Rats-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 27. Juni 1903. Tages=Ordnung: 1. Mitteilungen. 2. Kasernbau=Augelegenheit. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Viktor Stigler. Der Herr Vizebürgermeister Franz Lang. Die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Josef Hack, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Johann Kollmann, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Jose Schachinger, Rudolf Sommerhuber, Gottfried Sonnleitner, Anton Stippl und Josef Tureck. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt ist Herr G.=R. Otto Schönauer als geschäftlich abwesend. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht zu Verifikatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäte Handstanger und Hiller und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtrat Franz Gall erstattet nun folgende Mitteilungen: 1. Mit Beschluß des löblichen Gemeinderates vom 20. Fe¬ bruar d. J. wurde die Ermächtigung erteilt, daß infolge des Konvertierungsgesetzes vom 16. Februar 1893, R.=G.=Bl. Nr. 37, den verschiedenen unter städt. Verwaltung stehenden Fonden und Stiftungen gehörigen zur Umwandlung in einen 4%igen Zinsfuß gelangenden Kategorien der einheitlichen Staatsschuld der Kon¬ vertierung zu unterziehen sind. Diese Konvertierung ist nun durch die hiesige Depositen¬ bankfiliale vollzogen worden und es wurden die vom Konver¬ tierungsgesetze betroffenen Silber= und Notenrenten im Nominal¬ betrage von 420.550 Gulden abgestempelt. Zur Kenntnis. — Z. 13.848. 2. Die Frauen= und Mädchen=Ortsgruppe des deutschen Schulvereines Steyr ladet zu dem unter der Devise: „Venedig in Steyr“ stattfindenden Unterhaltungsabend ein. Zur Kenntnis. — Z. 14.001. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. Kasernbau=Angelegenheit. Der Herr Bürgermeister Stigler übergibt den Vorsitz an den Herrn Vizebürgermeister Lang und hält sodann folgenden Vortrag: Sehr geehrte Herren! In der Sitzung vom 9. Mai 1902 haben Sie den prinzi¬ piellen Beschluß gefaßt, auf den Gedanken des Baues einer Korps=Artillerie=Kaserne in Steyr einzugehen. Seit dieser Zeit ist fortwährend gearbeitet worden, um dieses Unternehmen der Realisierung näher zu bringen. Dieses Unternehmen ist heute soweit gediehen, daß ich mitteilen kann, daß jene Bedingungen, welche Sie seinerzeit an die Durchführung dieses Kasernbaues geknüpft haben, nahezu erfüllt sind. Die Pläne für die Kaserne sind fertig, die Kostenvoranschläge werden im städt. Bauamte ausgearbeitet, für welche Arbeiten ich zwei Hilfskräfte mit einem Tagegelde auf Kosten des Kasernbaues aufgenommen habe, weil diese Arbeiten mit dem gegenwärtigen Personale nicht bewältigt werden könnte, und ich hoffe, daß Sie gegen diese notwendige, die Gemeinde nur vorübergehend belastende Verfügung nichts einwenden werden. Die Kasernbau=Angelegenheit ist heute nahezu pruchreif, die Bestimmungen bezüglich des Bau= und Exerzier¬ platzes sind bereits erflossen und es fehlt nur noch die politisch¬ baubehördliche Begutachtung seitens der k. k. Statthalterei, welche aber nicht abgewartet werden kann, ohne die dringlichsten Agen¬ den vorher zu erledigen. Ich glaube, daß diese letzte politische Kommission an der Situation nichts wesentliches ändern wird. Das wichtigste ist heute, dem löblichen Gemeinderate die finanzielle Seite dieses Unternehmens klar zu legen. Die Ver¬ gütung, welche das Aerar leistet, ist eine doppelte: 1. Eine Ver¬ gütung für die Baulichkeiten, welche im Sinne des Einquartierungs¬ gesetzes von ihm tarifmäßig zu leisten ist, und 2. eine 5¾ %ige Verzinsung, welche das Aerar leisten wird für jene Baulichkeiten, über welche bestimmte Vereinbarungen getroffen wurden. Es ist bekannt, daß der löbliche Gemeinderat auch die Be¬ dingung gestellt hat, daß das Land Oberösterreich zur Tragung der Zinsen des Anlagekapitales behilflich ist