Ratsprotokoll vom 20. März 1903

Rats-Protokoll über die III. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 20. März 1903. Tages=Ordnung: Eventuelle Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Montag 10 Uhr vor¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Gesuche um Bürgerrechtsverleihung. 2. (Vertraulich.) Besetzung der Sekundararztens= Stelle im hiesigen öffentlichen Krankenhause. 3. Definitive Genehmigung der Dienstes=Instruktionen für den Primararzt und den Sekundararzt im hiesigen Spitale. 4. Verifikation der diesjährigen Gemeinderatswahlen. 5. Entsendung zweier Mitglieder der Gemeinde=Vertretung in die Pferdeklassifikations=Kommission. 6. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. 7. Rekurs gegen ein Ausweisungs=Erkenntnis. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 8. Spendengesuche. 9. Stadtkassa=Journal=Abschluß pro November 1902. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag 10 Uhr vor¬ mittags). 10. Eingabe des Stadttierarztes um verschiedene Herstel¬ lungen am städt. Viehmarktplatze. 11. Zwei Ansuchen um pachtweise Grundüberlassung aus der G.=P. 1306/1 in Ennsdorf. Dringlichkeits=Antrag wegen Errichtung einer Telephon¬ anlage vom Pfortenzimmer im St. Anna =Spitale und vom Isoliertrakte in die Wohnung des Sekundararztes. Kombinierte Sitzung der I., II. und IV. Sektion, Donners¬ tag ½4 Uhr nachmittags. 12. Beschlüsse in Angelegenheit der von Herrn Johann Haratzmüller gemachten Widmungen und Stiftungen für die Stadtgemeinde Steyr. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag ½4 Uhr nach¬ mittags). 13. Statthaltereiauftrag zur Aeußerung über ein Stipen¬ dien=Vereinigungs=Ansuchen. 14. Verleihung der Interessen aus den beiden Landerl'schen Stiftungen. 15. Verleihung der Brillinger'schen Schuhmacher=Pfründe. 16. Verleihung der Jahresinteressen aus der Ludwig Werndl = Stiftung. 17. Verleihung der Jahresinteressen aus der Kaiser Franz Josef= und Elisabeth=Stiftung. 18. Verleihung des einmaligen Interessenbetrages aus der Amtmann'schen Dienstboten = Stiftung. Dringlichkeits=Antrag: Ernennung eines Armenvaters für das 18. Viertel. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Victor Stigler. Der Vizebürgermeister: Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinde¬ räte: Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Gottlieb Bruck¬ schweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Rudolf Sommerhuber, Gottfried Sonnleitner, Anton Stippl und Josef Tureck. — Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Dr. Franz Angermann und Otto Schönauer. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht die Herren Gemeinderäte Anton Stippl und Josef Tureck um die Verifikation dieses Protokolles und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtrat Franz Gall erstattet sodann folgende Mitteilungen: 1. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 11. Februar d. J. dem vom Land¬ tage des Erzherzogtums Oesterreich ob der Enns beschlossenen Entwurf eines Gesetzes, womit der Stadtgemeinde Steyr der Verkauf des Hauses Konskr.=Nr. 60 in der Stadt, E.=Z. 56, zu Gunsten des Milden Versorgungsfondes in Steyr und des Fondes des öffentlichen Krankenhauses zu St. Anna in Steyr bewilligt wird, die Allerhöchste Sanktion allergnädigst zu erteilen geruht. — Zur Kenntnis. — Z. 5906. 