Ratsprotokoll vom 27. Juni 1903

3 Raten der Sparkasse=Direktion zirka 3 Tage vorher angezeigt werden. 5. Ueber dieses Darlehensgeschäft wäre ein Darlehens¬ Vertrag in notarieller Form auszufertigen und hätte die löbliche Stadtgemeinde Steyr alle mit diesem Darlehensgeschäfte verbun¬ denen Kosten, Taxen und Gebühren allein zu tragen. Hievon wird die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung zufolge Beschlusses der Sparkasse=Direktion vom 19. Juni l. J., Z. 1101, unter Anschluß der Verrechnungen über die Modalitäten der Amortisation verständigt. Direktion der Sparkasse Steyr. F. Reitter. J. Berger. b) Die Antwort der Kommunal=Kredit=Anstalt in Linz lautet: In umgehender Entsprechung des vom P. T. Herrn Bürger¬ meister Viktor Stigler geäußerten Wunsches beehren wir uns hiemit die Bedingungen für die Aufnahme eines Darlehens bei der Kommunal=Kredit=Anstalt des Landes Oberösterreich und der oberösterr. Landes=Hypotheken=Anstalt wie folgt bekannt zu geben: Bei beiden Anstalten beträgt der Zinsfuß 4%, der Regie¬ beitrag ¼% (wird aber nur vom jeweiligen Kapitalsrest einge¬ hoben) und die Amortisation ½ %, wobei das Darlehen in 54¼ Jahren zurückgezahlt wird. Bei einer sich durch 54½ Jahren gleichbleibenden Zinsen= und Kapitalszahlung von 4½% wird also das Darlehen verzinst und in diesem Zeitraum auch amorti siert, wozu dann noch der Regiebeitrag per! % vom jeweiligen Kapitalsrest kommt. Beide Darlehensarten sind seitens der An¬ stalt unkündbar und der Zinsfuß unerhöhbar. Was nun die Zahlung der Darlehen anbelangt, so ergibt sich zwischen denselben ein Unterschied. Bei der Kommunal=Kredit=Anstalt stellt sich der effektive Zuzählungskurs dermalen auf 99·50, so daß diesfalls mit einem Kursverlust von % zu rechnen ist, also bei einem Darlehen von 2,000.000 K sich auf 10.000 K stellen würde; hingegen würde sich bei einem Hypothekar=Darlehen, und ein solches wäre durch Sicherstellung auf der Kasernrealität bis zu 1,000.000 K möglich, gar kein Kursverlust ergeben. Es dürfte somit für die geehrte Stadtgemeinde Steyr am vorteilhaftesten sein, zwei Dar¬ lehen, jedes im Betrage von 1,000.000 K, und zwar das eine bei der oberösterr. Landes=Hypothekenbank als Hypothekar=Dar¬ lehen gegen Sicherstellung auf der Kasernrealität und das ändere bei der Kommunal=Kredit=Anstalt aufzunehmen. Ein Nachteil würde aus dieser Teilung des Darlehens nicht erwächsen; da ja für beide die Gebührenfreiheit im Sinne des Gesetzes vom 25. März 1902, R.=G.=Bl. Nr. 70, erreichbar sein dürfte. In¬ dem wir noch beifügen, daß wir im Falle der Darlehens=Auf¬ nahme bei unseren Anstalten im Sinne des seinerzeit gefaßten Kuratoriums=Beschlusses der geehrten Stadtgemeinde Steyr soweit als nur irgend möglich entgegenkommen werden, zeichnen 2c. 2c. Ich habe zum Schlusse noch zu sagen, daß die Beitrags¬ leistungen für die Kaserne, bezw. die Verzinsung des Anlage¬ kapitales nur auf 25 Jahre gesichert ist, weil nach dem bestehen¬ den Einquartierungsgesetze ein längerer Vertrag nicht möglich ist. Es ist aber nach menschlicher Voraussicht nicht anzunehmen, daß eine ganz neu angelegte Kaserne, welche auf modernem Stand¬ punkte steht, nach 25 Jahren leer stehen sollte, es ist vielmehr mit Bestimmtheit zu erwarten, daß das Militärärar nach Um¬ fluß dieser Zeit den Mietvertrag auf weitere 25 Jahre ver¬ längern bezw. erneuern wird. Es ist auch schon davon gesprochen worden, daß zwischen Gemeinde und der Regierung Verträge bestehen, wonach vom Militärärar nicht nur die Zinsen, sondern auch die Amortisationsraten bezahlt werden. Das ist richtig, aber dann