Rats-Protokoll über die VI. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 17. Juli 1903. Tages=Ordnung: Eventuelle Mitteilungen. Bericht des Herrn G.=R. Dr. Angermann, als Delegierter beim letzten österreichischen Städtetag in Wien über die daselbst gefaßten Resolutionen. I. Sektion. (Sektions= Sitzung Dienstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Ansuchen um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband der Stadt Steyr zwecks Erwerbung der österreichischen Staatsbürgerschaft. 2. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. 3. Rekurs der Rosina Schwingenschuh gegen das Aus¬ weisungs=Erkenntnis. 4. Ansuchen des provisorischen Lehrers 2. Klasse Ferdinand Brandner in Weyer um Minderung der ihm zur Rückzahlung eines ungebührlich empfangenen Quartiergeldes gewährten Raten. 5. Eingabe des Mautrevidenten um Auslegung des Standl¬ Gefälls=Tarifes. 6. Antrag wegen Zustimmung zu einem vom Gemeinde¬ ausschusse in Wels in Angelegenheit der beabsichtigten Herstellung eines Schifffahrts=Kanales von der Donau zur Moldau gefaßten Beschlusse. 7. Genehmigung der Haratzmüller'schen Stiftbriese. 8. Antrag auf Ankauf des Fladergutes aus dem zum Baue eines neuen Krankenhauses vorhandenen Fonde. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Montag 4 Uhr nach¬ mittags.) 9. Kasse=Journalsabschlüsse pro Jänner und Februar 1903. 10. Jahres=Rechnungs=Abschluß pro 1902. 11. Offert für Uebernahme der Vorspannsfuhren. 12. Ansuchen des dermaligen Pächters des Mauteinhebungs¬ rechtes am Eisenbahngehstege um Wiederverpachtung dieses Rechtes an ihn. 13. Spenden=Gesuch. 14. Ansuchen der Josefa Berner um Nachlaß eines Pachtzinses. III. Sektion. (Seltions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nachmittags). 15. Zustimmung des Gemeinderates zur Legung einer Wasserleitung vom Pfarrplatze bis zur Villa des mj. Leopold Werndl. 16. Ansuchen des Herrn Ferdinand Gründler jun um pachtweise Ueberlassung eines städtischen Grundes in der Dam¬ berggasse zur Traversen=Ablagerung. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Montag ½4 Uhr nach¬ mittags). 17. Gesuch um Beteilung aus der kaufmänn. Krankenstiftung. 18. Verleihung einer Krenkelmüller=Pfründe per monatlich 20 Kronen. 19. Verleihung dreier Pfründen per je 100 Kronen aus der Josef und Ludwig Werndl =Stiftung. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Viktor Stigler. Der Vizebürgermeister Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Josef Hack, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Johann Kollmann, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Otto Schön¬ auer, Rudolf Sommerhuber, Anton Stippl und Josef Tureck. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäte Ferdinand Gründler und Gottfried Sonnleitner. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht um die Verifikation dieses Protokolles die Herren Gemeinderäte Josef Huber und Johann Kollmann und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Vor Erledigung der Tagesordnung erbittet sich Herr G.=R. Dr. Franz Angermann das Wort und sagt, nachdem er die Ehre hatte, beim IV. österreichischen Städtetage, welcher am 22. und 23. Juli 1903 in Wien tagte, die Stadt Steyr zu vertreten, so halte er es für seine Pflicht, dem löblichen Ge¬ meinderate hierüber Bericht zu erstatten. Zu diesem Städtetage waren 38 autonome Gemeinden eingeladen, wovon 28 Gemeinden durch 84 Delegierte ver¬ treten waren. Im Ganzen seien 13 Gegenstände zur Verhand¬ lung gekommen, welche für Gemeinden mit eigenem Statut sehr wichtige Fragen enthielten. Der Herr Referent gibt in fast einstündiger Rede ein klares Bild über die Verhandlungen des Städtetages, begründet die nachstehenden bei demselben gestellten Anträge und gibt die hierüber gefaßten Resolutionen bekannt. Die Anträge und Resolutionen lauten: 1. Steuerfreiheit für die kommunalen Unternehmungen. Resolution: „1. Der Städtetag gibt einstimmig der Rechtsüberzeugung Ausdruck, daß die Unternehmungen der Gemeinden, deren Rein¬ ertrag ohnehin nur für öffentliche Zwecke verwendet wird, von einer Besteuerung für öffentliche Zwecke freigelassen werden müssen. Der Städtetag gibt insbesondere seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß jene Unternehmungen, welche von den Gemeinden in Erfüllung der ihnen nach den Gemeindegesetzen obliegenden Verpflichtungen ins Leben gerufen werden, wie Wasserleitungen, Schlachthäuser, öffentliche Beleuchtungs= und Verkehrsanlagen, Schwimmschulen u. dgl., schon nach den bestehenden Steuer¬ gesetzen nicht erwerbsteuerpflichtig sind. 2. Der Städtetag erklärt einstimmig, daß die derzeitige Handhabung der Steuergesetze durch die Finanzbehörden nicht einmal den gesetzlichen Normen, geschweige den Anforderungen billiger Rücksichtnahme auf die öffentlich=rechtliche Stellung der Gemeinden entspricht. 3 Der Städtetag richtet daher an die k. k. Regierung die Aufforderung, ohne Verzug dafür zu sorgen, daß *) das Personalsteuergesetz in der Weise abgeändert wird, daß die Unter¬ nehmungen der Gemeinden von der Erwerbsteuer gänzlich frei¬ gelassen werden; #) schon jetzt aber alle Finanzbehörden ange¬ wiesen werden, von der Bemessung einer Erwerbsteuer für die obenerwähnten Gemeinde=Unternehmungen jedenfalls Umgang zu nehmen, im Uebrigen aber bei der Bemessung der Erwerbsteuer von Unternehmungen der Gemeinden alle mit den Gesetzen vereinbarten Rücksichten auf diese Gemeinden von Amtswegen obwalten zu lassen. 4. Der Städtetag erklärt es für wünschenswert, daß den Vertretern jener Gemeinden, welche solche Unternehmungen be¬ treiben, in einer Enquete Gelegenheit geboten werde, der k. k. Regierung die in Betracht kommenden Verhältnisse darzulegen.“ 2. Portofreiheit für Gemeinde=Korrespondenzen. Resolution: „Es werde eine Petition an die k. k. Regierung gerichtet, in welcher an dieselbe das Ersuchen gestellt wird, die Frage der Portofreiheit der Gemeinde=Korrespondenz in ernstliche Erwä¬ gung zu ziehen und dem Reichsrate ehetunlichst den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, nach welchem in Abänderung des Ge¬ setzes vom 2. Oktober 1865, R.=G.=Bl. Nr. 108, den Gemeinden die Portofreiheit für ihre gesamte Korrespondenz, und zwar so¬ wohl im Verkehre mit den k. k. Behörden und Aemtern als auch
