Ratsprotokoll vom 17. Juli 1903

4 zurechnen ist und darnach der Tarif zu berechnen sein wird. Diese Aenderung des Tarifes ist öffentlich kund zu machen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 14.986. 6. Antrag wegen Zustimmung zu einem vom Ge¬ meindeausschusse in Wels in Angelegenheit der beab¬ sichtigten Herstellung eines Schifffahrts=Kanales von der Donau zur Moldau gefaßten Beschlusse. Der Beschluß der Stadtgemeinde Wels geht dahin, daß sich die Stadtvertretung von Wels im Falle des Zustandekommens des Kanalprojektes für die Trassenführung Budweis—Linz aus¬ spricht, sich jedoch für verpflichtet erachtet, öffentlich zu erklären, daß nach ihrer Anschauung den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Länder Oberösterreich, Niederösterreich und Böhmen durch Her¬ stellung mehrerer den berechtigten Wünschen der Bevölkerung Rechnung tragenden Bahnen, mehr entsprochen wird, als durch das Kanalprojekt, dessen Realisierung in Anbetracht der zu er¬ wartenden höchst ungünstigen Rentabilität sehr in Frage gestellt erscheint. Der Herr Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinde rat der l. f. Stadt Steyr erklärt sein Einverständnis dieser Ent¬ schließung der Stadtvertretung Wels, schließt sich derselben an und ermächtigt den Herrn Bürgermeister, die Stadtvertretung in Wels von diesem Beschlusse des Gemeinderates Steyr zu ver¬ ständigen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 12.869 7. Genehmigung der Haratzmüller'schen Stiftbriefe. Der Herr Referent verliest folgende Stiftbrief=Entwürfe. Stiftsbrief=Entwurf. Wir gefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr beur¬ kunden und bekennen kraft dieses Stiftsbriefes für uns und unsere Nachfolger: Es hat der am 28. Dezember 1902 zu Stadt Steyr, Lange¬ gasse 5, verstorbene Realitätenbesitzer Herr Johann Haratzmüller in seinem schriftlichen Testamente de dato Steyr, 12. April 1902, unter Punkt 35 folgendes angeordnet: „Die Stadtgemeinde Steyr hat 100.000 K, das ist ein¬ hunderttausend Kronen abzugsfrei, zur Stiftung von Bürger¬ pfründen zu erhalten. Aus den Zinsen dieses Stiftungskapitales sollen jährlich fünf bis zehn verarmte Bürger oder Bürgers¬ frauen von Steyr beteilt werden. Dieses Stiftungskapital per 100.000 K wurde seitens des Testamentsvollstreckers, des Herrn k. k. Notars Adolf Ritter von Weismayr in Steyr laut Mitteilung der Filiale der Allgemeinen Depositenbank in Steyr vom 10. März 1903 aus dem Nachlasse angewiesen und bei der genannten Bankfiliale für die Stadt¬ gemeinde Steyr gutgeschrieben. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich nun in seiner Sitzung vom 20. März 1903 zur Annahme dieser edlen und großmütigen Stiftung dankbarst bereit erklärt, sowie sich zur orgfältigen Verwahrung und Verwaltung des Stiftungskapitales verpflichtet. Infolge dessen hat der Gemeinderat der Stadt Steyr gleichzeitig beschlossen, um das Stiftungskapital per 100.000 K 4% einheitliche konvertierte Rente anzukaufen und die zu er¬ werbende Obligation auf die Stadtgemeinde Steyr nomine der „Johann Haratzmüller'schen Bürger=Pfründen =Stiftung“ vinku¬ lieren zu lassen. In Vollzug dieses Beschlusses wurde die öster¬ reichische 4% einheitliche konvertierte Kronen=Rente de dato 1. Mai 1903 Nr. 114.321 lautend auf das vorangeführte Vinku¬ lum erworben und diese das Stiftungskapital bildende Obligation in der hierstädtischen Depositenkassa hinterlegt. Hinsichtlich der Höhe der einzelnen Teilbeträge aus den