gehört dort, wo es geschieht, die Kaserne nach dreißig Jahren dem Militärärar bezw. dem Staate. Eine solche Vereinbarung halte ich aber nicht für günstig. Die Kaserne mit den wertvollen Gründen und der 200 Joch große Exerzierplat bilden doch eine jedes Jahr steigende Vermehrung des Aktivver¬ mögens der Gemeinde, welches nicht zu unterschätzen ist, und der Gemeiude geringe Opfer an Geld auferlegt. Ich habe Ihnen heute das zur Kenntnis gebracht, was ich in Ihrem Auftrage vom 17. Oktober 1902 ausgeführt habe und es liegt nur an Ihnen, ob Sie das, was in dieser Angelegen¬ heit bisher verfügt wurde, gutheißen, das weitere werden Sie nunmehr im Bejahungsfalle durch Ihre eigenen Beschlüsse fest¬ setzen. Damit habe ich mein Referat erschöpft. (Lebhafte Bravo=Rufe. Der Herr Vorsitzende dankt dem Herrn Bürgermeister namens des Gemeinderates für die gegebenen Aufklärungen und ersucht ihn, den Vorsitz wieder zu übernehmen, damit die nötigen Beschlüsse in dieser Angelegenheit gefaßt werden können. Der Herr Bürgermeister übernimmt den Vorsitz. Herr G.=R. Dr. Angermann erbittet sich das Wort und sagt: Der löbliche Gemeinderat hat im Vorjahre den Herrn Vürgermeister mit den Vorarbeiten für das so bedeutungsvolle Werk für Steyr, für den Bau einer Korps=Artillerie=Kaserne, betraut. Es war gewiß keine kleine Aufgabe, die an den Herrn Bürgermeister gestellt wurde. Der Herr Bürgermeister hat diese Vorarbeiten, welche viele kommissionelle Verhandlungen und viele Schreibereien verursachten, mit einem solchen Eifer betrieben, daß diese Angelegenheit heute schon spruchreif ist. Ich habe in diese Vorarbeiten einen kleinen Einblick erhalten und ich kann Ihnen sagen, es war eine gewaltig große Arbeit, welche die ganze Kraft des Herrn Bürgermeisters in Anspruch nahm. Wir wollen den Bericht über die aufopfernde Tätigkeit des Herrn Bürgermeisters nicht ohne weiters zur Kenntnis nehmen, sondern ihm auch den Dank und das volle Vertrauen zum Ausdrucke bringen. Ich beantrage, daß sich der Gemeinderat zum Zeichen des Dankes von den Sitzen erhebt. Sämtliche Herren Gemeinderäte erheben sich von den Sitzen. Der Herr Vorsitzende ersucht nun den Referenten Herrn G.=R. Heindl um Bekanntgabe der Beschlüsse der Finanz¬ sektion, verstärkt durch die Herren Obmänner der übrigen Sektionen, bezüglich der Kapitalsaufnahme. Der Herr Referent verliest nun folgenden Sektionsantrag: Mit Rücksicht auf die Ausführungen des Herrn Bürger¬ meisters, nach welchen kein Zweifel darüber offen bleibt, daß die Stadtgemeinde im Falle der Aufnahme des benötigten Darlehens von mindestens 2,000.000 K bei der Kommunal=Kredit=Anstalt des Landes Oberösterreich und bei der oberösterreichischen Landes¬ Hypotheken=Anstalt Ersparnisse erzielt, stelle ich namens der Finanzsektion folgende Anträge: Der löbliche Gemeinderat möge beschließen 1. Es sei das zum Baue der Korps=Artillerie=Kaserne in Steyr nötige Kapital bis zum Betrage von 1,000.000 K bei der oberösterreichischen Landes=Hypotheken=Anstalt als Hypothekar¬ Darlehen gegen Sicherstellung auf der Kasernrealität, der weiters benötigte Betrag bei der oberösterreichischen Kommunal=Kredit¬ Anstalt unter den von der Direktion dieser Anstalten in der Note vom 22. Juni 1903, Zahl 338, bekannt gegebenen Bedingungen (Zinsfuß 4%, Regiebeitrag ¼%, Amortisation ½%, Rück¬ zahlung in 54½ Jahren) aufzunehmen. 2. Um Kursverlusten vorzubeugen, wird der Herr Bürger¬ meister ermächtigt, eventuell die sofortige Zuzählung des ganzen Darlehens zu erwirken und für dessen fruchtbringende Anlage bis zur Verwendung Sorge zu tragen 3. Dem oberösterreichischen Landesausschusse ist mit Rück¬ sicht auf den Landtagsbeschluß vom 23. Dezember 1902 von diesem Beschlusse Kenntnis zu geben. 