2. Gelangt folgendes Schreiben zur Verlesung: Euer Hochwohlgeboren! Geehrter Herr Bürgermeister! Im Nachfolgenden erlaube ich mir in Kürze über meine Tätigkeit als Kustos des städtischen Museums Bericht zu erstatten. Der Besuch des Museums war im vergangenen Jahre ein reger und besonders zur Zeit des Jahrmarktes lebhaft. Um den Zweck des Museums, der Erweckung des Interesses der Bevölkerung für das Historische, zu fördern, habe ich die Eintrittsgebühr, den mißlichen wirtschaftlichen Verhältnissen an¬ passend und um auch den Minderbemittelten den Besuch zu er¬ möglichen, zur Zeit des Jahrmarktes herabgesetzt. Während der Wintermonate ist der Besuch ein schwacher und die Aufsicht der klimatischen Verhältnisse wegen schwierig, weshalb ich anordnete, daß in den Wintermonaten das Museum nur gegen Anmeldung beim Hausmeister der Industriehalle zu besichtigen ist. Diese Verfügung genügt nach den gemachten Er¬ fahrungen vollständig. An Erwerbungen für das Museum wären zu nennen: 1. Neun geschnitzte Figuren, die „Verwandtschaft Mariens“ darstellend (Hebeln), aus dem Ende des 18. Jahrhunderts, während des Fronleichnamszuges wahrscheinlich von einer frommen Bruderschaft oder Zunft getragen, aus Steyrer Besitz. 2. Skizzen von Fr. X. Gürtler aus dem Nachlasse des verstorbenen Herrn Direktors Gustav Ritzinger. 3. Diverse kleinere Gegenstände. Geschenke machten die Herren: Josef Peteler, kais. Rat Franz Tomitz und Herr Schlossermeister Hermann, denen der Dank hiefür ausgedrückt wurde. Um für die Bücher geeignete Räume zu schaffen, ließ ich eine Stelle anfertigen, die diesem Zwecke vollkommen entspricht. Sodann ließ ich, um das Einwerfen von Steinen in das Souter¬ rain zu verhindern, weitere zwei Fenster des Souterrains mit Drahtgittern versehen. Das Museum wurde im Jahre 1902 von zirka 700 Per¬ sonen besucht. Es wurde vereinnahmt: K 232•34 1. An Kassarest und Zinsen 2. „ Eintrittsgebühren und Katalogen .„ 103•60 3.„ Subvention der Gemeinde „ 200•— Zusammen K 535•94 Dem gegenüber an Ausgaben: 1. Ankäufe K 173•40 „ 113•— 2. Inventar=Anschaffungen. 3. Aufsicht „ 134·40 *9 4. Diverse kleine Ausgaben „ 4-80 * K 425·60 Zusammen standen, so daß ich einen Kassa=Saldo von K 110·34 in das Jahr 1903 hinübernehme. Die mit K 400—— präliminierte Subvention der Gemeinde habe ich demnach nur mit K 200•— in Anspruch genommen und größere Ausgaben möglichst ver¬ mieden.

2 Mit dankeswertem Eifer und großer Sorgfalt hat auch in diesem Jahre wieder Frau Marianne Kautsch die Reinigung der Ausstellungsgegenstände, deren Konservierung und Instand¬ haltung, insbesondere die der Kostümgegenstände, durchgeführt. Der Hausmeister der Industriehalle, Herr Zehetner, und dessen Frau haben den Anordnungen vollkommen entsprochen. Es wird mein Bestreben sein, in diesem Jahre in der Ordnung und Inventarisierung der Gegenstände fortzuschreiten, und bitte ich diesen Bericht zur Kenntnisnahme und mir, be¬ ziehungsweise der Geldgebarung nach Revision derselben, zu velchem Behufe ich das Kassabuch und die Belege beischließe, das Absolutorium erteilen zu wollen. Ich bitte, Herr Bürgermeister, die Versicherung der größten Hochachtung entgegenzunehmen Ihres ergebenen Jakob Kautsch m. p., Kustos des Stadt=Museums in Steyr. Der Herr Vorsitzende bemerkt hiezu, daß die vorgelegten Rechnungen und Belege durch die Stadtbuchhaltung geprüft und in Ordnung befunden wurden. Der Bericht wolle daher zur Kenntnis genommen und Herrn Jakob Kautsch das Absolutorium erteilt werden. Ferner wäre dem Herrn Jakob Kautsch und seiner Gemahlin für ihre besondere Mühewaltung der Dank durch Erheben von den Sitzen zum Ausdrucke zu bringen. Der Gemeinderat erhebt sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen. 3. Herr Wilhelm Klein, Ehrenbürger von Steyr, hat dem hiesigen öffentlichen Krankenhause einen Induktions=Apparat mit den dazugehörigen Hilfsinstrumenten gespendet. Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen und dem Herrn Spender der Dank des Gemeinderates durch Erheben von den Sitzen ausgedrückt. Der Herr Vorsitzende erteilt hierauf dem Herrn Stadtrate Franz Gall das Wort. Derselbe dankt dem Gemeinderate für seine Beförderung. Insbesonders gelte sein Dank dem Herrn Bürgermeister, dessen wohlwollende Beurteilung seiner Leistungen er wohl den Vor¬ schlag zu seiner Beförderung zu danken habe. Es werde sein Bestreben sein, den Anforderungen seines Dienstes zu genügen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Dr. August Redtenbacher. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeschlossen. 3. Definitive Genehmigung der Dienstes=Instruktion für den Primararzt und den Sekundararzt im hiesigen Spitale. Der Herr Referent bemerkt, daß nunmehr die im Sinne des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Oktober 1902, Z. 21.202, abgeänderten Entwürfe der Dienstes=Instruktion für den Primararzt und für den Sekundararzt im hiesigen öffentlichen Krankenhause zur gemeinderätlichen Genehmigung vorliege. Die Dienstes=Instruktion für den Primararzt lautet nun¬ mehr: § 1. Der Primararzt untersteht dem Bürgermeister; er hat hauptsächlich die Krankenheilung zu besorgen, aber auch in ökonomischen, disziplinaren und administrativen Angelegenheiten seinen Einfluß zum Wohle des Spitales im Wege der Stadt¬ gemeinde=Vorstehung geltend zu machen. § 2. Dem Primararzt in Ausübung des Spitaldienstes unter¬ geordnet sind der Sekundararzt, das Warte= und Dienstpersonal; mit den Beamten der Stadt, welche mit Angelegenheiten des Spitales betraut sind, soll er im guten Einvernehmen bleiben und sich in Kollisionsfällen an den Bürgermeister wenden. § 3. Der Primararzt hat über Ersuchen des Herrn Bürger¬ meisters bei Bestellung des Sekundararztes seinen Rat zu er¬ teilen und den Sekundarazt zur genauesten Pflichterfüllung im Sinne der für den Sekundararzt bestehenden Instruktion zu ver¬ halten, Nachlässigkeiten zu rügen und bei Wiederholung dem Bürgermeister anzuzeigen. § 4. Der Primararzt soll die mit der Krankenpflege betrauten Ordensschwestern mit der ihrem schweren Stande gebührenden Rücksicht behandeln, aber auch keine Dienstesverletzung oder Ueberschreitung ihrer Befugnisse dulden, derartige Vorkommnisse vielmehr, wenn nötig, dem Bürgermeister anzeigen. § 5. Die gesamte ärztliche Behandlung bleibt mit Ausnahme jener Fälle, wo er instruktionsgemäß vertreten wird, dem Primararzte überlassen und ist er auch für dieselbe verantwortlich. § 6. Der Primararzt hat täglich die Vormittags=Visite abzu¬ halten, dieselbe ist möglichst frühzeitig und stets zu einer be¬ stimmten, gleichen, im Spitale bekannten Stunde, jedenfalls aber nicht nach 9 Uhr zu beginnen. Die Nachmittags=Visite kann der Primararzt dem Sekundararzte anvertrauen, hat sie aber an den dienstfreien Nachmittagen des Letzteren oder in dringenden Fällen selbst abzuhalten. Im ärztlichen Inspektionsdienste, während dessen der Arzt im Spitale anwesend oder in kürzester Zeit erreichbar sein muß, wechselt der Primararzt mit dem Sekundararzt ab. Der Primararzt hat auch außer den regelmäßigen Visiten über erfolgte Berufung im Spitale zu erscheinen. Jeden zweiten Sonntag kann der Dienst dem Sekundarius überlassen werden, wenn nicht besondere Umstände, deren ge¬ wissenhafte Beurteilung dem Herrn Primarius selbst zusteht, die Anwesenheit des Letzteren im Spitale erfordern. Auch hierüber ist der Stadtgemeinde=Vorstehung von Fall zu Fall eine Anzeige zu erstatten. § 7. Der Primararzt hat alle Kranken selbst zu untersuchen, die Medikamente und die Diät selbst vorzuschreiben und dem