Rats-Protokoll über die VII. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 11. September 1903. Tages=Ordnung: Eventuelle Mitteilungen. Dringlichkeitsanträge: 1. Genehmigung eines Gesetzentwurfes wegen Einhebung von Taxen für die freiwillige Verleihung des Heimatsrechtes und die bedingte Zusicherung solcher Verleihungen an Ausländer. 2. Beschlußfassung wegen Absendung einer Petition an die k. k. Regierung um Zurücknahme des Erlasses wegen Zurück¬ haltung der 3. Altersklasse im Präsenzdienste. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Montag ½10 Uhr vor¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Ansuchen um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband und Zusicherung der Aufnahme behufs Erwerbung der österreichischen Staatsbürgerschaft und Bürgerrechtsverleihungen. 2. (Vertraulich.) Personalansuchen. 3. Zwei Petitionen um Einverleibung von umliegenden Ortschaften in das Stadtgebiet Steyr. 4. Eingabe des Handelsgremiums und der Handelsgenossen¬ schaft in Angelegenheit der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. 5. Rekurs gegen ein Ausweisungs=Erkenntnis. 6. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. 7. Grundankäufe für den Korpsartillerie=Regiments=Exer¬ zierplatz. Dringlichkeitsantrag auf Publikation der Fahrbestimmungen für Automobile und Motorfahrräder und Revision der Fahr¬ ordnung für die Radfahrer in Steyr. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Montag 4 Uhr nach¬ mittags.) 8. Stadtkassa=Journal=Abschluß pro März 1903. 9. Amtsbericht betreffs Versicherung des Losbesitzes der Stadtgemeinde Steyr gegen Kursverluste. 10. Ansuchen um Nachsicht eines Mietzins=Rückstandes. 11. Spendengesuche. Dringlichkeitsantrag auf Anschaffung eines Harmoniums für den Gesangsunterricht in der k. k. Oberrealschule. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 10 Uhr vormittags). 12. Beschlußfassung wegen Bewilligung der Kosten zu einer Straßenkanals=Verlängerung in der Dukartstraße. 13. Zuschrift der k. k. Finanz=Direktion in Linz, betreffend die Bedingungen der Ausführung des Nivellements im Zuge der Neuvermessung des Stadtgebietes Steyr. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 11 Uhr vormittags). 14. Ansuchen um eine Unterstützung aus der kaufmännischen Krankenstiftung. 15. Ansuchen um Wiederüberlassung von 2 Lehrzimmern in der Realschule für die kaufmännische Fortbildungsschule. 16. Verleihung einer Krenkelmüller'schen Pfründe per monatlich 20 Kronen. Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Viktor Stigler. Der Vizebürgermeister Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger Karl Heindl, Josef Hiller Johann Kollmann, Leopold Köstler, Mathias Perz, Dr. August Redten¬ bacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Gottfried Sonn¬ leitner und Josef Tureck. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Rudolf Sommerhuber und Anton Stippl. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht um die Verifikation dieses Protokolles die Herren Gemeinderäte Dr. Redtenbacher und Ferdinand Reitter und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtrat Franz Gall erstattet folgende Mitteilungen: 1. Die Direktion der Sparkasse Steyr ersucht, den auf die Stadtgemeinde Steyr entfallenden Betrag per 33.600 K 72 7 aus den zur Verteilung für wohltätige und gemeinnützige Zwecke gelangenden halben Reingewinn aus dem Jahre 1902 gegen gestempelte Quittung zu beheben. — Zur Kenntnis. Z. 18521. 2. Das Stadt=Kasseamt berichtet, daß die diesjährige Hunde¬ versteuerung eine Einnahme von 4580 K ergab, d. i. um 100 K weniger als im Vorjahre. Tringlichkeitsanträge: 1. Genehmigung eines Gesetzentwurfes wegen Ein¬ hebung von Taxen für die freiwillige Verleihung des Heimatsrechtes und die bedingte Zusicherung solcher Verleihungen an Ausländer. Hierauf erbittet sich Herr G.=R. Dr. Franz Angermann das Wort zu zwei Dringlichkeitsanträgen, welches ihm vom Herrn Vorsitzenden erteilt wird. Herr G.=R. Dr. Angermann verliest unter Hinweis auf den Gemeinderatsbeschluß vom 17. Juli 1903, womit die Rechts¬ sektion beauftragt wurde, einen Gesetzentwurf wegen Einhebung von Taxen für die freiwillige Verleihung des Heimatsrechtes und die bedingte Zusicherung solcher Verleihungen an Ausländer vorzulegen, den von der Rechtssektion ausgearbeiteten Entwurf eines Landesgesetzes, welcher lautet: Gesetz vom . . . . 1903, wirksam für die landesfürstliche Stadt Steyr, betreffend die Einhebung von Taxen für die Auf¬ nahme, bezw. Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband. Ueber Antrag des Landtages Meines Erzherzogtums Oesterreich ob der Enns finde ich anzuordnen wie folgt: Art. 1. Der § 4, Absatz 1, des Gemeindestatutes der Stadt Steyr vom 18. Jänner 1867 wird hiemit außer Kraft gesetzt und haben nachstehende Bestimmungen zu gelten. Art. 2. Die Stadtgemeinde Steyr ist berechtigt, für die freiwillige Aufnahme eines österr. Staatsbürgers in den Gemeindeverband eine Taxe einzuheben, welche a) für Personen, die sich vor dem Zeitpunkte der Bewerbung um das Heimatsrecht bis zu 5 Jahren ununterbrochen in der Stadt Steyr aufgehalten haben, mit dem Betrage von 200 K, b) für Personen, die sich vor demselben Zeitpunkte mehr als fünf Jahre ununterbrochen in der Stadt Steyr aufgehalten haben, mit dem Betrage von 100 K, festgesetzt wird. Art. 3. Die Stadtgemeinde Steyr ist berechtigt, von den Aus¬ ländern und denjenigen Personen, deren Staatsbürgerschaft nicht nachweisbar ist, für die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband eine Taxe im Betrage von 200 K einzuheben. Diese Taxe ist in dem Falle wieder rückzuvergüten, als die betreffende Person das österreichische Staatsbürgerrecht nicht erlangen sollte. Art. 4. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit. Art. 5. Mein Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes betraut.