2 mit anderen Gemeinden und mit portopflichtigen Personen, so¬ wohl von Ort zu Ort als auch mit der Stadtpost, insbesondere auch für die den Gemeinden im übertragenen Wirkungskreise obliegenden Zustellungen von Ausfertigungen anderer Behörden und Organe, dann die Befreiung von der Rekommandations¬ und Rückscheingebühr gewährt wird.“ 3. Der übertragene Wirkungskreis der Gemeinden. Resolution: „Der österreichische Städtetag erklärt nochmals, daß die Gemeinden die Lasten, die ihnen durch die Besorgung staatlicher Geschäfte im übertragenen Wirkungskreise sowie durch die Be¬ orgung der Geschäfte als politische Behörde erster Instanz er¬ wachsen, nicht weiter ertragen können. Die Lösung dieser Frage darf daher nicht so lange vertagt werden, bis eine gründliche und allgemeine Reform des öffentlichen Verwaltungsdienstes durchgeführt ist. Es wird vielmehr an die k. k. Regierung neuerdings die dringliche Aufforderung gerichtet, dafür zu sorgen, daß den Ge¬ meinden die Tragung der Kosten für die erwähnten Geschäfte durch die Ueberweisung von staatlichen Einkünften erleichtert werde.“ 4. Leistungen der Gemeinden für die Handels= und Ge¬ werbekammern und die Gewerbegerichte. Resolution: „1. Es sei an die k. k. Regierung die Aufforderung zu richten, eine Abänderung der bestehenden Gesetzgebung über die Handels= und Gewerbekammern in der Weise anzubahnen, daß die Verpflichtung der Gemeinden des Standortes der Kammern zur Beistellung der Räumlichkeiten und Einrichtungsstücke auf¬ gehoben werde und dieses Erfordernis ebenso, wie alle anderen im Wege einer Umlage auf den ganzen Handelskammerbezirk verteilt werde. 2. Es sei an die k. k. Regierung die Aufforderung zu richten, eine Abänderung der bestehenden Gesetzgebung über die Gewerbegerichte in der Weise anzubahnen, daß die Verpflichtung der Gemeinden des Standortes der Gewerbegerichte, bezw. der Gemeinden des Gerichtssprengels zur Beistellung der Amts¬ lokalitäten, der Beleuchtung, Beheizung, der sonstigen sachlichen Erfordernisse und zur Besorgung der Zustellungen aufgehoben und dieses Erfordernis auf den Staat übernommen werde.“ 5. Das Heimatsrecht und die Alters= und Invalidenver¬ sicherung. Resolution: „1. Die k. k. Regierung wird aufgefordert, sie möge Ver¬ anlassung treffen, daß das geltende Heimatsrecht behufs Klar¬ stellung in juristischer und administrativ=technischer Hinsicht einer Revision unterzogen werde. Bei Handhabung des derzeitigen Gesetzes wie nicht minder bei Durchführung der Revision wäre dem klaren Willen der ge¬ setzgebenden Körperschaften bezüglich der Aufnahme von Aus¬ ländern in den Gemeindeverband Geltung zu verschaffen. Auch wäre in der einzubringenden Gesetzesnovelle eine Bestimmung aufzunehmen, nach welcher im Falle der Ersitzung des Anspruches auf die Aufnahme in den Heimatsverband ausgenommen wenn es sich um gänzlich unbemittelte Personen handelt — eine von der Landesgesetzgebung zu bestimmende Auf¬ nahmsgebühr zu entrichten sein wird. 2. An die k. k. Regierung wird ferner die Aufforderung gerichtet, das bisher auf der Ministerial=Verordnung vom 15. Fe¬ bruar 1857, R.=G.=Bl. Nr. 31, beruhende Meldewesen einer ge¬ setzlichen Regelung zu unterziehen und in jenen Gemeinden, die bisher nur ein beschränktes Meldewesen haben, die allgemeine Meldepflicht einzuführen. 3. Der Städtetag hält an der Forderung fest, daß Staat und Land zu den Lasten der Armenpflege beitragen sollen und fordert die k. k. Regierung auf, für eine Abänderung der ge¬ fetzlichen Bestimmungen über die Armenpflege in diesem Sinne Sorge zu tragen. 4. Der Städtetag richtet weiters an die k. k. Regierung die Aufforderung, nicht nur die bereits in Aussicht genommenen Pensionsversicherungen der Privatbeamten in entsprechender Weise zur Durchführung zu bringen, sondern auch eine allge¬ meine Alters= und Invaliditätsversicherung ins Leben zu rufen. 5. Die k. k. Regierung wird endlich aufgefordert, ge¬ legentlich der nach Resolution: 4 abzuhaltenden Enquete über die Besteuerung der Erwerbsunternehmungen der Gemeinden die einberufenen Gemeindevertretungen auch über diese Ange¬ legenheit einzuvernehmen.“ In Betreff der Aufnahme von Ausländern in den Ge¬ meindeverband der Stadt Steyr auf Grund des neuen Heimats¬ gesetzes unterbreitet der Herr Referent folgenden Antrag: Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Nach dem neuen Heimatsgesetze von 1896 ist es zweifel¬ haft, ob Ausländer für die Aufnahme in den Heimatsverband auf Grund der Heimatsrechtsersitzung eine Aufnahmstaxe zu entrichten haben — das Gesetz sagt darüber überhaupt nichts. Die Praxis der österreichischen Staatsbehörden hat bisher die Forderung der Gemeinden auf Zahlung einer solchen Auf¬ nahmstaxe ohne besondere „landesgesetzliche Zustimmung“ für unzulässig erklärt. Infolge dessen standen die Gemeinden der Praxis gegen¬ über, daß eine solche Taxe von Ausländern nicht gefordert werden könne. Bei den Verhandlungen des österreichischen Städtetages in Wien hat nun der Delegierte der Stadt Salzburg die Mit¬ teilung gemacht, daß der Stadt Salzburg im Wege eines Landesgesetzes das Recht eingeräumt wurde, vor der bedingten Zusicherung der Aufnahme eines Ausländers in den Heimats¬ verband auf Grund der Ersitzung eine Taxe von 200 Kronen einzuheben. Diese Mitteilung wurde von den Delegierten freundlichst begrüßt und wurde die Anregung gegeben, daß nun alle be¬ teiligten Städte bei der nächsten Landtagssession um Erwirkung eines solchen Gesetzes einschreiten sollen, da dadurch den Ge¬ meinden eine, nun auch vielleicht nicht bedeutende Einnahms¬ quelle erwachsen würde. Infolge dessen bringt Gefertigter als Delegierter der Stadt Steyr diese Frage zur Erörterung und stellt derselbe den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: „Die Rechts¬ ektion wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, wo¬ mit der Stadtgemeinde Steyr das Recht eingeräumt wird, für die auf Grund des neuen Heimatsgesetzes vom Jahre 1896 er¬ folgte Aufnahme von Ausländern in den Heimatsverband der Stadt Steyr eine Aufnahmstaxe einzuheben und diesen Gesetz¬ entwurf dem Gemeinderate zur Beschlußfassung ehestens vorzu¬ legen, damit derselbe dem oberösterreichischen Landtage zur nächsten Session unterbreitet werden könne. Steyr, am 17. Juli 1903. Dr. Franz Angermann. Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn Re¬ ferenten Dr. Angermann zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Zu Punkt 6: Die Verzehrungssteuer der geschlossenen Städte bemerkt der Herr Referent, daß diese Angelegenheit die Stadt Steyr nicht berühre. 7. Beibehaltung der kommunalen Bierumlagen. Resolution: „1. Der österreichische Städtetag erblickt in den derzeit be¬ stehenden städtischen Bierumlagen eine der ergiebigsten und not¬ wendigsten kommunalen Verbrauchsabgaben, eine Hauptstütze der städtischen Finanzwirtschaften Infolge dessen wendet sich der österreichische Städtetag an die k. k. Regierung mit dem drin¬ genden Ansuchen, bei jeder künftigen gesetzlichen Regelung der Staats= und Landessteuern von Bier dieselbe mit der sorg¬ fältigsten Rücksichtnahme auf die städtischen Finanzverhältnisse durchzuführen und die Ausnützung der Bierumlage den städti¬ schen Finanzen zu überlassen. 2. Da eine gründliche Sanierung der städtischen Finanzen nur im Wege einer systematisch aufzubauenden und durchzu¬ führenden Reform des kommunalen Abgabewesens möglich ist, wendet sich der österreichische Städtetag an die k. k. Regierung mit dem Ersuchen, eine Enquete der Vertreter der bedeutendsten österreichischen Städte baldigst einzuberufen und derselben ein Projekt einer systematischen gesetzlichen Regelung des kommu¬ nalen Abgabewesens zur Begutachtung zu unterbreiten.“ 8. Die Reform der Hauszinssteuer. Resolution: „Eine durchgreifende Ermäßigung und organische Reform der Hauszinssteuer soll unverzüglich in Angriff genommen werden.“ 9. Zwangsversicherung gegen Feuersgefahr. Resolution: „Der österreichische Städtetag erklärt es im Interesse der Volkswirtschaft und der einzelnen Wirtschaftsobjekte für wün¬ chenswert, daß 1. die Feuerversicherung im Wege der Gesetz¬ gebung obligatorisch gemacht und 2. die Zwangsversicherung durch öffentliche, unter besonderen Umständen auch durch private Wechselseitigkeitsanstalten durchgeführt und den damit betrauten Anstalten die möglichste Begünstigung durch Porto=, Steuer¬ und Gebührenfreiheit zuteil werde.“ 10. Das Enteignungsrecht für öffentliche Gemeindezwecke. Resolution: „Der österreichische Städtetag erkennt es als eine uner¬ läßliche Voraussetzung einer wirksamen Baupolitik der Stadt¬ gemeinden und einer gesunden baulichen Städteentwicklung, daß die privatrechtliche Beherrschung des städtischen Wohnungsbodens durch entsprechende Ausgestaltung öffentlich=rechtlicher Normen, insbesondere im Wege eines Reichsrahmengesetzes für die Bau¬ ordnungen, eingeschränkt werde Von besonderer Wichtigkeit und Dringlichkeit erscheint die Erlassung geeigneter Vorschriften über das materielle und das formelle Enteignungsrecht für öffentliche Gemeindezwecke im Wege eines Reichsgesetzes. Der Städtetag erklärt sich in dieser Beziehung mit den Grundsätzen, welche in dem von der Reichshaupt= und Residenz¬ stadt Wien ausgearbeiteten und vorgelegten Entwurfe eines Enteignungsgesetzes enthalten sind, einverstanden und spricht den Wunsch aus, daß nach Maßgabe dieser Grundsätze von der k. k Regierung der Entwurf eines für alle Städte geltenden Ent¬ eignungsgesetzes eingebracht werde.“ 11. Ueber die in Lemberg bestehenden Bauverbotsrayone für militärische Zwecke. Diese Frage berührt Steyr nicht.
3 12. Bericht über die vom k. u. k. Reichs=Kriegsministerium angeregte Anstellung von Militär Zertifikatisten bei autonomen Gemeindeämtern. Resolution: „Den in diesem Städtetage vertretenen autonomen Ge¬ meinden, welchen eine Aufforderung der k. k. Landesbehörde zur Anwendung des die Anstellung der Militär=Zertifikatisten be¬ treffenden Gesetzes vom 19. April 1872, R.=G.=Bl. Nr. 60, auf die Bediensteten dieser Gemeinden zugekommen ist und insoferne einzelne Gemeinden nicht bereits diese Aufforderung beantwortet haben, wird empfohlen, diese Aufforderung mit Rücksicht auf die obangeführten zwingenden Gründe ablehnend, jedoch mit dem Bemerken zu beantworten, daß die autonomen Gemeinden bereit ind, die ihnen von den betreffenden Militär=Kommanden zuzu¬ endenden Gesuche entgegenzunehmen, zu prüfen und diese Ge¬ suche, soweit die Bewerber den Bestimmungen der Dienstprag¬ matik der betreffenden Gemeinde vollkommen entsprechen, dahin zuständig sind, die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen und nicht bereits in Gemeindediensten, sei es auch nur provisorisch, stehende Personen mit ihrem Ansuchen als Bewerber auftreten, zu berücksichtigen, wobei jedoch in jedem einzelnen Falle die Frage der Pensionsfähigkeit und der Einrechnung der Militär¬ dienstzeit entschieden werden müßte. 13. Ueber die Erhaltung der ein Gemeindegebiet durch¬ ziehenden Reichsstraßen. Resolution: „Der österreichische Städtetag erachtet das Anliegen ein¬ zelner Städtegemeinden um Entschädigung für die Kosten der Herstellung und Erhaltung der ärarischen Durchfahrtsstraßen im Sinne des Hofkanzleidekretes vom 26. September 1835 als ge¬ rechtfertigt und erwartet von der Regierung, daß die diesbe züglichen Ansprüche eine wohlwollende Berücksichtigung finden werden.“ Dieser Bericht wird unter Bravo=Rufen zur Kenntnis ge¬ nommen. Der Herr Vorsitzende bemerkt, aus dem umfassenden Be¬ richte des Herrn G.=R. Dr. Angermann ist die Wichtigkeit der Verhandlungsgegenstände des Städtetages dargetan und es war daher auch für die Stadt Steyr von großem Interesse, bei diesem Städtetage vertreten zu sein. Herr G.