2 5. Ersatzwahl in den Sparkasse=Ausschuß an Stelle des verstorbenen Herrn Matthias Perz. Ueber die diesfällige Zuschrift der Sparkasse=Direktion in Steyr beantragt die Sektion die Entsendung des Herrn G.=R. Josef Hiller in den Sparkasse=Ausschuß. Der Herr Vorsitzende ersucht um Vornahme der Wahl mittelst Stimmzetteln und ersucht die Herren Gemeinderäte Heindl und Tureck das Skrutinium vorzunehmen und unterbricht zu diesem Zwecke die Sitzung. Nach vorgenommener Wahl verkündet der Herr Vorsitzende, daß von 21 abgegebenen Stimmen 20 Stimmen auf Herrn G.=R. Josef Hiller entfielen, somit derselbe einstimmig als Spar¬ kasse=Ausschuß=Mitglied gewählt erscheint. Herr G.=R. Hiller erklärt diese Wahl anzunehmen und seine Kräfte dem Sparkasse=Ausschusse zur Verfügung zu stellen. 6. Vertrag mit dem o.=ö. Religionsfonde über den Ankauf eines Grundstückes zum Exerzierplatze und Ent¬ schädigungsüberein kommen wegen teilweiser vorzeitiger Holzschlägerung. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsbericht und Antrag: Mit hohem Erlaß vom 11. Mai 1903, Z. 13.432, hat das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht in Wien den Ver¬ kauf des dem o.=ö. Religionsfonde gehörigen sogenannten Gleinker holzes zur Errichtung des Artillerie=Exerzierplatzes um den Kaufpreis von 300 K per Joch genehmigt, daran aber auch die Bedingung geknüpft, daß die Stadtgemeinde Steyr dem bischöf¬ lichen Dotationsgute in Gleink auch die durch die vorzeitige Ab¬ steckung eines Teiles des betreffenden Waldbestandes bedingte Wertminderung am Holze selbst entsprechend vergütet werde. Im Wege langwieriger Verhandlungen wurden nun fol¬ gende Vertragsbestimmungen vereinbart und werden dem löb¬ lichen Gemeinderate zur Genehmigung vorgelegt: 1. Der Kaufvertrag mit dem o.=ö. Religionsfonde über den abzukaufenden Grundkomplex im Ausmaße von 43 Har 42 ar 46 m2 (rund 75 Joch) mit dem Gesamtkaufpreis von 23.409 K 16 h. 2. Das Uebereinkommen mit dem bischöflichen Dotations¬ gute Gleink über die für die infolge früherer Absteckung des Gleinkerholzes eintretende Wertminderung zu leistende Vergütung im Betrage von 7000 K nebst Bestimmungen über die Rodung des Grundes und Uebergabe desselben. Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit des Ankaufes dieses Grundbesitzes zur Errichtung des vom k. k. Aerar vorgeschriebenen und bestimmten Artillerie=Exerzierplatzes und die Annehmbarkeit der Vertragsbestimmungen stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der im Entwurfe vorliegende Kaufvertrag mit dem o.=ö. Religions¬ fonde betreffend den Ankauf des sogenannten Gleinkerholzes im Ausmaße von 43 Har 42 ar 46 m2 zum Preise von 23.409 K 16 k und das im Entwurfe vorliegende Uebereinkommen mit dem bischöflichen Dotationsgute Gleink betreffend Ersatzleistung für durch frühzeitige Absteckung entstehende Wertminderung im Betrage von 7000 K nebst Bestimmungen über die Rodung und Uebergabe des Grundkomplexes genehmigt und der Bürgermeister ermächtigt, diese beiden Verträge rechtsgiltig abzuschließen und durchzuführen. Der Herr Vorsitzende bringt den Entwurf des Kaufver¬ trages sowie den Entwurf des Uebereinkommens mit dem bischöf¬ lichen Dotationsgute je separat zur Abstimmung und werden diese Entwürfe einstimmig genehmigt. Hierauf wird der Antrag der Sektion ebenfalls einstimmig angenommen. 7. Eingabe des Handelsgremiums in Steyr in An¬ gelegenheit der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Der Herr Referent bemerkt, daß der Gemeinderat in der¬ selben Sache schon einmal verhandelt hat und in der Sitzung vom 11. September 1903 beschlossen hat, eine Petition an das hohe Herrenhaus zu richten, hochdasselbe möge gegen jede Ein¬ schränkung der mit dem Gesetze vom 6. Jänner 1895, R.