Steyr gehören, und daß somit die Wirkung des Gesetzes vom 19. Juli 1902, R.=G.=Bl. Nr. 152, wegen Aufhebung der Mauten auf ärarischen Straßen sich auf die städtischen öffentlichen Straßen nicht erstrecken könne. Hiezu fand sich die Stadtgemeinde=Vorstehung nicht nur aus dem Grunde bestimmt, weil sonst die Stadtgemeinde Steyr die Einhebung der bisherigen Pflaster= oder Brückenmaut nicht mehr bewilligt worden wäre und die Stadtgemeinde dadurch einen kaum zu ersetzenden Ausfall an Einnahmen zu erleiden gehabt hätte, sondern auch deshalb, weil die Stadtgemeinde Steyr bisher tatsächlich auch alle öffentlichen Straßen, Wege und Brücken im Stadtgebiete aus eigenen Mitteln allein hergehalten hat. In Berücksichtigung dieser Sachlage hat auch das k. k. Mi¬ nisterium des Innern in Wien mit Erlaß vom 20. Jänner 1904, Zahl 610, de präs. 9. Februar 1904, Zahl 33.767, ausdrücklich anerkannt, daß alle im Gebiete der Stadt Steyr gelegenen öffent¬ lichen Straßen und Brücken Eigentum der Stadt sind und von dieser allein erhalten werden. Damit ist aber die Haltung und Stellungnahme der Stadt¬ gemeinde Steyr klar und deutlich gekennzeichnet, welche dieselbe resp. deren Vertreter bei der kommissionellen Verhandlung am 29. Oktober l. J. einzunehmen haben werden wird, die dahin festzulegen ist, daß seitens der Stadtgemeinde Steyr alle im Stadtgebiete befindlichen öffentlichen Straßen, Wege und Brücken bei der im Zuge befindlichen Neuvermessung des Stadtgebietes als „Gemeindegut“ der Stadt Steyr in Anspruch genommen und daher auch als solches behandelt werden sollen. Die 1 Sektion stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es seien bei der am 29. Oktober l. J. stattfindenden kommissionellen Ver¬ handlung über die Besitzverhältnisse hinsichtlich der im Stadt¬ gebiete Steyr befindlichen öffentlichen Straßen, Wege und Brücken, alle diese in der Stadt Steyr befindlichen öffentlichen Straßen, Wege, Ortsräume und Brücken als Eigentum der Stadtgemeinde Steyr in Anspruch zu nehmen und sind dieselben als „Ge¬ meindegut“ in den Besitzbögen und im Grundbuche einzu¬ tragen. Mit der Durchführung wird der Herr Bürgermeister be¬ auftragt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.745. II Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. 7. Kaufsanbote für das Haus Nr. 25 am Grün¬ Josef Tureck. markt. Der Herr Referent gibt bekannt, daß zwei Kaufsanbote vorliegen, nämlich vom Herrn Georg Pfaffenwimmer, welcher einen Kaufpreis von 20.500 K anbietet, und vom Herrn Karl Derfler, welcher rund 20.000 K anbietet. Der Antrag der Sektion hierüber lautet: Nachdem beide Kaufsanbote nicht einmal im Verhältnisse zu dem reinen Zins¬ erträgnisse stehen, beantragt die Sektion, der löbliche Gemeinde¬ rat wolle auf diese Kaufsanbote nicht eingehen. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. Z. 21.370. 8. Spendengesuch. Das Komitee für Erbauung von Volks=Sanatorien in Budapest bittet um einen Beitrag durch Abnahme eines Gedenk¬ albums. Die Sektion beantragt, daß dem gestellten Ansuchen wegen anderweitiger häufiger Inanspruchnahme keine Folge zu geben sei. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.103. 9. Stadtkassa=Journals=Abschluß pro Juli 1904. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über die Ein¬ nahmen und Ausgaben der Stadtkassa für den Monat Juli 1904 wie folgt: Einnahmen im Monat Juli 1904 ..63.542 K 83 h Kassarest vom Vormonate. 65.231 „ 77 „ Gesamt=Einnahmen . . 