=R. Dr. Anger¬ mann hat sich dieser Mühe auf eigene Kosten unterzogen und er glaube daher, daß ihm der löbliche Gemeinderat für diese Mühewaltung den Dank durch Erheben von den Sitzen zum Ausdrucke bringt. Sämtliche Herren Gemeinderäte erheben sich von den Sitzen. Der Herr Berichterstatter gibt noch bekannt, daß ihm eine Eingabe der städtischen Sicherheitswache zugewiesen wurde wegen Erlangung einer Fahrpreisermäßigung auf den k. k. österreichi¬ schen Staatsbahnen bei Fahrten in Zivilkleidung. Diese Ein¬ gabe konnte nicht mehr auf die Tagesordnung des diesjährigen Städtetages gestellt werden, doch könnte dieselbe dem ständigen Ausschusse des Städtetages überwiesen werden, weshalb er den Antrag stelle: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem ständigen Ausschusse des österreichischen Städtetages in Wien (zu Handen des Herrn Bürgermeisters von Wien) die Anregung vorgelegt, daß in das Programm des nächsten Städtetages als Verhandlungsgegenstand aufgenommen werde: „Der österreichi¬ sche Städtetag beschließe, eine Petition an die hohe Regierung zu richten, daß der städtischen Sicherheitswache die Begünstigung erteilt werde, die k. k. Staatsbahnen bei außerordentlichen Fahrten und in Zivilkleidung gegen amtliche Legitimation in der dritten Wagenklasse gegen Entrichtung des halben Fahr¬ preises benützen zu können.“ Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstim¬ mung und wird derselbe einstimmig angenommen. Z. 103/Präs I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. Punkt 1 wird vertraulich behandelt. 2. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. a) Liegt vor der Rekurs der Anna Löschenkohl in Steyr gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 11. Mai 1903, Z. 5920, womit das Ansuchen derselben um Gewährung eines Erziehungsbeitrages für das Enkelkind Anna Löschenkohl abgewiesen wurde, weil der Nachweis fehlt, daß die Groß= be¬ ziehungsweise Kindesmutter nicht in der Lage sind, für dieses Kind zu sorgen und weil vom Kindesvater ohnehin monatlich 4 K gezahlt werden. Der Herr Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Nachdem laut gepflogenen Erhebungen bei der Ge¬ meinde Steinbach die Großmutter und die Kindesmutter nicht als erwerbsunfähig angesehen werden können, der Kindesvater ohnedies 4 K zahlt und, falls dies nicht ausreicht, zur Mehr¬ leistung verhalten werden könnte, so erscheint die Abweisung der I. Instanz gerechtfertigt. Der löbliche Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde dem Rekurse der Anna Löschenkohl gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 11. Mai 1903, Z. 5920, aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.379. b) Liegt vor der Rekurs des Josef Ziegler, Volkssänger in Steyr, gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 13. Mai 1903, Z. 8660, womit dessen Ansuchen um Fortbezug des Zinsbeitrages von monatlich 4 K abgewiesen wurde. Der Herr Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Nachdem erhoben wurde, daß Gesuchsteller pro Woche 3—4 K verdient, dann ein Armengeld von monatlich 7 K hat, dessen Gattin ebenfalls monatlich 4 K bezieht, erscheint die Ab¬ weisung der l. Instanz gerechtfertigt. Der löbliche Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde dem Rekurse der Eheleute Josef und Marie Ziegler gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 13. Mai 1903, Z. 8660, aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.549. c) Liegt vor der Rekurs der Frau Cilli Wehrenfennig in Linz gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 14. Mai 1903, Z. 7982, womit dem Ansuchen um Vergütung von 45 K 60 h Krankenkosten für Johann Ortmayr abgewiesen wurde, weil hiezu eine gesetzliche Verpflichtung nicht vorliegt. Der Herr Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Nachdem dieser Rekurs verspätet eingebracht wurde und die Abweisungsgründe der I. Instanz vollkommen gerecht¬ fertigt sind, wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Rekurse der Cilli Wehrenfennig gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 14. Mai 1903, Z. 7982, aus dem Grunde der verspäteten Einbringung und aus den Erwägungen der !. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. Z. 13.268. 3. Rekurs der Rosina Schwingenschuh gegen das Ausweisungs = Erkenntnis. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß noch ein Rekurs, und war von Anna Ahorner gegen ihre Ausweisung aus Steyr vorliege und ersucht um Annahme der Dringlichkeit dieses Ge¬ genstandes, was geschieht. Der Herr Referent verliest nun den Rekurs der Anna Ahorner, gibt die Gründe der Ausweisung bekannt und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Es werde dem Rekurse der Anna Ahorner gegen das Ausweisungs=Erkenntnis der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 1. Juli 1903, Z. 14.438, aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.423. Ueber den Rekurs der Rosa Schwingenschuh gegen das Ausweisungs=Erkenntnis vom 28. März 1903, Z. 7496, stellt der Herr Referent namens der Sektion folgenden Antrag: Nachdem Rekurrentin zufolge Note des k. k. Bezirksgerichtes Steyr vom 24. Juni 1903, Z. 260, wegen der in ihrem Rekurse gegen die Stadtgemeinde=Vorstehung vorgebrachten Amtsehrenbeleidigung und außerdem wegen kleinen Diebstählen resp. Betrügereien mit 12 Tagen Arrest bestraft wurde, somit keinen unbescholtenen Lebenswandel führt und dieselbe nach den erhobenen Daten auch der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last gefallen ist, erscheint die mit Dekret vom 28. März 1903, Z. 7496, verfügte Ausweisung der Rekurrentin aus dem Stadtgebiete vollauf gerechtfertigt und stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Rosina Schwingenschuh gegen das Ausweisungs=Er¬ kenntnis vom 28. März 1903, Z. 7496, aus den Gründen der Instanz und infolge der seither erfolgten strafgerichtlichen Abstrafung keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 8354. 