Ratsprotokoll vom 6. Mai 1904

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 6. Mai 1904. Eventuelle Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Gesuch um Bürgerrechtsverleihung. 2. (Vertraulich.) Maut=Personal=Angelegenheit. 3. Protokollarerklärung des Besitzers des Hochstraßergutes in Lahrndorf, Herrn Franz Wild, betreffs Kündigung des für das Armen=Institut in Steyr auf seinem Gute haftenden Kapi¬ tales per 840 K. 4. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. 5. Ersatzwahl in den Sparkassa=Ausschuß an Stelle des verstorbenen Herrn Matthias Perz. 6. Vertrag mit dem oberösterr. Religionsfonde über den Ankauf eines Grundstückes zum Exerzierplatze und Entschädigungs¬ übereinkommen wegen teilweiser vorzeitiger Holzschlägerung. 7. Eingabe des Handelsgremiums in Steyr in Angelegen¬ heit der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. 8. Rekurs gegen eine Ausweisung aus Steyr. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 9. Memorandum betreffs Gewährung von Umlagenbegünsti¬ gungen für Neu=, Um=, Auf= und Zubauten behufs Beschaffung von Mietwohnungen. 10. Eingabe der freiwilligen Feuerwehr in Steyr um Er¬ höhung des Aufsichtspauschales für die Feuer=Telephon=Anlagen. Tages=Ordnung: 11. Subventionsgesuch der Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr für die Musikschule. 12. Mietanbot für das Gewölbe Nr. 1 an der Schlo߬ mauer. 13. Amtsbericht über den Stadtkassa=Journals=Abschluß pro Dezember 1903. Dringlichkeits=Anträge: 1. Gesuch um Ueberlassung des Stadttheaters für den 11., 12. und 15. Juni 1904 für Vorstellungen zugunsten des Vereines der Schulfreunde. 2. Eingabe des Herrn Stadttierarztes um Anschaffung eines Mikroskopes für bakteriologische Untersuchungen. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag 4 Uhr nach¬ mittags.) 14. Kündigung des Pachtverhältnisses hinsichtlich der Straßen¬ parzelle 1306/1 in Ennsdorf und neuerliches Pachtanbot für dieselbe. 15. Bericht über die Schadhaftigkeit des Daches samt Blech¬ eindeckung im Herrenhause. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 5 Uhr nach¬ mittags.) 16. Entscheidung über ein Ansuchen um Nachsicht der Rück¬ zahlung eines bezogenen Armengeldes. 17. Verleihung einer Amtmann'schen Dienstboten=Prämie. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Viktor Stigler. Die Herren Gemeinderäte: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Josef Hack, Fer¬ dinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Johann Kollmann, Leopold Köstler, Josef Mann Michael Meditz, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Wilhelm Schertler, Rudolf Sommerhuber, Anton Stippl, Josef Tureck und Max Willner. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Gottlieb Bruckschweiger, Dr. August Redten¬ bacher, Otto Schönauer, Gottfried Sonnleitner und Josef Wolf, sowie Herr Vizebürgermeister Franz Lang. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht um die Wahl der Verifikatoren dieses Protokolles. Es werden gewählt die Herren Gemeinderäte Leopold Köstler und Josef Mann. Hierauf erklärt der Vorsitzende um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtrat Franz Gall erstattet folgende Mit¬ teilungen: 1. Franz Mayrandl, städtischer Bauzeichner dankt für seine Ernennung zum Beamten in der XI. Rangsklasse. Zur Kenntnis. 2. Franz Eder jun. dankt für seine Bestellung als Kanzleigehilfe. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. (Vertraulich.) Gesuch um Bürgerrechtsverleihung. 2. (Vertranlich.) Maut=Personal=Angelegenheit. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt. 3. Herr Franz Wild, Besitzer des Hochstraßergutes Nr. 53 in Lahrndorf, kündet das auf diesem Hause zu¬ gunsten des Armenfondes Steyr haftende Schuldkapital per 840 K auf ein Vierteljahr und ersucht um Ge¬ nehmigung dieser Kündigung. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die protokollarische Kündigung des Armenfondkapitales per 840 K vom 16. April 1904 zur Kenntnis genommen und die Stadt¬ kasse angewiesen, nach Einzahlung des Betrages pupillarsichere Wertpapiere anzukaufen und für den Armenfond zu deponieren. Einstimmig nach Antrag. — Z. 8387. 4. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. Der Herr Referent verliest den Rekurs der Johanna Palzer in Steyr gegen die Entscheidung des städtischen Armen¬ rates vom 22. März 1904, Z. 3506. Mit Rücksicht darauf, daß die Rekurrentin im Ganzen für fünf unversorgte Kinder zu sorgen hat, daß dieselbe von ihrem Manne höchstens monatlich 30 K als Erziehungsbeitrag erhält, die Kinder sehr fleißig sind und Gefahr besteht, daß im Falle der Entziehung des bisherigen Betrages von monatlich 16 K diese Kinder ihr Studium auf¬ geben müßten, erscheint die Gewährung des bisherigen Er¬ ziehungsbeitrages von monatlich 16 K für die Zeit von zwei Jahren wohl gerechtfertigt und stellt deshalb die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde aus den angeführten Gründen dem Rekurse der Frau Johanna Palzer gegen den abweislichen Bescheid des städtischen Armen¬ rates vom 22. März 1904, Z. 3506, stattgegeben, dieser Beschluß behoben und der Rekurrentin der bisherige monatliche Erziehungs¬ beitrag von 16 K auf die Zeit von zwei Jahren, bis ihre Tochter die Lehrerbildungsanstalt absolviert hat, bewilligt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7988.

