Ratsprotokoll vom 7. November 1903

Rats-Protokoll über die VIII. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 7. November 1903. Tages=Ordnung: Eventuelle Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag ½10 Uhr vor¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Gesuche um Bürgerrechts=Verleihungen, Taxenachsichtsansuchen und um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. 2. (Vertraulich.) Personalien. 3. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. 4. Wahl von drei Reichsrats=Wahlkommissions=Mitgliedern. 5. Kommissionsantrag auf Ankauf des Fladergutes für das seinerzeit neu zu erbauende Krankenhaus. 6. Amtsbericht über die Nichtrückzahlung eines Quartier¬ geldes durch den Lehrer Ferdinand Brandner. 7. Gesuch des Josef Ecker, Hausbesitzer, Aichetgasse Nr. 26, um Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung eines Grund¬ parzellen=Anteiles. 8. Gesuch der Ortsgruppe Steyr der „Südmark“ betreffend die Abhaltung der nächsten Hauptversammlung in Steyr. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 4 Uhr nach¬ mittags.) 9. Amtsbericht über die Stadtkassa=Journals=Abschlüsse pro April, Mai und Juni 1903. 10. Ansuchen des Lehrers Franz Stein um Minderung seiner Quartiergeld=Rückzahlungsraten. 11. Offert für Pachtung der Mauteinhebung am Eisen¬ bahn=Gehstege. 12. Kündigung der Gewölbe Nr. 2 und 3 an der Schlo߬ mauer durch Johann Ernst. 13. Spendengesuche. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch ½4 Uhr nachmittags). 14. Antrag auf Mietung eines Kellerraumes im rück¬ wärtigen Trakte des Hauses Nr. 29 Stadtplatz als Warteraum für die Händler und Beschau=Organe am Schweinemarkte. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nachmittags). 15. Verleihung der Therese Vogl'schen Stiftungs=In¬ teressen. 16. Verleihung einer Pacher=Pfründe. 17. Ansuchen um Lokalitäten=Ueberlassungen an der Bürger¬ schule zu Unterrichtszwecken. 18. Verleihung dreier Schiefermayr'scher Stipendien. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Viktor Stigler. Die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Josef Hack, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Johann Kollmann, Leopold Köstler, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Rudolf Sommerhuber, Gottfried Sonnleitner und Josef Tureck. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäte Gottlieb Bruck¬ schweiger, Franz Lang, Mathias Perz, Otto Schönauer#d Anton Stippl. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht um die Verifikation dieses Protokolles die Herren Gemeinderäte Josef Tureck und Rudolf Sommer¬ huber und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtrat Franz Gall erstattet folgende Mitteilungen: 1. Das Stadtkasseamt berichtet, daß sich das Gesamt¬ ergebnis der diesjährigen Armensubskription auf 4026 K 86 7 stellt, daher eine Mehreinnahme von 18 K 60 h gegen das Vorjahr. — Zur Kenntnis. — Z. 21.433. 2. Das Erträgnis des diesjährigen Herbstjahrmarktes be¬ trug 1882 K 29 k, das ist um 342 K 33 k mehr als im Vor¬ jahre — Zur Kenntnis. — Z. 22.267. 3. Der Arbeiter=Radfahr=Verein „Solidarität“ dankt für die erhaltene Spende von 20 K. 4. Herr Johann Maurer, städt. Offizial, dankt für seine Beförderung in die X. Rangsklasse. — Zur Kenntnis. 5. Johann Gammer, Realschuldiener, dankt für seine Auf¬ besserung. — Zur Kenntnis. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. (Vertraulich.) Gesuche um Bürgerrechts=Ver¬ leihungen, Taxenachsichtsansuchen und um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. 2. (Vertraulich.) Personalien. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt. 3. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. n.) Liegt vor der Rekurs der Anna Hagn, Unterstandlerin im Josef=Lazarette, gegen die Entscheidung des städt. Armen¬ rates vom 24. August 1903 wegen verweigerter Unterstützung. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Nachdem aus den nachträglich gepflogenen Erhebungen sich ergeben hat, daß die Rekurrentin tatsächlich von ihrem Mann eine Unterstützung nicht erlangen kann, somit unterstützungs¬ bedürftig erscheint und da dieselbe auch erwerbsunfähig ist, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werde dem Rekurse der Anna Hagn insoweit stattge¬ geben, daß deren Gesuch um ein monatliches Armengeld noch¬ mals an den städt. Armenrat zur Entscheidung auf Grund der nachträglichen Erhebungen abgetreten wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 19.472. I. Liegt vor der Rekurs der Johanna Pfnister in Wien gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 24. August d. J. wegen verweigerter Unterstützung. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem auch im ärztlichen Parere nur von einer dermaligen Erwerbsunfähigkeit die Rede ist und die Rekurrentin auch bei ihrer Kränklichkeit als 27jähriges Mädchen gewiß einen leichten Erwerb finden kann, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werde dem Rekurse der Johanna Pfnister gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 24. August 1903, Z. 10.224, womit deren Gesuch um eine monatliche Unterstützung abgewiesen wurde, aus den Gründen der 1. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 19.253.

