Ratsprotokoll vom 6. Mai 1904

3 Der Herr Vorsitzende bringt nun, da ein Gegenantrag nicht vorliegt, den ersten Teil des Antrages der Sektion zur Ab¬ stimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Nachdem der Gemeinderat über Anfrage des Herrn Vor¬ sitzenden sich auch im Prinzipe mit der beantragten Absendung einverstanden erklärt, wird die Wahl der Deputation mittelst Stimmzetteln vorgenommen und werden die Herren Vizebürger¬ meister Franz Lang und G.=R. Ferdinand Gründler einstimmig gewählt. Weiters wird der Antrag, daß sich dieser Deputation auch die Vorstände der Handelsgenossenschaft und des Handelsgremiums anschließen, angenommen. 8. Rekurs gegen eine Ausweisung aus Steyr. Ueber den vorliegenden Rekurs stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem das Ausweisungs=Erkenntnis vom 20. Oktober 1902, Z. 22.412, gegen Franz Staudinger infolge abgewiesenen Rekurses bereits rechtskräftig geworden ist und eine solche vom Rekurrenten begehrte teilweise Aufhebung der Ausweisung unzu¬ lässig erscheint, beantragt die Sektion: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Franz Staudinger, die rechtskräftige Ausweisung aus dem Stadtgebiete teilweise aufzuheben, keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 9943. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Memorandum betreffs Gewährung von Um¬ lagen=Begünstigungen für Neu=, Zu= und Umbauten. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß sich mit dieser An¬ gelegenheit die I. und II. Sektion mit den Obmännern der übrigen Sektionen beschäftigt haben und daß zur Referierung in dieser Angelegenheit Herr Dr. Franz Angermann gewählt wurde und ersucht den Referenten um die Berichterstattung hierüber Herr G.=R. Dr. Angermann trägt vor: Mit Rücksicht darauf, daß im nächsten Jahre, insbesondere infolge der Garnisons¬ vermehrung durch das nach Steyr dislozierte Korps=Artillerie¬ Regiment erhöhte Nachfrage nach geeigneten Wohnungen fühlbar werden dürfte, die Stadtgemeinde aber außerstande ist, neue Wohngebäude aufzuführen, muß getrachtet werden, eventuell die private Bautätigkeit zu heben, um dadurch neue geeignete Wohn¬ gebäude zu schaffen. Da nun auch in anderen Städten als Mittel zur Belebung der privaten Bautätigkeit die Einführung der Gemeinde=Umlagen¬ Befreiung versucht wurde, empfiehlt es sich, auch der Anregung des Herrn Bürgermeisters näherzutreten und hat deshalb die I Sektion im Vereine mit der 11. Sektion und den Obmännern der übrigen Sektionen diese Frage beraten und einen Entwurf für solche Bestimmungen ausgearbeitet, welcher lautet: I. Eine zeitliche Befreiung von der Gemeinde=Umlagenzahlung rücksichtlich der Hauszins= und Hausklassensteuer samt Staats¬ zuschlägen findet in den nächsten fünf Jahren vom 1. Juni 1904 bis 31. Mai 1909 statt, wenn: a) Ein Gebäude auf früher unverbautem Grunde neu hergestellt wird (Neubau) b) ein bestehendes Gebäude bis an die Erdoberfläche nieder¬ gerissen und von da an ein Neubau aufgeführt wird (Umbau); c ein bestehendes Gebäude durch einen Bau auf einer früher unverbauten Fläche (Zubau) oder durch Aufbau eines früher nicht bestandenen Stockwerkes vergrößert wird (Aufbau); d) ganze zur selbständigen Benützung geeignete Teile eines Gebäudes bis an die Erdoberfläche niedergerissen oder einzelne Stockwerke in ihrem ganzen Umfange abgetragen und neu erbaut werden (teilweiser Umbau). II. Die Dauer der Gemeinde=Umlagenfreiheit für Neu=, Um=, Auf= und Zubauten, sowie teilweise Umbauten beträgt 10 Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkte der behördlich bewilligten oder früheren tatsächlichen Benützung. III. Die sonstigen Umlagen, die Zinskreuzer, Wasserzinse und dergleichen für solche Wohnungsobjekte sind auch in Zukunft zu entrichten. IV Auf Adaptierungen, Verschönerungen und Verbesserungen aller Art der Wohnungen in bestehenden Häusern der Stadt haben diese Bestimmungen keine Anwendung. V. Auf Neu= Um=, Auf= und Zubauten, mit welchen eine Vermehrung vermietbarer Wohnungen nicht bezweckt wird, welche also nur für Wohnungszwecke des Hausbesitzers oder einer anderen Verwendung als Betriebsstätten für Fabriken, Gewerbe u. dergl., dienen sollen, finden diese Bestimmungen gleichfalls keine An¬ wendung. VI. Die Gesuche um Befreiung von der Zahlung der Gemeinde¬ Umlage für Neu= Um= Zu= und Aufbauten und teilweise Um¬ bauten sind längstens binnen 45 Tagen nach Erteilung der be¬ hördlichen Benützungsbewilligung beim Gemeindeamte einzu¬ bringen und mit einer vollständigen Zinsfassion zu belegen. Ueber verspätet eingebrachte Gesuche wird die Umlagen¬ reiheit