2 5. Ersatzwahl in den Sparkasse=Ausschuß an Stelle des verstorbenen Herrn Matthias Perz. Ueber die diesfällige Zuschrift der Sparkasse=Direktion in Steyr beantragt die Sektion die Entsendung des Herrn G.=R. Josef Hiller in den Sparkasse=Ausschuß. Der Herr Vorsitzende ersucht um Vornahme der Wahl mittelst Stimmzetteln und ersucht die Herren Gemeinderäte Heindl und Tureck das Skrutinium vorzunehmen und unterbricht zu diesem Zwecke die Sitzung. Nach vorgenommener Wahl verkündet der Herr Vorsitzende, daß von 21 abgegebenen Stimmen 20 Stimmen auf Herrn G.=R. Josef Hiller entfielen, somit derselbe einstimmig als Spar¬ kasse=Ausschuß=Mitglied gewählt erscheint. Herr G.=R. Hiller erklärt diese Wahl anzunehmen und seine Kräfte dem Sparkasse=Ausschusse zur Verfügung zu stellen. 6. Vertrag mit dem o.=ö. Religionsfonde über den Ankauf eines Grundstückes zum Exerzierplatze und Ent¬ schädigungsüberein kommen wegen teilweiser vorzeitiger Holzschlägerung. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsbericht und Antrag: Mit hohem Erlaß vom 11. Mai 1903, Z. 13.432, hat das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht in Wien den Ver¬ kauf des dem o.=ö. Religionsfonde gehörigen sogenannten Gleinker holzes zur Errichtung des Artillerie=Exerzierplatzes um den Kaufpreis von 300 K per Joch genehmigt, daran aber auch die Bedingung geknüpft, daß die Stadtgemeinde Steyr dem bischöf¬ lichen Dotationsgute in Gleink auch die durch die vorzeitige Ab¬ steckung eines Teiles des betreffenden Waldbestandes bedingte Wertminderung am Holze selbst entsprechend vergütet werde. Im Wege langwieriger Verhandlungen wurden nun fol¬ gende Vertragsbestimmungen vereinbart und werden dem löb¬ lichen Gemeinderate zur Genehmigung vorgelegt: 1. Der Kaufvertrag mit dem o.=ö. Religionsfonde über den abzukaufenden Grundkomplex im Ausmaße von 43 Har 42 ar 46 m2 (rund 75 Joch) mit dem Gesamtkaufpreis von 23.409 K 16 h. 2. Das Uebereinkommen mit dem bischöflichen Dotations¬ gute Gleink über die für die infolge früherer Absteckung des Gleinkerholzes eintretende Wertminderung zu leistende Vergütung im Betrage von 7000 K nebst Bestimmungen über die Rodung des Grundes und Uebergabe desselben. Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit des Ankaufes dieses Grundbesitzes zur Errichtung des vom k. k. Aerar vorgeschriebenen und bestimmten Artillerie=Exerzierplatzes und die Annehmbarkeit der Vertragsbestimmungen stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der im Entwurfe vorliegende Kaufvertrag mit dem o.=ö. Religions¬ fonde betreffend den Ankauf des sogenannten Gleinkerholzes im Ausmaße von 43 Har 42 ar 46 m2 zum Preise von 23.409 K 16 k und das im Entwurfe vorliegende Uebereinkommen mit dem bischöflichen Dotationsgute Gleink betreffend Ersatzleistung für durch frühzeitige Absteckung entstehende Wertminderung im Betrage von 7000 K nebst Bestimmungen über die Rodung und Uebergabe des Grundkomplexes genehmigt und der Bürgermeister ermächtigt, diese beiden Verträge rechtsgiltig abzuschließen und durchzuführen. Der Herr Vorsitzende bringt den Entwurf des Kaufver¬ trages sowie den Entwurf des Uebereinkommens mit dem bischöf¬ lichen Dotationsgute je separat zur Abstimmung und werden diese Entwürfe einstimmig genehmigt. Hierauf wird der Antrag der Sektion ebenfalls einstimmig angenommen. 7. Eingabe des Handelsgremiums in Steyr in An¬ gelegenheit der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Der Herr Referent bemerkt, daß der Gemeinderat in der¬ selben Sache schon einmal verhandelt hat und in der Sitzung vom 11. September 1903 beschlossen hat, eine Petition an das hohe Herrenhaus zu richten, hochdasselbe möge gegen jede Ein¬ schränkung der mit dem Gesetze vom 6. Jänner 1895, R.