und es wurde zu diesem Zwecke im Dezember 1902 an den oberösterreichischen Landtag herangetreten, dessen Beschlüsse der oberösterreichische Landesausschuß mit Erlaß vom 26. Jänner 1903, Z. 1200, hieher mitgeteilt hat. Dieser Erlaß lautet: An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Der hohe oberösterreichische Landtag hat in der zweiten Sitzung am 23. Dezember 1902 nachstehende Beschlüsse gefaßt: 1. Der Stadtgemeinde Steyr wird mit Bezug auf den Beschluß des hohen Landtages vom 3. Dezember 1887 aus dem Landesfonde ein jährlicher Landesbeitrag auf 25 Jahre in der Höhe bewilligt, welche zur 4½%igen Verzinsung jenes Teilbetrages des zur Errichtung einer Korps=Artillerie=Kaserne erster Kategorie in Steyr aufzunehmenden Anlagekapitales nötig ist, für welches durch die vom k. u. k. Militärärar geleisteten jährlichen tarif¬ mäßigen Gebühren eine solche jährliche Verzinsung ohne Rück¬ sicht auf eine Amortisation des Anlagekapitales nicht erzielt wird. 2. Der Landesausschuß wird mit Bezug auf die analogen Beschlüsse des hohen Landtages vom 23. Februar 1897 und vom 4. Oktober 1901 ermächtigt, nach Fertigstellung des Baues der Artillerie=Kaserne in Steyr die durchschnittlichen jährlichen Er¬ haltungskosten derselben festsetzen zu lassen und den jährlich durch 25 Jahre zu leistenden Landesbeitrag um so viel zu erhöhen, daß die Summe desselben zuzüglich des nach Abzug der jähr¬ lichen Erhaltungskosten noch verbleibenden reinen ärarischen Mietzinses der Summe einer 4½%igen Verzinsung des Anlage¬ kapitales gleichkommt. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, nach Einflu߬ nahme auf die Festsetzung der Baukostensumme, auf die Modalitäten und Verzinsung der Darlehensaufnahme und auf die Vergebung der Bauarbeiten im Offert¬ wege die Höhe dieses jährlichen Landesbeitrages zu be¬ stimmen und den Zeitpunkt der Erfolglassung desselben von der einerzeit durch die Gemeinde=Vorstehung Steyr vorzulegende Bauabrechnung abhängig machen. Von den vorstehenden Beschlüssen des hohen Landtages wird die Stadtgemeinde=Vorstehung mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß der Landesausschuß mit Rücksicht auf Punkt 3 der vorstehenden Beschlüsse die weiteren entsprechenden Berichte und Anträge der Stadtgemeinde=Vorstehung zum geeigneten Zeit¬ punkte gewärtigt. Der Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch. Daraus ist ersichtlich, daß das Land die 4½%ige Verzinsung des Anlagekapitales wie auch für die Erhaltungskosten der Kaserne bis zu einem gewissen Grade garantiert, vorbehaltlich der Einflußnahme auf die Höhe der Baukosten, Aufnahme der Darlehen und Vergebung der Bauarbeiten.
2 Was den Exerzierplatz anbelangt, so muß ich die Mit¬ teilung machen, daß über denselben ein separater Bestandsvertrag zwischen dem Reichskriegsministerium und der Stadtgemeinde Steyr abgeschlossen werden wird. In dieser Richtung ist folgende Entscheidung erflossen: Löblicher Stadtmagistrat Steyr! Auf die geschätzte Zuschrift Z. 701 V. P. vom 29. April l. J. beehrt sich die Militär=Bauabteilung mitzuteilen, daß das k. u. k. Reichskriegsministerium mit dem Erlasse Abt. II, Nr. 2629, vom 8. Juni 1903 den Jahresmietzins für den angebotenen Artillerie¬ Exerzierplatz genehmigt und unter der Voraussetzung, daß das bisher mit 114 ha angenommene Ausmaß desselben nicht wesentlich überschritten werde, die Zahlung des Mietzinses nach der noch ge¬ nauer zu ermittelnden Exerzierplatzfläche zugestanden hat. Gleich zeitig hat auch das Reichskriegsministerium den Abschluß eines Mietvertrages, welchem die im Kommissions=Protokolle vom 2.