2 Der Herr Referent stellt nun namens der I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle den vorliegenden Gesetzentwurf genehmigen und den Herrn Bürgermeister beauf¬ tragen, das Weitere wegen der gesetzesmäßigen Behandlung dieses Gesetzentwurfes im oberösterreichischen Landtage zu veranlassen. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses An¬ trages zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig anerkannt. Hierauf bringt der Herr Vorsitzende die Artikel 1 bis 5 des Gesetzentwurfes je einzeln zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig angenommen. — Z. 16.197. 2. Beschlußfassung wegen Absendung einer Petition an die k. k. Regierung um Zurücknahme des Erlasses wegen Zurückhaltung der 3. Altersklasse im Präsenz¬ dienste. Der zweite Dringlichkeitsantrag lautet: Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Die all¬ gemein bekannte Verordnung des hohen k. k. Reichs=Kriegsmini¬ steriums, nach welcher die im 3. Präsenzdienstjahre stehenden Soldaten heuer nicht beurlaubt, sondern noch weiter im Militär¬ dienste behalten werden sollen, hat bei uns in Oesterreich überall die größte Aufregung hervorgerufen, weil dadurch den meisten der zurückbehaltenen Soldaten die größten Nachteile entstehen viele Existenzen geschädiget und ganze Familien, insbesondere aber die Landwirte und Ge¬ werbetreibenden argen Schaden erleiden, wenn ihre Söhne, die in der Wirtschaft, im Gewerbe mithelfen sollen, noch länger in der militärischen Dienstleistung zurückbehalten werden. Dazu kommt noch, daß diese Verfügung lediglich deshalb erfolgte, weil die Ungarn durch ihre Obstruktion die Bewilligung der Rekruten=Aushebung verhinderten und noch verhindern, so daß wir Oesterreicher nun durch die Zurückbehaltung der drei¬ jährigen Militärdiener zu leiden haben. Von allen Faktoren, den Abgeordneten der Parteiverbände, von den meisten autonomen und sonstigen größeren Städten sind bereits Kundgebungen erfolgt, daß diese tief in das Familienleben, in das Geschäfts= und Verkehrs¬ leben Oesterreichs einschneidende Maßregel so schnell als möglich wieder behoben wird. Meiner Anschauung nach ist es auch eine Pflicht unserer Gemeinde=Vertretung, dagegen Stellung zu nehmen und im Wege einer Petition um rasche Abhilfe und Aufhebung dieser harten Maßregel einzuschreiten, da durch dieselbe jeden¬ falls auch Söhne unserer Bürgerschaft, unserer Gewerbs= und Geschäftsleute betroffen und in Mitleidenschaft gezogen sind. Ich glaube mich daher im Einverständnisse mit Ihnen, ehr geehrte Herren Gemeinderäte, zu befinden, wenn ich den Dringlichkeitsantrag stelle: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinde¬ rat der Stadt Steyr wendet sich im Wege einer Petition an die hohe k. k. Regierung in Wien, damit die ehemöglichste Zurücknahme des Erlasses wegen Zurückhaltung der dritten Altersklasse im Präsenzdienste erfolge. Steyr, am 11. September 1903. Dr. Franz Angermann. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegen¬ standes zur Abstimmung, welche allseits anerkannt wird, worauf der Dringlichkeitsantrag selbst einstimmig angenommen wird. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband und Zusicherung der Aufnahme behufs Erwerbung der österr. Staatsbürgerschaft und Bürger¬ rechts=Verleihungen. 2. (Vertraulich.) Personalansuchen. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt. 3. Zwei Petitionen um Einverleibung von um¬ liegenden Ortschaften in das Stadtgebiet Steyr. Der Herr Referent trägt vor: Bereits vor 10 Jahren, und insbesonders nach dem traurigen Ereignisse vom Jahre 1899, ist im Gemeinderate zur Sprache gekommen, ob es nicht im Interesse der Stadt liegen würde gewisse Gebiete aus den nachbarlichen Ortschaften in die Stadt einzubeziehen, um dadurch die Stadt zu vergrößern und die Einnahmen an Umlagen zu erhöhen. Die von Seite des Amtes mit den Bautechnikern ge¬ pflogenen Vorerhebungen und Vorarbeiten in dieser Angelegenheit liegen heute vor, und es wird Sache des löblichen Gemeinderates sein, darüber schlüssig zu werden, ob eine solche Gebietserweite¬ rung zu erfolgen hat oder nicht. Es liegen heute zwei Eingaben vor, um Einverleibung der Neuschönau und Jägerberg, sowie von Ramingsteg, und zwar sind diese Eingaben von 48 Hausbesitzern der ersteren Ortschaften und von 8 Hausbesitzern der letzten Ortschaft unterfertigt. Die Gründe für die angestrebte Einverleibung sind folgende: 1. Das unmittelbare Angrenzen dieser Ortschaften an das Stadtgebiet; 2. das Gepräge dieser Ortschaften als Stadtteile; 3. der Umstand, daß die Bewohner dieser Ortschaften fast ausnahmslos ihren Erwerb in der Stadt finden; 4. daß sie hieher eingeschult und eingepfarrt sind. Durch die Einverleibung dieser Ortschaften in das Stadt¬ gebiet von Steyr würde das letztere um 110 Hektar, 66 Ar und 98 Quadratmeter vergrößert und einen Zuwachs von 149 Häusern erfahren und würde sich die Einwohnerzahl um zirka 1300 Per¬ sonen erhöhen. Im Jahre 1901 waren für die einzuverleibenden Reali¬ täten 2c. vorgeschrieben: 1455 K 04 h An Grundsteuer Hauszinssteuer 8441 „ 13 Hausklassensteuer 72 „ — Erwerbsteuer 3439 „ 08 Rentensteuer... 