=G.=Bl. Nr. 21, festgesetzten Sonntagsarbeit eintreten. Diese Petition wurde auch abgesendet. Die k. k. Statthalterei in Linz habe nun mit dem Erlasse vom 2. April 1904, Z. 2462, die Stadtgemeinde Steyr beauf¬ tragt, über die Frage der Einführung der gänzlichen Sonntags¬ ruhe im Handelsgewerbe ein Gutachten abzugeben, weshalb das hiesige Handelsgremium und die Handelsgenossenschaft ange¬ wiesen wurden, in dieser Angelegenheit zu verhandeln und ent¬ sprechende Anträge zu stellen. Es liegt nun folgende Resolution vor: Das Handelsgremium sowie die Handelsgenossenschaft müssen sich auf das allerentschiedenste gegen die Einführung der gänz¬ lichen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in Steyr aussprechen. Sie sehen in dieser Einführung eine schwere Schädigung ihrer Geschäfte zu gunsten der Handelsleute auf dem Lande und des Hausierhandels, da die Landbevölkerung, Dienstboten sowie der Arbeiter nur am Sonntage sich die Zeit gönnen kann, seine Ein¬ käufe zu besorgen. Finden diese aber die Geschäfte in der Stadt geschlossen, so werden sie überhaupt nicht in die Stadt kommen und ihre Einkäufe auf dem Lande machen. Da in Steyr überhaupt nur zwei bessere Geschäftstage in der Woche sind, wo eventuell eine Hilfskraft notwendig ist, das ist Donnerstag und Sonntag, wenn aber Sonntag geschlossen sein soll, so dürfte dies auch jedenfalls den Gehilfenstand schä¬ digen, weil mancher Gehilfe dadurch überflüssig werden wird. Es wird daher gebeten, von der bisher bestehenden jahrzehnte¬ langen Uebung nicht abzugehen, um die Handelsgewerbe in der Stadt nicht noch mehr zu schädigen, als dies durch die Ungunst der Verhältnisse ohnedies schon geschehen ist. Die Gemeinde=Vorstehung der Stadt Steyr wird ersucht, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln gegen die Verfügung der Einführung einer vollständigen Sonntagsruhe im Handels¬ gewerbe zu wirken und ihre Mitbürger möglichst in Schutz zu nehmen. Für die Handelsgenossenschaft: Für das Handelsgremium: Ferdinand Reitter. Matthias Pilat. Die Sektion hat sich diesen Ausführungen angeschlossen und stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinde¬ rat der l. f. Stadt Steyr erachtet die Forderung nach Einfüh¬ rung der gänzlichen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in der Stadt Steyr für unerfüllbar und undurchführbar, weil dieselbe für die in Steyr seßhaften Handelsgewerbe eine äußerst schwere Schädigung ihrer geschäftlichen Interessen herbeiführen müßte, welche ohnedies schon durch die allgemein ungünstigen geschäft¬ lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Stadt sehr stark in Mitleidenschaft gezogen wurden und eine weitere Schädigung nicht ertragen könnten. Bei dem Umstande, als in Steyr überhaupt eigentlich nur zwei bedeutende Geschäftstage in der Woche in Betracht kommen, nämlich der Wochenmarkt am Donnerstag und der Sonntag, so würde durch die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe noch ein solcher Geschäftstag dem Handelsgewerbe entzogen und da¬ durch die Handelsleute am flachen Lande und der Hausierhandel auf Kosten der in Steyr seßhaften Handelsleute begünstigt werden, weil die Landbevölkerung, die Dienstleute und die Arbeiterschaft nur an Sonntagen die Zeit haben, die notwendigen Einkäufe in der Stadt zu machen und wenn diese Geschäfte in der Stadt an