nur für jene Zeitdauer eingeräumt, welche von dem der Einbringung des Gesuches nächstfolgenden 1. Jänner bis zum Schlusse der mit Rücksicht auf den Zeitpunkt der Benützung des Baues zu berechnenden Dauer der zehnjährigen Umlagenfreiheit noch nicht abgelaufen ist. Verspätet eingelangte Gesuche sind dem Gemeinderate zur Entscheidung vorzulegen. In allen übrigen Fällen entscheidet der Bürgermeister nach Maßgabe dieser Bestimmungen. VII. Die Regulierung der Umlagenbefreiungs=Bedingnisse für die Folge ist dem Gemeinderate vorbehalten. Als erwählter Referent in dieser Angelegenheit stellt der Gefertigte nun im Auftrage der Herren Sektionsmitglieder den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle die vorgelegten Bestim¬ mungen über die Befreiung von der Gemeinde=Umlage bei Neu¬ Zu=, Um= und Aufbauten in der Zeit vom 1. Juni 1904 bis 31. Mai 1909 genehmigen. Herr G.=R. Sommerhuber ist mit der im § 5 nor¬ mierten Beschränkung nicht einverstanden und flellt den Antrag, diesen Passus zu eliminieren. Wenn man schon Freiheiten gibt, so solle man sie jedem geben, der überhaupt baut. Auch Fabriks¬ gebäude sollen bezüglich Umlagenbefreiung berücksichtigt werden. Herr G.=R. Hiller kann sich mit der Anschauung des Herrn G.=R. Sommerhuber nicht einverstanden erklären, weil die Gemeinde nicht in einer so glücklichen Lage sich befindet, eine so allgemeine Umlagenbefreiung eintreten lassen zu können. Herr G.=R. Gründler schließt sich dieser Anschauung an und ersucht den § 5 anzunehmen wie er ist. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß nach Punkt 7 die Re¬ gulierung der Umlagen=Bedingnisse für die Folge dem Gemeinde¬ rate vorbehalten bleibt, das heißt, sie können vom Gemeinderate jederzeit abgeändert bezw. ergänzt werden. Wenn daher eine Reihe von Industrie=Unternehmungen im Laufe der nächsten Jahre ins Leben treten sollten, so ist der Gemeinderat immer in der Lage, die Begünstigung auszudehnen und diesfällig neue Be¬ schlüsse zu fassen, wenn schwerwiegende Gründe dazu Veran¬ lassung geben sollten. Herr G.=R. Sommerhuber zieht auf Grund der Aus¬ führung des Herrn Vorsitzenden seinen Antrag zurück. Hierauf werden die Punkte 1—VII der Bedingnisse über die Befreiung von der Gemeinde=Umlage bei Neu=, Zu=, Auf¬ und Umbauten einstimmig angenommen. 0. Eingabe der freiwilligen Feuerwehr in Steyr um Erhöhung des Aufsichts=Pauschales für die Feuer¬ Telephon=Anlagen. (Referent Herr G.=R. Josef Tureck.) Ueber die vorliegende Eingabe, worin um die nachträgliche Vergütung von 60 K für Materialien für die Feuermelde=An¬ lagen pro 1903 sowie um Erhöhung des Aufsichtspauschales auf 300 K ersucht wird, stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle nachträglich die Leistung von 60 K für Materialien zum Feuertelephon für das Jahr 1903 bewilligen; ferners die Erhöhung der Pauschalierung für die Erhaltung des Feuertelephons auf den jährlichen Betrag von 360 K, zahlbar in Monatsraten ab 1. Jänner 1904 angefangen, an die freiwillige Feuerwehr. Einstimmig nach Antrag. — Z. 9523. Herr G.=R. Dr. Angermann entfernt sich. 11. Subventionsgesuch der Gesellschaft der Musik¬ freunde in Steyr für die Musikschule. Ueber Antrag der Sektion wird beschlossen, diesem Verein für das Jahr 1904 eine Subvention von 200 K zu bewilligen. Z. 9293. 12. Mietanbot für das Gewölbe Nr. 1 an der Schloßmauer. Frau Josefa Friedhuber in Steyr ersucht um Ueberlassung des Gewölbes Nr. 1 an der Schloßmauer um den Pachtschilling von 80 K, Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle dieses Gewölbe um den jährlichen Pachtschilling von 80 K und Zins¬ kreuzer unter den üblichen vertragsmäßigen Bedingungen ab 1. Mai 1904 der Bittstellerin mietweise überlassen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 8602. 13. Amtsbericht über den Stadtkassa=Journals¬ Abschluß pro Dezember 1903. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben pro Dezember 1903 wie folgt: 247.584 K 26 h Einnahmen im Dezember 87.502 „ 26 „ Kassarest vom Vormonate Gesamt=Einnahmen . 335.086 K 52 h 335.086 „ 52 „ Ausgaben im Dezember Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journal durch die Herren G.=R. Reitter und Tureck geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 8601. Dringlichkeits=Anträge. Der Gemeinderat beschließt nun weiters die Erledigung folgender dringender Gegenstände: 1. Frau Malvine Werndl und Amalie Lang ersuchen um Ueberlassung des Stadttheaters am 11., 12. und 15. Juni behufs Abhaltung von Vorstellungen zugunsten des Vereines der Schul¬ freunde.

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