3 5. Rekurse gegen ein Ausweisungs=Erkenntnis. Ueber den Rekurs der Eheleute Josef und Marie Hahn in Steyr gegen das Ausweisungs=Erkenntnis vom 15. Aug. 1903, Z. 17.601, stellt die Sektion mit Rücksicht auf den vorliegenden Amtsbericht folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Eheleute Josef und Marie Hahn aus den im Amts¬ berichte enthaltenen Gründen stattgegeben und das Ausweisungs¬ erkenntnis der Stadtgemeinde Steyr vom 15. August 1903, Z. 17.601, behoben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.281. 6. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. a) Liegt vor der Rekurs des Gabriel Hackl in Lorch gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 22. Juni 1903, Z. 13.198, womit derselbe mit seinem Ansuchen auf Gewährung eines Armengeldes aus dem Grunde abgewiesen wurde, weil dessen Unterstützungsbedürftigkeit nicht nachgewiesen ist und der¬ selbe für seine Kinder ohnehin einen Erziehungsbeitrag von monatlich 9 K bezieht und dessen Ansuchen von der Aufenthalts¬ gemeinde auch nicht befürwortet wurde. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem dieser Rekurs verspätet eingebracht wurde und Rekurrent überdies seine Be¬ dürftigkeit gar nicht weiter nachgewiesen, seine Aufenthalts¬ gemeinde selbst sagt, daß er ohne dringenden Grund die öffent¬ liche Hilfe in Anspruch nehmen will, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Gabriel Hackl gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 21. Juni 1903, Z. 13.198, keine Folge ge¬ geben, und zwar wegen verspäteter Einbringung und aus den Gründen der 1. Instanz. Einstimmig nach Antrag. — Z. 16.435. b) Liegt vor der Rekurs der Eheleute Johann und Anna Berger gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 9. Juli 1903, Z. 14.443, womit ihr Ansuchen um Gewährung eines Armengeldes abgewiesen wurde, weil deren Unterstützungs¬ bedürftigkeit nicht zweifellos nachgewiesen war. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Da die Rekurrenten auch im Rekurse volle Erwerbsunfähigkeit nicht nachweisen, sondern nur mindererwerbsfähig sind, so stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Eheleute Berger aus den Gründen der . Instanz keine Folge gegeben und wäre seitens des städtischen Armenrates eventuell die Unterbringung dieser Eheleute in einem städt. Unterstandshaus in Erwägung zu ziehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.611 e) Liegt vor der Rekurs des Josef Burda, verehelichten Schlossers in Steyr, gegen die Entscheidung des städt. Armen¬ rates vom 13. Mai 1903, Z. 8312, womit sein Ansuchen um Fortbezug des Zinsbeitrages von monatlich 6 K abgewiesen wurde. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf die nachträglich gepflogenen Erhebungen, daß die Kinder des Rekurrenten selbst mittellos sind und denselben nicht unterstützen können und laut ärztlichem Zeugnis der Rekurrent als minder¬ erwerbsfähig und unterstützungsbedürftig bezeichnet wird, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde auf Grund der nachträglichen Erhebungen dem Rekurse des Josef Burda gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 13. Mai 1903, Z. 8312, stattgegeben und demselben der vorläufige Weiter¬ bezug des Zinsbeitrages von monatlich 6 K auf die Dauer eines Jahres bewilligt. Dieser Bezug ist jedoch sofort einzu¬ stellen, wenn Rekurrent einen Verdienst in der Waffenfabrik hat. Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.245. d) Josef Ortmayr, Bahnbeamter in Linz, bittet im Rekurs¬ wege um Erhöhung des Erziehungsbeitrages für das Pflegekind Johann Ortmayr von 8 auf 12 K monatlich. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Rekurrent sich mit 8 K Erziehungsbeitrag nicht begnügt und 12 K begehrt um diesen Betrag aber das Kind hier in Steyr im Schutzhause versorgt wird, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Josef Ortmayr gegen den Beschluß des städtischen Armenrates vom 20. Juni 1903, womit für seinen minder¬ ährigen Bruder Johann ein Erziehungsbeitrag von monatlich 8 K bewilligt wurde, keine Folge gegeben und ist dem Herrn Rekurrenten zu bedeuten, daß in dem Falle, als er mit diesem Erziehungsbeitrage nicht zufrieden sein sollte, die Stadtgemeinde Steyr das Kind in eigene Versorgung übernehmen werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 16 397. e) Liegt vor der Rekurs der Anna Helm in St. Peter bei Linz gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 24. Februar 1903, Z. 28.564, womit ihr Ansuchen um Ge¬ währung eines Armengeldes abgewiesen wurde, weil Bittstellerin, als nicht erwerbsunfähig, die Mittel zur Aufbringung ihres Unterhaltes unter Beihilfe ihrer Tochter zu beschaffen in der Lage sein muß. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem es sich aus den vom o.