Ratsprotokoll vom 10. Juni 1904

verpflegshaus stellt die Sektion den Antrag: Mit Rücksicht darauf, dass Maria Knöbl in Folge ihres mehr als 10 jährigen ununterbrochenen Domizils in Steyr nach § 2 des Heimatsgesetzes die Zuständigkeit in Steyr ersessen hat wird gestellt der Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde Maria Knöbl im Sinne des § 2 des Heimatsgesetzes in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen dieselbe ist, da sie laut ärztl Zeugnisses an unheilbarer Krankheit leidet und demnächst der Pflege bedarf in das Armenverpflegshaus aufzunehmen da die angetragene Entschädigung von 1400 K bereits am 30. April 1904 erlegt wurde. Einstimmig nach Antrag Z. 10086. d. Franz Kottek, Partieführer der öst Waffenfabrik bittet um Verleihung

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