Sekundararzte die nötigen Anweisungen zur Abfassung der Krankengeschichten zu geben, sowie die genaue und richtige Aus¬ füllung der Kopftafeln zu überwachen und den Medikamenten¬ extrakt, den Fall, in welchem er vertreten wird, ausgenommen, selbst zu unterfertigen. § 8. Der Primararzt soll die Aufnahme und Entlassung von Patienten möglichst so zu regeln bemüht sein, daß überflüssiges Verweilen von Unheilbaren oder nicht wirklich Spitalsbedürftigen vermieden und dadurch die Anstalt mehr solchen Kranken zu¬ gänglich gemacht wird, deren außerhalb des Spitales untunliche, aber in demselben erfolgreiche Behandlung dem Allgemeinwohl nützlich und dem Rufe des Spitales förderlich ist. § 9. Dem Primararzte obliegt die Kontrolle über die Ein¬ haltung der Hausordnung, der Speiseordnung und der Dienstes¬ instruktion des Sekundararztes und des Wartepersonales, auch hat er für die rechtzeitige Erstattung der vorgeschriebenen Berichte und Anzeigen zu sorgen und alle ärztlichen Zeugnisse selbst zu ertigen, mit Ausnahme jener Fälle, in welchen für seine Ver¬ tretung gesorgt ist. Verletzungs=Anzeigen sind vom Inspektions¬ dienst habenden Arzte sofort auszufertigen und zu erstatten. § 10. Wenn der Primarius beurlaubt oder durch Krankheit am Dienste verhindert ist, sorgt die Stadtgemeinde=Vorstehung für seine Vertretung; es ist ihm nicht gestattet, sich auf andere Weise vertreten zu lassen. § 11. Wenn der Primarius durch eigene Erkrankung verhindert ist, den Dienst im Spitale fortzuführen, hat er dies sofort anzu¬ zeigen, damit im Spitalsdienste keine Störung eintrete; ebenso ist die Behebung des Hindernisses rechtzeitig zu melden. § 12. Die Erteilung eines Urlaubes erfolgt über Ansuchen durch den Herrn Bürgermeister. § 13. Der Primararzt soll wahrgenommene Mängel am Inventar, der Wäsche 2c. im Wege der Verwaltung zu beheben trachten, auf Beobachtung der größten Reinlichkeit und auf ordentliche Lüftung und Beheizung mit allem Nachdrucke bestehen. § 14. Der Primararzt soll häufig Leichenöffnungen, von denen Belehrungen in hygienischer oder sonstiger wissenschaftlicher Be¬ ziehung zu erwarten ist, vornehmen oder durch den Sekundar¬ arzt vornehmen lassen, soll endlich von allen Vorkommnissen, die für den öffentlichen Sanitätsdienst von Wichtigkeit sind, dem Stadtphysikate Mitteilung machen. Der Herr Vorsitzende bringt diesen Entwurf zur Abstim¬ mung und wird derselbe einstimmig angenommen. Der Herr Referent verliest weiters den abgeänderten Ent¬ wurf der Dienstes=Instruktion für den Sekundararzt, welche nunmehr lautet: § 1 Der Sekundararzt wird vom Gemeinderate angestellt; er ist dem Bürgermeister untergeordnet und hat sich genau an dessen Weisungen, sowie an die gegenwärtige Instruktion zu halten; in Ausübung seines Dienstes ist er unmittelbar dem Primararzte unterstellt und hat demselben mit der gebührenden Achtung zu begegnen und seinen dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. § 2. Der Sekundararzt hat in der ihm zugewiesenen Dienst¬ wohnung zu wohnen und darf sich während der Zeit seiner An¬ stellung nicht verehelichen. § 3. Die Ausübung der Privatpraxis ist dem Sekundararzt nur in der dienstfreien Zeit und nur insoweit gestattet, als dadurch der Spitalsdienst nicht beeinträchtigt wird. Er darf keine anderweitige ärztliche Stellung annehmen. § 4. Der Sekundararzt hat mit jenen Organen der Stadt, denen die Angelegenheiten der Spitalsverwaltung übertragen sind, gutes Einvernehmen zu pflegen, den mit der Krankenpflege betrauten Ordensschwestern mit der ihrem schweren Stande gebührenden Rücksicht zu begegnen und die Kranken human und liebevoll zu behandeln.

