Der Sektionsbericht und Antrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller bereits durch 14 Jahre in Steyr domiziliert, seither in jeder Beziehung sich tadellos aufgeführt hat und auch einen entsprechenden Verdienst hat, so besteht gegen die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr behufs Erlangung der öst Staatsbürgerschaft kein Bedenken. Da aber Gesuchsteller einen monatlichen Verdienst von 120 K hat, auch Ersparnisse besitzen soll, weiters im deutschen Reiche für die Aufnahme eines Österreichers in den Heimatverband hohe Gebühren zu entrichten sind, so glaubt die Sektion auf Grund der Reciprocität in einer gänzliche Nachsicht der nach § 4 des Gemeinde Statutes zu erhebende Gebühr von 200 K
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