30 Jahren domiziliert und vollkommen unbescholten ist, mit Rücksicht auf sein hohes Alter von 72 Jahren sich um ein Bürgerpfründe bewerben will, erscheinen die Gründe zur Verleihung vorhanden u wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Herrn Johann Metz im Sinne der Gemeinderats Beschlüsse vom 4. März 1898 und vom 10. Novb 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr und in Ansehung seiner Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe vorliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 17605 II. Personalansuchen a. Elisabet Achleitner, prov. Stadtpfarrturm Feuerwächterin bittet um definitive Verleihung
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