108 „ 64 13515 K 89 h Zusammen Die zu erhoffende Umlagensumme würde sich stellen wie folgt: 4002 K Von der Grund=, Erwerb= und Rentensteuer 7072 „ der Hauszinssteuer An Mietzinskreuzer 3500 „ 3400 „ „ Bierauflage 17974 K Zusammen Laut Erlasses vom 28. Februar 1903, Z. 665/Pras., würde die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz aus öffentlichen Rücksichten jegen die beabsichtigte Einverleibung keinen Anstand erheben. Weiters ist noch die Bewilligung des o.=ö. Landesausschusses er¬ forderlich, und wenn dieser der Inkorporierung zustimmt, ist eine Einwilligung seitens der betreffenden Gemeinden nicht notwendig. Vor allem aber ist ein prinzipieller Beschluß des Gemeinderates darüber notwendig, ob die beabsichtigte Vergrößerung des Stadt gebietes überhaupt anzustreben ist oder nicht. Wenn sich auch die Vorteile der Einverleibung dieser Ortschaften noch nicht ziffermäßig feststellen lassen, so ist doch gewiß, daß ein größeres Gemeindewesen die Kosten seiner Verwaltung viel leichter be¬ treitet, als ein kleines, und daß ein größeres Gemeindewesen eine mehr Achtung gebietende Stellung einnimmt. Aus diesen angeführten Gründen stellt die 1. Sektion folgende Anträge: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: 1. Es werde die Inkorporierung von Gebietsteilen der an¬ grenzenden Ortschaften Jägerberg, Neuschönau und Raming¬ steg im Prinzipe beschlossen, und 2. wird die kommissionelle Erhebung zur definitiven Feststellung der einzuverleibenden Gebiete und die Erstattung eines Gutachtens darüber einer Spezial=Kommission von 8 Mit¬ gliedern im Sinne des § 9 der Geschäftsordnung des Ge¬ meinderates übertragen. 3. Diese Spezial=Kommission hat zu bestehen aus den 6 Mit¬ gliedern der Bausektion und und den Obmännern der Rechts= und Finanz=Sektion. Der Herr Vorsitzende bringt die Anträge 1—3 je einzeln zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig angenommen. Z. 18.808. 4. Eingabe des Handelsgremiums und der Handels¬ Genossenschaft in Angelegenheit der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Liegt folgende Eingabe vor: An den löbl. Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Der gefertigte Ausschuß des Handels=Gremiums, vereint mit der Vorstehung der Handels=Genossenschaft, sehen sich ge¬ zwungen, einem wohllöblichen Gemeinderat die Bitte zu unter¬ breiten betreffs der allgemein einzuführenden Sonntagsruhe maßgebenden Orts Schritte zu tun, und mit allen möglichen Mitteln dahin wirken zu wollen, daß hierorts eine gänzliche Sonntagsruhe nicht eingeführt wird und es bei der gegen¬ wärtigen Sperrzeit zu verbleiben habe. Sollte eine gänzliche Sonntagsruhe eingeführt werden, so wäre es gewiß für unsere Stadt eine enorme Schädigung, indem sich das Hauptgeschäft in allen Branchen hier an einem Sonntage entfaltet, da Steyr hauptsächlich mit der Landbevölkerung rechnen muß. Ueberzeugt, daß die löbliche Gemeindevertretung unsere Anschauung vollkommen teilt, erwarten wir die größtmöglichste Unterstützung und zeichnen Für das Handels=Gremium: Für die Handels=Genossenschaft: Ferdinand Reitter m. p. M. Pilat m. p. L. S L. S Steyr, den 17. August 1903. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die von den Petenten geltend gemachten Gründe vollkommen zutreffen, und tatsächlich durch die Einführung der gänzlichen Sonntags¬ ruhe oder auch nur durch weitere Verminderung der bis jetzt gesetzlich zulässigen Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe eine enorme Schädigung der Geschäftsleute des Handelsgewerbes ein¬ treten müßte, da sich das Hauptgeschäft aller Branchen in Steyr gerade an den Sonntagen abzuwickeln pflegt, stellt die 1. Sektion Antrag: den Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde seitens der Stadtgemeinde Steyr eine Petition an das hohe Herrenhaus des Reichsrates gerichtet, in der mit allem Nach¬ drucke für die Beibehaltung der mit Gesetz vom 16. Jänner 1895, R.=G.=Bl. Nr. 21, normierten Sonntagsarbeit und gegen die Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe, resp. gegen jede Ver¬ kürzung der bisherigen Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe ein¬ getreten werden solle, weil durch diese Abänderungen der be¬ stehenden gesetzlichen Bestimmungen das Handelsgewerbe, resp. die Geschäftsleute in unserer Stadt einer enormen Schädigung ausgesetzt werden würden. Diese Petition ist dem Herrenhausmitgliede und Ehren¬ bürger von Steyr, Sr. Exzellenz Freiherrn von Czedik behufs Ueberreichung im Herrenhause zu übersenden. Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. — Z. 17.648.