2 c) Liegt vor der Rekurs des Alois Herndl in Steyr gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 24. August 1903 wegen verweigerter Unterstützung. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Da auch durch die nachträglich vorgelegten ärztlichen Zeugnisse die totale Erwerbs¬ unfähigkeit des Rekurrenten nicht nachgewiesen erscheint, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werde dem Rekurse des Alois Herndl gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 24. August 1903, Z. 16.001, aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.956. 4. Wahl von drei Reichsratswahl=Kommissions¬ Mitgliedern. Amtsbericht. Zu der am 9. Dezember 1903 angeordneten Ergänzungs¬ wahl eines Reichsrats=Abgeordneten aus der Allgemeinen Wähler¬ klasse an Stelle des mit Tod abgegangenen Dr. Leopold Kern ind, nachdem diese Wahl im Stadtbezirke Steyr in drei Sektionen, u. zw.: 1. Sektion „Hotel Schiff“, II. Sektion Kasino, III. Sektion Gasthof „Zum goldenen Pflug“ in der Sierningerstraße, vorge¬ nommen wird, die Einsetzung von drei Wahlkommissionen not¬ wendig, weshalb der löbliche Gemeinderat neun Mitglieder aus seiner Mitte, für jede Kommission drei, wählen möge. Steyr, 22. Oktober 1903. Der Stadtrat: Gall. Die Sektion beantragt die Wahl nachstehender Herren Ge¬ meinderäte: I. Für die Wahlkommission im „Hotel Schiff“: Lang Franz, Heindl Karl, Reitter Ferdinand; Gründler Ferdinand, Ersatzmann. II. In die Wahlkommission im Kasino: Hiller Josef, Huber Josef, Kollmann Franz; Busek Alex., Ersatzmann. III. In die Wahlkommission im Gasthof „Zum gold. Pflug“: Köstler Leopold, Sonnleitner Gottfried, Tureck Josef, Anzengruber Leopold, Ersatzmann. Wird einstimmig angenommen. — Z. 22.358. 5. Kommissions=Antrag auf Ankauf des Fladergutes für das seinerzeit neu zu erbauende Krankenhaus. Der Herr Referent bemerkt, daß diese Angelegenheit dem Gemeinderate schon in der Sitzung vom 17. Juli d. J. vorge¬ legen sei. Damals habe der Gemeinderat über Antrag der Rechts¬ sektion im Prinzipe die Geneigtheit ausgesprochen, das Flader¬ gut in Gründberg zur Erbauung eines neuen öffentlichen Krankenhauses anzukaufen, jedoch sollen vorerst durch die Bau¬ ektion unter Beiziehung der technischen und sanitären Sachver¬ ständigen im Kommissionswege die nötigen Erhebungen über die Qualifikation des Gutes samt Gründen gepflogen werden. Ueber das Resultat dieser Erhebungen liegt nun folgendes Protokoll vor: Protokoll aufgenommen von Seite der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr am 25. September 1903. Gegenwärtig: Die Gefertigten. Gegenstand ist die über Anregung der Rechtssektion des löblichen Gemeinde¬ rates heute vorgenommene kommissionelle Erhebung bezüglich der Eignung des „Fladergutes“ zur eventuellen Erbauung eines neuen Spitales. Nach vorgenommener eingehender Besichtigung an Ort und Stelle gibt der Herr Stadt=Oberingenieur zu Protokoll folgendes Gutachten: Bauplatz. Der zur Erbauung eines Krankenhauses für 200 Kranke in Aussicht genommene Bauplatz liegt westlich der Stadt am linken Ufer des Steyrflußes, unmittelbar an der Straße nach Sierning und umfaßt die Grundparzelle 709 „Acker“ im Flächenausmaße von 4 Har, 58 ar, 36 m2 = 7 Joch, 1543 □K und die Grundparzelle 737 Acker im Ausmaße von 1 Har, 61 ar, 56 m2 = 2 Joch, 1291 □K, somit zusammen 6 Har 19 ar 92 m2 = 10 Joch, 1234 □K. Als Zufahrten zu demselben dient einerseits die Sierninger¬ straße, anderseits der vom Fladergut zur Stadtgrenze führende Fahrweg, welche Kommunikationen als Verkehrswege zum Kranken¬ hause vollkommen ausreichen. Für die Anlage der Hauptgebäude des Krankenhauses wäre Grundparzelle 709 in Aussicht zu nehmen, welche ganz eben ist und deren Größe auch für die Anlage eines Krankenhauskom¬ plexes ausreicht, was aus nachstehender Begründung hervorgeht Unter Zugrundelegung eines Belagraumes von 200 Kranken und mit Rücksicht auf die Notwendigkeit von größeren Hof= und Gartenplätzen, ferner in Rücksichtnahme auf die Möglichkeit, den Belagraum der Heilanstalt durch Anlage von Zubauten ver¬ rößern zu können, ist bei der Annahme von 200 m2 Grund¬ läche per Kranken eine Gesamtfläche von 200X200 = 40.000 m2 = 4 Har erforderlich, wozu die Grundparzelle bei einem Flächen¬ maße von 4 Har, 58 ar, 36 m2 allein schon vollkommen ausreicht. Die Grundparzelle 727 „Acker“ ist, wie aus dem beige¬ schlossenen Situationsplane hervorgeht, nur durch einen Fahrweg vom Hauptbauplatz getrennt und wäre daher zur Anlage von „Isolierpavillons“ für ansteckende Krankheiten sehr geeignet, die in der Mitte des Grundes situiert und mit Gartenanlagen um¬ geben werden können. Alle diese Baugründe sind ohne Schwierigkeiten gegen Westen zu, längs der Sierningerstraße, erweiterungsfähig und ist auch auf diesen Gründen, da dieselben von der Stadt schon ziemlich entlegen sind, eine Verbauung selbst auf Jahrzehnte hinaus kaum anzunehmen. Was die Situierung der Gebäude des Krankenhauskom¬ plexes selbst anbelangt, so sollen dieselben parallel zur Sierninger¬ straße angelegt werden, wodurch einerseits die Hauptfront gegen Südosten zu liegen kommt, anderseits das gegen Nordwesten ge¬ legene erhöhte Plateau der Anlage des Krankenhauses gegen die Nordwest= und Nordstürme ausgiebigen Schutz bietet. Ferner muß noch konstatiert werden, daß der Untergrund des Bauplatzes aus mächtigen Schotterschichten besteht, welche von einzelnen Konglomeratfelsen durchsetzt erscheinen, wie dies auch die Einschnitte der Sierningerstraße selbst nachweisen, daher ich auch die Bodenverhältnisse für diesen Bau vollkommen eignen. Wasserversorgung. Bezüglich der Beschaffung von jesundem Wasser für den Krankenhauskomplex wurde mit Rück¬ sicht darauf, daß nicht nur Trinkwasser, sondern auch das zum Waschen der Wäsche, für Bäder 2c. erforderliche Wasser zu be¬ chaffen sein wird, per Kranken eine Wassermenge von 230 Liter täglich angenommen, was für 200 Kranke à 230 Liter ein Wasserquantum von 460 Hektoliter, also rund 500 Hektoliter per Tag als Erfordernis ergibt. Nachdem der im Hofe des Hauses K.