—4. Oktober 1902 festgestellten Bedingungen im Allgemeinen zugrunde zu legen sind, bewilligt und der Belassung von nur kleinen Beständen von Jungholz oder Dickicht auf der sonst aus¬ zurodenden Exerzierplatzfläche zugestimmt. Hievon wird der löb¬ liche Stadtmagistrat mit dem Ersuchen verständigt, nach Ankauf der in Frage kommenden Parzellen und Einverleibung des Eigen¬ tumsrechtes behufs Verfassung des Vertragsentwurfes die erfor¬ derliche Skizze und einen Auszug aus dem Parzellen=Protokolle der Militär=Bauabteilung zukommen zu lassen. Verwaltungs=Kommission der k. u. k. Militär=Bauabteilung des 14. Korps in Innsbruck am 18. Juni 1903. (Folgen die Unterschristen.) Hieraus wollen Sie entnehmen, daß auch die Exerzierplatz¬ frage in einem für die Gemeinde günstigen Sinne erledigt ist, und so wären denn die Bedingungen erfüllt, welche der Gemeinde¬ rat bei der prinzipiellen Zustimmung zur Erbauung einer Artillerie=Kaserne gestellt hat. Wir können also mit den Leistungen des Aerars und den Zuschuß des Landes auf eine 4½%ige Ver¬ zinsung des Anlagekapitales mit Bestimmtheit rechnen. Von dem, was von den Zinsen für die Objekte, für deren Gestehungs¬ kosten das Aerar 5¾ % zahlt, und was von dem Mietzinse für den Exerzierplatz nach Abzug der Zinsen für das Anlagekapital übrig bleibt, kann ein ziemlicher Teil der Amortisationsquote zugeführt werden, so daß die Gemeindemittel in dieser Richtung wenig in Anspruch genommen werden dürften. Es ist unmöglich heute schon alles auf Gulden und Kreuzer auszurechnen und ein gewisses Risiko muß die Gemeinde schon auf sich nehmen, und bei einem so großen Geschäfte ist es wirklich kein Unglück zu nennen und zu ertragen, wenn die Gemeinde einen ent¬ sprechenden, jedenfalls nicht hohen Beitrag zur Amortisations¬ quote leistet. Ziffermäßig genau kann das aber heute nicht be¬ stimmt werden. Nachdem auch die Erhaltungskosten für die Kaserne zum großen Teile vom Lande gedeckt werden, glaube ich, daß der Gemeinderat heute ohne Bedenken an die endgiltigen Beschlüsse schreiten kann. Ich habe noch zu bemerken, daß bei der ersten Kommission, welche vom 2.—4. Oktober 1902 abgehalten wurde, vom Militär¬ ärar ein approximativer Kostenvoranschlag vorgelegt wurde, den man damals vorläufig auf Treu und Glauben hinnehmen mußte, weil es damals absolut unmöglich war und alle Anhaltspunkte fehlten, die Ausrechnung desselben vorzunehmen. Erst im Laufe der Ausführung im Bauamte wird sich herausstellen, inwieweit der Voranschlag richtig war oder nicht. Damit man mir nicht Hinterhältigkeit vorwerfen kann, muß ich noch bemerken, daß es mehr als wahrscheinlich ist, daß das ursprünglich beantragte Baukapital von zwei Millionen Kronen nicht vollkommen ausreicht und daß in absehbarer Zeit ein Nachtragskredit in Anspruch genommen werden muß. Die Ursache liegt eben darin, daß es im Herbste 1902 unmöglich war, die vorgelegten Kostenvoranschläge überhaupt zu über¬ prüfen und eine alte Erfahrung ist es, daß derlei Kostenvoran¬ schläge beinahe immer überschritten werden. Ferner haben sich seither zwei bedeutende Verschiebungen ereignet. Die eine be¬ trifft die Wasserleitung und die Kanalisierung. Die ursprünglick mit Ihrer Zustimmung in Aussicht genommenen Quellen zu Weinzierl haben sich als zu wenig ergiebig herausgestellt, um eine allgemeine Wasserleitung im Kasernrayon einführen zu können und es wurde damals analog eine nur teilweise Kanalisierung und die Anlage von Senkgruben beschlossen. Erst als die Ab¬ turfung eines ergiebigen Brunnens gelungen ist, hat man das System der Senkgruben wieder aufgegeben und beschlossen, für die ganze Kasernanlage die Wassenspülung und Kanalisierung einzurichten. Es ist natürlich, daß eine derart verzweigte Wasser¬ leitung und eine solche Kanalisierung Mehrkosten verursacht. Freilich wird dadurch die Kaserne auf einen modernen Stand¬ punkt gestellt und die Erhaltungskosten werden verringert, während das Senkgrubensystem zu fortwährenden Störungen aller Art und Erhaltungskosten Anlaß gibt. Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, ob der Mehrbedarf an Kapital durch diese Anlagen ein nennenswerter wird, aber ich fühle mich ver pflichtet, Ihnen heute zu sagen, daß die Wahrscheinlichkeit stark vorhanden ist, daß wir zu einem Nachtragskredit schreiten müssen, dessen Bedeckung aber ebenso zu erwarten steht, in den Bei¬ trägen, welche das Land zur 4½%igen Verzinsung zu leisten versprochen hat. Es hat sich aber noch etwas ereignet. Es wurde nämlich bei der Kommission am 10. Juni 1903 plötzlich die Frage wegen Erbauung eines Marodenhauses aufgeworfen, über welches und dessen Kosten im ersten Voranschlage gar nichts erwähnt war. Die Kosten dieses angesprochenen Baues wurde mit 160.000 A angenommen. Dieser Bau würde aber heute schon eine große Ueberschreitung des aufzunehmenden Kapitales von 2 Millionen Kronen zur Folge haben und deshalb habe ich bei dieser Kom¬ mission Folgendes zu Protokoll gegeben: „Wegen Beistellung eines Marodenhauses gibt der Herr Bürgermeister zu Protokoll, eine bestimmte Zusage erst dann machen zu können, wenn seitens des Gemeinderates die Zu¬ stimmung erteilt wird, weil das gesetzlich bewilligte Darlehen durch den Kasernbau erschöpft wird und für den Bau dieses Objektes, dessen Beistellung erst jetzt verlangt wurde, im Nach¬ tragsdarlehen, welches ebenfalls der gesetzlichen Bewilligung bedarf, ausgenommen werden muß. Die Erklärung des Ge¬ meinderates wird der Herr Bürgermeister in zirka 14 Tagen dem 14. Korpskommando einsenden. Weiters erklärt der Herr Bürgermeister, aber auch im Falle der Zustimmung des Ge¬ meinderates, das Marodenhaus nur dann beistellen zu können, wenn dieses Objekt im Komplexe des Kasernetablissements bei gestellt werden kann, da der beigestellte Bauplatz rund 4 Joch größer ist, als angefordert werden könnte und die Erwerbung eines neuen Baugrundes nicht nur bedeutende Schwierigkeiten als auch große Kosten verursachen würde Da ferner das Marodenhaus auch eine Wasserleitung und nach Punkt 119 der H—35 auch eine Kanalisation er¬ halten müßte, würden sich die Kosten dieses Objektes bei separater Anlage derart hoch stellen, daß die Gemeinde von der Beistellung des Marodenhauses absehen müßte, umsomehr, als nach Ausarbeitung des Detailprojektes und der aufge¬ stellten approximativen Kostenberechnung klar wurde, daß die Verzinsung dieses Objektes perzentuell erheblich geringer ent¬ fällt, als bei den übrigen beizustellenden Objekten. Die Bei¬ stellung jeder wie immer Namen habenden Einrichtung des Marodenhauses würde die Gemeinde natürlich nicht über¬ nehmen können.“ Der löbliche Gemeinderat wird daher zu entscheiden haben, ob er geneigt ist, auf den Bau des Marodenhauses einzugehen oder nicht. Ich bin mir nicht darüber klar, was vom Militär¬ ärar aus geschehen wird, wenn der Gemeinderat diesen Bau ab¬ lehnt, und es ist mir auch nicht bekannt, ob wir zur Erbauung eines solchen Marodenhauses verpflichtet sind; aber ich glaube, daß wir doch die Bitte stellen könnten, uns von diesem Baue zu entbinden oder doch einen einfacheren und billigeren zu ver¬ langen. Ich habe noch zu bemerken, daß die Erwerbung der Bau¬ gründe und der des Exerzierplatzes bereits gesichert ist. Es wird selbstverständlich Sache des löblichen Gemeinderates sein, die be¬ treffenden Verträge seinerzeit zu genehmigen. Eine weitere Frage ist nun die finanzielle. Der löbliche Ge¬ meinderat hat sich in der Sitzung vom 12. Dezember 1902 ent¬ schlossen, ein Darlehen von zwei Millionen Kronen aufzunehmen und hiezu die Zustimmung des hohen oberösterr. Landtages bezüglich Erwirkung eines Landesgesetzes hiefür erbeten. Dieses Landesgesetz ist nun erflossen und erhielt dasselbe laut Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. April 1903, Z. 6175/1, die Allerhöchste Sanktion. Dieser Erlaß lautet: An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 9. April d. J. dem vom Landtage des Erz¬ herzogtums Oesterreich ob der Enns beschlossenen Entwurf eines Gesetzes, womit der Stadtgemeinde