Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde zur Erledigung dieser oberbehördl. Anfrage folgender prinzipieller Standpunkt für die Stadtgemeinde Steyr festgestellt: Die Stadtgemeinde Steyr ist leider nicht in der Lage dem im Erlasse der hohen kk Statthalterei in Linz vom 19. Febr. 1903 Z. 510 ausgedrückten Wunsche im vollen Umfang zu entsprechen. Die Stadtgemeinde Steyr muß bei Besetzung von gemeindeämtl. Dienstesstellen zunächst auf jene Bewerber Rücksicht nehmen, welche in Steyr zuständig sind und die oft schon jahrelang der Gemeinde in minderen Stellungen Dienste geleistet haben, die im Gemeinde Dienste erprobt sind und auf die Vorrückung oft jahrelang gewartet
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