=Nr. 440 in Aichet der Frau Theresia Schüttenberger befindliche Auslaufbrunnen nur ein Quantum von zirka 1 Liter in 10 Sekunden, also ein Gesammtwasserquantum von rund 90 Hektoliter täglich liefert, welches durch Verbesserung der Rohrleitungen, Zusammenziehung mehrerer in Wiesengründen zutage tretenden Quellen, Aus¬ mauerung der Brunnenstuben 2c. höchstens auf das doppelte Quantum gebracht werden könnte, muß das dort gewonnene Wasserquantum für den Krankenhauskomplex als unzureichend bezeichnet werden. Da ohnehin im Krankenhauskomplex eine Dampfkessel=An¬ lage für die Besorgung der Bäder und Waschküchen, eventuell auch für eine zentrale Heizungsanlage geschaffen werden dürfte, so empfiehlt es sich, das erforderliche Wasserquantum aus dem Baugrunde selbst durch einen Brunnen von etwa 3·0 m Durch messer zu gewinnen und mit maschineller Kraft in ein nächst dem Krankenhauskomplexe auf dem höher liegenden Plateau befindliches Reservoir zu heben, von wo aus die Zuleitung in alle Stockwerke des Krankenhauses ohne weiters erfolgen könnte. Daß Wasser aus dem Baugrunde gewonnen werden kann, läßt die Formation des Bodens zweifellos vermuten und ist dies auch dadurch erwiesen, daß die zwei in der Nähe befindlichen Wohnhäuser Nr. 166 und 168 Sierningerstraße je 17 Meter tiefe Hausbrunnen besitzen, welche Trinkwasser von bester Qualität liefern; das zu erschließende Wasserquantum müßte allerdings erst durch Probepumpen ermittelt werden, doch ist, falls ein Brunnen hiezu nicht ausreichen sollte, die Möglichkeit vorhanden, einen zweiten ebensolchen Brunnen anzulegen und von derselben Betriebsstelle aus Wasser zu entnehmen. Kanalisierung. Für die Wahl des Systems zur An¬ sammlung und Ableitung aller Abort=, Schmutz= und Nieder¬ schlagswässer war in diesem Falle die gesicherte Spülung der Aborte durch die reichlich vorhandene Wassermenge und die Mög¬ lichkeit, alle Abortstoffe, Spül= und Schmutzwässer in eigenen Sammelkanälen in den in der Nähe befindlichen Steyrfluß mit hinreichender Wassermenge und Geschwindigkeit abzuleiten, ma߬ gebend und wird daher die Ableitung aller vorgenannten Abfall¬ stoffe durch Kanäle für den neuen Krankenhauskomplex empfohlen. Die Gefällsverhältnisse sind bei der Ableitung in den Steyr¬ fluß sehr günstige, da das Plateau des Bauplatzes zirka 15·0 m über dem Mittelwasserstande des Steyrflusses gelegen ist und die Kanalherstellung ohne Schwierigkeiten erfolgen kann. Die Abfuhr der Fäkalien des Isolierpavillons von Grund¬ parzelle 727 kann entweder in Senkgruben erfolgen oder werden dieselben in desinfiziertem Zustande ebenfalls den Kanälen zu geführt, ebenso kann die Ableitung der Schmutz= und Nieder¬ schlagwässer anstandslos in das Kanalnetz bewirkt werden. Aeußerung des Stadtphysikus. Vom sanitären Standpunkte aus äußert sich der Stadtphysikus Herr Dr. Richard Hauk wie folgt: Die Lage des für die Erbauung eines neuen Kranken¬ hauses in Aussicht genommenen Grundstückes ist als eine recht günstige zu bezeichnen. Es liegt so weit außerhalb der Stadt, daß es von Luft¬ verunreinigung gänzlich geschützt ist und diese mehr ländliche Lage, welche dem Spitale die nötige reine und frische Luft garantiert, wird ihm auch auf absehbare Zeit gesichert bleiben, da es im Süden durch die Steyr, im Norden und Westen durch große bäuerliche Güter gegen Verbauung geschützt ist. Nur im Osten befindet sich, allerdings auch ziemlich weit vom eigentlichen Spitalsbauplatz entfernt, eine größere Häuser¬ gruppe, die Neustraße. Die Nachbarschaft derselben kann aber nicht bedenklich er¬ scheinen, da einerseits schon die Größe des für das Spital be¬ stimmten Grundstückes und die vorwiegende westliche Windrichtung jede wesentliche Luftverunreinigung von dieser Seite her aus¬ schließen, anderseits der Gesundheitszustand in dieser Straße ein ganz befriedigender ist, abgesehen natürlich von den Kinderkrank¬ heiten, deren Häufigkeit bei dem engen Zusammenwohnen so vieler kinderreichen Familien selbstverständlich ist; hingegen ist diese Straße frei von Typhus oder sonstigen Krankheiten, die auf eine stärkere Verunreinigung des Untergrundes oder au

3 sonstige der Lokalität anhaftende sanitäre Uebelstände schließen ließen. Wie schon technischerseits betont wurde, besitzt das Grund¬ stück eine mehr als hinreichende Ausdehnung; ein Belegraum von 200 Betten wird zweifellos auf viele Dezennien ausreichen; außerdem kann das Spital jederzeit durch Zubauten oder abge¬ sonderte Baulichkeiten nach Westen hin vergrößert werden. Für diese 200 Betten ist das 4½ Hur große Grundstück 709 weitaus groß genug, da eine Fläche von 200 m2 per Bett auch bei sonst nicht so freier Lage des Spitales als ausreichend bezeichnet werden müßte. Wenn ferner für Infektions=Kranke ein eigenes Gebäude auf dem Grundstück 727 oder 729 errichtet wird, so tritt hiedurch eine weitere Entlastung der Parzelle 709 ein und es kann für geräumige Anlage der Gebäude und für ausgedehnte Garten¬ anlagen reichlich gesorgt werden. Das Grundstück ist ferner durch das im Norden sich er¬ hebende Gehänge gegen Nordwinde, durch seine Lage 15 m über der Steyr gegen die aus dem Fluße aufsteigenden Nebel geschützt. Der Untergrund ist der denkbar günstigste, er besteht aus Schotter, dem nur eine dünne Humusschichte aufliegt und welcher seinerseits auf dem Conglomeratfelsen aufliegt, wie sie an den Ufern der Steyr, am Dachsberg 2c., vielfach zu Tage treten. Dieser durchlässige Untergrund ermöglicht einen reinen Abfluß der Niederschlagswässer und verhindert die Ansammlung von faulnisfähigen Substanzen, ist überhaupt jene Art von Unter¬ grund, wie sie als Baugrund gesundheitlich am günstigsten ist. Wegen der großen Durchlässigkeit des Bodens ist der Grundwasserstand stets niedrig und es ist auch nie bei anhaltendem Regenwetter oder bei Hochwasser ein Zutagetreten des Grund¬ wassers beobachtet worden. Was die Wasserversorgung betrifft, so muß hervorgehoben werden, daß der Wasserzufluß aus dem höheren Terrain im Norden (Weinzierl, Wolfingerwald) offenbar ein sehr reichlicher ist; sowohl beim „Fladergute“ als beim „Kegelmayr“ beim Staffelmayr“ und beim „Viertlgute“ befinden sich Auslauf¬ brunnen, welche das ganze Jahr hindurch reichlich und gleich¬ mäßig ein gutes Wasser liefern, und zwar nicht etwa vermittelst langer Leitungen, sondern durch auch nur kurze Strecken in den Boden eingelegte Röhren, resp. eingesenkte sogenannte Brunnen¬ stuben; ferner liefern die Brunnen der beiden am Südrande des Grundstückes gelegenen Häuser Sierningerstraße Nr. 166 und Nr. 168 ebenfalls ganz gleichmäßig und reichlich Wasser, welches nach einer vorläufigen Untersuchung die Eigenschaften