128.774 K 60 h Ausgaben im Juli 1904 .97.156 „ 10 „ 31.618 K 50 h Kassarest pro Juli Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journal durch die Herren Gemeinderäte Reitter und Tureck geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 23.142. 11 Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ Bürgermeister Franz Lang. 10. Grundkaufs= und Verkaufs=Anträge. Der Herr Referent trägt vor: Bei der am 3. August l. J. vorgenommenen kommissionellen Begehung betreffs Neuaufnahme des Stadtplanes wurde nach dem Ansspruche der Erhebungskommission konstatiert, daß der im vor¬ liegenden Situationsplane ersichtliche Grundstreifen a, b, c, a, zur Gartenparzelle 108/1 gehörig ist, somit Eigentum des Georg Pfaffenwimmer ist, derzeit aber als Straßengrund benützt wird. Herr Georg Pfaffenwimmer hat sich laut Protokoll vom 11. Ok¬ tober 1904 bereit erklärt, den bezeichneten Grundteil im Aus¬ maße von 29 m2 8 □Klftr. der Stadtgemeinde Steyr um den Kaufpreis von 3 K per Quadratklafter zur Verbreiterung der vorbeiführenden Straße unter der Bedingung abzutreten, daß die Kosten der bücherlichen Durchführung dieses Kaufes von Seite der Stadtgemeinde allein getragen werden. Der Herr Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, daß der Grund¬ streifen a, d. c. a aus Parzelle 108/1 vom Herrn Georg Pfaffen¬ wimmer im Ausmaße von 8 □Klftr. à 3 K um 24 K gekauft und dem öffentlichen Gute Parzelle 1306/1 zugeschrieben werde und daß die Kosten der bücherlichen Durchführung von der Stadtgemeinde getragen werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.820. Weiters verliest der Herr Referent folgenden Amtsbericht: Mit dem Ansuchen vom 24. Juni d. J. haben die Ehe¬ leute Josef und Alosia Huber, Besitzer des Hauses Nr. 8 in der Fabriksstraße um käufliche Ueberlassung der zur Parzelle 1392 (öffentlicher Straßengrund) gehörigen, zwischen den Parzellen 460, 465, 461 und 1095 gelegenen Grundteiles, welcher auch durch die Fabriksstraße begrenzt wird, angesucht. Die über dieses Ausuchen gepflogenen Verhandlungen haben ergeben, daß der Eigentümer des Sonnwirtshauses, Sierninger¬ straße 7, das Recht hat, den zwischen den Häusern 6 und 8 der Fabriksstraße, also auf den zum Ankauf begehrten Grundteil gelegenen Grund, als Ausgang für das Sonnwirtshaus zu be¬ nützen und daß er nicht gewillt ist, auf sein Recht zu verzichten. Der ganze oben beschriebene Grundteil kann daher nicht zum Verkaufe gelangen, wenn nicht Rechtsstreitigkeiten herauf¬ beschworen werden sollen. Dagegen hat Herr Franz Lang und der Besitzer des Hauses Fabriksstraße 6 gar keine Einwendung dagegen, daß den Ehe¬

4 leuten Josef und Aloisia Huber aus Parzelle 1392 jener Grund¬ teil käuflich überlassen werde, welcher unmittelbar an die Par¬ zellen Nr. 460 und 465 angrenzt, oberhalb der Parzelle 1094 gelegen ist, und durch die gedachte gerade Fortsetzung der Grenz¬ linie der Parzelle 465 bis zur Parzelle 1094 begrenzt wird, weil auch bei Verkauf dieses Grundteiles und Zuschreibung desselben zur Parzelle Nr. 1094 der Ausgang über Parzelle 1392 aus dem Sonnwirtshause in keiner Weise berührt würde. Für den Verkauf dieses oben bezeichneten Grundteiles spricht auch der Umstand, daß die Eheleute Huber, welche den¬ selben bisher stets als ihr Eigentum gehalten hatten, auf diesen Grund bereits verschiedene Bauten aufgeführt und ihn sonst benützt haben. An der Erhaltung dieses Grundes als öffentliches Gut hat die Stadtgemeinde gar kein Interesse. Es wird daher auf den Verkauf dieses kleinen Grundteiles gegen einen Kaufpreis von 2 K per m2 eingeraten, weil dadurch einem unhaltbaren Zustand abgeholfen wird. Die Entscheidung hierüber fällt dem Gemeinderate zu, weshalb der Akt vorgelegt wird. Steyr, am 8. Oktober 1904. Franz Gall m. p., Stadtrat. