Gesuchstellers in den Gemeindeverband der Stadt Steyr erfolgt, wird in Folge der im Sinne der Gemeinderatsbeschlüssse vom 4. März 1895 u 11. Okt 1901 nachgewiesenen Voraussetzungen zur Verleihung des Bürgerrechtes u zw. 1. 27 jähriger ununterbrochener Aufenthalt in Steyr 2. tadelloses Verhalten 3. gesicherte Lebensstellung 4. 25j. Mitglied der Freiw. Feuerwehr seitens der I. Sektion gestellt der Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Herrn Johann Kollmann das Bürgerrecht
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