Kaution von 6000 K der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr als Sicherstellung für die ihm aus seiner ausnahmesweisen bewilligten Verehlichung entspringenden Anspruche erlegt wurde, die Anlage dieses Betrages auf ein Haus bei einem angebl. Werte von 9000 K und bei einer Vorausbelastung von 3000 K jedoch nur bis zum Betrage von 1500 K diese Kaution als gesichert erscheint da eine Belastung über die Hälfte (4500 K) im Sinne der geszl. Bestimmungen nicht als sicher anzunehmen ist, so kann die I. Sektion auf die Bewilligung dieser Aktion nicht einraten, da sonst der Zweck der Kaution illusorisch würde. Der löbl. Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde diesem Ansuchen aus den erörterten Gründen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 134 Prs.
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