Sonntagen gänzlich gesperrt sein müßten, dieselben gar nicht mehr in die Stadt kommen und ihre Einkäufe eben am Lande besorgen würden. Die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe würde aber auch weiters nicht nur die Handelsgewerbe unserer Stadt insbe¬ sondere, sondern auch sämtliche Produktivgewerbe unserer Stadt einer verhängnisvollen Schädigung aussetzen, weil eben der bis¬ herige Zuzug der Landbevölkerung in die Stadt an Sonntagen überhaupt ausbleiben und die daraus resultierenden bisherigen Einnahmen für unsere Geschäftsleute aller Branchen entfallen würden. Aber selbst den Gehilfenstand müßte die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe nachteilig berühren, weil durch die Ver¬ minderung der Geschäftstätigkeit im Handelsgewerbe, wenn die Geschäfte Sonntags geschlossen werden müßten, so mancher der Gehilfen überflüsfig werden und seinen Verdienst und sein Unter¬ kommen verlieren würde. Aus diesen Gründen sieht sich der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr veranlaßt, mit aller Entschiedenheit im wohl¬ erwogenen Interesse der in Steyr seßhaften Handelsleute gegen die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe sich auszusprechen und dafür einzutreten, daß die mit Gesetz vom 16. Jänner 1895, R.=G.=Bl. Nr. 21, festgesetzte zulässige Sonn¬ tagsarbeit im Handelsgewerbe wie bis heute aufrecht erhalten werde. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr in Anerkennung der hohen Wichtigkeit dieser Frage, die Entsen¬ dung einer Deputation an die k. k. Statthalterei in Linz, welche im Sinne des vorstehenden Antrages bei der k. k. Statthalterei in Linz gegen die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe intervenieren soll. Schließlich wird vorgeschlagen, in diese Deputation als Vertreter der Stadtgemeinde Steyr zu wählen: 1. Herrn Vizebürgermeister Franz Lang, 2. Herrn G.=R. Ferdinand Gründler. Außerdem seien die Obmänner des Handelsgremiums und der Handelsgenossenschaft in Steyr, die Herren Ferdinand Reitter und Matthias Pilat, einzuladen, sich dieser Deputation anzu¬ schließen. Der Herr Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. Herr G.=R. Hack unterstützt den Sektionsantrag. Herr G.=R. Schertler ist auch mit den Ausführungen der Sektion einverstanden, jedoch halte er dafür, daß auch die Handelsangestellten nicht mehr als sechs Tage in der Woche ar¬ beiten sollen und glaube er, es solle die Einführung getroffen werden, daß ihnen an Stelle des Sonntags ein halber Tag in der Woche frei gegeben werde. Herr G.=R. Meditz glaubt, es solle der Sektionsantrag dahin ergänzt werden, daß durch die gänzliche Sonntagsruhe nicht nur die Handelsgewerbe, sondern auch andere Gewerbe treibende, wie Bäcker, Fleischer 2c.. geschädigt würden, worauf der Herr Referent erwidert, daß dies ohnehin im Sektions¬ antrage unter dem Worte Produktivgewerbe erwähnt sei. Herr G.=R. Schachinger bemerkt, die Sonntagsruhe könne wohl in Großstädten eingeführt werden, aber in den Provinzstädten, wo man auf die Landbevölkerung angewiesen ist, wo die Hauptgeschäfte nur an Wochenmarkts= und Sonntagen abgewickelt werden, wäre dies eine Schädigung der Handels¬ gewerbe. Er könne nur den Ausführungen der Sektion bei¬ pflichten. Der Herr Referent bemerkt, was die Anregung des Herrn G.=R. Schertler bezüglich Entschädigung der Handelsangestellten an einem Wochentage anbelangt, so könne dies nicht als ein Antrag aufgefaßt werden, weil der Gemeinderat mit dieser Frage nichts zu tun habe. Er ersucht um Annahme des Sektions¬ antrages.