=ö. Landes=Ausschusse gepflogenen Erhebungen ergeben hat, daß die Rekurrentin tatsächlich sehr bedürftig ist, so stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle in Abänderung seines Rekursbeschlusses vom 29. April 1903 dem neuerlichen Rekurse der Anna Helm insoweit stattgeben, als derselben bis auf weiteres ein Armengeld von monatlich 3 K bewilligt wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.828. 7. Grundankäufe für den Korpsartillerie=Regiments¬ Exerzierplatz. Der Herr Referent gibt bekannt, daß es jetzt schon not¬ wendig sei, einen Teil der für den Korpsartillerie=Regiments¬ Exerzierplatz notwendigen Gründe anzukaufen, weil der Termin, is zu welchem mehrere Realitätenbesitzer sich verpflichtet haben im Worte zu bleiben, mit Beginn des Monates Oktober abläuft. Ueber Antrag der Sektion wird vorläufig der Ankauf folgender Realitäten beschlossen: 1. Das Taschlmayrgut zu Haidershofen um den Preis von 60.000 K; 2. das Mayrgut zu Dornach um den Preis von 40.000 K: 3. das Harrergütl zu Hausleiten um den Preis von 30.000 K. Weiters beschließt der Gemeinderat, den Herrn Bürger¬ meister mit der Ausfertigung der Kaufverträge zu betrauen. Ueber eine Anfrage des Herrn G.=R. Hiller wie es mit dem Ankaufe der noch weiters notwendigen Gründe für diesen Exerzierplatz steht und ob die Erwerbung der noch fehlen¬ den Gründe gesichert ist, gibt der Herr Vorsitzende bekannt, daß die für den fraglichen Exerzierplatz notwendigen beiläufig 200 Joch Gründe vollkommen gesichert sind, daß jedoch der Ankauf der noch fehlenden Grundkomplexe nicht so dringlich ist, weil die Besitzer derselben ihm noch für längere Zeit im Worte bleiben, was bei den vorgenannten Realitätenbesitzern nicht der Fall war. Dringlichkeitsantrag auf Publikation der Fahr¬ bestimmungen für Automobile und Motorfahrräder und Revision der Fahrordnung für die Radfahrer in Steyr. Herr G.=R. Dr. Franz Angermann erbittet sich nochmals das Wort zu einem Dringlichkeitsantrage: Nachdem ihm vom Herrn Vorsitzenden hiezu das Wort erteilt wird, erörtert derselbe den Verkehr mit Automobilen und Motorrädern in den Straßen der Stadt, wodurch bei der oft rasenden Fahrgeschwindigkeit die öffentliche Sicherheit gefährdet werde. Redner verweist auf die im o.=ö. Landesgesetze normierte Fahrgeschwindigkeit bei Fahrten in geschlossenen Ortschaften, welche niemals eingehalten werde. Auch durch das schnelle Fahren mit gewöhnlichen Fahrrädern, wie es häufig in den engeren Gassen und Straßen der Stadt vorkommt, besonders an Tagen, wo lebhafter Verkehr stattfindet, sei für die öffentliche Sicherheit gefährlich, und er glaube daher, daß sich der Gemeinde¬ rat im Interesse der öffentlichen Sicherheit entschließen solle, die bestehende Radfahrer=Ordnung einer Revision zu unterziehen und dieselbe auch auf Automobile und Motorräder auszudehnen. Er Antrag: stelle daher den Es wolle die Revision der Fahrordnungen der I. Sektion zugewiesen werden, und hat dieselbe auch die Fahrordnung für Automobile und Motorräder zu entwerfen und vorzulegen. Es wird sowohl die Dringlichkeit, wie der Antrag selbst einstimmig angenommen. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. S. Stadtkassa=Journals=Abschluß pro März 1903. Laut Bericht der städt. Rechnungskanzlei betrugen die 21.588 K 95 h Einnahmen im März 1903 Kassarest vom Vormonate 20.718 „ 92 „ 42.307 K 87 h Daher Gesamt=Einnahmen 32.482 „ 82 „ Ausgaben im März ** 9.825 K 05 h Daher Kassarest pro April 1903 Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journal durch die Herren Gemeinderäte Reitter und Schachinger geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 17.267. 9. Amtsbericht betreffs Versicherung des Los¬ besitzes der Stadtgemeinde Steyr gegen Kursverluste. Die städt. Rechnungskanzlei berichtet, daß die unter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten derzeit über 42 Stück Lose des Staatslotterie=Anlehens vom Jahre 1860, und zwar 17 Stück ganze und 25 Stück Fünftel=Lose im Gesamtnominale von 22.000 K verfügen. Die Prämie für Versicherung gegen Kursverluste bei Verlosung beträgt zur Zeit für ein ganzes Los 12 K, für ein Fünftel=Los 4 K 50 k pro Ziehung und es würde daher für die Versicherung sämtlicher Lose gegen Kurs¬ verlust eine jährliche Auslage von 733 K notwendig sein. Ueber diesen Amtsbericht stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sei auf die Versicherung der hier in Frage kommenden 1860er=Lose gegen Kursverlust nicht einzugehen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 10.593 10. Ansuchen um Nachsicht eines Mietzins=Rück¬ standes. Ueber ein vorliegendes Ansuchen um Nachlaß eines Miet¬ zinsrückstandes per 32 K 34 h für das II. Quartal 1903 und um Gewährung eines Termines zur Einzahlung des Rückstandes ür das I. Quartal 1903 per 32 K 34 k stellt die Sektion Antrag: folgenden Auf Erlassung des rückständigen Zinses von 32 K 34 7 kann nicht angeraten werden, dagegen beantragt die Sektion: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, daß der Gesuchsteller
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