Steyr zum Baue einer Korps¬ Artillerie=Kaserne erster Kategorie in Steyr und zur Erwerbung von 200 Joch Grund zu dem nötigen Exerzierplatze die Auf¬ nahme eines Darlehens im Höchstbetrage von 2,000.000 Kronen bewilligt wird, die Allerhöchste Sanktion allergnädigst zu erteilen geruht. Nachdem sohin die gesetzliche Bestimmung zur Aufnahme eines Darlehens von 2 Millionen Kronen vorhanden ist, wird es sich noch darum handeln, wo und unter welchen Bedingungen dasselbe aufzunehmen sein wird. Als Vorbereitung zur Lösung dieser Frage habe ich mich an die Sparkasse Steyr und an die Kommunal=Kredit= und Hypotheken=Anstalt in Linz gewendet und folgende Zuschriften erhalten: a) Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Mit Bezug auf die geschätzte Eingabe vom 23. Mai 1903, Z. 12.187, betreffend die Aufnahme eines Darlehens von zwei Millionen Kronen seitens der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr zur Erbauung einer Korps=Artillerie=Kaserne in Steyr, beehrt sich die gefertigte Direktion bekannt zu geben, daß die Sparkasse in Steyr bereit wäre, das erwünschte Darlehen zu dem gedachten Zwecke zu gewähren unter folgenden Bedingungen: 1. Wird seitens der Sparkasse in Steyr ein fixer Zinsfuß von 4½% beansprucht werden, so daß während der ganzen Dauer des Darlehensbestandes weder seitens der löblichen Stadtgemeinde eine Herabsetzung noch seitens der Sparkasse Steyr eine Erhöhung dieses Zinsfußes begehrt werden könnte. 2. Die Amortisation des Darlehens könnte nach Wunsch der löblichen Stadtgemeinde Steyr zwischen 50 und 75 Jahren, und 2% festgesetzt werden. somit jährlich zwischen ½% 3. Müßte zur Sicherstellung dieses Darlehens die zu er¬ bauende Kaserne samt Exerzierfeldgründen verpfändet und das Darlehen darauf intabuliert werden. 4. Die Realisierung der Darlehens=Valuta könnte ent¬ sprechend dem fortschreitenden Bau der Kaserne nach Bedarf in beliebigen Raten erfolgen, nur müßte die Erhebung der einzelnen
3 Raten der Sparkasse=Direktion zirka 3 Tage vorher angezeigt werden. 5. Ueber dieses Darlehensgeschäft wäre ein Darlehens¬ Vertrag in notarieller Form auszufertigen und hätte die löbliche Stadtgemeinde Steyr alle mit diesem Darlehensgeschäfte verbun¬ denen Kosten, Taxen und Gebühren allein zu tragen. Hievon wird die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung zufolge Beschlusses der Sparkasse=Direktion vom 19. Juni l. J., Z. 1101, unter Anschluß der Verrechnungen über die Modalitäten der Amortisation verständigt. Direktion der Sparkasse Steyr. F. Reitter. J. Berger. b) Die Antwort der Kommunal=Kredit=Anstalt in Linz lautet: In umgehender Entsprechung des vom P. T. Herrn Bürger¬ meister Viktor Stigler geäußerten Wunsches beehren wir uns hiemit die Bedingungen für die Aufnahme eines Darlehens bei der Kommunal=Kredit=Anstalt des Landes Oberösterreich und der oberösterr. Landes=Hypotheken=Anstalt wie folgt bekannt zu geben: Bei beiden Anstalten beträgt der Zinsfuß 4%, der Regie¬ beitrag ¼% (wird aber nur vom jeweiligen Kapitalsrest einge¬ hoben) und die Amortisation ½ %, wobei das Darlehen in 54¼ Jahren zurückgezahlt wird. Bei einer sich durch 54½ Jahren gleichbleibenden Zinsen= und Kapitalszahlung von 4½% wird also das Darlehen verzinst und in diesem Zeitraum auch amorti siert, wozu dann noch der Regiebeitrag per! % vom jeweiligen Kapitalsrest kommt. Beide Darlehensarten sind seitens der An¬ stalt unkündbar und der Zinsfuß unerhöhbar. Was nun die Zahlung der Darlehen anbelangt, so ergibt sich zwischen denselben ein Unterschied. Bei der Kommunal=Kredit=Anstalt stellt sich der effektive Zuzählungskurs dermalen auf 99·50, so daß diesfalls mit einem Kursverlust von % zu rechnen ist, also bei einem Darlehen von 2,000.000 K sich auf 10.000 K stellen würde; hingegen würde sich bei einem Hypothekar=Darlehen, und ein solches wäre durch Sicherstellung auf der Kasernrealität bis zu 1,000.000 K möglich, gar kein Kursverlust ergeben. Es dürfte somit für die geehrte Stadtgemeinde Steyr am vorteilhaftesten sein, zwei Dar¬ lehen, jedes im Betrage von 1,000.000 K, und zwar das eine bei der oberösterr. Landes=Hypothekenbank als Hypothekar=Dar¬ lehen gegen Sicherstellung auf der Kasernrealität und das ändere bei der Kommunal=Kredit=Anstalt aufzunehmen. Ein Nachteil würde aus dieser Teilung des Darlehens nicht erwächsen; da ja für beide die Gebührenfreiheit im Sinne des Gesetzes vom 25. März 1902, R.