3 5. Rekurse gegen ein Ausweisungs=Erkenntnis. Ueber den Rekurs der Eheleute Josef und Marie Hahn in Steyr gegen das Ausweisungs=Erkenntnis vom 15. Aug. 1903, Z. 17.601, stellt die Sektion mit Rücksicht auf den vorliegenden Amtsbericht folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Eheleute Josef und Marie Hahn aus den im Amts¬ berichte enthaltenen Gründen stattgegeben und das Ausweisungs¬ erkenntnis der Stadtgemeinde Steyr vom 15. August 1903, Z. 17.601, behoben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.281. 6. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. a) Liegt vor der Rekurs des Gabriel Hackl in Lorch gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 22. Juni 1903, Z. 13.198, womit derselbe mit seinem Ansuchen auf Gewährung eines Armengeldes aus dem Grunde abgewiesen wurde, weil dessen Unterstützungsbedürftigkeit nicht nachgewiesen ist und der¬ selbe für seine Kinder ohnehin einen Erziehungsbeitrag von monatlich 9 K bezieht und dessen Ansuchen von der Aufenthalts¬ gemeinde auch nicht befürwortet wurde. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem dieser Rekurs verspätet eingebracht wurde und Rekurrent überdies seine Be¬ dürftigkeit gar nicht weiter nachgewiesen, seine Aufenthalts¬ gemeinde selbst sagt, daß er ohne dringenden Grund die öffent¬ liche Hilfe in Anspruch nehmen will, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Gabriel Hackl gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 21. Juni 1903, Z. 13.198, keine Folge ge¬ geben, und zwar wegen verspäteter Einbringung und aus den Gründen der 1. Instanz. Einstimmig nach Antrag. — Z. 16.435. b) Liegt vor der Rekurs der Eheleute Johann und Anna Berger gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 9. Juli 1903, Z. 14.443, womit ihr Ansuchen um Gewährung eines Armengeldes abgewiesen wurde, weil deren Unterstützungs¬ bedürftigkeit nicht zweifellos nachgewiesen war. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Da die Rekurrenten auch im Rekurse volle Erwerbsunfähigkeit nicht nachweisen, sondern nur mindererwerbsfähig sind, so stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Eheleute Berger aus den Gründen der . Instanz keine Folge gegeben und wäre seitens des städtischen Armenrates eventuell die Unterbringung dieser Eheleute in einem städt. Unterstandshaus in Erwägung zu ziehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.611 e) Liegt vor der Rekurs des Josef Burda, verehelichten Schlossers in Steyr, gegen die Entscheidung des städt. Armen¬ rates vom 13. Mai 1903, Z. 8312, womit sein Ansuchen um Fortbezug des Zinsbeitrages von monatlich 6 K abgewiesen wurde. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf die nachträglich gepflogenen Erhebungen, daß die Kinder des Rekurrenten selbst mittellos sind und denselben nicht unterstützen können und laut ärztlichem Zeugnis der Rekurrent als minder¬ erwerbsfähig und unterstützungsbedürftig bezeichnet wird, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde auf Grund der nachträglichen Erhebungen dem Rekurse des Josef Burda gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 13. Mai 1903, Z. 8312, stattgegeben und demselben der vorläufige Weiter¬ bezug des Zinsbeitrages von monatlich 6 K auf die Dauer eines Jahres bewilligt. Dieser Bezug ist jedoch sofort einzu¬ stellen, wenn Rekurrent einen Verdienst in der Waffenfabrik hat. Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.245. d) Josef Ortmayr, Bahnbeamter in Linz, bittet im Rekurs¬ wege um Erhöhung des Erziehungsbeitrages für das Pflegekind Johann Ortmayr von 8 auf 12 K monatlich. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Rekurrent sich mit 8 K Erziehungsbeitrag nicht begnügt und 12 K begehrt um diesen Betrag aber das Kind hier in Steyr im Schutzhause versorgt wird, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Josef Ortmayr gegen den Beschluß des städtischen Armenrates vom 20. Juni 1903, womit für seinen minder¬ ährigen Bruder Johann ein Erziehungsbeitrag von monatlich 8 K bewilligt wurde, keine Folge gegeben und ist dem Herrn Rekurrenten zu bedeuten, daß in dem Falle, als er mit diesem Erziehungsbeitrage nicht zufrieden sein sollte, die Stadtgemeinde Steyr das Kind in eigene Versorgung übernehmen werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 16 397. e) Liegt vor der Rekurs der Anna Helm in St. Peter bei Linz gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 24. Februar 1903, Z. 28.564, womit ihr Ansuchen um Ge¬ währung eines Armengeldes abgewiesen wurde, weil Bittstellerin, als nicht erwerbsunfähig, die Mittel zur Aufbringung ihres Unterhaltes unter Beihilfe ihrer Tochter zu beschaffen in der Lage sein muß. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem es sich aus den vom o.=ö. Landes=Ausschusse gepflogenen Erhebungen ergeben hat, daß die Rekurrentin tatsächlich sehr bedürftig ist, so stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle in Abänderung seines Rekursbeschlusses vom 29. April 1903 dem neuerlichen Rekurse der Anna Helm insoweit stattgeben, als derselben bis auf weiteres ein Armengeld von monatlich 3 K bewilligt wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.828. 7. Grundankäufe für den Korpsartillerie=Regiments¬ Exerzierplatz. Der Herr Referent gibt bekannt, daß es jetzt schon not¬ wendig sei, einen Teil der für den Korpsartillerie=Regiments¬ Exerzierplatz notwendigen Gründe anzukaufen, weil der Termin, is zu welchem mehrere Realitätenbesitzer sich verpflichtet haben im Worte zu bleiben, mit Beginn des Monates Oktober abläuft. Ueber Antrag der Sektion wird vorläufig der Ankauf folgender Realitäten beschlossen: 1. Das Taschlmayrgut zu Haidershofen um den Preis von 60.000 K; 2. das Mayrgut zu Dornach um den Preis von 40.000 K: 3. das Harrergütl zu Hausleiten um den Preis von 30.000 K. Weiters beschließt der Gemeinderat, den Herrn Bürger¬ meister mit der Ausfertigung der Kaufverträge zu betrauen. Ueber eine Anfrage des Herrn G.