5 Nachlasse angewiesen und bei der genannten Bankfiliale für die Stadtgemeinde Steyr gutgeschrieben. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich nun in seiner Sitzung vom 20. März 1903 zur Annahme dieser edlen und großmütigen Stiftung dankbarst bereit erklärt, sowie sich zur orgfältigen Verwahrung und Verwaltung des Stiftungskapitales verpflichtet. Da die Einzahlung des Stiftungskapitales in Barem er¬ folgte, hat der Gemeinderat der Stadt Steyr gleichzeitig be¬ schlossen, um das Stiftungskapital per 100.000 Kronen eine 4%ige einheitliche (konvertierte) Noten=Rente anzukaufen und die zu erwerbende Obligation auf die Stadtgemeinde Steyr nomine der Johann Haratzmüller'schen Bürger=Pfründen=Stiftung vinku¬ ieren zu lassen, weshalb in Vollzug dieses Beschlusses die öster¬ reichische 4%ige einheitliche Noten=Rente, lautend auf das vor¬ angeführte Vinkulum, erworben und diese das Stiftungskapital bildende Obligation in der hierstädt. Depositenkassa hinterlegt wurde. Hinsichtlich der Höhe der einzelnen Teilbeträge aus den Interessen dieser Stiftung hat der Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner vorerwähnten Sitzung beschlossen, die alljährlich ab¬ reifenden Zinsen in 10 gleichen Teilen an zehn verarmte Bürger oder Bürgersfrauen auf Lebensdauer beziehungsweise auf die Dauer deren wirklicher Unterstützungsbedürftigkeit zu verteilen, wobei in der Regel nur solche Bürger bzw. Bürgersfrauen zu beteilen sind und in dem Bezug der Pfründe verbleiben können, welche in Steyr ihren ständigen Wohnsitz haben. Ueber die Ver¬ leihung dieser Pfründen und über den Fortbezug derselben ent¬ scheidet nach Einhebung eines Vorschlages des städt. Armenrates der Gemeinderat der Stadt Steyr nach eigenem Ermessen. Wir endesgefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr geloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger im Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftungskapitales, solange die Bedeckung vorhanden ist, stets Sorge zu tragen und mit dem Stiftungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stiftungs¬ behörde keine Veränderung vorzunehmen. Urkund dessen wurde dieser Stiftbrief in drei gleichlau¬ tenden Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadt¬ jemeinde Steyr, der k. k. Statthalterei Linz und dem Herrn Testamentsvollstrecker k. k. Notar R. v. Weismayr in Steyr zu übergeben ist.“ Der löbl. Gemeinderat wolle daher beschließen: Ad 1. Der über das Legat zur Gründung von Bürger¬ pfründen vorgelegte Stiftbrief wird in seiner gegenwärtigen Fassung genehmigt, es wird ferner beschlossen, dieses Kapital mittelst einer einheitlichen convertierten 4%igen Noten=Rente zu fruktifizieren und diese Rente zu den vom Erblasser bestimmten Zwecke vinkulieren zu lassen. Ad 2 wird beschlossen, das der Gemeinde zur Erbauung eines Spitales angefallene Legat per 200.000 Kronen bei der hiesigen Sparkasse fruchtbringend anzulegen, jedoch nur insolange, als diese Anstalt die Einlagen mit 4% verzinset, bei einer etwaigen Zinsenreduktion wäre über neuerlich zu fassenden Beschluß dieses Legat anderweitig zu fruktifizieren, die diesfalls alljährlich ab¬ reifenden Zinsen sind diesem Kapitale zuzuschreiben. Es wird ferner beschlossen, dieses Legat der bereits bestehenden Spitals¬ Baufondsmasse zuzuschreiben und bei dem betreffenden Conto an¬ zumerken, daß im Sinne der erblasserischen Verfügung dieses Kapital nur zur