grund vorliegt, so hat derselbe nach dem Heimatsgesetze vom J 1896 den gesetzlichen Anspruch auf Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband von Steyr erworben und wolle daher der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteller, seiner Frau Helene und seinen Kindern, Oskar, Grete und Hans im Sinne des Gesetzes vom 2. Dzb. 1896 behufs Erwerbung der öst Staatsbürgerschaft, die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr erteilt. Einstimmig nach Antrag Z. 15193. d. Johann Stelzlmayr, Bürstenbinder in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes.
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