Ratsprotokoll vom 17. Juli 1903

5 Nach dem Beschlusse des Gemeinderates der Stadt Steyr sollen die zwei Stiftplätze an verarmte Bürger oder Bürgers¬ rauen von Stadt Steyr auf Lebensdauer beziehungsweise auf die Dauer deren wirklicher Bedürftigkeit verliehen werden und ist bei der Verleihung vor allen andern Bewerbern auf zum Erblasser verwandte Bürger und Bürgersfrauen Rücksicht zu nehmen. Das Verleihungsrecht dieser beiden Stiftplätze steht dem Gemeinderate von Steyr nach Einholung eines Vorschlages des städtischen Armenrates nach freiem Ermessen zu. Wir endesgefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr jeloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger im Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftungskapitales, so lange die Bedeckung vorhanden ist, stets Sorge zu tragen und mit dem Stif¬ tungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stiftungs behörde keine Veränderung vorzunehmen. Urkund dessen wurde dieser Stiftsbrief in drei gleichlauten¬ den Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadtgemeinde Steyr, der k. k Statthalterei in Linz und dem Herrn Testaments¬ vollstrecker k. k. Notar Adolf Ritter von Weismayr in Steyr zu übergeben ist. Wird einstimmig genehmigt. Z. 13.544. 8. Antrag auf Ankuuf des Fladergutes aus dem zum Baue eines neuen Krankenhauses vorhandenen Fonde. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsbericht und Antrag. Löblicher Gemeinderat! Die Stadtgemeinde Steyr besitzt einen „Fond zur Er¬ bauung eines neuen öffentlichen Krankenhauses in Steyr“ welcher mit dem Jahresabschlusse pro 1902 zirka den Be¬ 10.800 K trag von erreichte und durch das großmütige Legat des Herrn Johann Haratzmüller per . . .. 200.000 „ .210.800 K sich auf zirka erhöht hat. Wenngleich es zweifellos feststeht, daß mit diesem Kapitale an die Erbauung eines neuen Spitales in Steyr noch nicht ge¬ dacht werden kann, weil diese Summe nicht dazu ausreicht, so obliegt es doch der Stadtgemeinde=Vertretung in dem Falle, als sich die Gelegenheit bietet, für dieses neue Spital einen ge¬ eigneten Baugrund schon jetzt zu sichern, das Erforderliche durch eventuellen Ankauf eines solchen geeigneten Grundes zu veran¬ lassen. Schon seit längerer Zeit werden nun die Gründe des sogenannten Fladergutes in Gründberg, welche sich in unmittel¬ barer Nähe des St. Anna=Spitales befinden, als solche geeignete Baugründe, und speziell eine große Grundparzelle, das soge¬ nannte Steinfeld, Parz. Nr. 709 als solcher Baugrund be¬ zeichnet, welcher sich für die neue Spitalanlage eignen soll. Nach den mit der Besitzerin dieses Gutes, Frau Theresia Schüttenberger, unverbindlich gepflogenen Verhandlungen wäre das Fladergut in Gründberg im Flächenmaße von rund 23 Joch um den Kaufpreis von rund 25.000 fl. oder 50.000 Kronen käuflich zu erwerben und könnte durch einen Ankauf dieses Gutes — Grundteile davon werden nach der dezidierten Erklä¬ rung der Besitzerin nicht abgegeben — der für den künftigen pitalbau erforderliche und geeignete Baugrund seitens der tadtgemeinde Steyr gesichert werden. Zu diesem Ankaufe aus dem zur Erbauung eines neuen öffentlichen Krankenhauses in Steyr vorhandenen Fonde erscheint die Stadtgemeinde in Steyr vollkommen berechtigt, weil dieser Fond Eigentum der Stadtgemeinde Steyr ist und der Ankauf eben zu dem Zwecke der künftigen Erbauung eines neuen Spitales erfolgen sollte. Bevor jedoch der Gemeinderat über die Frage des An¬ kaufes dieses Gutes einen definitiven Beschluß faßt, erscheint es nötig, mit Rücksicht auf die große Kapitalsanlage, die dieser Ankauf erfordert, mit Rücksicht auf die besondere Qualifikation, die von diesen Gründen zum Spitalbau in Bezug auf die Lage, Bodenbeschaffenheit, Vorhandensein von Wasser 2c., gefordert werden muß, die nötigen Erhebungen vom technischen und sanitären Standpunkte zu pflegen und auch die finanzielle Seite des Geschäftes klar zu legen, insbesondere welche Verwertung das angekaufte Gut samt Gründen bis zur faktischen Erbauung des neuen Spitales finden soll, damit die angewendete Kaufs¬ summe, soweit es tunlich ist, auch fruktifiziert werde. Infolge dieser Erwägungen hat sich die 1. Sektion mit der II. Sektion dahin geeinigt, dem löblichen Gemeinderate über den auf der heutigen Tagesordnung befindlichen Antrag: „Aus Ankauf des Fladergutes aus dem zum Baue eines neuen Krankenhauses in Steyr vorhandenen Fonde“ folgende Vorschläge zur Annahme zu erstatten: Der löbliche Gemeinderat wolle im Prinzipe die Geneigtheit aussprechen, das Fladergut in Gründ¬ berg zur Erbauung des neuen öffentlichen Krankenhauses in Steyr aus dem Fonde zur Erbauung eines neuen Spitales in Steyr anzukaufen, jedoch seien zunächst durch die Bausektion unter Beiziehung der technischen und sanitären Sachverständigen der Stadtgemeinde im Kommissionswege die nötigen Erhebungen über die Qualifikation des Gutes samt Gründen für deren Ver¬ wendung zur Erbauung eines öffentlichen Krankenhauses zu pflegen und auch einen bezüglichen Vorschlag über die Verwer¬ tung dieses Gutes samt Gründen bis zur Benützung zu obigem Zwecke zu erstatten. Nach dem Ergebnisse dieser Erhebungen wird der Gemeinde¬ rat erst den definitiven Beschluß über den Ankauf dieses Gutes fassen Wird einstimmig angenommen. — Z. 15.189. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Stadtkassa=Journals=Abschlüsse pro Jänner und Februar 1903. Der Herr Referent verliest die Amtsberichte über die Ein¬ nahmen und Ausgaben bei der Stadtkassa. Es betrugen die Einnahmen im Jänner 1903 Kassagebarungsfond vom Vorjahre Daher Gesamt=Einnahmen. Ausgaben im Jänner Kassarest pro Februar Die Einnahmen pro Februar betrugen 22.761 K 64 h Kassarest vom Vormonate 19.757 „ 58 „ 42.519 K 22 h Gesamt=Einnahmen pro Februar 21.800 „ 30 „ Ausgaben im Februar * 20.718 K 92 h Kassarest pro März Der Herr Referent bemerkt, daß das Kassa=Journal durch ihn und Herrn G.=R. Mathias Perz geprüft und richtig befunden worden ist. Zur Kenntnis. — Z. 14.819 und 12.960. 10. Jahres=Rechnungs=Abschluß pro 1902. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet, daß die zur öffentlichen Einsicht aufgelegene Jahresrechnung vom Solarjahr 1902 über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkassa und aller übrigen unter städtischer Verwaltung stehender Fonde während der 14tägigen Auflagefrist keinerlei Einwendungen vor¬ gebracht worden sind. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Auf Grund des Be¬ richtes der städtischen Rechnungskanzlei und nachdem diese Ab¬ schlüsse durch die Finanzsektion geprüft und richtig befunden worden sind, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werden die vorliegenden Rechnungsabschlüsse genehmigt und sind dieselben in 100 Exemplaren, jedoch in bedeutend vereinfachter Form, in Druck zu legen und die Durchführung dem Herrn Bürgermeister zu übertragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.302. 11. Offert für Uebernahme der Vorspannsfuhren. Der Herr Referent stellt namens der Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die Besorgung der Vorspannsfuhren werde dem einzigen Bewerber Johann Wild unter den bisherigen Pachtbedingungen für die Zeit vom 1. Juli 1903 bis Ende Juni 1906 übertragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.055. 12. Ansuchen des dermaligen Pächters des Maut¬ einhebungsrechtes am Eisenbahngehstege um Wieder¬ verpachtung dieses Rechtes au ihn. Der Sektionsantrag lautet: Da mit 31. Dezember 1903 das Pachtverhältnis für die Mauteinhebung am Gehstege bei der Eisenbahnbrücke nächst Garsten abläuft, wolle der löbliche Gemeinderat die Wiederausschreibung dieses Rechtes auf weitere ünf Jahre beschließen und mit der Vergebung die Finanzsektion betrauen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.529. 13. Spenden=Gesuch. Das Ansuchen des Vereines Deutsche Volksschule in Witteschau“ um Gewährung einer Unterstützung wird aus finanziellen Gründen abgewiesen. — Z. 14.441. 14. Ansuchen der Josefa Berner um Nachlaß eines Pachtziuses. Die Sektion beantragt, der Bittstellerin mit Rücksicht auf die erhobenen Verhältnisse den Pachtzins auf 2 K zu reduzieren, was einstimmig genehmigt wird. — Z. 12.472. III. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr Vize¬ bürgermeister Franz Lang. 15. Zustimmung des Gemeinderates zur Legung einer Wasserleitung vom Pfarrplatze bis zur Villa des mj. Leopold Werndl. Ueber das vorliegende Ansuchen wurden bei der am 26. Juni 1903 abgehaltenen Kommission folgende Bedingungen vereinbart: 1. Die Stadtgemeinde Steyr übernimmt die Legung der Leitung von der Abzweigstelle beim Hause Garstenerstraße Nr. 1 mit einem 40 Millimeter weiten verzinnten Eisenrohr bis zur Monierbrücke und wird dieselbe in einer Tiefe von 1·5 Meter unter dem Terrain frostfrei gelegt. 2. Zu diesen Herstellungskosten trägt der Gesuchsteller drei Viertel und die Stadtgemeinde ein Viertel bei, jedoch geht die Leitung von der Abzweigstelle bis zur Monierbrücke sofort nach Fertigstellung in das alleinige Eigentum der Stadtgemeinde über, welche sich auch vorbehält, eventuelle Abzweigungen von dieser Leitung zu genehmigen. Die Ausführung dieser Leitung über nimmt die Stadtgemeinde. 3. Die Größe des Abzweigungsrohres von der Monier¬ brücke in den Besitz des Herrn Leopold Werndl wird mit 26 100.000 „ — „ 112.411 K 54 h 92.653 „ 96 „ 19.757 K 58h 12.411 K 54 h

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