5 auf diese Wasserleitung in Frage kommenden Grundes auf dem selben behufs Nachschau, Ausbesserung, Reinigung oder Aus¬ wechslung der Wasserleitungsrohre und dergleichen, und be¬ willigen, daß dieses Recht zu gunsten der Käuferin auf der Rea¬ lität „Stadlmayrgut“ K.=Nr. 345 Wieserfeld, grundbücherlich vorgemerkt wird, mit der Anmerkung, daß die Käuferin per Kurrentmeter dieser beiden Leitungsstränge zusammen 50 Kreuzer oder 1 Krone, also, nachdem diese Leitung auf den Grundbesitz Stadlmayrgut“ 530 Meter Länge hat, 265 fl. oder 530 K bei Abschluß des Kaufvertrages an die Verkäufer gezahlt hat, und für den Kurrentmeter jedesmaliger zukünftiger Grundaufgrabung bei dieser Leitung ebenfalls 50 Krenzer oder 1 Krone an die Verkäufer oder ihre Rechtsnachfolger auf dem Besitze dieser Realität bar zu zahlen verpflichtet ist. Die Verkäufer räumen der Käuferin ferner das Recht ein, die Ableitungsrohre aus ihrem auf der Parzelle 947/2 erbauten Wasserreservoir in die Grundparzelle 943 „Weg“ und in die Parzelle 939/2 zu legen, diesen Weg und die Parzelle 939/2 ederzeit durch ihre Organe betreten zu lassen, um daselbst Nach¬ schau, Ausbesserungen, Reinigungen oder Auswechslungen und dergleichen an den Ableitungsrohren vornehmen zu können ebenso gestatten die Verkäufer der Käuferin, die Wegparzelle 943 ederzeit durch ihre eigenen oder von ihr gemieteten Fuhrwerke befahren zu lassen, ohne zur Erhaltung derselben etwas zu leisten. Die Verkäufer bewilligen die grundbücherliche Vormerkung dieser Rechte auf der Realität „Stadlmayrgut“ K.=Nr. 345, zu gunsten der Käuferin, mit der Anmerkung, daß die Käuferin für die Rohrlegung in der Parzelle 939/2 per Kurrentmeter 25 Kreuzer oder 50 Heller, also, nachdem diese Leitung daselbst 39 Meter lang ist, 9 fl. 75 kr. oder 19 K 50 h bei dem Abschlusse des Kaufvertrages ein für allemal bar bezahlt hat und für künftige vorzunehmende Aufgrabungen und Arbeiten an dieser Rohr¬ leitung sowohl auf der Wegparzelle 943 als auf der Parzelle 939 2 keine Gegenleistung mehr schuldig ist. Die Verkäufer bewilligen, daß die Käuferin auf den zum Stadlmayrgut“, K=Nr. 345, gehörigen Parzellen 947/2 und 945 und 962 von dem Wasserreservoir an, einen Leitungsdraht für den elektrischen Wasserstandszeiger auf Masten ziehen, be¬ ziehungsweise solche bleibend aufstellen darf, daß derselben der Zutritt ihrer Organe zu dieser Leitung zum Zwecke der Repa¬ ratur der Leitung und Auswechslung der Masten jederzeit ge¬ stattet ist und diese Rechte grundbücherlich auf der Realität „Stadlmayrgut“ zu gunsten der Käuferin vorgemerkt werden dürfen, mit der Anmerkung, daß den Verkäufern die jährliche Grasfechsung auf der Parzelle 947/2 unentgeltlich von der Käuferin als Entschädigung bewilligt wird. Die Käuferin wird den auf der Parzelle 964/1 an die zum Stadlmayrgute gehörige Parzelle 964/2 grenzenden Teil durch eine an die Friedhofmauer stoßende bis zur Gleinkerstraße führende Mauer abschließen. Den Verkäufern ist es nicht gestattet, an der gegen die Parzelle 964.2 gerichteten Seite dieser Mauer weder einen wie immer Namen habenden Anbau noch Spaliere an dieser Mauer zu er¬ richten oder zu befestigen und gestatten sie der Käuferin, be¬ ziehungsweise ihren Organen, das Betreten dieser Parzelle 964/2, so oft dies behufs Reparaturen an dieser Mauer von ihr als nötig gefunden wird. Die Vormerkung dieser Verpflichtung auf der Realität „Stadlmayrgut“ zu gunsten der Käuferin wird von den Ver¬ käufern ebenfalls bewilligt. Der Kaufschilling und die Entschädigungen für die Wasser¬ leitungen werden bei der Unterzeichnung des Vertrages von der Käuferin bar erlegt, und zwar 16.158 fl. oder 32.316 K. Die Kosten der Vertragserrichtung und die Uebertragungs¬ gebühr zahlt die Käuferin allein. Mit den Verkäufern vereinbarte Bedingungen. Steyr, am 27. November 1903. Der Bürgermeister: V. Stigler in p. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Ge¬ meinderat wolle beschließen: Es werden die vom Herrn Bürger¬ meister bezüglich des Grundankaufes von den Eheleuten Franz und Katharina Mayr aus dem Staffelmayrgute, K.=Nr. 345, in Steyr zum Kasernbau entworfenen Kaufvertragsbestimmungen und Modalitäten genehmigt und der Herr Bürgermeister er¬ mächtigt, auf Grund dieser Modalitäten die Ausfertigung des Kaufvertrages und die Besitzanschreibung für die Stadtgemeinde Steyr bei dem erkauften Grundkomplex durchzuführen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.283. Der Herr Referent trägt weiters vor: Laut Teilungsausweis vom 15. Oktober 1903 kauft die Stadtgemeinde von Herrn Johann Berger, Besitzer des Posthof¬ gutes, K.=Nr. 40 Ort, in der Katastralgemeinde Steyr, nach¬ stehend verzeichnete Grundteile: Parzelle ha a m Joch □Klft. 1224/2 Garten samt Bäumen — 2 78 1223/3 Acker 5 19 79 9 52 1224/3 Acker 4 59 87 7 1585 1225/2 Wiese samt Bäumen. 30 120 1227/2 Weg Parifikat 7 95 — 221 4 9 94 72 17 456 um den Preis von 1600 fl. per Joch, 55.312 Kronen. also um 27.656 fl. oder Dagegen wird von der Stadtgemeinde Steyr dem Ver¬ käufer aus der Grundparzelle 1382 die Fläche g im Ausmaße von 26 m2 oder 7 □Klftr. um den Preis von 1 fl. per □Klftr., also um 7 fl. oder 14 K käuflich abgetreten. Der Verkäufer räumt der Käuferin das Recht ein, die Kanal= und Wasserleitungsrohre für die Artilleriekaserne in die zum Posthofe gehörigen Grundparzellen 1222, 1230 und 1232 zu legen, gestattet der Käuferin, beziehungsweise ihren Organen das jederzeitige Betreten dieser Parzellen, das Aufgraben des mit Bezug auf diese Leitungen in Frage kommenden Grundes auf denselben behufs Nachschau, Ausbesserung, Reinigen oder Aus¬ wechslung der Wasserleitungs= und der Kanalröhren und der¬ gleichen, und bewilligt, daß diese Rechte zu gunsten der Käuferin auf der Realität „Posthof“ K.=Nr. 40 im Ort, grundbücherlich vorgemerkt werden, mit der Anmerkung, daß die Käuferin per Kurrentmeter dieser beiden Leitungen 1 K, also, nachdem jede dieser Leitungen auf dem Grundbesitze „Posthof“, laut Ausweis vom 20. Oktober 1903, 191 Kurrentmeter Länge hat, 382 K beim Abschluß des Kaufvertrages an den Verkäufer bar gezahlt hat und für den Kurrentmeter jedesmaliger zukünftiger Grund¬ aufgrabung bei diesen Leitungen ebenfalls 1 K an den Ver¬ käufer oder seinen Rechtsnachfolger auf dem Besitze dieser Rea¬ lität bar zu zahlen verpflichtet ist. Dagegen räumt die Käuferin dem Verkäufer das Recht ein, daß seine in den Grundparzellen 1224/3 und 1225/2 am Rande der Wegparzelle 1386 liegende Wasserleitung liegen bleiben kann und bewilligt gleichfalls die grundbücherliche Vormerkung dieses Rechtes, mit der Anmerkung, daß der Verkäufer für den Kurrentmeter jedesmaliger Grundaufgrabung bei dieser Leitung auch 1 K an die Käuferin bar zu zahlen verpflichtet ist. Die Verkäuferin bewilligt dem Käufer die ungehinderte Benützung der Wegparzelle 1227/2 „Parifikat“ und die grund¬ bücherliche Vormerkung dieses Rechtes ohne Gegenleistung. Der