=G.=Bl. Nr. 70, erreichbar sein dürfte. In¬ dem wir noch beifügen, daß wir im Falle der Darlehens=Auf¬ nahme bei unseren Anstalten im Sinne des seinerzeit gefaßten Kuratoriums=Beschlusses der geehrten Stadtgemeinde Steyr soweit als nur irgend möglich entgegenkommen werden, zeichnen 2c. 2c. Ich habe zum Schlusse noch zu sagen, daß die Beitrags¬ leistungen für die Kaserne, bezw. die Verzinsung des Anlage¬ kapitales nur auf 25 Jahre gesichert ist, weil nach dem bestehen¬ den Einquartierungsgesetze ein längerer Vertrag nicht möglich ist. Es ist aber nach menschlicher Voraussicht nicht anzunehmen, daß eine ganz neu angelegte Kaserne, welche auf modernem Stand¬ punkte steht, nach 25 Jahren leer stehen sollte, es ist vielmehr mit Bestimmtheit zu erwarten, daß das Militärärar nach Um¬ fluß dieser Zeit den Mietvertrag auf weitere 25 Jahre ver¬ längern bezw. erneuern wird. Es ist auch schon davon gesprochen worden, daß zwischen Gemeinde und der Regierung Verträge bestehen, wonach vom Militärärar nicht nur die Zinsen, sondern auch die Amortisationsraten bezahlt werden. Das ist richtig, aber dann gehört dort, wo es geschieht, die Kaserne nach dreißig Jahren dem Militärärar bezw. dem Staate. Eine solche Vereinbarung halte ich aber nicht für günstig. Die Kaserne mit den wertvollen Gründen und der 200 Joch große Exerzierplat bilden doch eine jedes Jahr steigende Vermehrung des Aktivver¬ mögens der Gemeinde, welches nicht zu unterschätzen ist, und der Gemeiude geringe Opfer an Geld auferlegt. Ich habe Ihnen heute das zur Kenntnis gebracht, was ich in Ihrem Auftrage vom 17. Oktober 1902 ausgeführt habe und es liegt nur an Ihnen, ob Sie das, was in dieser Angelegen¬ heit bisher verfügt wurde, gutheißen, das weitere werden Sie nunmehr im Bejahungsfalle durch Ihre eigenen Beschlüsse fest¬ setzen. Damit habe ich mein Referat erschöpft. (Lebhafte Bravo=Rufe. Der Herr Vorsitzende dankt dem Herrn Bürgermeister namens des Gemeinderates für die gegebenen Aufklärungen und ersucht ihn, den Vorsitz wieder zu übernehmen, damit die nötigen Beschlüsse in dieser Angelegenheit gefaßt werden können. Der Herr Bürgermeister übernimmt den Vorsitz. Herr G.=R. Dr. Angermann erbittet sich das Wort und sagt: Der löbliche Gemeinderat hat im Vorjahre den Herrn Vürgermeister mit den Vorarbeiten für das so bedeutungsvolle Werk für Steyr, für den Bau einer Korps=Artillerie=Kaserne, betraut. Es war gewiß keine kleine Aufgabe, die an den Herrn Bürgermeister gestellt wurde. Der Herr Bürgermeister hat diese Vorarbeiten, welche viele kommissionelle Verhandlungen und viele Schreibereien verursachten, mit einem solchen Eifer betrieben, daß diese Angelegenheit heute schon spruchreif ist. Ich habe in diese Vorarbeiten einen kleinen Einblick erhalten und ich kann Ihnen sagen, es war eine gewaltig große Arbeit, welche die ganze Kraft des Herrn Bürgermeisters in Anspruch nahm. Wir wollen den Bericht über die aufopfernde Tätigkeit des Herrn Bürgermeisters nicht ohne weiters zur Kenntnis nehmen, sondern ihm auch den Dank und das volle Vertrauen zum Ausdrucke bringen. Ich beantrage, daß sich der Gemeinderat zum Zeichen des Dankes von den Sitzen erhebt. Sämtliche Herren Gemeinderäte erheben sich von den Sitzen. Der Herr Vorsitzende ersucht nun den Referenten Herrn G.