Interessen dieser Stiftung hat der Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner vorerwähnten Sitzung beschlossen, die alljährlich ab¬ reifenden Zinsen in 10 (zehn) gleichen Teilen an 10 verarmte Bürger oder Bürgersfrauen auf Lebensdauer beziehungsweise auf die Dauer deren wirklicher Unterstützungsbedürftigkeit zu ver¬ teilen, wobei in der Regel nur solche Bürger beziehungsweise Bürgersfrauen zu beteilen sind und in den Bezug der Pfründe verbleiben, welche in Steyr ihren ständigen Wohnsitz haben. Ueber die Verleihung dieser Pfründen und über den Fort¬ bezug derselben, entscheidet nach Einholung eines Vorschlages des tädtischen Armenrates der Gemeinderat der Stadt Steyr nach freiem Ermessen. Wir endesgefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr geloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger im Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftungskapitales, so lange die Bedeckung vorhanden ist, stets Sorge zu tragen und mit dem Stiftungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stif¬ tungsbehörde keine Veränderung vorzunehmen. Urkund dessen wurde dieser Stiftsbrief in drei gleichlauten¬ den Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadtgemeinde Steyr, der k. k. Statthalterei in Linz und dem Herrn Testaments vollstrecker k. k. Notar Adolf Ritter von Weismayr in Steyr zu übergeben ist. Wird einstimmig genehmigt. — Z. 14.744. Stiftsbrief=Entwurf. Wir gefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr beur¬ kunden und bekennen kraft dieses Stiftsbriefes für uns und unsere Nachfolger: Es hat der am 28. Dezember 1902 zu Stadt Steyr, Lange¬ gasse Nr. 5, verstorbene Realitätenbesitzer Herr Johann Haratz¬ müller, in seinem schriftlichen Testamente de dato Steyr, 12. April 1902, folgendes angeordnet: An abzugsfreien binnen drei Monaten nach meinem Ab¬ leben zahlbaren und bis dahin unverzinslichen Legaten haben zu erhalten: 7. „Die Stadtgemeinde Steyr zur Errichtung von zwei Stiftplätzen für arme Kinder im Waisenhause zu St. Anna in Steyr, sechs Stück Silberrenten à 2000 K, zusammen 12000 K, das ist zwölftausend Kronen.“ Dieses Stiftungskapital per 12000 K wurde seitens des Testamentsvollstreckers, des Herrn k. k. Notars Adolf Ritter von Weismayr in Steyr, laut Mitteilung der Filiale der Allgemeinen Depositenbank in Steyr vom 8. Mai 1903 aus dem Nachlasse nach Johann Haratzmüller flüssig gemacht und in April=Renten mit Coupon vom 1. Oktober 1903 ab bei der Allgemeinen Depo¬ sitenbank in Wien hinterlegt. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich laut Sitzungs¬ beschluß vom 5. Juni 1903 zur Annahme dieser edlen und großmütigen Stiftung dankbarst bereit erklärt und zur sorgfäl¬ tigsten Verwahrung und pflichtgetreuen Verwaltung des Stif¬ tungskapitales verpflichtet. Ueber Auftrag der Stadtgemeinde Steyr wurden die legierten sechs Stück April=Renten a zu 2000 K, zusammen per 12000 K, in einer Renten=Obligation zusammengeschrieben, auf die gegenständliche Stiftung vinkuliert und erhielt die Stadt¬ gemeinde Steyr dafür die einheitliche 4·2%ige Silberrente Nr. 70.974 de dato 1. April 1903 zum Nennwerte von 6000 fl. oder 12000 K, sage zwölftausend Kronen, lautend auf die Stadt¬ gemeinde Steyr nomine der Stiftung des Johann Haratzmüller zur Errichtung von zwei Stiftplätzen für arme Kinder im Waisenhause zu St. Anna in Steyr“, welche Obligation als Stiftungskapital in der hierstädtischen Depositenkassa hinterlegt wurde Nach dem Beschlusse