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinde¬ rat wolle beschließen, daß der kleine Grundteil aus Parzelle 1392, welcher zwischen Parzelle 460 und 465 und oberhalb der Par¬ zelle 1094 gelegen ist, durch die gerade Fortsetzung der Grenz¬ linie der Parzelle 465 bis zur Parzelle 1094 begrenzt wird, an die Eheleute Josef und Aloisia Huber um den Preis von 2 K per m? verkauft werde. Die Kosten der grundbücherlichen Durch¬ führung sind von den Käufern zu tragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.119. Liegt vor eine Protokollar=Erklärung des Herrn Johann Kumpfmüller, Hausbesitzer, Schlüsselhofgasse 7, betreffs Rück¬ kaufes der Parzelle Nr. 1145/2. Die Sektion stellt folgenden Antrag: In Erwägung, daß bezüglich eines Aufganges zur Tabor¬ höhe an dieser Stelle jetzt ein viel größeres Interesse vorliegt, tellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle vorläufig einem Rückkaufe des der Gemeinde gehörigen Grundes nicht zustimmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.635. V. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 11. Ansuchen um Ueberlassung des Turnsaales im Bürgerschulgebäude. Der Herr Referent stellt folgende Sektionsanträge: a) Der löbliche Gemeinderat wolle dem Steyrer Fechtklub die angesuchte Benützung des Turnsaales im Bürgerschulgebäude an den Abenden Montag, Mittwoch und Samstag von 6—7 Uhr in den Monaten November bis April wie immer gegen Ver¬ gütung der Gasbeleuchtung und Besorgung der Reinigung des Saales bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.548. b Der löbliche Gemeinderat wolle dem Radfahrer=Verein „Styria“ die Benützung des Turnsaales im Bürgerschulgebäude zur Abhaltung von Reigenfahren an zwei Tagen in der Woche von ½8 bis 9 Uhr abends in der Zeit vom November bis Ende März 1905 gegen Vergütung des verbrauchten Gases bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.194. c) Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß der Turnsaal im Bürgerschulgebäude über Ansuchen der Fachlehrerin Anna Pehersdorfer zur Erteilung eines Privatunterrichtes während des Schuljahres 1904 05 um den Pauschalbetrag von 24 K über¬ lassen werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.520. 12. Verleihung eines Schiefermayr'schen Stipen¬ diums. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß das frei gewordene Schiefermayr'sche Stipendium von jährlich 100 K dem von der löblichen k. k. Realschuldirektion in Vorschlag gebrachten Schüler der zweiten Klasse Johann Glinz verliehen werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.010. 13. Verleihung der Jahresinteressen aus der Therese Vogl=Stiftung. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß die drei¬ zehn Beträge von je 60 K aus der Therese Vogl=Stiftung nach Vorschlag des städtischen Armenrates an folgende Bewerber ver¬ teilt werden: Anna Faltin, Anton Naderer, Katharina Sperr Katharina Nömayr, Karoline Randhartinger, Franziska Gorup, Magdalena Zwickelsdorfer, Josefa Wiesinger, Franziska Klima, Josefa Resch, Karl Pfaffenhuber, Eva Molterer, Mathias Irlwek. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.220. Dringlichkeitsantrag betreffs Besetzung der Armen¬ vaterstelle für das 8. Viertel. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt der Herr Referent folgenden Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß Herr Alois Lindhuber über sein Ansuchen von der Stelle eines Armenvaters für das 8. Viertel enthoben werde und demselben der Dank für sein Wirken zum Ausdrucke gebracht werde; ferner daß gleich¬ zeitig der Armenvater des 9. Viertels Herr Josef Peteler ersucht werde, die Agenden für das 8. Armenviertel auch noch über¬ nehmen zu wollen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.061. Interpellation in betreff der vom Abg. Erb im Reichsrate und Landtage angeregten Errichtung einer keramischen Fachschule in Steyr. Herr G.=R. Dr. Angermann erbittet sich das Wort zu einer Interpellation an den Herrn Bürgermeister und sagt: Be¬ anntlich beschäftigt sich der Staat mit der Frage wegen Errich¬ tung einer keramischen Schule in Oberösterreich. Wie die Herren aus den Zeitungen entnommen haben, hat der Herr Abgeordnete Erb sowohl im Reichsrate wie auch im Landtage einen Antrag wegen Errichtung dieser Schule in Steyr eingebracht. Es wärc recht löblich, wenn der Staat diese Schule in Steyr auf seine eigenen Kosten erbauen und erhalten würde und wir würden diese Schule auf das freudigste begrüßen, weil sie zur Förderung des Gewerbes dient. Aber, was ist es dann, wenn der Staat sagt, gut, es wird euch diese Schule zugestanden, aber die Stadt¬ gemeinde Steyr muß den Baugrund umsonst hergeben und die Erbauung und Erhaltung des Schulhauses übernehmen. Es frägt sich nun, ob die Stadtgemeinde Steyr mit Rücksicht auf die Vorteile, die eine solche Schule bringt, eine solche Last über¬ nehmen kann. Es wäre wohl seine Pflicht gewesen, sich zuerst anzufragen, welche Stellung die Gemeindevertretung zu der Sache einnimmt und ob sie eventuell bereit wäre, Beiträge zu leisten. Er erlaube sich daher an den Herrn Bürgermeister die Anfrage zu stellen, ob von Seite des Herrn Abgeordneten Erb bei ihm über die Stellungnahme der Stadtgemeinde=Vertretung von Steyr in dieser Angelegenheit angefragt wurde. Der Herr Vorsitzende erwidert, ihm sei von dieser Sache nur das bekannt, was in den öffentlichen Blättern erschienen ist. Ein einziges Mal sei Herr Sommerhuber zu ihm gekommen und habe über die Eventualität der Errichtung einer keramischen Schule in Steyr im Allgemeinen gesprochen, davon aber, daß diese Frage von anderen Persönlichkeiten im Reichstage und im Landtage aufgerollt werde, habe er (Redner) nichts gewußt. Erst als Herr Landtagsabgeordneter Erb von Kirchdorf in öffentlicher Sitzung des oberösterr. Landtages den Antrag einbrachte, daß die Errichtung einer keramischen Schule in Steyr auch vom Landtage Unterstützung finden solle, welcher Antrag auch von verschiedenen Mitgliedern des Hauses unterstützt wurde, ohne daß er selbst zur Unterstützung desselben aufgefordert worden, sei ihm diese Angelegenheit offiziell bekannt geworden. Zu welchem Resultate dieser Antrag im Landtage führen werde, sei ihm noch nicht bekannt. Auch er habe schwere Bedenken dagegen, daß in derartigen Angelegenheiten Aktionen eingeleitet werden, ohne die Gemeindevertretung zu fragen, was sie denn beitragen würde und könnte. Sollte die Gemeinde etwa durch die erfreu¬ liche Tatsache überrascht werden, daß der Staat und das Land zusammenwirken, um auf ihre Kosten ohne Heranziehung der Gemeinde in Steyr eine solche Schule zu errichten, so wird das jedenfalls dankbarst angenommen werden; doch dürfte das schwer¬ lich eintreffen. Das eine weiß ich, daß in dieser Angelegenheit schon außerhalb Steyrs und außerhalb des Landtages Erörterungen statt¬ gefunden haben. Es wurde dem Abgeordneten Vesko von Gmunden in seinem Wahlorte der Vorwurf gemacht, daß er den Antrag des Herrn Abgeordneten Erb von Kirchdorf unterzeichnet habe, und daß er nicht lieber dafür eingetreten ist, daß