eines guten Trinkwassers besitzt. Es ist daher wohl nicht zweifelhaft, daß sich ohne lange Leitung durch Erbohren von Quellen am nördlichen Gehänge, wenn nötig durch Anlage von Brunnen und Reservoirs, eine genügende Menge guten Wassers gewinnen lassen wird; hiebei wird getrachtet werden müssen, ein Wasserquantum von 250 bis 300 Liter per Kopf zu erreichen. Wenn auch eine genaue chemische und bakteriologische Untersuchung des erbohrten Wassers unerläßlich ist, so kann doch schon jetzt aus der ganzen Situation mit Bestimmtheit geschlossen werden, daß das Wasser, welches aus unverbautem, zum Teil waldigem Terrain stammt, von tadelloser Qualität sein wird. Was endlich die Abfuhr der Fäkalien und sonstigen Abfall¬ stoffe betrifft, so ist dieselbe bei dem fraglichen Grundstücke da¬ durch begünstigt, als daselbst eine Kanalisierung mit sehr starkem Gefälle zur Steyr leicht durchführbar wäre; leider gelangen hiebei diese Abfallstoffe in den Flußlauf oberhalb der Stadt und es ist dieser Umstand der einzige, der bei der Wahl des frag¬ lichen Platzes geeignet wäre, sanitäre Bedenken zu erregen. So wünschenswert es wäre, wenn dieser Umstand ver¬ mieden werden könnte, so ist doch anderseits Folgendes zu be¬ denken: Die Steyr ist schon auf ihrem Laufe oberhalb des Stadt¬ gebietes und besonders auf dem Laufe durch dasselbe so zahl¬ reichen Verunreinigungen ausgesetzt, daß dagegen die weitere Zufuhr der Abfälle von höchstens 200 Menschen nicht wesentlich in Betracht kommt; auch nach Einleitung des Spitalskanales wird die Verunreinigung des Steyrwassers keinesfalls jenen Grad erreichen, wie er überall bei Wasserläufen, die größere Städte durchziehen, ganz gewöhnlich ist, ohne der Bevölkerung Gefahr zu bringen. Zudem wird das Steyrwasser auch derzeit nicht zum Trinken verwendet. Eine besondere Aufmerksamkeit müßte natürlich den Ab¬ gängen der an infektiösen Krankheiten leidenden Spitalspatienten zugewendet werden; diese Abgänge werden zwar schon derzeit desinfiziert, wenn die Kranken aber in besonderen Isolier¬ gebäuden untergebracht sind, wird es gewiß leicht möglich sein, durch besondere Maßnahmen, wie z. B. chemische Füllung in eigenen Senkgruben, die Fäkalien mit Sicherheit vollständig un¬ schädlich zu machen, bevor sie in den Flußlauf gelangen; es ist sicher, daß durch solche Maßnahmen eine Verunreinigung der Steyr durch Krankheitskeime gewisser wird hintangehalten werden können als gegenwärtig, wo die Unmöglichkeit einer wirksamen Isolierung der Infektionskranken auch die Wirksamkeit der Des¬ infektion in Frage stellt. Die Abgänge der übrigen nicht infektiös Kranken sind wenn sie durch reichliche Wasserspülung verdünnt in den Flu߬ lauf gelangen, nicht bedenklich und haben nur den gleichen Effekt, als wenn eben am Oberlaufe der Steyr resp. im Eysnfelde um 200 Menschen mehr wohnen würden. Der in Aussicht genommene Bauplatz erscheint daher zur Anlage eines Krankenhauses auch dem sanitären Sachverständigen recht günstig. Kommissions=Gutachten. Aus den vorstehenden gutächtlichen Aeußerungen des technischen und Sanitäts=Sachver¬ ständigen geht mit voller Gewißheit hervor, daß sich die Gründe des Fladergutes zur Erbauung eines Krankenhauses sehr gut eignen. Nicht so befriedigend läßt sich jedoch die Frage beant¬ worten, ob das Fladergut schon jetzt um den gewiß hohen Kauf¬ preis von 50.000 Kronen angekauft werden soll Durch jahrelange nicht entsprechende Bewirtschaftung ist der Wert dieses Gutes stark herabgedrückt, die dazu gehörigen Grundstücke sind ungepflegt, die Baulichkeiten ganz vernachlässigt, a einzelne sogar baufällig, so daß das ganze Gut gegenwärtig höchstens 30.000 Kronen wert ist. Wenn man erwägt, daß durch die Verpachtung der Gründe bis zum Zeitpunkte der Erbauung eines Spitales jährlich höchstens 1500 Kronen (per Joch 60 Kronen) an Pachtschilling einge nommen werden könnte, während bei der Anlage des Kaufkapi¬ tales jährlich ein Zinsenzuwachs von 1875 Kronen, die Zinses¬ zinsen nicht gerechnet, erzielt wird, so muß man zu dem Schlusse kommen, daß durch den sofortigen Ankauf des Gutes um den Kaufpreis von 50.000 Kronen gewiß kein vorteilhafter Kauf ge¬ chlossen würde, und daß der dabei eintretende Zinsenverlust um so geringer sein würde, je länger mit dem Ankaufe des Bau¬ platzes zugewartet werden würde. Da jedoch ein anderer geeigneter und billigerer Bauplatz für ein Krankenhaus in Steyr nicht leicht gefunden werden dürfte und es immerhin fraglich ist, ob das Fladergut auch in einem späteren Zeitpunkte noch zu kaufen sein wird, dürfte es sich trotzdem empfehlen, auf das vorliegende Kaufanbot ein¬ zugehen. Um aber den sofortigen Ankauf des Bauplatzes für den Krankenhausbaufond nicht allzu empfindlich zu machen, wäre es notwendig, daß die Stadtgemeinde die unmittelbar um das Armenverpflegshaus gelegenen Gründe, welche die Gemeinde zum Zwecke der Arrondierung ihres Besitzes und für den Fall der in Aussicht stehenden Erweiterung des Armenverpflegshauses erwerben muß, wenn sie zu haben sind, selbst ankaufe. Es handelt sich hier um die Parzellen Nr. 728, 729, 731, 732, 733, 827, 828 im Ausmaße von 2 Har 88 ar 57 m2 samt den darauf befindlichen Baulichkeiten, auf welche ein Kauf¬ preis von 10.872 K 14 k, also rund 10.900 K entfiele. Die Parzellen Nr. 700, 701, 699 und 719 wären zu ver¬ kaufen zu suchen. Sie repräsentieren ein Flächenausmaß von 3 Har, 76 ar und 35 m2 und entfallen auf sie rund 14.200 K des für das ganze Gut gezahlten Kaufpreises. Es müßte getrachtet werden, durch den Verkauf dieser Parzellen einen dieser Summe möglichst nahe kommenden Kauf¬ preis zu erzielen, was mit Rücksicht darauf, daß die Parzelle 719 als Baugrund verkauft werden könnte, nicht unmöglich ist. Hiedurch würde der Kaufpreis der Baugründe für das Krankenhaus auf rund 25.000 K herabgesetzt. Bis zur Ausführung des Baues könnten diese Gründe verpachtet werden, wodurch eine jährliche Einnahme von zirka 600 K für den Fond erzielt würde. Mit Rücksicht auf die eingangs stehenden Gutachten und unter den oben ausgeführten Voraussetzungen spricht sich die ge¬ ertigte Kommission für den sofortigen Ankauf des Fladergutes um den angebotenen Preis aus. Nachdem sich Niemand mehr zum Worte meldet, wird das Protokoll vorgelesen, geschlossen und gefertigt. Peter m. p., F. Lang m. p. Stadt=Oberingenieur. Dr. Hauk m. p., Franz