3 § 5. Dem Sekundararzte obliegt die Ueberwachung der Kranken¬ pflege und der Verköstigung; vorkommende Mängel in der Krankenpflege hat er im Einvernehmen mit dem Primararzte in schonender Weise zu beheben und die den Kranken verabreichte Kost in Bezug auf Einhalt der vorgeschriebenen Diätformen und auf Quantität und Qualität der Speisen öfters zu kontrollieren. § 6. Dem Sekundararzt obliegt es auch, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen; Verstöße gegen dieselbe sind so¬ gleich abzustellen, wenn nötig dem Primararzte anzuzeigen. Ebenso sind Dienstesverletzungen seitens des Wartepersonales immer dem Primararzte anzuzeigen. § 7. Der Sekundararzt hat den Primarius in der Behandlung der Kranken zu unterstützen; außer während der Zeit, in welcher er den Primarius gemäß § 8 zu vertreten hat, kommt ihm eine selbständige Krankenbehandlung nicht zu, er hat sich vielmehr in allen, auch den leichtesten Krankheitsfällen an die vom Primarius vorgeschriebene Behandlung zu halten, wenn nötig, hiezu dessen Weisungen einzuholen; es ist ihm nicht gestattet, irgend welche Operation auszuführen, außer über Auftrag und in Gegenwart des Primararztes. Nur wenn Kranke in das Spital gebracht werden, deren Zustand es nicht erlaubt, das Erscheinen des Primarius abzu¬ warten, darf und soll der Sekundararzt ärztlich eingreifen, muß aber auch in diesen Fällen für die sofortige Verständigung des Primararztes sorgen, überhaupt hat er von allen wichtigen Vor¬ kommnissen im Spitale den Primararzt sofort, eventuell tele¬ phonisch, zu verständigen. § 8. Im Falle der Beurlaubung oder Krankheit des Primarius hat ihn über besondere Verfügung des Herrn Bürgermeisters der Sekundararzt zu vertreten und übernimmt dann die selb¬ ständige ärztliche Leitung des Spitales. § 9. Der Sekundararzt ist wöchentlich an zwei Nachmittagen, von Mittag bis Mitternacht und jeden zweiten Sonntag den ganzen Tag dienstfrei und kann sich aus dem Spitale entfernen: während der ganzen übrigen Zeit hat er Dienst und muß sich im Spitale oder dessen nächster Umgebung aufhalten; sein Aufenthalt muß während dieser Zeit genau bekannt und in wenigen Minuten erreichbar sein. § 10. Die Abhaltung der Morgenvisite kommt dem Primararzte zu. Mit der Nachmittagsvisite kann der Sekundararzt vom Primararzte betraut werden, unbeschadet der Bestimmungen der 7 und 9, welche auch in diesem Falle zu beachten sind. Die Nachmittagsvisite wird täglich zwischen 3 und 7 Uhr abgehalten. § 11. Der Sekundararzt hat sich täglich mindestens eine Stunde vor dem Eintreffen des Primararztes in den Krankenzimmern einzufinden und für die Morgenvisite die nötigen Vorbereitungen zu treffen; über jeden Kranken ist gleich nach dessen Eintritt eine Krankengeschichte zu verfassen, dem Primarius bei der Visite vorzulegen und nach dessen Weisungen zu ergänzen und fortzu¬ führen. Der Sekundararzt hat für die richtige und vollständige Ausfüllung der Kopftafeln und die Herstellung des Medikamenten¬ extraktes zu sorgen, sowie den Bezug und die Austeilung der Medikamenten zu überwachen; Mängel in der Beschaffenheit der Medikamente sind sogleich