Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Nachdem Gesuchsteller u. dessen Gattin durch 24 Jahre ununterbrochen in Steyr domizilieren, dieselben eine gesicherte Existenz haben und gegen dieselben nichts Nachteiliges vorliegt, so wolle der löbl. Gemeiderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteller und seiner Ehegattin im Sinne des § 2 u 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 behufes Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr erteilt. Einstimmig nach Antrag Z. 3990. 2. Julius Grünwald. Betriebs-
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