=G.=Bl. Nr. 21, festgesetzten Sonntagsarbeit eintreten. Diese Petition wurde auch abgesendet. Die k. k. Statthalterei in Linz habe nun mit dem Erlasse vom 2. April 1904, Z. 2462, die Stadtgemeinde Steyr beauf¬ tragt, über die Frage der Einführung der gänzlichen Sonntags¬ ruhe im Handelsgewerbe ein Gutachten abzugeben, weshalb das hiesige Handelsgremium und die Handelsgenossenschaft ange¬ wiesen wurden, in dieser Angelegenheit zu verhandeln und ent¬ sprechende Anträge zu stellen. Es liegt nun folgende Resolution vor: Das Handelsgremium sowie die Handelsgenossenschaft müssen sich auf das allerentschiedenste gegen die Einführung der gänz¬ lichen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in Steyr aussprechen. Sie sehen in dieser Einführung eine schwere Schädigung ihrer Geschäfte zu gunsten der Handelsleute auf dem Lande und des Hausierhandels, da die Landbevölkerung, Dienstboten sowie der Arbeiter nur am Sonntage sich die Zeit gönnen kann, seine Ein¬ käufe zu besorgen. Finden diese aber die Geschäfte in der Stadt geschlossen, so werden sie überhaupt nicht in die Stadt kommen und ihre Einkäufe auf dem Lande machen. Da in Steyr überhaupt nur zwei bessere Geschäftstage in der Woche sind, wo eventuell eine Hilfskraft notwendig ist, das ist Donnerstag und Sonntag, wenn aber Sonntag geschlossen sein soll, so dürfte dies auch jedenfalls den Gehilfenstand schä¬ digen, weil mancher Gehilfe dadurch überflüssig werden wird. Es wird daher gebeten, von der bisher bestehenden jahrzehnte¬ langen Uebung nicht abzugehen, um die Handelsgewerbe in der Stadt nicht noch mehr zu schädigen, als dies durch die Ungunst der Verhältnisse ohnedies schon geschehen ist. Die Gemeinde=Vorstehung der Stadt Steyr wird ersucht, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln gegen die Verfügung der Einführung einer vollständigen Sonntagsruhe im Handels¬ gewerbe zu wirken und ihre Mitbürger möglichst in Schutz zu nehmen. Für die Handelsgenossenschaft: Für das Handelsgremium: Ferdinand Reitter. Matthias Pilat. Die Sektion hat sich diesen Ausführungen angeschlossen und stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinde¬ rat der l. f. Stadt Steyr erachtet die Forderung nach Einfüh¬ rung der gänzlichen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in der Stadt Steyr für unerfüllbar und undurchführbar, weil dieselbe für die in Steyr seßhaften Handelsgewerbe eine äußerst schwere Schädigung ihrer geschäftlichen Interessen herbeiführen müßte, welche ohnedies schon durch die allgemein ungünstigen geschäft¬ lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Stadt sehr stark in Mitleidenschaft gezogen wurden und eine weitere Schädigung nicht ertragen könnten. Bei dem Umstande, als in Steyr überhaupt eigentlich nur zwei bedeutende Geschäftstage in der Woche in Betracht kommen, nämlich der Wochenmarkt am Donnerstag und der Sonntag, so würde durch die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe noch ein solcher Geschäftstag dem Handelsgewerbe entzogen und da¬ durch die Handelsleute am flachen Lande und der Hausierhandel auf Kosten der in Steyr seßhaften Handelsleute begünstigt werden, weil die Landbevölkerung, die Dienstleute und die Arbeiterschaft nur an Sonntagen die Zeit haben, die notwendigen Einkäufe in der Stadt zu machen und wenn diese Geschäfte in der Stadt an Sonntagen gänzlich gesperrt sein