=R. Hiller wie es mit dem Ankaufe der noch weiters notwendigen Gründe für diesen Exerzierplatz steht und ob die Erwerbung der noch fehlen¬ den Gründe gesichert ist, gibt der Herr Vorsitzende bekannt, daß die für den fraglichen Exerzierplatz notwendigen beiläufig 200 Joch Gründe vollkommen gesichert sind, daß jedoch der Ankauf der noch fehlenden Grundkomplexe nicht so dringlich ist, weil die Besitzer derselben ihm noch für längere Zeit im Worte bleiben, was bei den vorgenannten Realitätenbesitzern nicht der Fall war. Dringlichkeitsantrag auf Publikation der Fahr¬ bestimmungen für Automobile und Motorfahrräder und Revision der Fahrordnung für die Radfahrer in Steyr. Herr G.=R. Dr. Franz Angermann erbittet sich nochmals das Wort zu einem Dringlichkeitsantrage: Nachdem ihm vom Herrn Vorsitzenden hiezu das Wort erteilt wird, erörtert derselbe den Verkehr mit Automobilen und Motorrädern in den Straßen der Stadt, wodurch bei der oft rasenden Fahrgeschwindigkeit die öffentliche Sicherheit gefährdet werde. Redner verweist auf die im o.=ö. Landesgesetze normierte Fahrgeschwindigkeit bei Fahrten in geschlossenen Ortschaften, welche niemals eingehalten werde. Auch durch das schnelle Fahren mit gewöhnlichen Fahrrädern, wie es häufig in den engeren Gassen und Straßen der Stadt vorkommt, besonders an Tagen, wo lebhafter Verkehr stattfindet, sei für die öffentliche Sicherheit gefährlich, und er glaube daher, daß sich der Gemeinde¬ rat im Interesse der öffentlichen Sicherheit entschließen solle, die bestehende Radfahrer=Ordnung einer Revision zu unterziehen und dieselbe auch auf Automobile und Motorräder auszudehnen. Er Antrag: stelle daher den Es wolle die Revision der Fahrordnungen der I. Sektion zugewiesen werden, und hat dieselbe auch die Fahrordnung für Automobile und Motorräder zu entwerfen und vorzulegen. Es wird sowohl die Dringlichkeit, wie der Antrag selbst einstimmig angenommen. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. S. Stadtkassa=Journals=Abschluß pro März 1903. Laut Bericht der städt. Rechnungskanzlei betrugen die 21.588 K 95 h Einnahmen im März 1903 Kassarest vom Vormonate 20.718 „ 92 „ 42.307 K 87 h Daher Gesamt=Einnahmen 32.482 „ 82 „ Ausgaben im März ** 9.825 K 05 h Daher Kassarest pro April 1903 Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journal durch die Herren Gemeinderäte Reitter und Schachinger geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 17.267. 9. Amtsbericht betreffs Versicherung des Los¬ besitzes der Stadtgemeinde Steyr gegen Kursverluste. Die städt. Rechnungskanzlei berichtet, daß die unter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten derzeit über 42 Stück Lose des Staatslotterie=Anlehens vom Jahre 1860, und zwar 17 Stück ganze und 25 Stück Fünftel=Lose im Gesamtnominale von 22.000 K verfügen. Die Prämie für Versicherung gegen Kursverluste bei Verlosung beträgt zur Zeit für ein ganzes Los 12 K, für ein Fünftel=Los 4 K 50 k pro Ziehung und es würde daher für die Versicherung sämtlicher Lose gegen Kurs¬ verlust eine jährliche Auslage von 733 K notwendig sein. Ueber diesen Amtsbericht stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sei auf die Versicherung der hier in Frage kommenden 1860er=Lose gegen Kursverlust nicht einzugehen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 10.593 10. Ansuchen um Nachsicht eines Mietzins=Rück¬ standes. Ueber ein vorliegendes Ansuchen um Nachlaß eines Miet¬ zinsrückstandes per 32 K 34 h für das II. Quartal 1903 und um Gewährung eines Termines zur Einzahlung des Rückstandes ür das I. Quartal 1903 per 32 K 34 k stellt die Sektion Antrag: folgenden Auf Erlassung des rückständigen Zinses von 32 K 34 7 kann nicht angeraten werden, dagegen beantragt die Sektion: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, daß der Gesuchsteller
4 die eine Hälfte des rückständigen Zinses per 32 K 34 k am 1. November 1903, die andere Hälfte am 1. Februar 1904 zur Abzahlung bringen darf. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.005. 11. Spendengesuche. a) Dem Ansuchen des Hilfskomitees in Johannestal in Schlesien um eine Unterstützung für die durch die Hochwasser¬ katastrophe betroffenen Bewohner dieser Gemeinde wird aus finanziellen Gründen keine Folge gegeben. — Z. 16.720. h) Dem Arbeiter=Radfahrer=Verein „Solidarität“ wird über Antrag der Sektion zu seinem ersten Straßenrennen eine Spende von 20 K bewilligt. — Z. 18.719. Dringlichkeitsantrag auf Anschaffung eines Har¬ moniums für den Gesangsunterricht in der k. k. Ober¬ realschule. Der Herr Referent bemerkt, daß noch ein dringlicher Gegenstand vorliege, nämlich das Ansuchen der k. k. Oberreal¬ schul=Direktion um Anschaffung eines neuen Harmoniums. Nach Annahme der Dringlichkeit dieses Gegenstandes stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem laut Erlasses des k. k. Landesschulrates in Linz vom 24. August 1903, Z. 3104, die Stadtgemeinde Steyr ver¬ tragsmäßig zur Anschaffung und zur Erhaltung der Lehrmittel für die k. k. Staatsoberrealschule verhalten ist, so beantragt die Sektion: Der löbl. Gemeinderat wolle für diese Schule die Anschaffung eines Harmoniums Nr. 4/a mit 5 Oktaven und 3 Registern im Kostenbetrage vom 250 K bewilligen. Herr G.=R. Sonnleitner stellt den Antrag, daß die Lieferung des im Sektionsantrage bezeichneten Harmoniums dem hiesigen Instrumentenmacher Herrn Kaltenbach übertragen werde. Herr G.