Ratsprotokoll vom 8. Juli 1904

in den seinerzeitigen Ruhegehalt des Gesuchstellers nicht einzurechnen. Einstimmig nach Antrag Z. 75. V. P. c. Mara Grossauer, Kanzlei=Adjunktens Witwe bittet um Anweisung des ihr gebührenden Sterbequartales und um Bewilligung der Witwen Pension nach der X. Rangsklasse. Auf Grund des vorliegenden Amtsberichtes stellt die Sektion folgende Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Dem Ansuchen der Kanzlei Adjunktens Witwe Maria Grossauer um Anweisung der Pension nach der X. Rangsklasse kann nicht stattgegeben werden; derselben wird vielmehr nach § 3 des Gesetzes vom 14. Mai 1896 R Gbl N 74

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