Gall m. p. Stadtphysikus. Stadtrat. Die Sektion stellt daher folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf das im Kommissions=Protokolle vom 25. September 1903, Zahl 22.837, sowohl von technischen Sachverständigen, als auch von ärztlichen Experten einverständ¬ lich abgegebene Gutachten, daß sich die Gründe des Flader¬ gutes zur Erbauung eines neuen städtischen Krankenhauses sehr ut eignen, in Erwägung des weiters hervorgehobenen Um¬ tandes, daß ein anderer geeigneter und billiger Bauplatz für ein neues Krankenhaus in Steyr nicht leicht gefunden werden dürfte und es immerhin fraglich ist, ob das Fladergut auch in einem späteren Zeitpunkte zu kaufen sein wird, in weiterer Er¬ wägung, daß sich durch den im Kommissions=Protokolle vorge¬ schlagenen Ankauf der Gründe um das Armenverpflegs haus und durch den successiven Abverkauf vorhandener, zum Krankenhaus nicht benötigter Parzellen der Ankaufspreis für das Krankenhaus bedeutend verbilligen würde, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: 1. Es werde das sogenannte Fladergut der Theresia Schüttenberger, Liegenschaft K.=Nr. 440 und 441 in Aichet zu Steyr, im Grundbuche Katastral=Gemeinde Steyr, Einlagezahl 1062, im Grundkomplexe von 13 Har, 25 ar, 78 m2 von der Stadtgemeinde Steyr um den Kaufpreis von 50.000 Kronen angekauft. 2. Von dem angekauften Grundkomplexe werden die um das städtische Armenverpflegshaus gelegenen Parzellen, und zwar 728 Garten, 729 Wiese, 731 Garten, 732 Acker, 733 Acker, 827 Bauarea, 828 Bauarea, im Gesamtflächenausmaße von 2 Har, 88 ur, 57 m2 samt darauf befindlichen Baulichkeiten für den Fall der notwendig werdenden Erweiterung des städt. Armenverpflegshauses erworben und wird daher der auf diesen Grundkomplex samt Baulichkeiten entfallende Kauf¬

4 preisanteil von 10.900 K aus der Stadt=Reserve, bestehend in dem Einlagebüchl der Sparkasse in Steyr Nr. 77.179 mit dem Saldo vom 31. Dezember 1902 im Betrage von 37.820 K 21 k gedeckt. Der verbleibende Kaufschillingsrest im Betrage von 39.100 K aber wird aus dem Fonde zur Erbauung eines neuen Spitales bestritten. 3. Von dem für die Anlage des neuen Spitales verbliebenen Grundkomplexe sollen die nicht benötigten Grundparzellen, und zwar 700 Wald, 701 Wiese, 699 Acker und 719 Acker, im Ge¬ samtflächenmaße von 3 Har, 76 ar. 35 m2, für die ein Kauf¬ preisanteil von rund 14 200 K entfallen würde, successive und annäherungsweise um diese Preislage abverkauft und die erzielten Kaufpreise wieder dem Fonde zur Erbauung ines neuen Spitales gutgebucht werden. 4. Die sämtlichen erworbenen Gründe des Fladergutes sind bis zu der bestimmten Verwendung resp. bis zum Abverkaufe entsprechend zu verpachten, und ist der Pachterlös aus dem für die Erweiterung des städt. Armenverpflegshauses erworbenen Grundkomplexe als ordentliche Einnahme der Stadt¬ gemeinde zu verrechnen, dagegen punkto Pachterlös aus dem für den Spitalsbau reservierten Grundkomplexe dem Fonde zur Erbauung eines neuen Spitales zuzuführen. Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, diesen Ankauf unter den hiemit festgesetzten Modalitäten ohne Verzug durch¬ zuführen. Schließlich erklärt der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr zugleich, daß der Ankauf dieses Besitzes gegenwärtig lediglich zur Sicherung der für den künftigen Spitalbau als sehr ge¬ eignet befundenen Gründe erfolgte, und daß aus diesem Akte der Vorsicht nicht abgeleitet werden könne, als ob auch bereits die Erbauung eines neuen Spitales in nächster oder auch nur nahen Zeit in Aussicht stehen würde, weil die zu diesem Zwecke vorhandenen Mittel absolut nicht ausreichen und eine weitere Belastung der Umlagenzahler des Stadtgebietes für diesen Bau ausgeschlossen erscheint. Herr G.=R. Schachinger bemerkt, er stehe dem Ankauf des Fladergutes sympathisch entgegen, weil ja der Bau eines öffentlichen Krankenhauses in absehbarer Zeit unbedingt not¬ wendig werde, andererseits sei der Ankauf der erwähnten Gründe auch für eine eventuelle Vergrößerung des neuen Armenhauses sehr vorteilhaft. Er unterstütze daher den Sektionsantrag Der Herr Vorsitzende bringt nun die Punkte 1 bis 4, so¬ wie den Schlußsatz des Sektionsantrages nach nochmaliger Ver¬ lesung einzeln zur Abstimmung und werden die Punkte 1 bis 4 einstimmig angenommen. Zum Schlußsatze des Sektionsantrages bemerkt der Herr Vorsitzende Folgendes: Ich bin im Interesse der Finanzlage der Gemeinde der 1. Sektion dankbar für die am Schlusse abgegebene Erklärung, und zwar deshalb, weil in manchen Schichten der Bevölkerung und bei Einzelnen der Ankauf des Fladergutes samt Gründen in der Weise aufgefaßt werden könnte, daß der Ge¬ meinderat sich schon jetzt mit dem Gedanken trage, ein Spital zu bauen, denn es herrscht in der Regel bei denen die größte Baulust, welche für das nötige Geld nicht zu sorgen brauchen. Es ist daher gut, wenn in dieser Beziehung von dieser Stelle aus auch vom Bürgermeister als guten Kenner der Finanzlage einige Worte gesprochen werden. Es ist nirgends bewiesen, daß das hiesige Spital in einem Zustande wäre, welcher den heutigen Anforderungen ganz und gar nicht entsprechen und einen Neu¬ bau unbedingt fordern würde. Ich würde es lebhaft begrüßen und mit mir viele tausend andere, wenn es in Oesterreich keine Spitäler gebe, welche weniger zweckentsprechend sind, als das unserige. Daß ein neues Spital besser wäre als ein altes, darüber gibt es natürlich nichts zu sagen. Ich habe gestern die Programmrede des neuen Minister¬ Präsidenten von Ungarn gelesen, welcher sagte: Weise Sparsam¬ keit sei überaus wichtig in der Verwaltung des großen ungari¬ schen Reiches. Er sagte noch etwas anderes. Man soll sich hüten vor Ueberschwenglichkeiten, welche so recht die Signatur unserer Zeit sind; denn alle Wohlfahrtseinrichtungen und alle öffent¬ lichen Institutionen, wenn sie in überschwenglicher Weise ge¬ handhabt werden, brechen unter der eigenen Last gänzlich zu¬ sammen, wenn sie finanziell nicht ertragen werden können. So wie dort im Großen wäre es auch mit dem Gedanken eines Spitalbaues in Steyr unter den dermaligen Verhältnissen Der Bau eines neuen Spitales nach den Anforderungen der Neuzeit würde sich zum mindesten auf 300.000 fl. stellen und die Gemeinde müßte mit einem Zinsen= und Amortisierungs¬ Aufwande von jährlich rund 15.000 fl rechnen, welche dermalen