=R. Hiller beantragt, daß zum Ankaufe des Harmoniums Herr Gesangslehrer Bayer beizuziehen sei. Hierauf wird der Sektionsantrag mit den Zusatzanträgen der Herren Gemeinderäte Sonnleitner und Hiller angenommen. Z. 18.291. III. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr Vize¬ bürgermeister Franz Lang. 12. Beschlußfassung wegen Bewilligung der Kosten zu einer Straßenkanals=Verlängerung in der Dukart¬ straße. Der Herr Referent trägt vor: Dem Maurermeister Herrn Josef Schopper wurde mit Konsens vom 17. August 1903, Z. 17.597, die Bewilligung zur Demolierung des Hauses Dukart¬ straße Nr. 23 und zur Erbauung eines einstöckigen Wohnhauses auf der zum angegebenen Hause gehörigen Gartenparzelle erteilt. Anläßlich der Baukommission gab Herr Schopper die Erklärung ab, daß er die Ableitung der Abort=, Regen= und Schmutzwässer aus dem zu erbauenden Hause durch einen eigenen aus Cement¬ rohren hergestellten Hauskanal beabsichtige wenn die Stadt¬ gemeinde bereit wäre, den in der Eisenstraße bestehenden Kanal bis zur Einmündung dieses Hauskanals zu verlängern. Herr Schopper verpflichtet sich, die zur Verlängerung des Straßen¬ kanals notwendigen Erdarbeiten und die Legung der Rohre auf seine Kosten ausführen zu lassen, so daß der Gemeinde nur die Beistellung der zur Verlängerung des Straßenkanals notwendigen Cementrohre zufällt. Hiedurch würden der Stadtgemeinde zirka 540 K an Kosten erwachsen. Der Herr Referent stellt sohin namens der Sektion Antrag: folgenden Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Der Abzugs¬ kanal in der Eisenstraße wäre um zirka 45 Meter zu verlängern und stellt die Stadtgemeinde die notwendigen Rohre hiezu bei, während die notwendigen Erdarbeiten und die Legung der Rohre vom Herrn Bauwerber für den Bau des Hauses Dukartstraße Nr. 23 übernommen werden. Der erforderliche Betrag per 540 K wird aus Post XI/5 angewiesen Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.597. 13. Zuschrift der k. k. Finanz=Direktion in Linz betreffend die Bedingungen der Ausführung des Nivelle¬ ments im Zuge der Neuvermessung des Stadtgebietes Steyr. Ueber Einschreiten der Stadtgemeinde Steyr teilt die k. k. Finanz=Direktion in Linz mit Erlaß vom 11. August 1903, Z. 17.071, mit, daß das k. k. Finanzministerium die Geneigtheit ausgesprochen hat, das Nivellement in die im Zuge befindlichen Vermessungsarbeiten für Anlage eines Regulierungs=Planes ein¬ zubeziehen gegen dem, daß die Stadtgemeinde Steyr sich ver¬ pflichtet, für die Ausführung dieser Arbeiten einen weiteren Beitrag von 600 K, zahlbar bis Ende Oktober 1904, zu leisten. Hierüber stellt der Herr Referent namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Um bei der im Zuge befindlichen Nenvermessung die Eintragung der für Ausfertigung eines Regulierungs=Planes nötigen Höhenquoten zu erreichen, werde eine Zahlung von 600 K, fällig bis Ende Oktober 1904, an das hohe k. k. Finanzministerium bewilligt und werde im Präliminare für das Jahr 1904 für diese Aus¬ gabe vorzusorgen sein. Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.485. IV. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 14. Ansuchen um eine Unterstützung aus der kauf¬ männischen Krankenstiftung. Johann Höller, Geschäftsleiter der Firma Hofer in Steyr, bittet um eine Unterstützung zum Besuche des Sanatoriums in Gmunden. Die Sektion stellt den Antrag, dem Gesuchsteller die vom hiesigen Handelsgremium in Vorschlag gebrachten 80 K aus den Interessen der Stiftung der bestandenen Handels=Krankenkasse zu bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.231. 15. Ansuchen um Wiederüberlassung von 2 Lehr¬ zimmern in der Realschule für die kaufmännische Fort¬ bildungsschule. Der Sektionsantrag über dieses Ansuchen lautet: Der löbl. Gemeinderat wolle dem Ansuchen des hiesigen Handels¬ gremiums um Wiederüberlassung von 2 Lehrzimmern samt Be¬ leuchtung und Beheizung im hiesigen Realschulgebäude zur Er¬ teilung des kommerziellen Unterrichtes die Bewilligung erteilen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.649. 16. Verleihung einer Krenkelmüller'schen Pfründe per monatlich 20 Kronen. Der Herr Referent stellt namens des Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle die freigewordene Krenkelmüller'sche Pfründe von monatlich 20 K der vom hiesigen Armenrate in Vorschlag gebrachten 81 Jahre alten Marie Fischer gegen Einziehung der von derselben bezogenen Pacher=Pfründe verleihen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.023. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. Der Schriftführer Die Verifikatoren
Anhang zum Protokolle über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der lf Stadt Steyr am 11. Septb. 1903. Vertraulicher Theil I. Sektion. Referent: Sektions Obmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann. 1. Ansuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband u Zusicherung der Aufnahme behufs Erwerbung der öst Staatsbürgerschaft und Bürgerrechts Verleihungen. Der Herr Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Herrn Vizebürgermeister. a. Herr Dr. Robert Stigler in Passau ersucht um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller ein gebürtiger Steyrer ist und einer
hier ansäßigen und angesehenen Familie entstammt, derselbe nach als D. Medicinae eine gesicherte Existenz hat und daher der Gemeinde niemals zur Last fallen wird, wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Herrn Dr. Robert Stigler die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr erteilt u zw gegen seinerzeitige Erlegung der Aufnahmetaxe. Dieser Antrag wird einstimmig angennommen Z 17373. Herr Bürgermister übernimmt den Vorsitz. b. Karl Romek, Fab. Arbeiter in Steyr bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft.
Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller nach den Erhebungen erst seit 23. April 1896 also etwas über 7 Jahre ununterbrochen in Steyr wohnt und mit erreichten 10 Jahren ohnedies nach dem Heimatsgesetze vom J 1896 die Zusicherung gesetzlich verlangen kann wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde diesem Ansuchen aus diesen Gründen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 13813 c. Moritz Joachim, Kleidermacher in Steyr um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband behufs Erlangung der öst Staatsbürgerschaft. Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller bereits seit 7. Mai 1892 also über 10 Jahren ununterbrochen in Steyr wohnte und sonst kein gesetzlicher Ausschließungs=
grund vorliegt, so hat derselbe nach dem Heimatsgesetze vom J 1896 den gesetzlichen Anspruch auf Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband von Steyr erworben und wolle daher der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteller, seiner Frau Helene und seinen Kindern, Oskar, Grete und Hans im Sinne des Gesetzes vom 2. Dzb. 1896 behufs Erwerbung der öst Staatsbürgerschaft, die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr erteilt. Einstimmig nach Antrag Z. 15193. d. Johann Stelzlmayr, Bürstenbinder in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes.
Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller in Steyr zuständig ist, hier seit 36 Jahren domiziliert, vollkommen unbeanstandet ist und auch der städt Freiwilligen Feuerwehr seit 36 Jahren angehört, so sind die Voraussetzungen zur Bürgerrechts Verleihung vorhanden und wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteller mit Bezug auf die Gemeinderatsbeschlüsse vom 4. März 1898 und 11. Okt 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 17216. e. Johann Metz, Bohrerschmied in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller in Steyr zuständig ist, hier seit mehr als
30 Jahren domiziliert und vollkommen unbescholten ist, mit Rücksicht auf sein hohes Alter von 72 Jahren sich um ein Bürgerpfründe bewerben will, erscheinen die Gründe zur Verleihung vorhanden u wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Herrn Johann Metz im Sinne der Gemeinderats Beschlüsse vom 4. März 1898 und vom 10. Novb 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr und in Ansehung seiner Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe vorliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 17605 II. Personalansuchen a. Elisabet Achleitner, prov. Stadtpfarrturm Feuerwächterin bittet um definitive Verleihung
dieser Stelle. Der Sektionsantrag lautet: Nachdem aus den gepflogenen Erhebungen und dem Amtsberichte ersichtlich ist, dass Gesuchstellerin des Probejahr entsprechend absolviert hat, so stellt, die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die Gesuchstellern Elise Achleitner nun definitiv als städt. Stadtturm Feuerwächterin mit den bisherigen Bezügen u zw an jährlich 800 K Gehalt, 30 K Beleuchtungs Pauschale nebst freier Wohnung und Holz= deputat angestellt. Einstimmig nach Antrag Z. 123 Prs. b. Kandidus Großauer, st. KanzleiAdjunkt bittet um Beförderung in die X. Rangsklasse Sektionsantrag: Nachdem seitens des Amtes Gesuchsteller sehr schlecht qualifiziert
erscheint kann die I. Sektion auf eine Beförderung desselben nicht einraten u. stellt daher den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde diesem Gesuche des Herrn Candidas Grosauer um Beförderung in die X. Rangsklasse keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag c. Michael Heindl st. PolizeiAdjunkt bittet um Beförderung in die X. Rangsklasse Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller erst circa 8 Jahre in der XI. Rangsklasse dient und in derselben ohnedies im Jahr 1905 noch in die höhere Gehaltsstufe dieses Rangsklasse tritt, somit bei der jetzigen Beförderung in die X. Rangsklasse eine Gehaltsstufe überspringen würde, so stellt die I. Sektion mit dem Amts=
berichte den Antrag. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen. Es werde dem Gesuche des st. Polizei Adjunkten Michael Heindl um Beförderung in die X. Rangsklasse aus den erörterten Gründen dermalen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 139 Prs. d. Johann Maurer st. Kanzlist bittet um die Ernennung zum Beamten in die X. Rangsklasse Sektions-Antrag: Mit Rücksicht auf die fast 26 jährige durchwegs belobte und tadellose Dienstleistung des Gesuchstellers erscheint derselbe der Vorrückung in die X. Rangsklasse würdig und stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die Beförderung des Herrn Johann Maurer zum Beamten
