Gesetze gegen Krankheitsfälle zu versichern und wird ihm der entfallende Betrag gegen Nachweis der Bezahlung derselben seitens der Stadtgemeinde Steyr rückvergütet. Herr G.R. Hiller stellt dem Antrag, es seien die Mautner zur Zahlung eines 50 % Beitrages zur Krankenversicherung zu verhalten, die andere Hälfe solle die Gemeinde zahlen, welcher Antrag von Herr GR. Heindl unterstützt wird. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.R Hiller mit 13 gegen 7 Stimmen abgelehnt und der Antrag der Sektion mit Majorität angenommen. Nachdem sich über Umfrage des Herrn
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