Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller nach den Erhebungen erst seit 23. April 1896 also etwas über 7 Jahre ununterbrochen in Steyr wohnt und mit erreichten 10 Jahren ohnedies nach dem Heimatsgesetze vom J 1896 die Zusicherung gesetzlich verlangen kann wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde diesem Ansuchen aus diesen Gründen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 13813 c. Moritz Joachim, Kleidermacher in Steyr um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband behufs Erlangung der öst Staatsbürgerschaft. Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller bereits seit 7. Mai 1892 also über 10 Jahren ununterbrochen in Steyr wohnte und sonst kein gesetzlicher Ausschließungs=
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2