Kaufschilling und die Entschädigung für die Legung der Wasserleitung und des Kanales im Gesamtbetrage von 27.847 fl. oder 55.694 K werden bei der Unterzeichnung des Vertrages von der Käuferin bar erlegt, und zwar abzüglich 14 K für die abgetretenen 7 □Klftr. aus der Parzelle 1382. Die Kosten der Vertragserrichtung und die Uebertragungs¬ gebühren trägt die Käuferin allein. Vorgeschlagener Entwurf auf Grund der mit dem Ver¬ käufer vereinbarten Bedingungen. Steyr, am 27. November 1903. Der Bürgermeister: V. Stigler m. p. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Ge¬ neinderat wolle beschließen: Es werden die vom Herrn Bürger¬ meister bezüglich des Grundankaufes von Herrn Johann Berger aus dem Posthof, K.=Nr. 40 in Ort, zu Steyr zum Kasernbau entworfenen Kaufvertragsbedingungen und Modalitäten genehmigt und der Herr Bürgermeister ermächtigt, auf Grund dieser Mo¬ dalitäten die Ausfertigung des Kaufvertrages und die Besitz¬ anschreibung der Stadtgemeinde bei dem erkauften Grundkomplex durchzuführen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.284. Der Herr Vorsitzende bemerkt, er habe zur Aufklärung der öffentlichen Meinung noch Folgendes zu sagen: Er habe sich im Monate August v. J. bemüht, eine gewisse Anzahl Baugründe für den eventuellen Bau einer Artilleriekaserne zu sichern und es sei ihm auch gelungen, fünf solche Bauplätze zu sichern. Er habe selbstverständlich nicht wissen können, für welchen dieser Bauplätze sich die militärische und politische Kommission ent¬ scheiden werde. Die Bauplätze, die uns angeboten wurden, waren im Preise annähernd gleich. Eine einzige Ausnahme hätte ge¬ macht der Bauplatz links der Ennserstraße, zum Stadlmayrgut gehörig, für welchen der Besitzer, weil ihm diese Gründe ganz zum Hause gelegen sind, das doppelte, also 3200 fl. oder 6400 K per Joch, verlangt hätte. Er wolle dies zur Aufklärung gesagt haben, um darzutun, daß die Wahl der Baugründe außerhalb seiner Einflußnahme gelegen ist. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 8. Amtsbericht über die Stadtkassa=Journals=Ab¬ schlüsse pro Juli 1903. Laut Bericht der städtischen Rechnungskanzlei betrugen die Einnahmen im Monate Juli 1903 28.168 K 74 h iezu Kassarest vom Vormonate 79.363 „ 66 „ * Gesamt=Einnahmen im Monate Juli 1903 . 107.531 K 40 Ausgaben im Monate Juli 1903 101.351 „ 64 „ Kassarest für den Monat August 1903 6.180 K 76 h Hiezu bemerkt der Herr Referent, daß die Kassa=Journale durch die Herren G.=R. Reitter und Heindl geprüft und richtig befunden worden sind. Zur Kenntnis. — Z. 24.718. 9. Gesuch um Bewilligung zur ratenweisen Ab¬ zahlung von Gemeindeumlagen=Rückständen. Ueber das vorliegende Gesuch eines hiesigen Hausbesitzers um Bewilligung, seine Umlagen=Rückstände per 600 K in vier Raten abzahlen zu dürfen, stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller die Abzahlung des Umlagenrückstandes per 600 K in vierteljahrlichen Raten à 150 K, die erste Rate fällig mit 15. Jänner 1904, bewilligt, mit dem Bemerken, daß bei Nicht¬ einhaltung dieser Raten die Sicherstellung der noch aushaftenden Umlagen für die Gemeinde veranlaßt werden wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.594. 10. Gesuch um weitere mietweise Ueberlassung des Kellers im städt. Neutorgebäude. Herr Karl Derfler, Fleischhauer am Grünmarkt 15, bittet um Wiederüberlassung des Eiskellers im Neutorgebäude auf
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2