3 Der Herr Vorsitzende bringt nun, da ein Gegenantrag nicht vorliegt, den ersten Teil des Antrages der Sektion zur Ab¬ stimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Nachdem der Gemeinderat über Anfrage des Herrn Vor¬ sitzenden sich auch im Prinzipe mit der beantragten Absendung einverstanden erklärt, wird die Wahl der Deputation mittelst Stimmzetteln vorgenommen und werden die Herren Vizebürger¬ meister Franz Lang und G.=R. Ferdinand Gründler einstimmig gewählt. Weiters wird der Antrag, daß sich dieser Deputation auch die Vorstände der Handelsgenossenschaft und des Handelsgremiums anschließen, angenommen. 8. Rekurs gegen eine Ausweisung aus Steyr. Ueber den vorliegenden Rekurs stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem das Ausweisungs=Erkenntnis vom 20. Oktober 1902, Z. 22.412, gegen Franz Staudinger infolge abgewiesenen Rekurses bereits rechtskräftig geworden ist und eine solche vom Rekurrenten begehrte teilweise Aufhebung der Ausweisung unzu¬ lässig erscheint, beantragt die Sektion: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Franz Staudinger, die rechtskräftige Ausweisung aus dem Stadtgebiete teilweise aufzuheben, keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 9943. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Memorandum betreffs Gewährung von Um¬ lagen=Begünstigungen für Neu=, Zu= und Umbauten. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß sich mit dieser An¬ gelegenheit die I. und II. Sektion mit den Obmännern der übrigen Sektionen beschäftigt haben und daß zur Referierung in dieser Angelegenheit Herr Dr. Franz Angermann gewählt wurde und ersucht den Referenten um die Berichterstattung hierüber Herr G.=R. Dr. Angermann trägt vor: Mit Rücksicht darauf, daß im nächsten Jahre, insbesondere infolge der Garnisons¬ vermehrung durch das nach Steyr dislozierte Korps=Artillerie¬ Regiment erhöhte Nachfrage nach geeigneten Wohnungen fühlbar werden dürfte, die Stadtgemeinde aber außerstande ist, neue Wohngebäude aufzuführen, muß getrachtet werden, eventuell die private Bautätigkeit zu heben, um dadurch neue geeignete Wohn¬ gebäude zu schaffen. Da nun auch in anderen Städten als Mittel zur Belebung der privaten Bautätigkeit die Einführung der Gemeinde=Umlagen¬ Befreiung versucht wurde, empfiehlt es sich, auch der Anregung des Herrn Bürgermeisters näherzutreten und hat deshalb die I Sektion im Vereine mit der 11. Sektion und den Obmännern der übrigen Sektionen diese Frage beraten und einen Entwurf für solche Bestimmungen ausgearbeitet, welcher lautet: I. Eine zeitliche Befreiung von der Gemeinde=Umlagenzahlung rücksichtlich der Hauszins= und Hausklassensteuer samt Staats¬ zuschlägen findet in den nächsten fünf Jahren vom 1. Juni 1904 bis 31. Mai 1909 statt, wenn: a) Ein Gebäude auf früher unverbautem Grunde neu hergestellt wird (Neubau) b) ein bestehendes Gebäude bis an die Erdoberfläche nieder¬ gerissen und von da an ein Neubau aufgeführt wird (Umbau); c ein bestehendes Gebäude durch einen Bau auf einer früher unverbauten Fläche (Zubau) oder durch Aufbau eines früher nicht bestandenen Stockwerkes vergrößert wird (Aufbau); d) ganze zur selbständigen Benützung geeignete Teile eines Gebäudes bis an die Erdoberfläche niedergerissen oder einzelne Stockwerke in ihrem ganzen Umfange abgetragen und neu erbaut werden (teilweiser Umbau). II. Die Dauer der Gemeinde=Umlagenfreiheit für Neu=, Um=, Auf= und Zubauten, sowie teilweise Umbauten beträgt 10 Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkte der behördlich bewilligten oder früheren tatsächlichen Benützung. III. Die sonstigen Umlagen, die Zinskreuzer, Wasserzinse und dergleichen für solche Wohnungsobjekte sind auch in Zukunft zu entrichten. IV Auf Adaptierungen, Verschönerungen und Verbesserungen aller Art der Wohnungen in bestehenden Häusern der Stadt haben diese Bestimmungen keine Anwendung. V. Auf Neu= Um=, Auf= und Zubauten, mit welchen eine Vermehrung vermietbarer Wohnungen nicht bezweckt wird, welche also nur für Wohnungszwecke des Hausbesitzers oder einer anderen Verwendung als Betriebsstätten für Fabriken, Gewerbe u. dergl., dienen sollen, finden diese Bestimmungen gleichfalls keine An¬ wendung. VI. Die Gesuche um Befreiung von der Zahlung der Gemeinde¬ Umlage für Neu= Um= Zu= und Aufbauten und teilweise Um¬ bauten sind längstens binnen 45 Tagen nach Erteilung der be¬ hördlichen Benützungsbewilligung beim Gemeindeamte einzu¬ bringen und mit einer vollständigen Zinsfassion zu belegen. Ueber verspätet eingebrachte Gesuche wird die