gut beleumundet ist, auch im Bürgerkorps und der Freiwilligen Feuerwehr gedient hat behufs Erlangung einer Bürgerpfründe das Ansuchen begründet, so sind die Bedingungen nach den Gemeinderatsbeschlüssen vom 4. März 1898 und 11. Okt 1901 nachgewiesen und stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Norbert Innreiter im Sinne der Gemeinderats Beschlüsse vom 4. März 1898 und vom 11. Okt 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr u zw. mit Rücksicht auf dessen Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z 20561. Auf Grund der Bestimmung des § 2 der
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