4. Für beide Darlehen ist im Sinne des Gesetzes vom 25. Mai 1902, R.=G.=Bl. Nr. 70, die Gebührenbefreiung durch die k. k. Finanz=Direktion in Linz zu erwirken. Der Herr Vorsitzende bemerkt, es sei ihm im Laufe des Vormittags der Gedanke gekommen, daß es doch angezeigt wäre, an die Landes=Kredit=Institute die Anfrage zu stellen, was ein 50jähriges Darlehen pro anno mehr kosten würde. Er möchte die Frage der Finanzsektion zur Erörterung übergeben. Herr Vizebürgermeister Franz Lang macht aufmerksam, daß eine derartige Anfrage zur Folge haben würde, daß der Gemeinderat heute über die Anträge der Finanzsektion nur einen prinzipiellen Beschluß fassen könnte. Herr G.=R. Dr. Angermann beantragt, bei den ursprüng¬ lichen Anträgen der Finanzsektion zu bleiben, was Herr G.=R. Schachinger unterstützt. Hierauf werden die Anträge der Finanzsektion einstimmig angenommen. Der Herr Vorsitzende erteilt sodann dem Referenten Herrn Dr. Angermann das Wort über die Frage wegen Erbauung eines Marodenhauses. Der Herr Referent führt aus, daß die Frage wegen Er¬ bauung eines Marodenhauses von zwei Seiten ventiliert werden muß. 1. Was kostet das Marodenhaus und 2. ist es notwendig oder nicht. Wenn wir uns die Pläne ansehen, so müssen wir sagen, daß es sich hier nicht um ein gewöhnliches Marodenhaus handelt, welches dazu dienen soll, leichte, vorübergehende Kranke unterzubringen, sondern daß es sich hier um ein förmliches Truppenspital handelt. Das Marodenhaus soll eine Länge von 60 Metern erhalten, und es soll für geheizte Gänge, Aborte, Wasserleitung, Leichenhalle 2c. vorgesorgt werden. Ein solches Marodenhaus gibt es in ganz Oesterreich nicht. Vom Militär¬ ärar wird dieser Bau auf 160.000 K berechnet, so daß man in Wirklichkeit eine Auslage von 200.000 K annehmen kann. Eine olche Auslage steht aber nicht im Verhältnisse zu einem Beleg¬ raum für 30 Betten. Da dieser Bau erst nachträglich gefordert wurde, daher bei der Kapitalsaufnahme von zwei Millionen Kronen nicht berücksichtigt werden konnte, so müßte für diesen Bau schon jetzt ein neues Darlehen aufgenommen werden, für welches Darlehen von Seite des k. u. k. Militärärars nur eine geringe Verzinsung, etwas mehr als 2% geleistet wird, so daß jährlich zirka 4500 K aufgezahlt werden müßten. Was die zweite Frage anbelangt, ob dieser Bau notwendig ist, so muß ich darauf hinweisen, daß nach dem Einquartierungs¬ gesetze nur ein Marodenhaus für 5% der ganzen Mannschaft erforderlich ist. Nach den vorliegenden Plänen für die Kaserne ist ohnedies für mehrere Marodenzimmer vorgesehen worden, welche für den Zweck ausreichend sind, und es kann daher die unbedingte Notwendigkeit eines solchen großen Baues nicht an¬ erkannt werden. Ich halte daher dafür, daß das Verlangen des k. u. k. Militärärars auf Erbauung eines Marodenhauses nach dem vorgelegten Plane mit Hinweis auf diese Gründe abge¬ lehnt werde und stelle namens der kombinierten Sektion folgen¬ den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sei die Er¬ bauung des vom k. u. k. Militärärar geforderten Marodenhauses nach dem vorgelegten Projekte aus den erörterten Gründen abzulehnen und das k. u. k. Militärärar zu ersuchen, daß von der vorgeschriebenen Erbauung des Marodenhauses nach dem seitens des k. u. k. Milltärärars vorgelegten Plane und den erörterten Gründen Umgang genommen werde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

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