dem Primararzte zu melden. Der Sekundararzt hat der ganzen Morgenvisite beizuwohnen und dem Primararzte bei allen Operationen zu assistieren. § 12. Der Sekundararzt hat in Abwesenheit des Primararztes bei der Aufnahme von Patienten zu intervenieren; er hat sich über die Aufnahmsbedürftigkeit und, wenn wegen Mangel an Dokumenten oder sonst aus einem Grunde die Abweisung des Aufnahmesuchenden in Frage kommt, über dessen eventuelle Un¬ abweislichkeit auszusprechen. Bei der Aufnahme von Geistes¬ kranken oder sonst in ihrem Bewußtsein Gestörten, ist sofort bei deren Begleitung eine genaue Anamnese zu erheben. § 13. Die Ausstellung von Zeugnissen und Pareren kommt aus¬ schließlich dem Primararzte zu, und nur im Falle der Substi¬ tution nach § 8 dem Sekundararzte; über alle anzeigepflichtigen Vorkommnisse, wie Verletzungen, Vergiftungen 2c., ist vom Se¬ kundararzte eine Anzeige zu verfassen und dem Primararzte zur Unterfertigung vorzulegen. In dringenden Fällen hat der Sekundararzt selbst die Anzeige zu unterfertigen. § 14. Der Sekundararzt hat bei allen im Spitale Verstorbenen die amtliche Totenbeschau vorzunehmen und auf die korrekte Ausfüllung des Totenbeschauprotokolles zu achten. Bei pathologischen Sektionen hat er dem Primararzte zu assistieren; er kann solche über dessen Weisung auch selbständig vornehmen. Der Befund ist in das Obduktionsprotokoll einzu¬ tragen. § 15. Der Sekundararzt soll sich auch außerhalb der Zeit der Visiten, manchmal auch bei Nacht, in den Krankenzimmern ein¬ inden, um sich von dem Befinden der Kranken und von der Einhaltung der Ordnung Kenntnis zu verschaffen; er soll über¬ haupt jederzeit bemüht sein, das Wohl der Kranken und der Anstalt zu fördern und soll sich allen dahin zielenden Bestre¬ bungen des Primararztes und der Stadtgemeinde zur Verfügung stellen. Der Herr Vorsitzende bringt diesen Entwurf zur Abstim¬ mung und wird derselbe einstimmig angenommen. Weiters verliest der Herr Referent den abgeänderten § 15 der Instruktion für das Wartepersonal, welcher nunmehr lautet: „Das laute Vorbeten und laute gemeinschaftliche Beten in den Krankenzimmern, das Abhalten von Umzügen in den Räumen des Spitales und das Herumreichen von Partikeln zum Kusse ist, als dem Heilzwecke widersprechend, untersagt.“ Der Herr Vorsitzende bringt die Fassung des § 15 der Instruktion für das Wartepersonal zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig angenommen. Weiters verliest der Herr Referent den abgeänderten Punkt VII der Hausordnung welcher nunmehr lautet: „Alle Kranken haben ausschließlich die Wäsche und Klei¬ dung des Spitales zu tragen und beim Zubettegehen alles bis auf die Wäsche abzulegen. Die Unterhose ist vor der Visite von den männlichen Patienten abzulegen. Unterrock, Strümpfe, Kleider ins Bett mitzunehmen ist nicht erlaubt. Der Herr Vorsitzende bringt diese Fassung des Punktes VII der Hausordnung zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig angenommen. Die I. Sektion stellt demnach folgenden Antrag: Der löb¬ liche Gemeinderat wolle beschließen: Mit Bezug auf den Ge¬ meinderatsbeschluß ddo. 16. Jänner 1903 werden die nunmehr neuerlich vorliegenden, mit den entsprechenden Aenderungen ver¬ ehenen Instruktionen für den Primararzt, den Sekundararzt, das Wartepersonale und der Hausordnung des öffentlichen Krankenhauses zu Steyr genehmigt. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 4. Verifikation der diesjährigen Gemeinderats¬ wahlen. Das Amt berichtet, daß gegen die diesjährigen Gemeinde¬ ratswahlen in allen drei Wahlkörpern keinerlei Einwendungen erhoben worden sind. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Nachdem laut Amts¬ bericht vom 14. März 1903, Z. 6353, gegen die diesjährigen Gemeinderatswahlen in dem I., II. und III. Wahlkörper inner¬ halb der gesetzlichen Frist keine Einsprache erhoben wurde, stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Die diesjährigen Gemeinderatswahlen in dem I., II. und III. Wahlkörper werden hiemit im Sinne des § 38 des Gemeindestatutes vom 18. Jänner 1867 bestätigt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6353. 5. Entsendung zweier Mitglieder der Gemeinde¬ Vertretung in die Pferdeklassifikations=Kommission. Das Amt berichtet, daß nach § 6 der Ministerial=Verord¬ nung vom 18. März 1891, R.=G.=Bl. Nr. 35, für die im Jahre 1903 stattfindende Pferdeklassifikation zwei Mitglieder aus der Gemeindevertretung, womöglich Pferdebesitzer, zu wählen sind. Die Sektion beantragt, die Herren Josef Tureck, Fabriks¬ besitzer, und Gastwirt Karl Kirchmayer in Steyr in die Pferde¬ klassifikations=Kommission zu wählen. Nachdem auf die Bestim¬ mung aufmerksam gemacht wurde, daß die Experten Mitglieder des Gemeinderates sein müssen, wird über Vorschlag Herr Josef Tureck und Herr Dr. Franz Angermann einstimmig in diese Kommission gewählt. — Z. 5360. 6. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. a) Liegt vor der Rekurs der Magdalena Löschenkohl in Steinerkirchen a. d. Traun gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 25. Jänner 1903, Z. 25.101, womit ihr An¬ suchen um Gewährung eines Erziehungsbeitrages abgewiesen wurde, weil die Gründe ihrer Unterstützungsbedürftigkeit nicht dargetan waren. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Rekur¬ entin keine stichhältigen Gründe beibringen konnte, um die Ent¬ scheidung des Armenrates vom 25. Jänner 1903, Z. 25.101, zu widerlegen, so stellt die l. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Dieser Rekurs der Magdalena Löschenkohl wird aus den vom städt. Armenrate geltend gemachten Gründen abgewiesen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4554 h Liegt vor der Rekurs der Marie Pöschl in Wien gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 27. Jänner 1903 Z. 27.533, wegen verweigerter Unterstützung zur Anschaffung von Winterkleidern Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Rekurrentin keine triftigen Gründe für ihre Unterstützungsbedürftigkeit geltend machen konnte, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Dieser Rekurs wird aus den vom städt. Armenrate in seiner Entscheidung vom 27. Jänner 1903, Z. 27.533, geltend gemachten Gründen abge¬ wiesen Einstimmig nach Antrag. — Z. 4036.