4. Ansuchen des prov. Lehrers 2. Klasse Ferdinand Brandner in Weyer um Minderung der ihm zur Rück¬ zahlung eines ungebührlich empfangenen Quartiergeldes gewährten Raten. Hierüber stellt der Herr Referent namens der Sektion olgenden Antrag: Nachdem es wohl einleuchtend ist, daß be¬ sagter Lehrer bei seinen minimalen Bezügen und bestehenden Abzügen, dann bei dem Umstande, als derselbe als provisorischer Lehrer 2. Klasse während der Ferien gar keinen Gehalt bezieht, nur äußerst schwer die monatliche Abzahlung von 4 K zu leisten imstande ist, er sich selbst aber zur Zahlung von monatlich 1 K bereit erklärt, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werde ausnahmsweise und in Berücksichtigung der vorliegenden Gründe bewilligt, daß Lehrer Brandner die Schuld von 29 K 17¾ in monatlichen Raten à 1 K berichtige und hat derselbe mit dieser Ratenzahlung am 1. August 1903 zu beginnen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.678. 5. Eingabe des Mautrevidenten um Auslegung des Standl=Gefälls=Tarifes. In dieser Eingabe macht Herr Karl Jöbstl darauf auf¬ merksam, daß er bei Abmessung verschiedener Verkaufsstände am Stadtplatze konstatiert habe, daß die Standlinhaber die Breite bzw. Tiefe der Standl ungebührlich vergrößern, wodurch das Standlgefälle verkürzt wird, da die Berechnung dieser Gebühren nach der Länge der Standl erfolgt, eine solche aber bei Aus¬ dehnung der Tiefe erspart wird. Herr Jöbstl ersucht um eine Entscheidung darüber, wie das Standlgefälle unter diesen Um¬ ständen zu berechnen ist. Der Herr Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der mit Sitzungsbeschluß des Gemeinderates vom 13. Dezember 1899, Z. 22.563, festgesetzte Tarif über das Marktplatz= und Standl¬ gefälle für den gewöhnlichen Tages= und Wochenmarkt dahin ab¬ geändert, daß bei Verkaufsständen, welche 1·50 Meter Breite überschreiten, diese Breite der Verkaufsstandl der Länge hinzu¬
4 zurechnen ist und darnach der Tarif zu berechnen sein wird. Diese Aenderung des Tarifes ist öffentlich kund zu machen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 14.986. 6. Antrag wegen Zustimmung zu einem vom Ge¬ meindeausschusse in Wels in Angelegenheit der beab¬ sichtigten Herstellung eines Schifffahrts=Kanales von der Donau zur Moldau gefaßten Beschlusse. Der Beschluß der Stadtgemeinde Wels geht dahin, daß sich die Stadtvertretung von Wels im Falle des Zustandekommens des Kanalprojektes für die Trassenführung Budweis—Linz aus¬ spricht, sich jedoch für verpflichtet erachtet, öffentlich zu erklären, daß nach ihrer Anschauung den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Länder Oberösterreich, Niederösterreich und Böhmen durch Her¬ stellung mehrerer den berechtigten Wünschen der Bevölkerung Rechnung tragenden Bahnen, mehr entsprochen wird, als durch das Kanalprojekt, dessen Realisierung in Anbetracht der zu er¬ wartenden höchst ungünstigen Rentabilität sehr in Frage gestellt erscheint. Der Herr Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinde rat der l. f. Stadt Steyr erklärt sein Einverständnis dieser Ent¬ schließung der Stadtvertretung Wels, schließt sich derselben an und ermächtigt den Herrn Bürgermeister, die Stadtvertretung in Wels von diesem Beschlusse des Gemeinderates Steyr zu ver¬ ständigen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 12.869 7. Genehmigung der Haratzmüller'schen Stiftbriefe. Der Herr Referent verliest folgende Stiftbrief=Entwürfe. Stiftsbrief=Entwurf. Wir gefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr beur¬ kunden und bekennen kraft dieses Stiftsbriefes für uns und unsere Nachfolger: Es hat der am 28. Dezember 1902 zu Stadt Steyr, Lange¬ gasse 5, verstorbene Realitätenbesitzer Herr Johann Haratzmüller in seinem schriftlichen Testamente de dato Steyr, 12. April 1902, unter Punkt 35 folgendes angeordnet: „Die Stadtgemeinde Steyr hat 100.000 K, das ist ein¬ hunderttausend Kronen abzugsfrei, zur Stiftung von Bürger¬ pfründen zu erhalten. Aus den Zinsen dieses Stiftungskapitales sollen jährlich fünf bis zehn verarmte Bürger oder Bürgers¬ frauen von Steyr beteilt werden. Dieses Stiftungskapital per 100.000 K wurde seitens des Testamentsvollstreckers, des Herrn k. k. Notars Adolf Ritter von Weismayr in Steyr laut Mitteilung der Filiale der Allgemeinen Depositenbank in Steyr vom 10. März 1903 aus dem Nachlasse angewiesen und bei der genannten Bankfiliale für die Stadt¬ gemeinde Steyr gutgeschrieben. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich nun in seiner Sitzung vom 20. März 1903 zur Annahme dieser edlen und großmütigen Stiftung dankbarst bereit erklärt, sowie sich zur orgfältigen Verwahrung und Verwaltung des Stiftungskapitales verpflichtet. Infolge dessen hat der Gemeinderat der Stadt Steyr gleichzeitig beschlossen, um das Stiftungskapital per 100.000 K 4% einheitliche konvertierte Rente anzukaufen und die zu er¬ werbende Obligation auf die Stadtgemeinde Steyr nomine der „Johann Haratzmüller'schen Bürger=Pfründen =Stiftung“ vinku¬ lieren zu lassen. In Vollzug dieses Beschlusses wurde die öster¬ reichische 4% einheitliche konvertierte Kronen=Rente de dato 1. Mai 1903 Nr. 114.321 lautend auf das vorangeführte Vinku¬ lum erworben und diese das Stiftungskapital bildende Obligation in der hierstädtischen Depositenkassa hinterlegt. Hinsichtlich der Höhe der einzelnen Teilbeträge aus den Interessen dieser Stiftung hat der Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner vorerwähnten Sitzung beschlossen, die alljährlich ab¬ reifenden Zinsen in 10 (zehn) gleichen Teilen an 10 verarmte Bürger oder Bürgersfrauen auf Lebensdauer beziehungsweise auf die Dauer deren wirklicher Unterstützungsbedürftigkeit zu ver¬ teilen, wobei in der Regel nur solche Bürger beziehungsweise Bürgersfrauen zu beteilen sind und in den Bezug der Pfründe verbleiben, welche in Steyr ihren ständigen Wohnsitz haben. Ueber die Verleihung dieser Pfründen und über den Fort¬ bezug derselben, entscheidet nach Einholung eines Vorschlages des tädtischen Armenrates der Gemeinderat der Stadt Steyr nach freiem Ermessen. Wir endesgefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr geloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger im Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftungskapitales, so lange die Bedeckung vorhanden ist, stets Sorge zu tragen und mit dem Stiftungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stif¬ tungsbehörde keine Veränderung vorzunehmen. Urkund dessen wurde dieser Stiftsbrief in drei gleichlauten¬ den Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadtgemeinde Steyr, der k. k. Statthalterei in Linz und dem Herrn Testaments vollstrecker k. k. Notar Adolf Ritter von Weismayr in Steyr zu übergeben ist. Wird einstimmig genehmigt. — Z. 14.744. Stiftsbrief=Entwurf. Wir gefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr beur¬ kunden und bekennen kraft dieses Stiftsbriefes für uns und unsere Nachfolger: Es hat der am 28. Dezember 1902 zu Stadt Steyr, Lange¬ gasse Nr. 5, verstorbene Realitätenbesitzer Herr Johann Haratz¬ müller, in seinem schriftlichen Testamente de dato Steyr, 12. April 1902, folgendes angeordnet: An abzugsfreien binnen drei Monaten nach meinem Ab¬ leben zahlbaren und bis dahin unverzinslichen Legaten haben zu erhalten: 7. „Die Stadtgemeinde Steyr zur Errichtung von zwei Stiftplätzen für arme Kinder im Waisenhause zu St. Anna in Steyr, sechs Stück Silberrenten à 2000 K, zusammen 12000 K, das ist zwölftausend Kronen.“ Dieses Stiftungskapital per 12000 K wurde seitens des Testamentsvollstreckers, des Herrn k. k. Notars Adolf Ritter von Weismayr in Steyr, laut Mitteilung der Filiale der Allgemeinen Depositenbank in Steyr vom 8. Mai 1903 aus dem Nachlasse nach Johann Haratzmüller flüssig gemacht und in April=Renten mit Coupon vom 1. Oktober 1903 ab bei der Allgemeinen Depo¬ sitenbank in Wien hinterlegt. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich laut Sitzungs¬ beschluß vom 5. Juni 1903 zur Annahme dieser edlen und großmütigen Stiftung dankbarst bereit erklärt und zur sorgfäl¬ tigsten Verwahrung und pflichtgetreuen Verwaltung des Stif¬ tungskapitales verpflichtet. Ueber Auftrag der Stadtgemeinde Steyr wurden die legierten sechs Stück April=Renten a zu 2000 K, zusammen per 12000 K, in einer Renten=Obligation zusammengeschrieben, auf die gegenständliche Stiftung vinkuliert und erhielt die Stadt¬ gemeinde Steyr dafür die einheitliche 4·2%ige Silberrente Nr. 70.974 de dato 1. April 1903 zum Nennwerte von 6000 fl. oder 12000 K, sage zwölftausend Kronen, lautend auf die Stadt¬ gemeinde Steyr nomine der Stiftung des Johann Haratzmüller zur Errichtung von zwei Stiftplätzen für arme Kinder im Waisenhause zu St. Anna in Steyr“, welche Obligation als Stiftungskapital in der hierstädtischen Depositenkassa hinterlegt wurde Nach dem Beschlusse des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 17. Juli 1903 sollen diese zwei Stiftungsplätze in der Regel an arme Kinder von in der Stadt zuständigen Eltern mit dem Bezugsrechte bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, und zwar höchstens bis zum Beginne des 18. Lebensjahres der Kinder, ver¬ liehen werden, und steht das Verleihungsrecht dieser Stiftplätze nach Einholung eines Vorschlages des städtischen Armenrates dem Gemeinderat der Stadt Steyr nach freiem Ermessen zu. Wir endesgefertigte Vertreter der Stadtgemeinde Steyr geloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger m Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftkapitales, so lange die Be¬ deckung vorhanden ist, stets Sorge zu tragen und mit dem Stif¬ tungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stiftungs¬ behörde keine Veränderung vorzunehmen. Urkund dessen wurde dieser Stiftsbrief in drei gleichlauten¬ den Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadtgemeinde Steyr, der k. k. Statthalterei in Linz und dem Herrn Testaments¬ vollstrecker k. k. Notar Adolf Ritter von Weismayr in Steyr zu übergeben ist. Wird einstimmig genehmigt. Z. 13.543. Stiftsbrief=Entwurf. Wir gefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr beur¬ kunden und bekennen kraft dieses Stiftsbriefes für uns und unsere Nachfolger: Es hat der am 28. Dezember 1902 zu Stadt Steyr, Lange¬ gasse 5, verstorbene Realitätenbesitzer Herr Johann Haratzmüller in seinem schriftlichen Testamente de dato Steyr, 12. April 1902, folgendes angeordnet: An abzugsfreien, binnen drei Monate nach meinem Ab¬ leben zahlbaren und bis dahin unverzinslichen Legaten haben zu erhalten: 8. Die Stadtgemeinde Steyr zur Errichtung von zwei Stiftplätzen für verarmte Bürger und Bürgersfrauen der Stadt Steyr im Armenhause zu St. Anna in Steyr, sechs Stück Silber¬ renten à 2000 K, zusammen 12000 K, das ist zwölftausend Kronen. Bei Verleihung dieser Stiftplätze soll vor allem andern auf allfällige Verwandte von mir Rücksicht genommen werden. Dieses Stiftungskapital per 12000 K wurde seitens des Testamentsvollstreckers des Herrn k. k. Notars Adolf Ritter von Weismayr in Steyr laut Mitteilung der Filiale der Allgemeinen Depositenbank in Steyr vom 8. Mai 1903 aus dem Nachlasse nach Johann Haratzmüller flüssig gemacht und in April=Renten mit Coupon vom 1. Oktober 1903 ab bei der Allgemeinen Depo¬ itenbank in Wien hinterlegt. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich laut Sitzungs¬ beschluß vom 5. Juni 1903 zur Annahme dieser edlen und gro߬ mütigen Stiftung dankbarst bereit erklärt und zur sorgfältigen Verwahrung und pflichtgetreuen Verwaltung dieses Stiftungs¬ kapitales verpflichtet. Ueber Auftrag der Stadtgemeinde Steyr wurden die legierten sechs Stück April=Renten à zu 2000 K, zusammen per 12000 K, in eine Renten=Obligation zusammengeschrieben, auf die gegenständliche Stiftung vinkuliert und erhielt die Stadt¬ gemeinde Steyr dafür die einheitliche 4·2%ige Silberrente Nr. 70.975 de dato 1. April 1903 zum Nennwerte von 6000 fl. oder 12000 K, sage zwölftausend Kronen, lautend auf die Stadt¬ gemeinde Steyr nomme der „Stiftung des Johann Haratzmüller zur Errichtung von zwei Stiftplätzen für verarmte Bürger oder Bürgersfrauen der Stadt Steyr im städtischen Armenverpflegs¬ hause in Steyr“, welche Obligation als Stiftungskapital in der städtischen Depositenkassa hinterlegt wurde.