eine solche Schule in Gmunden errichtet werde, was annehmen lasse, daß die Ge¬ meinde Gmunden über die Kosten der Errichtung einer kerami¬ chen Schule, insoweit die Gemeinde in Frage kommt, näher unterrichtet zu sein scheine. Für mich als Landtagsabgeordneter wäre es schwer, im Landtage zu diesem Gegenstande etwas anderes zu sagen, als hier, da ich keine Anhaltspunkte habe, ob der berufene Vertreter der Gemeinde=Interessen, das ist der löbliche Gemeinderat, ge¬ gebenen Falles bereit wäre, für eine solche Schule einen Beitrag zu leisten und in welcher Höhe, da auch vorerst gar nicht an¬ nähernd bekannt ist, wie hoch sich die Kosten einer solchen Schule für die Gemeinde stellen. Es wäre mir angenehm, wenn ich vom löblichen Gemeinderate eine Direktive erhalten würde, wie ich mich als Abgeordneter der Stadt Steyr in dieser Sache im Land¬ tage zu benehmen habe. Der Herr Abgeordnete von Kirchdorf vertritt im Landtage seinen Wahlbezirk und es ist eine ganz eigentümliche Gepflogenheit von ihm, daß er im oberösterreichi¬ schen Landtage Anträge stellt, welche nur ganz ausschließlich den Wahlbezirk Steyr betreffen, wie das bei einer solchen Schul¬ errichtung der Fall ist. Ich kann solche Anträge nicht verhindern, aber daß solche über meinen Kopf hinweg gestellte Anträge eine taktlose Aneig¬ nung der Vertretung der Stadt Steyr im Landtage sind, ist zweifellos. Es ist aber auch ein gefährliches Unternehmen, über die Köpfe der Stadtgemeindevertretung hinweg mit der Regie¬ rung eine Vereinbarung zu treffen, vom oberösterreichischen Lande einen Beitrag zu heischen, so die Stadt Steyr vor ein kait accompli zu stellen, sie in eine Zwangslage zu versetzen, denn ich weiß heute noch nicht, ob der Gemeinderat gewillt ist, für eine solche Schule überhaupt zu stimmen und einen Betrag für diese zur Verfügung zu haben, dessen Höhe man überhaupt gar nicht weiß. Mit diesen Auseinandersetzungen glaube ich die Inter¬ pellation des Herrn G.=R. Dr. Angermann beantwortet zu haben und bemerke noch, daß eine Debatte über eine Inter¬ pellationsbeantwortung nach der Geschäftsordnung nicht zu¬ lässig ist. Herr G.=R. Dr. Angermann beantragt nun eine Re¬ solution in dem Sinne, daß der Gemeinderat mit dem Vorgehen des Herrn Abg. Erb in der Angelegenheit der keramischen Fach¬ chule nicht einverstanden sei, da dieser es außer acht gelassen habe, sich vorher in der Sache mit der Stadtgemeinde=Vertretung,

5 also mit dem Gemeinderate, ins Einvernehmen zu setzen und daher die Stadt in eine Zwangslage versetzen könnte. Der Herr Bürgermeister werde beauftragt, sich über den Stand der Ange¬ legenheit beim Ministerium genau zu erkundigen. Der Herr Vorsitzende bemerkt hiezu, ein Antrag ist im Sinne der Geschäftsordnung schriftlich einzubringen mit der vorgeschriebenen Anzahl der Mitunterzeichneten, erst dann kann derselbe zur Verhandlung kommen. Herr G.=R. Dr. Angermann meldet sohin seinen An¬ trag für die nächste Sitzung an. Dringlichkeitsantrag wegen Ernennung des Herrn G.=R. Dr. Franz Angermann zum Ehrenbürger der Stadt Steyr. Herr G.=R. Dr. Redtenbacher ersucht um die Aner¬ kennung der Dringlichkeit eines Antrages der l. Sektion, und zwar betreffend die Ernennung des Herrn G.=R. Dr. Franz Angermann zum Ehrenbürger der Stadt Steyr. Der Herr Vorsitzende bringt im Sinne des § 28 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Ab¬ stimmung und wird dieselbe allseits anerkannt. Herr G.