Erbauung und Errichtung eines neuen Spitales, nicht aber zur Renovierung oder Adaptierung und eventuellen Vergrößerung des bereits bestehenden Krankenhauses verwendet werden darf. Die 1. Sektion beantragt endlich, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, diese beiden Legate sohin dankbarst annehmen und das Andenken des munifizenten Erblassers und Stifters durch Erheben von den Sitzen zu ehren. Zugleich wird der Herr Bürgermeister beauftragt, ein Oelgemälde, darstellend das lebens¬ wahre Porträt des Erblassers anfertigen zu lassen, und hat das¬ elbe zur dauernden Erinnerung an denselben im Bürgermeister¬ zimmer untergebracht zu werden. Es werden hierauf folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Der Gemeinderat der Stadt Steyr erklärt die beiden Legate dankbarst anzunehmen und selbe ihrer Bestimmung zu¬ zuführen. 2. Der Gemeinderat der Stadt Steyr erklärt sich damit einverstanden, daß die alljährlich abreifenden Zinsen an zehn verarmte Bürger oder Bürgersfrauen auf Lebensdauer bzw. au die Dauer ihrer wirklichen Unterstützungsbedürftigkeit verliehen werden. 3. Der Gemeinderat der Stadt Steyr erklärt sich damit einverstanden, daß um das Stiftungskapital per 100.000 Kronen eine einheitliche 4%ige konvertierte Noten=Rente angekauft wird und diese Rente zu dem vom Erblasser bestimmten Zwecke vinku¬ liert wird. 4. Dem Gemeinderate Steyr steht es zu, diese Pfründen nach Einholung eines Vorschlages des städt. Armenrates entweder an Bürger oder Bürgersfrauen nach eigenem Ermessen zu ver¬ leihen. Ueber den Passus im Stiftbriefe, daß bei Verleihung und Belassung dieser Pfründen auf solche Gesuchsteller Rücksicht zu nehmen ist, welche in Steyr seßhaft sind, entspinnt sich ein längere Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinderäte Sommer¬ huber, Schachinger, Aelschker und der Herr Vizebürgermeister beteiligen. Herr G.=R. Sommerhuber ist für die Weglassung der Bedingung der „Seßhaftigkeit in Steyr“, weil dadurch manchem dürftigen und würdigen Bewerber dieser Stiftungsgenuß nicht zukommen könnte, wogegen Herr G.=R. Schachinger für die Belassung dieser Bedingung im Stiftbrief ist. Herr G.=R. Aelschker stellt nun den Vermittlungs=An¬ trag, daß an der Bedingung der Seßhaftigkeit in Steyr nur in der Regel festgehalten werden soll. Dieser Vermittlungs=Antrag wird vom Herrn Vizebürgermeister Lang und Herrn Gemeinde¬ rat Schachinger unterstützt. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag der Sektion, daß die Seßhaftigkeit in Steyr zur Erlangung einer solchen Pfründe unbedingt notwendig ist, zur Abstimmung und wird dieser Antrag abgelehnt. Hierauf wird der Antrag des Herrn G.=R. Aelschker mit allen gegen eine Stimme angenommen. Weiters bringt der Herr Vorsitzende den Stiftbrief=Entwurf zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig genehmigt. Der Herr Vorsitzende bringt nun den 2. Antrag der Sek¬ tion zur Abstimmung, welcher lautet: Das der Gemeinde zur Erbauung eines Spitales ange¬ fallene Legat per 200.000 Kronen ist bei der hiesigen Sparkasse fruchtbringend anzulegen, jedoch nur insolange, als diese Anstalt die Einlagen mit 4% verzinset, bei einer etwaigen Zinsen¬ reduktion wäre über neuerlich zu fassenden Beschluß dieses Legat anderweitig zu fruktifizieren, die diesfalls alljährlich abreifenden Zinsen sind diesem Kapitale zuzuschreiben. Es wird ferner beschlossen, dieses Legat der bereits bestehenden