5 Nach dem Beschlusse des Gemeinderates der Stadt Steyr sollen die zwei Stiftplätze an verarmte Bürger oder Bürgers¬ rauen von Stadt Steyr auf Lebensdauer beziehungsweise auf die Dauer deren wirklicher Bedürftigkeit verliehen werden und ist bei der Verleihung vor allen andern Bewerbern auf zum Erblasser verwandte Bürger und Bürgersfrauen Rücksicht zu nehmen. Das Verleihungsrecht dieser beiden Stiftplätze steht dem Gemeinderate von Steyr nach Einholung eines Vorschlages des städtischen Armenrates nach freiem Ermessen zu. Wir endesgefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr jeloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger im Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftungskapitales, so lange die Bedeckung vorhanden ist, stets Sorge zu tragen und mit dem Stif¬ tungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stiftungs behörde keine Veränderung vorzunehmen. Urkund dessen wurde dieser Stiftsbrief in drei gleichlauten¬ den Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadtgemeinde Steyr, der k. k Statthalterei in Linz und dem Herrn Testaments¬ vollstrecker k. k. Notar Adolf Ritter von Weismayr in Steyr zu übergeben ist. Wird einstimmig genehmigt. Z. 13.544. 8. Antrag auf Ankuuf des Fladergutes aus dem zum Baue eines neuen Krankenhauses vorhandenen Fonde. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsbericht und Antrag. Löblicher Gemeinderat! Die Stadtgemeinde Steyr besitzt einen „Fond zur Er¬ bauung eines neuen öffentlichen Krankenhauses in Steyr“ welcher mit dem Jahresabschlusse pro 1902 zirka den Be¬ 10.800 K trag von erreichte und durch das großmütige Legat des Herrn Johann Haratzmüller per . . .. 200.000 „ .210.800 K sich auf zirka erhöht hat. Wenngleich es zweifellos feststeht, daß mit diesem Kapitale an die Erbauung eines neuen Spitales in Steyr noch nicht ge¬ dacht werden kann, weil diese Summe nicht dazu ausreicht, so obliegt es doch der Stadtgemeinde=Vertretung in dem Falle, als sich die Gelegenheit bietet, für dieses neue Spital einen ge¬ eigneten Baugrund schon jetzt zu sichern, das Erforderliche durch eventuellen Ankauf eines solchen geeigneten Grundes zu veran¬ lassen. Schon seit längerer Zeit werden nun die Gründe des sogenannten Fladergutes in Gründberg, welche sich in unmittel¬ barer Nähe des St. Anna=Spitales befinden, als solche geeignete Baugründe, und speziell eine große Grundparzelle, das soge¬ nannte Steinfeld, Parz. Nr. 709 als solcher Baugrund be¬ zeichnet, welcher sich für die neue Spitalanlage eignen soll. Nach den mit der Besitzerin dieses Gutes, Frau Theresia Schüttenberger, unverbindlich gepflogenen Verhandlungen wäre das Fladergut in Gründberg im Flächenmaße von rund 23 Joch um den Kaufpreis von rund 25.000 fl. oder 50.000 Kronen käuflich zu erwerben und könnte durch einen Ankauf dieses Gutes — Grundteile davon werden nach der dezidierten Erklä¬ rung der Besitzerin nicht abgegeben — der für den künftigen pitalbau erforderliche und geeignete Baugrund seitens der tadtgemeinde Steyr gesichert werden. Zu diesem Ankaufe aus dem zur Erbauung eines neuen öffentlichen Krankenhauses in Steyr vorhandenen Fonde erscheint die Stadtgemeinde in Steyr vollkommen berechtigt, weil dieser Fond Eigentum der Stadtgemeinde Steyr ist und der Ankauf eben zu dem Zwecke der künftigen Erbauung eines neuen Spitales erfolgen sollte. Bevor jedoch der Gemeinderat über die Frage des An¬ kaufes dieses Gutes einen definitiven Beschluß faßt, erscheint es nötig, mit Rücksicht auf die große Kapitalsanlage, die dieser Ankauf erfordert, mit Rücksicht auf die besondere Qualifikation, die von diesen Gründen zum Spitalbau in Bezug auf die Lage, Bodenbeschaffenheit, Vorhandensein von Wasser 2c., gefordert werden muß, die nötigen Erhebungen vom technischen und sanitären Standpunkte zu pflegen und auch die finanzielle Seite des Geschäftes klar zu legen, insbesondere welche Verwertung das angekaufte Gut samt Gründen bis zur faktischen Erbauung des neuen Spitales finden soll, damit die angewendete Kaufs¬ summe, soweit es tunlich ist, auch fruktifiziert werde. Infolge dieser Erwägungen hat sich die 1. Sektion mit der II. Sektion dahin geeinigt, dem löblichen Gemeinderate über den auf der heutigen Tagesordnung befindlichen Antrag: „Aus Ankauf des Fladergutes aus dem zum Baue eines neuen Krankenhauses in Steyr vorhandenen Fonde“ folgende Vorschläge zur Annahme zu erstatten: Der löbliche Gemeinderat wolle im Prinzipe die Geneigtheit aussprechen, das Fladergut in Gründ¬ berg zur Erbauung des neuen öffentlichen Krankenhauses in Steyr aus dem Fonde zur Erbauung eines neuen Spitales in Steyr anzukaufen, jedoch seien zunächst durch die Bausektion unter Beiziehung der technischen und sanitären Sachverständigen der Stadtgemeinde im Kommissionswege die nötigen Erhebungen über die Qualifikation des Gutes samt Gründen für deren Ver¬ wendung zur Erbauung eines öffentlichen Krankenhauses zu pflegen und auch einen bezüglichen Vorschlag über die Verwer¬ tung dieses Gutes samt Gründen bis zur Benützung zu obigem Zwecke zu erstatten. Nach dem Ergebnisse dieser Erhebungen wird der Gemeinde¬ rat erst den definitiven Beschluß über den Ankauf dieses Gutes fassen Wird einstimmig angenommen. — Z. 15.189. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Stadtkassa=Journals=Abschlüsse pro Jänner und Februar 1903. Der Herr Referent verliest die Amtsberichte über die Ein¬ nahmen und Ausgaben bei der Stadtkassa. Es betrugen die Einnahmen im Jänner 1903 Kassagebarungsfond vom Vorjahre Daher Gesamt=Einnahmen. Ausgaben im Jänner Kassarest pro Februar Die Einnahmen pro Februar betrugen 22.761 K 64 h Kassarest vom Vormonate 19.757 „ 58 „ 42.519 K 22 h Gesamt=Einnahmen pro Februar 21.800 „ 30 „ Ausgaben im Februar * 20.718 K 92 h Kassarest pro März Der Herr Referent bemerkt, daß das Kassa=Journal durch ihn und Herrn G.=R. Mathias Perz geprüft und richtig befunden worden ist. Zur Kenntnis. — Z. 14.819 und 12.960. 10. Jahres=Rechnungs=Abschluß pro 1902. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet, daß die zur öffentlichen Einsicht aufgelegene Jahresrechnung vom Solarjahr 1902 über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkassa und aller übrigen unter städtischer Verwaltung stehender Fonde während der 14tägigen Auflagefrist keinerlei Einwendungen vor¬ gebracht worden sind. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Auf Grund des Be¬ richtes der städtischen Rechnungskanzlei und nachdem diese Ab¬ schlüsse durch die Finanzsektion geprüft und richtig befunden worden sind, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werden die vorliegenden Rechnungsabschlüsse genehmigt und sind dieselben in 100 Exemplaren, jedoch in bedeutend vereinfachter Form, in Druck zu legen und die Durchführung dem Herrn Bürgermeister zu übertragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.302. 