Umlagen¬ reiheit nur für jene Zeitdauer eingeräumt, welche von dem der Einbringung des Gesuches nächstfolgenden 1. Jänner bis zum Schlusse der mit Rücksicht auf den Zeitpunkt der Benützung des Baues zu berechnenden Dauer der zehnjährigen Umlagenfreiheit noch nicht abgelaufen ist. Verspätet eingelangte Gesuche sind dem Gemeinderate zur Entscheidung vorzulegen. In allen übrigen Fällen entscheidet der Bürgermeister nach Maßgabe dieser Bestimmungen. VII. Die Regulierung der Umlagenbefreiungs=Bedingnisse für die Folge ist dem Gemeinderate vorbehalten. Als erwählter Referent in dieser Angelegenheit stellt der Gefertigte nun im Auftrage der Herren Sektionsmitglieder den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle die vorgelegten Bestim¬ mungen über die Befreiung von der Gemeinde=Umlage bei Neu¬ Zu=, Um= und Aufbauten in der Zeit vom 1. Juni 1904 bis 31. Mai 1909 genehmigen. Herr G.=R. Sommerhuber ist mit der im § 5 nor¬ mierten Beschränkung nicht einverstanden und flellt den Antrag, diesen Passus zu eliminieren. Wenn man schon Freiheiten gibt, so solle man sie jedem geben, der überhaupt baut. Auch Fabriks¬ gebäude sollen bezüglich Umlagenbefreiung berücksichtigt werden. Herr G.=R. Hiller kann sich mit der Anschauung des Herrn G.=R. Sommerhuber nicht einverstanden erklären, weil die Gemeinde nicht in einer so glücklichen Lage sich befindet, eine so allgemeine Umlagenbefreiung eintreten lassen zu können. Herr G.=R. Gründler schließt sich dieser Anschauung an und ersucht den § 5 anzunehmen wie er ist. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß nach Punkt 7 die Re¬ gulierung der Umlagen=Bedingnisse für die Folge dem Gemeinde¬ rate vorbehalten bleibt, das heißt, sie können vom Gemeinderate jederzeit abgeändert bezw. ergänzt werden. Wenn daher eine Reihe von Industrie=Unternehmungen im Laufe der nächsten Jahre ins Leben treten sollten, so ist der Gemeinderat immer in der Lage, die Begünstigung auszudehnen und diesfällig neue Be¬ schlüsse zu fassen, wenn schwerwiegende Gründe dazu Veran¬ lassung geben sollten. Herr G.=R. Sommerhuber zieht auf Grund der Aus¬ führung des Herrn Vorsitzenden seinen Antrag zurück. Hierauf werden die Punkte 1—VII der Bedingnisse über die Befreiung von der Gemeinde=Umlage bei Neu=, Zu=, Auf¬ und Umbauten einstimmig angenommen. 0. Eingabe der freiwilligen Feuerwehr in Steyr um Erhöhung des Aufsichts=Pauschales für die Feuer¬ Telephon=Anlagen. (Referent Herr G.=R. Josef Tureck.) Ueber die vorliegende Eingabe, worin um die nachträgliche Vergütung von 60 K für Materialien für die Feuermelde=An¬ lagen pro 1903 sowie um Erhöhung des Aufsichtspauschales auf 300 K ersucht wird, stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle nachträglich die Leistung von 60 K für Materialien zum Feuertelephon für das Jahr 1903 bewilligen; ferners die Erhöhung der Pauschalierung für die Erhaltung des Feuertelephons auf den jährlichen Betrag von 360 K, zahlbar in Monatsraten ab 1. Jänner 1904 angefangen, an die freiwillige Feuerwehr. Einstimmig nach Antrag. — Z. 9523. Herr G.=R. Dr. Angermann entfernt sich. 11. Subventionsgesuch der Gesellschaft der Musik¬ freunde in Steyr für die Musikschule. Ueber Antrag der Sektion wird beschlossen, diesem Verein für das Jahr 1904 eine Subvention von 200 K zu bewilligen. Z. 9293. 12. Mietanbot für das Gewölbe Nr. 1 an der Schloßmauer. Frau Josefa Friedhuber in Steyr ersucht um Ueberlassung des Gewölbes Nr. 1 an der Schloßmauer um den Pachtschilling von 80 K, Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle dieses Gewölbe um den jährlichen Pachtschilling von 80 K und Zins¬ kreuzer unter den üblichen vertragsmäßigen Bedingungen ab 1. Mai 1904 der Bittstellerin mietweise überlassen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 8602. 13. Amtsbericht über den Stadtkassa=Journals¬ Abschluß pro Dezember 1903. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben pro Dezember 1903 wie folgt: 247.584 K 26 h Einnahmen im Dezember 87.502 „ 26 „ Kassarest vom Vormonate Gesamt=Einnahmen . 335.086 K 52 h 335.086 „ 52 „ Ausgaben im Dezember Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journal durch die Herren G.=R. Reitter und Tureck geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 8601. Dringlichkeits=Anträge. Der Gemeinderat beschließt nun weiters die Erledigung folgender dringender Gegenstände: 1. Frau Malvine Werndl und Amalie Lang ersuchen um Ueberlassung des Stadttheaters am 11., 12. und 15. Juni behufs Abhaltung von Vorstellungen zugunsten des Vereines der Schul¬ freunde.

