dann entschieden werden kann, wenn dessen Aufnahme in den Gemindeverband bewilligt ist. Der Herr Stadtrat Gall gibt bekannt, dass Herr Johann Kollmann infolge seines mehr als 10 jährigen ununterbrochenen Aufenthalts in Steyr im Sinne des § 2 der neuen Heimatsgesetz Novelle zu Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr beantragt wird. Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Der Herr Referent verliest nun folgenden Sektionsantrag: Mit Rücksicht darauf, daß die gleichzetigen Ansuchen des
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