=R. Dr. Redtenbacher trägt vor: Meine sehr geehrten Herren! Herr Dr. Franz Angermann vollendet am 5. November d. J. sein 50. Lebensjahr. Unser geehrter Herr Kollege gehört vom 1. Mai 1901 bis bis dahin 1905 und vom März 1898 bis heute dem Gemeinde¬ rate der landesfürstlichen Stadt Steyr an und bekleidet seit dem Jahre 1898, also durch fast sechs Jahre, die Stelle eines Ob¬ mannes der 1. Sektion Derselbe hat stets seine ganze Kraft und seine lang¬ jährige juristische Erfahrung den Interessen der Ge¬ meinde gewidmet und speziell als Obmann der 1. Sektion sein häufig sehr umfangreiches und schwieriges Referat in der för¬ derndsten Weise erledigt. Auch hat derselbe keine Mühe gescheut, um die Stadtgemeinde Steyr sowohl nach Innen als auch nach Außen entsprechend zu vertreten. Herr Dr. Angermann hat sich aber auch wiederholt im Interesse der Stadt bei öffentlichen Veranstaltungen, wie . B. bei Ausstellungen durch sein persönliches Eingreifen für unsere Stadt verdient gemacht. Herr Dr. Angermann ist endlich seit einer langen Reihe von Jahren Vorstand der „Steyrer Liedertafel“ eines Institutes, welches den deutschen Gesang bis zur künstlerischen Höhe pflegt, und hat Herr Dr. Angermann diesen Verein wiederholt bei Be¬ tätigung wohltätiger Veranstaltungen erfolgreich geführt. Aus diesen Veranlassungen, insbesondere mit Rücksicht auf die Verdienste, welche sich Herr Dr. Angermann im Interesse der Stadtgemeinde Steyr erworben hat, beehrt sich Redner nach¬ stehenden Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat der landesfürstlichen Stadt Steyr wolle in Anerkennung der Verdienste des Herrn Dr. Franz Angermann um das städtische Wohl, demselben aus Anlaß der Vollendung seines 50. Lebensjahres das Ehrenbürgerrecht der landesfürstlichen Stadt Steyr verleihen. (Beifall. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Der Herr Vorsitzende verkündet dem während der Ver¬ handlung dieses Dringlichkeitsantrages abgetretenen und nun wieder erschienenen Herr G.=R. Dr. Angermann den soeben ge¬ faßten einstimmigen Beschluß des Gemeinderates und gratuliert ihm zu dieser verdienten Auszeichnung Herr G.=R. Dr. Angermann dankt für die ihm zuteil gewordene Auszeichnung. Der löbliche Gemeinderat habe ihm durch seine Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt Steyr, welche hm infolge seines mehr als 20jährigen Aufenthaltes zur zweiten Heimat geworden ist, eine außerordentliche Freude bereitet und der löbliche Gemeinderat könne versichert sein, daß er gerne bereit ist, seiner Vaterstadt Steyr dienlich zu sein, so lange es ihm seine Kräfte erlauben. Nachdem sich über Umfrage der Herrn Vorsitzenden niemand mehr zum Worte meldet, schließt derselbe die öffentliche Sitzung. Die Verifikatoren: Der Vorsitzende Der Schriftführer Druck von G.

Anhang. zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderats der lf Stadt Steyr am 28. Oktob 1904. Vertraulicher Teil: I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann Personalien. Liegt vor das Ansuchen der st. Diurnisten Anton Klausriegler um Erhöhung seines Diurnums auf täglich 4 K. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf die fast 9 jährige tadellose und allseits belobte Dienstleistung des Gesuchstellers und in Berücksichtigung, dass dessen Gattin nicht mehr

verdienstfähig ist, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen: Es werde dem Ansuchen des st. Diurnisten Anton Klausriegler stattgegeben und demselben ab 1. November 1904 die Erhöhrng seines Diurnums von 3 K 60 h auf 4 Kronen bewilligt. Einstimmig nach Antrag:: Hierauf Schluß der vertraulichen Sitzung Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Schriftführer:

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