des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 17. Juli 1903 sollen diese zwei Stiftungsplätze in der Regel an arme Kinder von in der Stadt zuständigen Eltern mit dem Bezugsrechte bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, und zwar höchstens bis zum Beginne des 18. Lebensjahres der Kinder, ver¬ liehen werden, und steht das Verleihungsrecht dieser Stiftplätze nach Einholung eines Vorschlages des städtischen Armenrates dem Gemeinderat der Stadt Steyr nach freiem Ermessen zu. Wir endesgefertigte Vertreter der Stadtgemeinde Steyr geloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger m Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftkapitales, so lange die Be¬ deckung vorhanden ist, stets Sorge zu tragen und mit dem Stif¬ tungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stiftungs¬ behörde keine Veränderung vorzunehmen. Urkund dessen wurde dieser Stiftsbrief in drei gleichlauten¬ den Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadtgemeinde Steyr, der k. k. Statthalterei in Linz und dem Herrn Testaments¬ vollstrecker k. k. Notar Adolf Ritter von Weismayr in Steyr zu übergeben ist. Wird einstimmig genehmigt. Z. 13.543. Stiftsbrief=Entwurf. Wir gefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr beur¬ kunden und bekennen kraft dieses Stiftsbriefes für uns und unsere Nachfolger: Es hat der am 28. Dezember 1902 zu Stadt Steyr, Lange¬ gasse 5, verstorbene Realitätenbesitzer Herr Johann Haratzmüller in seinem schriftlichen Testamente de dato Steyr, 12. April 1902, folgendes angeordnet: An abzugsfreien, binnen drei Monate nach meinem Ab¬ leben zahlbaren und bis dahin unverzinslichen Legaten haben zu erhalten: 8. Die Stadtgemeinde Steyr zur Errichtung von zwei Stiftplätzen für verarmte Bürger und Bürgersfrauen der Stadt Steyr im Armenhause zu St. Anna in Steyr, sechs Stück Silber¬ renten à 2000 K, zusammen 12000 K, das ist zwölftausend Kronen. Bei Verleihung dieser Stiftplätze soll vor allem andern auf allfällige Verwandte von mir Rücksicht genommen werden. Dieses Stiftungskapital per 12000 K wurde seitens des Testamentsvollstreckers des Herrn k. k. Notars Adolf Ritter von Weismayr in Steyr laut Mitteilung der Filiale der Allgemeinen Depositenbank in Steyr vom 8. Mai 1903 aus dem Nachlasse nach Johann Haratzmüller flüssig gemacht und in April=Renten mit Coupon vom 1. Oktober 1903 ab bei der Allgemeinen Depo¬ itenbank in Wien hinterlegt. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich laut Sitzungs¬ beschluß vom 5. Juni 1903 zur Annahme dieser edlen und gro߬ mütigen Stiftung dankbarst bereit erklärt und zur sorgfältigen Verwahrung und pflichtgetreuen Verwaltung dieses Stiftungs¬ kapitales verpflichtet. Ueber Auftrag der Stadtgemeinde Steyr wurden die legierten sechs Stück April=Renten à zu 2000 K, zusammen per 12000 K, in eine Renten=Obligation zusammengeschrieben, auf die gegenständliche Stiftung vinkuliert und erhielt die Stadt¬ gemeinde Steyr dafür die einheitliche 4·2%ige Silberrente Nr. 70.975 de dato 1. April 1903 zum Nennwerte von 6000 fl. oder 12000 K, sage zwölftausend Kronen, lautend auf die Stadt¬ gemeinde Steyr nomme der „Stiftung des Johann Haratzmüller zur Errichtung von zwei Stiftplätzen für verarmte Bürger oder Bürgersfrauen der Stadt Steyr im städtischen Armenverpflegs¬ hause in Steyr“, welche Obligation als Stiftungskapital in der städtischen Depositenkassa hinterlegt wurde.

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