Spitals=Baufondsmasse zu¬ uschreiben und bei dem betreffenden Conto anzumerken, daß im Sinne der erblasserischen Verfügung dieses Kapital nur zur Er¬ bauung und Errichtung eines neuen Spitales, nicht aber zur Renovierung oder Adaptierung und eventuellen Vergrößerung des bereits bestehenden Krankenhauses verwendet werden darf. Wird einstimmig angenommen. Des weiteren bringt der Herr Vorsitzende den Antrag der Sektion, dahingehend, daß der Gemeinderat das Andenken des nunifizenten Erblassers und Stifters durch Erheben von den Sitzen ehre, und daß der Herr Bürgermeister beauftragt wird, ein Oelgemälde, darstellend das lebenswahre Porträt des Erb¬ lassers anfertigen zu lassen, welches zur dauernden Erinnerung an denselben im Bürgermeisterzimmer untergebracht werden soll, zur Abstimmung. Der Gemeinderat erhebt sich von den Sitzen. Herr G.=R. Heindl macht die Anregung, eine Straße nach den Namen des Herrn Johann Haratzmüller zu benennen, damit dessen Andenken auch nach Außen hin gewahrt bleibe. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er mit Rücksicht auf den Volksmund, der sich niemals an abgeänderte Namen der alten Straßen gewöhnt und mit Rücksicht auf sonstige Schwierig¬ keiten, es nicht gut möglich sei, die Anregung des Herrn G.=R. Heindl schon jetzt zu verwirklichen. Er glaube, der löbl. Gemeinde¬ rat möge diese Anregung vorläufig zur Kenntnis nehmen und gelegentlich einer neuen Straßenbenennung darauf zurückkommen, womit sich Herr G.=R. Heindl zufriedenstellt. IV Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 13. Statthaltereiauftrag zur Aeußerung über ein Stipendien=Vereinigungs=Ansuchen. Die k. k. Statthalterei in Linz beauftragt die Bericht¬ erstattung über das Ansuchen des Karl Weindlmayr, Schüler der 8. Klasse am k. k. Staatsgymnasium in Linz, um Gestattung der Kumulierung des ihm von der Stadtgemeinde Steyr verliehenen Matern Hammer'schen Stipendiums jährlicher 240 K mit dem ihm vom o.=ö. Landesausschuß verliehenen Dr. Leopold Dierl'schen Stipendium. Der Lehrkörper des k. k. Staatsgymnasiums habe sich gegen diese Kumulierung ausgesprochen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbl. Gemeinde¬ rat wolle beschließen, daß er sich der Anschauung des Lehrkörpers des k. k. Staatsgymnasiums in Linz anschließt, wonach dem Schüler Karl Weindlmayr das Matern Hammer'sche Stipendium im Betrage von 240 K entzogen werden soll, da demselben ohne¬ hin noch ein Dr. Leopold und Marie Dierl'sches Stipendium von jährlich 600 K verbleibt. Einstimmig nach Antrag. Z. 4956. 14. Verleihung der Interessen aus den beiden Lauderl'schen Stiftungen. Die Jahresinteressen je 1936 K aus den beiden Landerl'¬ schen Stiftungen werden verteilt wie folgt: Therese Homer 250 K, Franziska Rahm 250 K, Karl Haidlmayr 250 K, Paul Nömayr 250 K, Johann Wurzinger 158 K, Kostantin Neßner 128 K, Ignaz Weidinger 110 K, Johann Haidlmayr 100 K, Michael Nömayr 100 K, Johann Schörfl 60 K, Rosina Damhofer 40 K, Theres Harthold 40 K, Georg Baumberg 40 K, Marie Riedl 40 K. 15. Verleihung der Brillinger'schen Schuhmacher¬ Pfründe. Zur Verleihung dieser monatlich 14 K 70 h betragenden Pfründe wird vom städt. Armenrate der erwerbsunfähige Schuh¬ machermeister Norbert Reßmayr dem Gemeinderate vorgeschlagen. Die Sektion beantragt, dem Vorschlage des städt. Armen¬ rates zuzustimmen, was einstimmig angenommen wird. Z. 29.148.
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