wohl beinahe ganz aus dem Gemeindesäckel gezahlt werden müßten. Es ist nach meiner Ueberzeugung nicht möglich, dem Ge¬ danken der Erbauung eines Spitales näher zu treten, solange der Gemeinde die unbedingt nötige Summe nicht zur Verfügung steht oder wenigstens stark annähernd zur Verfügung steht. Der oberösterreichische Landtag wird demnächst in die Lage kommen, für die Erweiterung des Linzer Spitales einen Beitrag zu votieren. Ich kann Sie aber versichern, daß der Landtag nur mit schwerem Herzen und in bescheidenem Maße diesem Ansuchen näher treten wird, weil er die Konsequenzen fürchtet und es wird der Beitrag vom Lande sehr bescheiden ausfallen. Durch die Erbauung eines Spitales in Wels, die Ver¬ größerung desselben in Linz und durch die Oeffentlichkeits=Er klärung des Spitales in Kirchdorf wird das hiesige bestehende Krankenhaus indirekt eine Entlastung erfahren. Ich fühle mich (nicht aus Abneigung gegen die Erbauung eines Spitales, ich weiß den Wert eines neuen guten Spitales gar wohl zu schätzen, aber ich muß mich auf den Standpunkt des Erreich¬ baren und Möglichen stellen) — in meiner Eigenschaft als Bürgermeister verpflichtet, die öffentliche Meinung zu warnen, ich in diesen Richtungen Hoffnungen hinzugeben, die nun ein¬ mal auf ganz unbestimmte Zeit hinaus nicht erfüllt werden können, so lange als die Barmittel nicht vorhanden sind, und in diesem Sinne bitte ich Sie, den Schlußsatz zu Punkt 4 an¬ nehmen zu wollen. Möge sich Niemand der Täuschung hingeben, daß ein öffentliches Spital in der Verwaltung einer Gemeinde die Zinsen und Annuitäten des Anlagekapitales abwirft. Wenn ich das in Steyr bestehende Spital samt allen Einrichtungen sehr bescheiden auf 100.000 fl. veranschlage und annehme, daß die Gemeinde dieses Kapital verzinsen und amortisieren müßte, so wären dazu jährlich beiläufig 5000 fl. nötig, welche, da sie aus der Verwal¬ tung des Spitals nicht erübrigt werden, aus dem Gemeindesäckel gezahlt werden müßten. Ich weiß so ziemlich genau, was das neue Spital in Wels gekostet hat und schließe daraus mit großer Sicherheit, daß ein neues Spital in Steyr allermindestens 300.000 fl. kosten würde, welche, wie bekannt, nicht vorhanden sind, welche also, wenn man bauen wollte, aufgenommen und verzinst und amortisiert werden müßten, was per Jahr den Stadtsäckel mit annähernd 15.000 fl. belasten würde. Der jetzt vorhandene Spitalfond würde zum Teil durch Grundankauf und Wasserleitung, durch Vorarbeiten aller Art 2c. 2c. sehr restringiert werden, von den unvermeidlichen Kostenüberschreitungen gar nicht gesprochen, so daß der jährlich nötige Zuschuß aus dem Stadtsäckel durch den heute vorhandenen Fond eine nicht sehr erhebliche Erleichterung finden würde. Ich glaube in der Finanzlage der Gemeinde gut orientiert zu sein und es würde mich interessieren, wenn es Jemanden gäbe, der — im Ernste — beweisen könnte, daß ein solcher Neubau in ab¬ sehbarer Zeit überhaupt möglich und denkbar ist. Außerdem ist es ganz zweifellos, daß die Administrations¬ kosten eines neuen Spitales ganz außerordentlich höhere sein werden, als die bisherigen, so daß aus allen diesen Gründen an ie Erbauung eines neuen Spitales so lange nicht einmal ge¬ dacht werden kann, so lange die Baukosten für dasselbe nicht vorhanden sind und ein Anlehen der Gemeinde nicht nötig ist, außer man denkt an eine Erhöhung der öffentlichen Abgaben, was ich aber für ausgeschlossen halte. Hierauf wird der Schlußsatz zu Punkt 4 des Sektions¬ antrages einstimmig angenommen. 6. Amtsbericht über die Nichtrückzahlung eines Quartiergeldes durch den Lehrer Ferdinand Brandner. Der Sektionsbericht und Antrag hierüber lautet: Nachdem Herr Lehrer Brandner die ihm zur Rückzahlung des ungebührlich bezogenen Quartiergeldes von 29 K 17h seitens des Gemeinde¬ rates bewilligten Raten von 1 K bisher nicht geleistet hat und der Stadtgemeinde eine Exekutionsführung zur Hereinbringung dieser Schuld leider nicht zu Gebote steht, so kann die 1. Sektion nur den Antrag stellen: Der löbliche Gemeinderat wolle dies zur Kenntnis nehmen und ist die Stadtkasse zu beauftragen, diesen Ausstand in Vor¬ nerkung zu halten und sei dessen ratenweise Abzahlung von Herrn Brandner abermals zu urgieren. Z. 20.907. Einstimmig nach Antrag. — 7. Gesuch des Josef Ecker, Hausbesitzer, Aichet¬ gasse 26, um Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung eines Grundparzellen=Anteiles vom obigen Hause in Ansehung der hierauf zugunsten der Stadtgemeinde Steyr haftenden Reallast. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Da die Stadtgemeinde Steyr nicht mehr im Besitze des an die Parzelle 810/1 angrenzenden Steinbruches ist, derselbe über¬ haupt aufgelassen wurde, besteht gegen die bücherliche Löschung dieses Fahrtrechtes kein Anstand. Der löbliche Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Josef Ecker die Bewilligung zur bücherlichen Löschung des für die Stadtgemeinde Steyr bei dem Hause K.=Nr. 409 in Aichet, Grundbuch Steyr, Einlagezahl 1031, zufolge gerichtlicher Bewilligung vom 13. Juli 1839, Z. 4237, haftenden Rechtes des Wegführens der gebrochenen Steine aus dem der Stadt Steyr gehörigen Steinbruche resp. die Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung des Grundparzellen¬ Anteiles erteilt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.154. 8. Gesuch der Ortsgruppe Steyr der „Südmark“ betreffend die Abhaltung der nächsten Hauptversamm¬ lung in Steyr. Liegt vor ein Schreiben der Ortsgruppe Steyr des Vereines „Südmark“, worin dieselbe das Ersuchen stellt, an den Verein „Südmark“ in Graz die Einladung ergehen zu lassen, daß der¬ selbe die nächstjährige Hauptversammlung in Steyr abhalte. Hierüber stellt die 1. Sektion folgenden Antrag: „Der Gemeinderat wolle nachstehende Beantwortung be¬ schließen: Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr begrüßt die mit Zuschrift der Ortsgruppe Steyr des Vereines „Südmark“ vom 29. Oktober 1903 bekannt gegebene Absicht, die nächstjährige Hauptversammlung der Vereines „Südmark“ in Steyr abhalten zu wollen und erklärt sich derselbe sehr gerne bereit, die Ver¬ ammlung des deutschen Schutzvereines nach Tun= und Möglich¬ keit unterstützen zu wollen, insbesondere auch durch unentgelt¬ liche Ueberlassung der städt. Industriehalle, falls selbe zur Ab¬ haltung der Festlichkeit benötigt werden sollte.

