Ratsprotokoll vom 2. September 1904

nicht einraten zu sollen, jedoch scheint eine teilweise Nachsicht dieser Gebühren mit Rücksicht auf die Erwerbsverhältnisse des Gesuchstellers im Sinne des § 4 Abs 5 des Gemeinde Statuts zuläßig retz. begründet. Infolge dessen stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Georg Barth die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft jedoch nur gegen Erlag einer Gebühr von 50 Kronen im Sinne des § 4 Abs. 5 des GemendeStatuts bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z 27310 2. Personalansuchen der st. Reservewache.

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