aus, dass zu dem 1/3 Teil der verehlichten Wachleute im Sinne des § 14 des Organisations Statutes alle verehl. Wachleute einzuvernehmen sind, ohne Rücksicht darauf ob sie mit oder ohne Kaution sich verehlichen durften und dass die Kaution im Sinne dieses § 14 zu erliegen hat bis die Voraussetzungen der Ausfolgung nach den Bestimmungen dieses § 14 eintreten. Einstimmig nach Antrag Z. b. Johann Watzinger st. Sicherheitswachführer bittet um Überlassung des Brennmateriales aus den Stadtgarten gegen ein mäßiges Pauschale. Sektionsantrag: Mit Rücksicht auf die geltend gemachten Gründe stellt die I. Sektion den Antrag:
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