11. Offert für Uebernahme der Vorspannsfuhren. Der Herr Referent stellt namens der Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die Besorgung der Vorspannsfuhren werde dem einzigen Bewerber Johann Wild unter den bisherigen Pachtbedingungen für die Zeit vom 1. Juli 1903 bis Ende Juni 1906 übertragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.055. 12. Ansuchen des dermaligen Pächters des Maut¬ einhebungsrechtes am Eisenbahngehstege um Wieder¬ verpachtung dieses Rechtes au ihn. Der Sektionsantrag lautet: Da mit 31. Dezember 1903 das Pachtverhältnis für die Mauteinhebung am Gehstege bei der Eisenbahnbrücke nächst Garsten abläuft, wolle der löbliche Gemeinderat die Wiederausschreibung dieses Rechtes auf weitere ünf Jahre beschließen und mit der Vergebung die Finanzsektion betrauen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.529. 13. Spenden=Gesuch. Das Ansuchen des Vereines Deutsche Volksschule in Witteschau“ um Gewährung einer Unterstützung wird aus finanziellen Gründen abgewiesen. — Z. 14.441. 14. Ansuchen der Josefa Berner um Nachlaß eines Pachtziuses. Die Sektion beantragt, der Bittstellerin mit Rücksicht auf die erhobenen Verhältnisse den Pachtzins auf 2 K zu reduzieren, was einstimmig genehmigt wird. — Z. 12.472. III. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr Vize¬ bürgermeister Franz Lang. 15. Zustimmung des Gemeinderates zur Legung einer Wasserleitung vom Pfarrplatze bis zur Villa des mj. Leopold Werndl. Ueber das vorliegende Ansuchen wurden bei der am 26. Juni 1903 abgehaltenen Kommission folgende Bedingungen vereinbart: 1. Die Stadtgemeinde Steyr übernimmt die Legung der Leitung von der Abzweigstelle beim Hause Garstenerstraße Nr. 1 mit einem 40 Millimeter weiten verzinnten Eisenrohr bis zur Monierbrücke und wird dieselbe in einer Tiefe von 1·5 Meter unter dem Terrain frostfrei gelegt. 2. Zu diesen Herstellungskosten trägt der Gesuchsteller drei Viertel und die Stadtgemeinde ein Viertel bei, jedoch geht die Leitung von der Abzweigstelle bis zur Monierbrücke sofort nach Fertigstellung in das alleinige Eigentum der Stadtgemeinde über, welche sich auch vorbehält, eventuelle Abzweigungen von dieser Leitung zu genehmigen. Die Ausführung dieser Leitung über nimmt die Stadtgemeinde. 3. Die Größe des Abzweigungsrohres von der Monier¬ brücke in den Besitz des Herrn Leopold Werndl wird mit 26 100.000 „ — „ 112.411 K 54 h 92.653 „ 96 „ 19.757 K 58h 12.411 K 54 h
6 Millimeter Weite bestimmt und ist auch der Auslauf im Reservoir mit 26 Millimeter Lichtweite zulässig und ist hiefür laut Regu¬ lativ für die Benützung der städtischen Wasserleitung in der Zeit vom 1. April bis 1. Oktober eine Gebühr von 60 K zu leisten. 4. Bezüglich der Ausführung der Abzweigungsleitung im besonderen gelten die im Regulativ hiefür vorgesehenen Vor schriften. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Die angesuchte Zu¬ leitung aus der städtischen Wasserleitung zu dem Hause Garstener¬ straße Nr. 5 wird unter den im Kommissions=Protokolle vom 26. Juni 1903 vereinbarten Bedingungen bewilligt und der auf die Stadtgemeinde Steyr entfallende Kostenbetrag von 300 K aus Post XVI außerordentliche Bauführungen angewiesen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.690. 16. Ansuchen des Herrn Ferdinand Gründler jun. um pachtweise Ueberlassung eines städtischen Grundes in der Damberggasse zur Traversen=Ablagerung. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinde¬ rat wolle der Verpachtung eines Grundstreifens längs des Hauses Damberggasse 5 a im Ausmaße von 15 Quadratmeter zur Lage¬ rung von Traversen an Herrn Ferdinand Gründler gegen 6 K jährlichen Pachtzins und einer halbjährigen Kündigung zustimmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.167. IV. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 17. Gesuch um Beteilung aus der kaufmännischen Krankenstiftung Ueber das vorliegende Ansuchen des Herrn Jos. Schanofsky tellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller die vom hiesigen Handels=Gremium be¬ antragten 120 K und zwar für die Monate Juli, August und September je 40 K von den abgereiften Interessen aus dem Fonde der bestandenen Gremial=Krankenkasse bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.355. 18. Verleihung einer Krenkelmüller=Pfründe per monatlich 20 Kronen. Diese Pfründe wird über Antrag der Sektion dem 82 Jahre alten Bewerber Franz Brunmayr verliehen. Z. 13.168. 19. Verleihung dreier Pfründen per je 100 Kronen aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung. Diese Pfründen werden über Antrag der Sektion den Bewerbern Josefa Freyberg, Leopold Schäfler und Katharina Hack verliehen. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.
Anhang. zum Protokolle über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der lf Stadt Steyr am 17. Juli 1903. Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sektions-Obmann Herr G.R. Dr Franz Angermann. 1. Ansuchen um Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr a. Über das Gesuch des Ludwig Züger Schriftsetzer in Wien um Aufnahme in den Gemeindeverband Steyr stellt die I. Sektion folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf die mit Gemeinderatsbeschluss vom 29. August 1902 erteilten
bedingten Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr und die laut Dekret der hohen kk Statthalterei in Linz vom 24 Mai 1903 Z 10865 um faktisch erworbene österr. Staatsbürgerschaft beantragt die I. Sektion Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Ludwig Züger dessen Gattin Marie und dem Kinde Elvira die definitive Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe v 30 K bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 14210. b Über das Ansuchen des Herrn kuk
Major Otto Sertic um bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr für seine Ehegattin Elisabeth Sertic stellt die I. Sektion folgenden Antrag Nachdem Herrn Major Sertic bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 4. Okt. 1902 Z 21096 die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband von Steyr behufs Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft erteilt wurde, beantragt die Sektion. Der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen: Es werde der Gattin der Herrn kuk Majors Otto Sertic, Frau Elise Sertic die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband
der Stadt Steyr behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft erteilt. Hierauf Schluß der Sitzung Der Vorsitzende Die Verifikatoren: Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2