erscheint kann die I. Sektion auf eine Beförderung desselben nicht einraten u. stellt daher den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde diesem Gesuche des Herrn Candidas Grosauer um Beförderung in die X. Rangsklasse keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag c. Michael Heindl st. PolizeiAdjunkt bittet um Beförderung in die X. Rangsklasse Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller erst circa 8 Jahre in der XI. Rangsklasse dient und in derselben ohnedies im Jahr 1905 noch in die höhere Gehaltsstufe dieses Rangsklasse tritt, somit bei der jetzigen Beförderung in die X. Rangsklasse eine Gehaltsstufe überspringen würde, so stellt die I. Sektion mit dem Amts=
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