müßten, dieselben gar nicht mehr in die Stadt kommen und ihre Einkäufe eben am Lande besorgen würden. Die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe würde aber auch weiters nicht nur die Handelsgewerbe unserer Stadt insbe¬ sondere, sondern auch sämtliche Produktivgewerbe unserer Stadt einer verhängnisvollen Schädigung aussetzen, weil eben der bis¬ herige Zuzug der Landbevölkerung in die Stadt an Sonntagen überhaupt ausbleiben und die daraus resultierenden bisherigen Einnahmen für unsere Geschäftsleute aller Branchen entfallen würden. Aber selbst den Gehilfenstand müßte die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe nachteilig berühren, weil durch die Ver¬ minderung der Geschäftstätigkeit im Handelsgewerbe, wenn die Geschäfte Sonntags geschlossen werden müßten, so mancher der Gehilfen überflüsfig werden und seinen Verdienst und sein Unter¬ kommen verlieren würde. Aus diesen Gründen sieht sich der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr veranlaßt, mit aller Entschiedenheit im wohl¬ erwogenen Interesse der in Steyr seßhaften Handelsleute gegen die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe sich auszusprechen und dafür einzutreten, daß die mit Gesetz vom 16. Jänner 1895, R.=G.=Bl. Nr. 21, festgesetzte zulässige Sonn¬ tagsarbeit im Handelsgewerbe wie bis heute aufrecht erhalten werde. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr in Anerkennung der hohen Wichtigkeit dieser Frage, die Entsen¬ dung einer Deputation an die k. k. Statthalterei in Linz, welche im Sinne des vorstehenden Antrages bei der k. k. Statthalterei in Linz gegen die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe intervenieren soll. Schließlich wird vorgeschlagen, in diese Deputation als Vertreter der Stadtgemeinde Steyr zu wählen: 1. Herrn Vizebürgermeister Franz Lang, 2. Herrn G.=R. Ferdinand Gründler. Außerdem seien die Obmänner des Handelsgremiums und der Handelsgenossenschaft in Steyr, die Herren Ferdinand Reitter und Matthias Pilat, einzuladen, sich dieser Deputation anzu¬ schließen. Der Herr Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. Herr G.=R. Hack unterstützt den Sektionsantrag. Herr G.=R. Schertler ist auch mit den Ausführungen der Sektion einverstanden, jedoch halte er dafür, daß auch die Handelsangestellten nicht mehr als sechs Tage in der Woche ar¬ beiten sollen und glaube er, es solle die Einführung getroffen werden, daß ihnen an Stelle des Sonntags ein halber Tag in der Woche frei gegeben werde. Herr G.=R. Meditz glaubt, es solle der Sektionsantrag dahin ergänzt werden, daß durch die gänzliche Sonntagsruhe nicht nur die Handelsgewerbe, sondern auch andere Gewerbe treibende, wie Bäcker, Fleischer 2c.. geschädigt würden, worauf der Herr Referent erwidert, daß dies ohnehin im Sektions¬ antrage unter dem Worte Produktivgewerbe erwähnt sei. Herr G.=R. Schachinger bemerkt, die Sonntagsruhe könne wohl in Großstädten eingeführt werden, aber in den Provinzstädten, wo man auf die Landbevölkerung angewiesen ist, wo die Hauptgeschäfte nur an Wochenmarkts= und Sonntagen abgewickelt werden, wäre dies eine Schädigung der Handels¬ gewerbe. Er könne nur den Ausführungen der Sektion bei¬ pflichten. Der Herr Referent bemerkt, was die Anregung des Herrn G.=R. Schertler bezüglich Entschädigung der Handelsangestellten an einem Wochentage anbelangt, so könne dies nicht als ein Antrag aufgefaßt werden, weil der Gemeinderat mit dieser Frage nichts zu tun habe. Er ersucht um Annahme des Sektions¬ antrages.
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