5 Dem Ersuchen der Ortsgruppe Steyr des Vereines „Süd¬ mark“, daß der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr eine Ein¬ ladung an den Verein „Südmark“ in Graz zur Abhaltung dieser Hauptversammlung ergehen lassen solle, kann aber der Gemeinde¬ rat zu seinem lebhaften Bedauern leider nicht entsprechen, weil einerseits der Gemeinderat nach der bisherigen Gepflogenheit derartige Einladungen an Vereine nicht ergehen ließ und weil anderseits eine offizielle Beteiligung der liberalen Gemeindever¬ tretung der Stadt Steyr an den zu veranstaltenden Festlichkeiten wegen des erst wieder in letzterer Zeit sowohl von der hiesigen nationalen Presse als auch von auswärtigen nationalen Blättern und insbesondere auch von dem nationalen „Grazer Tagblatt“ der liberalen Wählerschaft der Stadt Steyr und somit deren Vertretern im Gemeinderate grundlos angetanen Schmähungen und Beschimpfungen nicht möglich ist, umso mehr als diese An¬ griffe von den der hiesigen Ortsgruppe „Südmark“ nahestehenden nationalen Kreisen inspiriert erscheinen.“ Hiezu bemerkt der Herr Referent Folgendes: Ich muß konstatieren, daß die Sektion den edlen Zweck des Vereines „Südmark“ vollkommen anerkennt, weil er dieselben Prinzipien hat wie unser deutscher Schulverein. Der Gemeinderat würde es daher mit Freuden begrüßen, wenn der Verein „Südmark“ in Graz seine Hauptversammlung in Steyr abhalten würde. Diese Anerkennung läßt der Gemeinderat auch alljährlich durch Widmung eines Beitrages für die „Südmark“ zur Tat werden und es kann daher nicht gesagt werden, der Gemeinderat stehe dem Verein „Südmark“ feindlich gegenüber. Gegen eine offizielle Einladung dieses Vereines sprechen aber folgende Bedenken: 1. Ist es in der Regel nicht üblich, daß die Gemeindevertretung an Vereine Einladungen zu Veranstaltungen ergehen läßt. 2. Glaubt die Sektion, daß es mit Rücksicht auf die letzten Vor¬ kommnisse, die Verdächtigungen, Beschimpfungen und Verleum¬ dungen, welche vorgekommen sind, nicht angeht, daß der liberale Gemeinderat von Steyr bei solchen Veranstaltungen vertreten sei. Der Gemeinderat wird es Niemandem übelnehmen, wenn er sich an dieser Feier beteiligt, aber wenn wir uns die Frage nahelegen, ob eine offizielle Beteiligung zulässig erscheint, müssen wir sagen, daß dies nicht möglich ist. Der Herr Referent verliest einige Stellen aus den Aus¬ lassungen der nationalen Presse gegen die liberale Partei in Steyr, so insbesondere vom „Grazer Tagblatt“, dem Organe der „Südmark“ das von einem politischen „Sumpfe“ schreibt. In einen solchen „Sumpf“ zu kommen sollen wir die Herren inladen? Man wird sagen: Die „Südmark“ hat mit der Politik nichts zu tun. Das mag im Allgemeinen sein, aber bei uns sind die Herren von der „Südmark“ jene, welche uns in nationaler Beziehung angreifen und beschimpfen. Ich erlaube mir daher den Sektionsantrag zur Annahme zu empfehlen. Hierauf wird der Sektionsantrag einstimmig angenommen. — Z. 166/VP. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Amtsbericht über die Stadtkassa=Journals=Ab¬ schlüsse pro April, Mai und Juni 1903. Der Herr Referent verliest folgende Amtsberichte: Es betrugen die Einnahmen im Monate April 1903 30.615 K 59 h 1 hiezu Kassarest vom Vormonate 9.825 „ 05 „ Gesamt=Einnahmen im Monate April 1903 . 40.440 K 64 7 Ausgaben im Monate April 1903 .33.605 „ 20 „ Kassarest für den Monat Mai 1903 6.835 K 44 h Einnahmen im Monate Mai 1903 29.591 K 52 h Kassarest vom Vormonate.. 6.835 „ 44 Gesamt=Einnahmen im Monate Mai 1903 . 36.426 K 96 7 Ausgaben im Monate Mai 1903 30.880 „ 59 „ Kassarest für den Monat Juni 1903 5.546 K 37 h Einnahmen im Monate Juni 1903 113.172 K 86 h hiezu Kassarest vom Vormonate 5.546 „ 37 Gesamt=Einnahmen im Monate Juni 1903 . 118.719 K 237 Ausgaben im Monate Juni 1903 39.355 K 57 h Kassarest für den Monat Juli 1903 79.363 K 66 h Hiezu bemerkt der Herr Referent, daß die Kassa=Journale geprüft und richtig befunden worden sind. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 18.969, 20.636, 22.772. 0. Ansuchen des Lehrers Franz Stein um Minde¬ rung seiner Quartiergeld=Rückzahlungsraten. Die Sektion beantragt, das vorliegende Ansuchen abzu¬ weisen und die dem Bittsteller mit Beschluß vom 15. Juni 1903 gewährten Raten von monatlich 3 K aufrecht zu erhalten. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.003. 11. Offert für Pachtung der Manteinhebung am Eisenbahn=Gehstege. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsbericht und Antrag: Ueber Ausschreibung des Mauteinhebungsrechtes für die Benützung des Gehsteges an der Eisenbahnbrücke nächst Garsten ist ein Offert eingelangt, und zwar von dem bisherigen Pächter Alois Kühholzer, Mautner und Hausbesitzer in St. Ulrich. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle be¬ schließen, es sei die Wiederverpachtung dieses Mauteinhebungs¬ rechtes auf weitere 5 Jahre, das ist vom 1. Jänner 1904 bis Ende Dezember 1908 um den offerierten Betrag von jährlich K an den bisherigen Pächter zu bewilligen. Einstimmig nach Antrag. 7/0 12. Kündigung der Gewölbe Nr. 2 und 3 an der Schloßmaner durch Johann Ernst. Die Sektion beantragt, diese Kündigung zur Kenntnis zu nehmen und das Amt zu beauftragen, die Wiederverpachtung dieser Gewölbe zur Ausschreibung zu bringen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.196. 13. Spendengesuche. Der Herr Referent gibt bekannt, daß folgende Spenden¬ gesuche vorliegen: 1. Vom Vereine Deutsches Haus in Triest zur Erbauung eines Hauses. 2. Vom Verein Deutscher Volksrat in Proßnitz um eine Spende für die Schuljugend. 3. Vom Hilfskomitee Kanaltal in Pontafel um eine Unter¬ stützung für die vom Hochwasser betroffenen Bewohner. Sekionsantrag: So sehr die Wohltätigkeit dieser Gesuche anerkannt werden muß, so stellt die Sektion in Anbetracht der großen Inanspruch¬ nahme des Stadtsäckels für Wohltätigkeitszwecke den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei auf die vorliegenden Gesuche nicht einzugehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.390, 20.305, 22.593. II. Sektion. Referent: Sektions=Obmann=Stellvertreter Herr G.=R. Josef Huber. 14. Antrag auf Mietung eines Kellerraumes im rückwärtigen Trakte des Hauses Nr. 29 Stadtplatz als Warteraum für die Händler und Beschau=Organe am Schweinemarkte. Ueber den vorliegenden Antrag des Herrn Stadttierarztes Karl Prokop stellt die Sektion folgenden Antrag: In Erwägung, daß es für die Aufsichtsorgane und Händler des wöchentlichen Stechviehmarktes sehr notwendig erscheint, daß sie ein Lokal am Markte besitzen, stellt die Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle von Herrn Josef Heiser den Kellerraum für den Mietzins jährlicher 45 K mieten und für die notwendige Einrichtung den Betrag von 35 K bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.160. IV. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 15. Verleihung der Therese Vogl'schen Stiftungs¬ Interessen. Der Herr Referent verliest folgenden Bericht des städtischen Armenrates: Aus der Stiftung der in Steyr verstorbenen Frau Therese Vogl gelangen die Jahresinteressen per 780 K an hier wohr hafte hilfsbedürftige Familien oder Einzelpersonen, insbesonders an die Allerbedürftigsten aus dem Arbeiterstande in Teilbeträgen von mindestens 60 K am 2. Dezember d. J. zur Verteilung und steht das Verleihungsrecht dem löblichen Gemeinderate zu Von den hierum eingeschrittenen Bewerbern, 57 an der Zahl, werden vom städt. Armenrate nachstehende 13 Bewerber zur Beteilung mit je 60 K dem löbl. Gemeinderate empfohlen: 1. Karoline Randhartinger, 57 Jahre alt, nach Steyr zu¬ ständig und wegen Verkrüppelung der Hand= und Fingergelenke vollständig erwerbsunfähig. 2. Johann Keller, verehelicht, gewesener Bürstenmacher¬ gehilfe, 73 Jahre alt, zuständig nach Steyr, derzeit verdienst¬ unfähig. 3. Rosina Glinz, Abeiterswitwe, mit 2 unversorgten Kindern und mangelhaften Verdienst. 4. Josef Klima, 67 Jahre alt, verehelicht, Vater von zwei unversorgten Kindern, 41 Wochen krank, nach Steyr zuständig. 5. Josef Huber, 64 Jahre alt, nach Steyr zuständig, ge¬ wesener Waffenfabrikarbeiter, ist rückenmarksleidend, ganz er¬ werbsunfähig und bettlägerig. 6. Julie Artmanu, 53 Jahre alt, Fabrikarbeiterswitwe, zuständig nach Steyr, ist wegen vielseitigen Gebrechen ganz er¬ werbsunfähig. 7. Therese Funk, 88 Jahre alt, Fabrikarbeiterswitwe, nach Steyr zuständig, ganz erwerbsunfähig. 8. Franz Bruckner, verehelicht, Vater von 6 unversorgten Kindern, ist hochgradig lungenleidend und hat daher ungenügenden Verdienst 9. Therese Stieber, 71 Jahre alt, Witwe, nach Steyr zu¬ ständig, infolge schweren Nervenleidens erwerbsunfähig. 10. Katharina Sperr, 81 Jahre alt, zuständig nach Steyr, verdienstunfähig. 11. Franz Hack, 71 Jahre alt, verehelicht, zuständig nach Steyr, wegen Leistenbruch und Nervenschwäche verdienstunfähig. 12. Anton Genitheim, 71 Jahre alt, verehelicht, zuständig nach Steyr, ist arbeitsunfähig. 13. Karl Pfaffenhuber, 63 Jahre alt, verehelicht, nach Steyr zuständig, lungenleidend, ist arbeitsunfähig. Armenrat Steyr, am 20. Oktober 1903. Der Vorsitzende: Lang m. p. Schriftführer: Gall m. p.

Die Sektion stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle die vom städtischen Armenrate vorgeschlagenen 13 Bewerber mit je 60 K aus der Therese Vogl=Stiftung beteilen, was ein¬ stimmig angenommen wird. 16. Verleihung einer Pacher=Pfründe. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es werde die in Erledi¬ gung gekommene Pacher=Pfründe von monatlich 12 K der Be¬ werberin Antonie Jäger gegen Einstellung ihres Armengeldes von monatlich 8 A verliehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 19.580. 17. Ansuchen um Lokalitäten=Ueberlassungen an der Bürgerschule zu Unterrichtszwecken. Der Herr Referent verliest folgende Sektionsanträge: 1. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, dem Fräulein Anna Pehersdorfer die Turnhalle im Bürgerschulgebäude zur Abhaltung eines Privatturnunterrichtes um den Pauschalbetrag von 24 K für Beheizung und Beleuchtung für das Schuljahr 1903/4 zu überlassen. 2. Der löbliche Gemeinderat wolle die Benützung des Turn¬ saales an den Abenden von Montag, Mittwoch und Samstag von 6 bis 7 Uhr, und zwar in den Monaten Oktober bis April dem Steyrer Fechtklub wie immer gegen Vergütung der Gas¬ beleuchtungskosten bewilligen. 3. Der löbliche Gemeinderat wolle dem Radfahrerverein Styria“ die Benützung des Turnsaales im Bürgerschulgebäude unter den bis jetzt bestandenen Bedingungen bewilligen. 4. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß auch heuer wieder der Schuhmachergenossenschaft die Benützung des Zeichensaales im Bürgerschulgebäude zur Erteilung eines Fach¬ unterrichtes an ihre Lehrlinge in den Monaten Oktober 1903 bis April 1904 an Sonntagen von 1 bis 2 Uhr nachmittags ohne Entschädigung bewilligt werde. 5. Der löbliche Gemeinderat wolle dem hiesigen Musik¬ vereine die nachgesuchte Benützung des in der Bürgerschule be¬ findlichen Lokales zur Erteilung von Musikunterricht gegen Ver¬ gütung einer eventuellen Beleuchtung und Beheizung bewilligen. Der Herr Vorsitzende bringt diese Anträge 1—5 zur Ab¬ stimmung und werden dieselben einstimmig angenommen. 18. Verleihung dreier Schiefermayr'scher Stipendien. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle die drei in Erledigung ge¬ kommenen Zäzilie Schiefermayr'schen Stipendien von je 100 K den von der löblichen Realschuldirektion vorgeschlagenen Be¬ werbern verleihen, und zwar dem Johann Veit der V. Klasse, Franz Arbeshuber VI. Klasse, Rudolf Nagele IV. Klasse. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.865. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. Der Schriftführer Die Verifikatoren

Anhang zum Protokolle über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der lf Stadt Steyr am 7. November 1903. Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sektions Obmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Bürgerrechts Verleihungen Taxnachsichtsansuchen und um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband. a. Josef Huber Tischlermeister in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Sektionsantrag: Mit Rücksicht darauf, daß Bittsteller nach Steyr zuständig ist, sich in der Stadt schon cirka 37 Jahre aufhält und jederzeit sich anstandslos verhalten hat und derselbe in folge seines Alters von 64 Jahren das Bürger=

recht anstrebt, um im Falle seiner Erwerbsunfähigkeit eine Pfründe der Stiftungsunterstützung zu erhalten stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es werde dem Gesuchsteller Josef Huber, Tischlermeister in Steyr im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 1898 das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 19299. b. Michael Rösser, Mesner in der Stadtpfarre bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Sektionsantrag: Mit Rücksicht auf die nachgewiesene Zuständigkeit in Steyr, den mehr als 20 jährigen

Aufenthalt hier, dann in Anbetracht, dass Gesuchsteller für seine mj. Kinder einen Anspruch auf ein Stipendium erlangen will, derselbe laut Relation sich in guten Verhältnissen befindet, stellt die I. Sektion im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses von 4. März 1898 Punkt 3 den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Michael Resser das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z 21317. c. Johann Stelzermayr, Büchsenmacher bei Herrn Lang bittet um Nachsicht der Taxe für das ihm in der Sitzung von 11. Septemb 1903 verliehene Bürgerrecht. Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller

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