=R. Heindl um Bekanntgabe der Beschlüsse der Finanz¬ sektion, verstärkt durch die Herren Obmänner der übrigen Sektionen, bezüglich der Kapitalsaufnahme. Der Herr Referent verliest nun folgenden Sektionsantrag: Mit Rücksicht auf die Ausführungen des Herrn Bürger¬ meisters, nach welchen kein Zweifel darüber offen bleibt, daß die Stadtgemeinde im Falle der Aufnahme des benötigten Darlehens von mindestens 2,000.000 K bei der Kommunal=Kredit=Anstalt des Landes Oberösterreich und bei der oberösterreichischen Landes¬ Hypotheken=Anstalt Ersparnisse erzielt, stelle ich namens der Finanzsektion folgende Anträge: Der löbliche Gemeinderat möge beschließen 1. Es sei das zum Baue der Korps=Artillerie=Kaserne in Steyr nötige Kapital bis zum Betrage von 1,000.000 K bei der oberösterreichischen Landes=Hypotheken=Anstalt als Hypothekar¬ Darlehen gegen Sicherstellung auf der Kasernrealität, der weiters benötigte Betrag bei der oberösterreichischen Kommunal=Kredit¬ Anstalt unter den von der Direktion dieser Anstalten in der Note vom 22. Juni 1903, Zahl 338, bekannt gegebenen Bedingungen (Zinsfuß 4%, Regiebeitrag ¼%, Amortisation ½%, Rück¬ zahlung in 54½ Jahren) aufzunehmen. 2. Um Kursverlusten vorzubeugen, wird der Herr Bürger¬ meister ermächtigt, eventuell die sofortige Zuzählung des ganzen Darlehens zu erwirken und für dessen fruchtbringende Anlage bis zur Verwendung Sorge zu tragen 3. Dem oberösterreichischen Landesausschusse ist mit Rück¬ sicht auf den Landtagsbeschluß vom 23. Dezember 1902 von diesem Beschlusse Kenntnis zu geben. 4. Für beide Darlehen ist im Sinne des Gesetzes vom 25. Mai 1902, R.=G.=Bl. Nr. 70, die Gebührenbefreiung durch die k. k. Finanz=Direktion in Linz zu erwirken. Der Herr Vorsitzende bemerkt, es sei ihm im Laufe des Vormittags der Gedanke gekommen, daß es doch angezeigt wäre, an die Landes=Kredit=Institute die Anfrage zu stellen, was ein 50jähriges Darlehen pro anno mehr kosten würde. Er möchte die Frage der Finanzsektion zur Erörterung übergeben. Herr Vizebürgermeister Franz Lang macht aufmerksam, daß eine derartige Anfrage zur Folge haben würde, daß der Gemeinderat heute über die Anträge der Finanzsektion nur einen prinzipiellen Beschluß fassen könnte. Herr G.=R. Dr. Angermann beantragt, bei den ursprüng¬ lichen Anträgen der Finanzsektion zu bleiben, was Herr G.=R. Schachinger unterstützt. Hierauf werden die Anträge der Finanzsektion einstimmig angenommen. Der Herr Vorsitzende erteilt sodann dem Referenten Herrn Dr. Angermann das Wort über die Frage wegen Erbauung eines Marodenhauses. Der Herr Referent führt aus, daß die Frage wegen Er¬ bauung eines Marodenhauses von zwei Seiten ventiliert werden muß. 1. Was kostet das Marodenhaus und 2. ist es notwendig oder nicht. Wenn wir uns die Pläne ansehen, so müssen wir sagen, daß es sich hier nicht um ein gewöhnliches Marodenhaus handelt, welches dazu dienen soll, leichte, vorübergehende Kranke unterzubringen, sondern daß es sich hier um ein förmliches Truppenspital handelt. Das Marodenhaus soll eine Länge von 60 Metern erhalten, und es soll für geheizte Gänge, Aborte, Wasserleitung, Leichenhalle 2c. vorgesorgt werden. Ein solches Marodenhaus gibt es in ganz Oesterreich nicht. Vom Militär¬ ärar wird dieser Bau auf 160.000 K berechnet, so daß man in Wirklichkeit eine Auslage von 200.000 K annehmen kann. Eine olche Auslage steht aber nicht im Verhältnisse zu einem Beleg¬ raum für 30 Betten. Da dieser Bau erst nachträglich gefordert wurde, daher bei der Kapitalsaufnahme von zwei Millionen Kronen nicht berücksichtigt werden konnte, so müßte für diesen Bau schon jetzt ein neues Darlehen aufgenommen werden, für welches Darlehen von Seite des k. u. k. Militärärars nur eine geringe Verzinsung, etwas mehr als 2% geleistet wird, so daß jährlich zirka 4500 K aufgezahlt werden müßten. Was die zweite Frage anbelangt, ob dieser Bau notwendig ist, so muß ich darauf hinweisen, daß nach dem