der X. Rangsklasse mit den systemisierten Bezügen von 2200 K Gehalt und 400 K. Aktivitätszulage bewilliget und ist die Stadtkasse anzuweisen demselben ab 1. Okt 1903 diese Bezüge zur Auszahlung zu bringen. Einstimmig nach Antrag Z. 137 Prs. e. Johann Gammer, Realschuldiener bittet um Erhöhung seiner Bezüge. Der Sektionsantrag lautet: Obwohl die I. Sektion die für die Gehalts=Erhöhung im Amtsberichte geltend gemachten Gründe anerkennt, so kann dieselbe diesem Vorschlage auf Einreihung in die III. Gehaltsklasse der Diener aus prinzipiellen Gründen nicht zu= stimmen, da sonst alle Diener der Gemeinde dies verlangen könnten
resp. verlangen würden, allein die I. Sektion glaubt nach der Bitte des Gesuchstellers zu entsprechen, wenn demselben eine jährliche Zulage bewilligt wird, da derselbe tatsächlich gegen den Schuldiener Grimm im Nachteile ist. Der löbliche Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Johann Gammer zur Aufbesserung seiner Lage eine nicht in die Pension einrechenbare Jahreszulage von 200 Kronen ab 1. Oktob 1903 bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 126 Prs. f. Karl Wimmer st. Wachmann bittet um Ausfolgung seiner Kaution v 6000 K zum Ankauf eines Hauses gegen Sicherstellung auf dem Hause. Der Sektionsantrag lautet: Bei dem Umstande als die vom Gesuchsteller erlegte
Kaution von 6000 K der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr als Sicherstellung für die ihm aus seiner ausnahmesweisen bewilligten Verehlichung entspringenden Anspruche erlegt wurde, die Anlage dieses Betrages auf ein Haus bei einem angebl. Werte von 9000 K und bei einer Vorausbelastung von 3000 K jedoch nur bis zum Betrage von 1500 K diese Kaution als gesichert erscheint da eine Belastung über die Hälfte (4500 K) im Sinne der geszl. Bestimmungen nicht als sicher anzunehmen ist, so kann die I. Sektion auf die Bewilligung dieser Aktion nicht einraten, da sonst der Zweck der Kaution illusorisch würde. Der löbl. Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde diesem Ansuchen aus den erörterten Gründen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 134 Prs.
Auf Grund ihres 10 jährigen ununterbrochenen Aufenthaltes in Steyr werden nachstehende Parteien in den GemeindeVerband der Stadt Steyr aufgenommen: 1. Franz Baumgartner, Schmied. s. Frau. 2. Anton Birk, Partieführer s. Frau 3. Franz Blecha, Schlosser s. Frau 4. Leop. Brunnmayr, F Arb. s. Frau 4 Kinder 5 Anna Budelovsky, Schlossers Witwe 6. Karl Denk, Feilhauer s. Frau 1 Kind 7. Josef Drozd, Wagner s. Frau 8. Franz Efferdinger, Taglöhner 9. Karl Fellinger, Schuster s. Frau 1 Kind 10. Karl Fellner, Maschinenwärter s. Frau 3 Kinder 11. Adolf Feyrer, Büchsenmacher s. Frau 5 Kinder 12. Math. Finberger, Faßzieher, s. Frau 1 Kind 13. Jakob Fisch, s Frau. 14. Anna Haberfellner, Näherin 15. Georg Hörander, F. Arb s. Frau
16. Viktoria Hofstätter, Witwe 17. Josef Huber, Bäcker s. Frau 5 Kinder 18. Anna Huml, Köchin 19. Franz Inselsbachner F. Arb. s. Frau 20 Franz Jägerhuber, Dienstman, s. Frau 3 Kinder 21 Therese Karntlehner, Bedienerin 22. Magdalena Kawalle, Portierswitwe 23. Josef Kern, Sattler s. Frau 1 Kind 24 Josef Lackner, Hausdiener 25. Johann Laimer, Sägefeiler s Frau 3 Kinder 26. Josef Löffler, Produktenhändler s Frau 27. Karl Löschenkohl, Lebzelter s Frau 28. Karl Mayrhofer, Messerer, s. Frau 2 Kinder 29. Wenzl Melka, Schmied s. Frau 4 Kinder 30. Herman Millegger, FArb. s Frau 1 Kind Tischler s Frau 4 Kinder 31 Franz Muckenhuber, 32. Jakob Nedher s. Frau.
33. Josef Nußbaummiller, Maurer s. Frau 34. Ignaz Ölinger, Hausknecht s. Frau 35 Alois Pichler FArb. s. Frau 3 Kinder 36. Josef Raderbauer, Taglöhner s Frau 37. Josef Rappl, Zeugschmid s Frau 2 Kinder 38 Maria Rodlmayr, Wäscherin 39. Heinrich Schleifer, Hausierer s. Frau 7 Kinder 40 Josef Schrefler, Taglöhner. s Frau 41 Magd. Sedlmayr, 42 Johann Seidl Hausmeister s. Frau. 43 Alois Seidl, Naglschmied s. Frau 2 Kinder 44 Josef Smolanek, s. Frau 1 Kind 45 Michael Streußsnik, s. Frau 3 Kinder 46. Josefa Unger, Zimmerpoliers Witwe 47 Josef Wagner, Schuster s. Frau 5 Kinder 48 Maria Weichselbaumer 49. Franz Zakostelna, Tischler s. Frau 2 Kinder
50. Katharina Ackerl Witwe 51 Johann Rathenböck s. Frau 9 Kinder 52 Josef Wondruschka, s. Frau 5 Kinder 53. Karl Muckenhuber, Rechnungsführer Abgewiesen werden: 1. Juliana Huber, weil noch nicht 10 Jahre in Steyr 2. Therese Überreich, weil selbe bis 1894 einen Erziehungsbeitrag hatte. 3. Karl Staltarich, Bäcker, weil noch nicht 10 Jahre in Steyr 4. August Riegler, Schuster, weil noch nicht 10 Jahre in Steyr. 5. Johann Zapletal, Zeugschmied, weil noch nicht 10 Jahre in Steyr. 6. Ignaz Wimmer, Dokumente nicht beigebracht. Hierauf Schluß der
vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Schriftführer:
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