4 Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle die außerordentliche Be¬ nützung des Stadttheaters für die Zeit vom 9. Mai bis 15. Juni zu den bezeichneten Vorstellungen und Proben dem gesuchstellen¬ den Komitee unentgeltlich überlassen, gegen dem, daß die Räum¬ lichkeiten wieder in gereinigtem Zustande übergeben werden. Einstimmig nach Antrag. 2. Ueber die vorliegende Eingabe des Herrn Stadttierarztes Karl Prokop unterstützt vom Herrn Stadtphysikus Dr. Hauk um Anschaffung eines Mikroskopes für bakteriologische Untersuchung stellt die Sektion den Antrag auf Bewilligung zur Anschaffung eines Mikroskopes samt den dazu gehörigen Hilfsmitteln zum Preise von 528 K und Verrechnung dieser Auslage aus Post X4. Einstimmig nach Antrag. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Josef Huber. 14. Kündigung des Pachtverhältnisses hinsichtlich der öffentlichen Straßenparzelle 1306/1 in Ennsdorf und neuerliches Pachtanbot für dieselbe. Infolge Kündigung des Pachtverhältnisses bezüglich der Straßenparzelle 1306/1 durch Herrn Kaspar Sedlacek sind zwei Pachtanbote eingelangt, und zwar von Herrn Michael Hillinger, welcher für diese Parzelle jährlich 10 K und von Herrn Fer¬ dinand Gründler, welcher hiefür 15 K anbietet. Die Sektion beantragt, die Kündigung des Pachtverhält¬ nisses durch Kaspar Sedlacek zur Kenntnis zu nehmen und diese Parzelle dem Herrn Ferdinand Gründler um den jährlichen Pachtzins von 15 K gegen ½jährige Kündigung zu überlassen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.124. 15. Bericht über die Schadhaftigkeit des Daches samt Blecheindeckung im Herrenhause. Der Bericht des städtischen Bauamtes lautet: Das Turmdach ist ganz verfault, da die vorhandene Wei߬ blecheindeckung ganz durchrostet ist. Es wird also die Neuher¬ stellung eines Turmdaches samt Eindeckung notwendig. Die Kosten dieser Reparatur samt Gerüstung betragen rund 400 K, um deren Bewilligung aus dem Milden Versorgungsfonde höflich ersucht wird. Peter, Oberingenieur. Die Sektion stellt den Antrag auf Bewilligung zur Her¬ stellung der vom städtischen Bauamte beantragten Reparaturen im Kostenbetrage von 400 K aus dem Milden Versorgungsfonde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 9899. V Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 16. Entscheidung über ein Ansuchen um Nachsicht der Rückzahlung eines bezogenen Armengeldes. Liegt folgender Amtsbericht vor: Die im Dezember 1903 verstorbene Kirchendienerswitwe Josefa Mittendorfer, welche seit 1. Dezember 1898 im Genusse einer Armenunterstützung von monatlich 4 K stand, hinterließ in Vermögen von 697 K 59 k, welches dem Erben Josef Mittendorfer, Schulleiter in Weichstetten, zu drei Sechsteln und den erblasserischen minderjährigen Enkeln Berta, Franziska und Josef Mittendorfer zu je einem Sechstel eingeantwortet wurde. Mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 10 des oberöst. Armen¬ gesetzes vom 5. Dezember 1880 (§ 9 des Armenstatutes) wurde der für Josefa Mittendorfer in der Zeit vom 1. Dezember 1898 bis 31. Dezember 1903 ausgelegte Unterstützungsbetrag per 244 K bei der Verlassenschaft nach Josefa Mittendorfer ange¬ meldet bezw. um Ausscheidung dieses Betrages aus dem Nach¬ laßvermögen angesucht. Der Erbe Josef Mittendorfer hat nun bei Gericht die Erklärung abgegeben, daß er den auf ihn ent¬ fallenden Anteil binnen einer von der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr zu bestimmenden Frist erlegen werde, während Katharina Mittendorfer, Mutter, und Johann Kagerer, Vormund der Kinder Berta, Franziska und Josef Mittendorfer, das Ersuchen stellen, die Stadtgemeinde Steyr möge auf den Ersatz der zweiten Hälfte per 122 K zugunsten dieser Kinder verzichten, da die Be¬ träge von je 116 K 65 k das einzige Vermögen dieser Kinder bilden. Der städtische Armenrat, welcher sich in seiner Sitzung vom 27. April d. J. veranlaßt sah, der Katharina Mittendorfer für obige Kinder einen Erziehungsbeitrag von monatlich 12 K zu bewilligen, hat auch beschlossen, das Ansuchen der Katharina Mittendorfer und des Vormundes Johann Kagerer auf Verzicht¬ leistung des Ersatzes von 122 K beim löblichen Gemeinderate zu befürworten. Hievon wird dem löblichen Gemeinderate behufs weiterer Beschlußfassung Bericht erstattet. Steyr, am 29. April 1904. Der Stadtrat: Gall. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß Herr Josef Mittendorfer, Schulleiter in Weichstetten, die auf ihn entfallende Rückver¬ gütungsquote im Betrage von 122 K binnen drei Monaten an die städtische Kasse einzuzahlen hat, aber auf eine Rückvergütung von den drei unmündigen Kindern Berta, Franziska und Josef Mittendorfer verzichtet wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4993. 17. Verleihung eines Interessenbetrages aus der Amtmann'schen Dienstboten=Stiftung. Ueber Vorschlag des städtischen Armenrates beantragt die Sektion, den einmaligen Interessenüberschuß per 40 K aus der Amtmann'schen Dienstboten=Stiftung der Bewerberin Christine Hirtenlehner zu verleihen, was einstimmig angenommen wird. Nachdem sohin die Tagesordnung erschöpft ist und sich über Umfrage des Herrn Vorsitzenden niemand mehr zum Worte meldet, schließt derselbe um 5 Uhr nachmittags die öffentliche Sitzung. Druck von G. Bruckschweiger i

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderats der lf Stadt Steyr am 6. Mai 1904 Vertraulicher Teil. I. Sektion: Referent: In Verhinderung des Sektionsobmanns u. Obmann Stellvertreters. Herr G.R. Ferdinand Gründler. 1. Gesuch um Verleihung des Bürgerrechtes. Liegt vor das Ansuchen des Herr Michael Mayr, Hausbesitzer Josefgasse 10 um Verleihung des Bürgerrechtes. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, dass Gesuchsteller über 36 Jahre in Steyr domiziliert, auch hier zuständig und Finanziell gut situiert

ist, außerdem auch als Armenvater somit im öffentliche Diensten der Armenpflege tätig ist, stellt die Sektion folgenden: Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Michael Mayr, Hausbesitzer in Steyr im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 1898 das Bürgerrecht gegen Erlag der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 26906. 2. Eingabe des Karl Jöbstl wegen Errichtung einer Krankenversicherung für die bei der st. Gefällseinhebung beschäftigten Mautner. Der Herr Referent verliest die bezügliche

Eingabe, sowie den Bericht des Amtes hierüber und stellt namens der Sektion den Antrag: Nachdem laut V. G. H. Erlass vom 28. Novber 1895 die in dem Unternehmen einer Maut und Verzehnugsteuerpachtung angestellte Personen Krankenversicherungs pflichtig sind, so wären die von Herrn Jöbstl angestellten Mautner jedenfalls der Krankenversicherung zu unterziehen. Weil aber in dem Dienstvertage mit Herrn Jöbstl vom 16. Dezemb 1899 auf diese Krankenbeträge keine Rücksicht genommen wurde, so kann die Leistung dieser Beiträge nicht von Herrn Jöbstl begehret werden und werden dieselben von der Stadtgemeinde zu tagen sein. Der löbliche Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde der st. Mautrevident im Sinne der V. GH. vom 28. Novemb 1895 angewiesen, die von ihm bestellten Mautheinhebungs= Organe nach dem Krankenversicherungs=

Gesetze gegen Krankheitsfälle zu versichern und wird ihm der entfallende Betrag gegen Nachweis der Bezahlung derselben seitens der Stadtgemeinde Steyr rückvergütet. Herr G.R. Hiller stellt dem Antrag, es seien die Mautner zur Zahlung eines 50 % Beitrages zur Krankenversicherung zu verhalten, die andere Hälfe solle die Gemeinde zahlen, welcher Antrag von Herr GR. Heindl unterstützt wird. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.R Hiller mit 13 gegen 7 Stimmen abgelehnt und der Antrag der Sektion mit Majorität angenommen. Nachdem sich über Umfrage des Herrn

Vorsitzenden niemand mehr zum Worte meldet, schließt derselbe die vertrauliche Sitzung Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Schriftführer:

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