Einquartierungs¬ gesetze nur ein Marodenhaus für 5% der ganzen Mannschaft erforderlich ist. Nach den vorliegenden Plänen für die Kaserne ist ohnedies für mehrere Marodenzimmer vorgesehen worden, welche für den Zweck ausreichend sind, und es kann daher die unbedingte Notwendigkeit eines solchen großen Baues nicht an¬ erkannt werden. Ich halte daher dafür, daß das Verlangen des k. u. k. Militärärars auf Erbauung eines Marodenhauses nach dem vorgelegten Plane mit Hinweis auf diese Gründe abge¬ lehnt werde und stelle namens der kombinierten Sektion folgen¬ den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sei die Er¬ bauung des vom k. u. k. Militärärar geforderten Marodenhauses nach dem vorgelegten Projekte aus den erörterten Gründen abzulehnen und das k. u. k. Militärärar zu ersuchen, daß von der vorgeschriebenen Erbauung des Marodenhauses nach dem seitens des k. u. k. Milltärärars vorgelegten Plane und den erörterten Gründen Umgang genommen werde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
4 Bezüglich Vergebung der Bauarbeiten stellt Herr Vize¬ bürgermeister Franz Lang namens der III Sektion folgende Anträge: 1. Der hohe oberösterr. Landesausschuß ist von der Aus¬ chreibung in Kenntnis zu setzen und der Tag der Offerteröffnung demselben anzuzeigen. 2. Die Arbeiten sollen nach den Arbeitskategorien getrennt ausgeschrieben werden und auch bei eventuellen Gesamt=Offerten angeführt werden. 3. In der Ausschreibung soll die Bedingung aufgenommen werden, daß die Vergebung der Arbeiten nicht unbedingt an das billigste Offert zu erfolgen habe. 4. Bei der Vergebung der Arbeiten seien die hiesigen Ge¬ werbetreibenden nach Möglichkeit zu berücksichtigen, außerdem soll in der Ausschreibung der Wunsch ausgedrückt werden, daß die Ersteher der Bauarbeiten nach Tunlichkeit hierortige Arbeiter beschäftigen mögen. 5. Der löbliche Gemeinderat möge eine Spezialkommission mit der Ausschreibung und Vergebung der Bauarbeiten für die Korps=Artillerie=Kaserne betrauen. Herr G.=R. Schachinger unterstützt den Sektionsantrag und spricht den Wunsch aus, daß bei Vergebung der Arbeiten die hiesigen Geschäftsleute den Vorzug haben sollen, wenn der Kostenunterschied nicht ein zu großer ist. Herr G.=R. Dr. Franz Angermann stellt mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit den Antrag, daß die Vergebung der Bauarbeiten im Sinne des § 7 der Geschäfts¬ ordnung einer Spezialkommission überwiesen werde, bestehend aus 8 Mitgliedern, und zwar aus den 6 Mitgliedern der Bau¬ ektion und aus 2 Mitgliedern vom Plenum, welche aus dem Gemeinderate gewählt werden sollen. Herr Vizebürgermeister Lang beantragt die Wahl des Herrn Dr. Franz Angermann und des Herrn Josef Tureck in die Spezialkommission. Bei der Abstimmung werden die Anträge der III. Sektion mit den Zusatzanträgen des Herrn G.=R. Dr. Angermann und des Herrn Vizebürgermeisters Lang einstimmig angenommen. Herr G.=R. Schachinger interpelliert über die Ursachen des zweimaligen Brunneneinsturzes. Der Herr Vizebürgermeister Lang klärt dem Herrn An¬ fragesteller die Sache auf, mit dem Bemerken, daß die Voll¬ endung des Brunnens nunmehr durch den Brunnenmeister Schloßgangl ausgeführt wird. Ein materieller Schade sei der Gemeinde durch den Einsturz nicht erwachsen. Der Herr Vorsitzende gibt noch bekannt, daß er infolge Dienstunfähigkeit des Herrn Dr. Hauk dem Herrn Dr. Klunzinger das Sanitätsreferat übertragen habe, und zwar gegen jene Be¬ züge, welche Herr Stadtarzt Dr. Hauk bezieht. Er ersucht um Genehmigung dieser Verfügung. Wird einstimmig genehmigt. Weiters teilt der Herr Vorsitzende mit, daß bei der Jubi¬ läumsfeier in Braunau die Herren Gemeinderäte Dr. Anger¬ mann, Dr. Redtenbacher, Josef Hack und Rudolf Sommerhuber die Stadt Steyr vertreten werden. Hierauf Schluß der Sitzung. deiger, St . G. Br
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