Ratsprotokoll vom 19. Februar 1904

Gehaltsgebühr mit Rücksicht auf seine 13 jährige Dienstzeit. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller laut dem neuen Original Statut für die Sicherheitswache nicht mehr zur Sicherheitswache gezält werden kann sondern derselbe in die Kategorie der städt Diener einzurechnen ist, bezüglich der st Diener aber eine Vorrückung in die Höhere Stufe (III Cl) vorläufig aus prinzipiellen Gründen nicht beabsichtigt wird, so stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller eine außerordentlichen in die Pension nicht einrechenbare

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