4 c) Liegt vor der Rekurs des Josef Klima in Steyr gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 24. Februar 1903, Z. 3350, womit sein Ansuchen um Gewährung eines Armen¬ geldes abgewiesen wurde, da Gesuchsteller ein Krankengeld von 1 K 60 h bezieht und außerdem durch Verwandte unterstützt wird. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Rekurrent die in der Entscheidung des städtischen Armenrates vom 16. Februar 1903, Z. 3350, geltend gemachten Abweisungsgründe in keiner Weise widerlegt hat, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Dieser Rekurs wird aus den vom städt. Armenrate geltend gemachten Gründen abgewiesen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 5642. d) Liegt vor der Rekurs der Josefa Vogl in Waidhofen a. d. Ybbs gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 29. Jänner 1903, Z. 28.110, womit derselben die bisher be¬ willigte Unterstützung von täglich 30 k ab 1. Jänner 1903 des¬ halb eingestellt wurde, weil für den Unterhalt derselben von anderer Seite gesorgt wird. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Da Rekurrentin ihre Unterstützungsbedürftigkeit nicht nachzuweisen vermochte, stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Dieser Rekurs wird aus den vom städt. Armenrate in seiner Entscheidung vom 1. Jänner 1903, Z. 483, geltend gemachten Gründen abgewiesen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3574. 7. Rekurs gegen ein Ausweisungs=Erkenntnis. Ueber den vorliegenden Rekurs des Hugo Pfotenhauer, Friseur in Steyr, gegen das Ausweisungs=Erkenntnis vom 16. Februar 1903, Z. 4001, stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem sich das erlassene Ausweisungs=Erkenntnis auf § 15 des Gemeinde=Statutes stützt und Rekurrent das Aus¬ weisungs=Erkenntnis in dem eingebrachten Rekurse in keiner Weise entkräftet hat, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Der Rekurs des Hugo Pfotenhauer, Friseur in Steyr, wird ab¬ gewiesen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 5282. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 8. Spendengesuche. Ueber Antrag der Sektion werden folgende Subventionen bewilligt: a) Dem Philosophen=Unterstützungs=Verein in Wien 10 K. b) Dem Verein der Oberösterreicher in Wien 20 K. c) Dem Humanitätsverein der Salzburger und Oberöster¬ reicher in Wien 20 K. 9. Stadtkasse=Journals=Abschluß pro November 1902. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse für den Monat November 1902 wie folgt: 116.215 K 79 h Einnahmen im November 1902 2.564 „ 34 „ Kassarest vom Vormonate 118.780 K 13 h Gesamt=Einnahmen 42.652 „ 66 „ Ausgaben im November 76.127 K 47 h Kassarest pro Dezember * Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journal durch die Herren Gemeinderäte Mathias Perz und Josef Tureck geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 6346. III. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr Vize¬ bürgermeister Franz Lang. 10. Eingabe des Stadttierarztes um verschiedene Herstellungen am städtischen Viehmarktplatze. Herr Stadttierarzt Karl Prokop erstattet Bericht über die Inspizierung des hiesigen Viehmarktplatzes durch den k. k. Landes¬ Veterinär=Referenten für Oberösterreich in Linz und über die notwendige Erneuerung des Stallbodens durch gestampften Lehm, Feststellung einer Düngergrube und über die Anschaffung von Streumateriale in Form von Stroh und Heu, sowie von Desin¬ fektionsmittel. Der kommissionelle Befund hat ergeben, daß die derzeitigen Böden in den Stallungen aus sandigem und erdigem Materiale bestehen, welches sich für die Dauer wegen der zunehmenden Durchtränkung als Stallboden nicht eignet. Die Kommission be¬ antragte daher die Herstellung eines zirka 16 Zentimeter starken Lehmbodens mit Anlage von hölzernen Urinrinnen im Stall¬ gange. Nachdem eine Grube am Viehmarktplatze verfügbar ist, wäre nur das nebenau befindliche Schutzdach mit einer Dach¬ rinne zu versehen. Weiters beantragte die Kommission, daß an der Außenseite der Stallungen durch gepflasterte Rinnsale für eine gute Wasserableitung gesorgt wird, und daß der Marktplatz im Frühjahre anzuschottern ist. Die Beschaffung von Streu¬ materiale und Desinfektionsmitteln wird dem Herrn Stadttier¬ arzt überlassen. Die Sektion stellt nun folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Wunsche des Herrn Landes=Veterinär=Referenten, resp. die Eingabe des Herrn Stadt¬ tierarztes Rechnung tragen und beschließen, daß der Boden in den Marktstallungen mit Lehmanstrich versehen, die notwendigen Dachrinnen angebracht und der Platz frisch beschottert werde. Hiezu wolle der Betrag von 700 K bewilligt werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3638. 11. Zwei Ausuchen um pachtweise Grundüberlassung aus der G.=P. 1306/1 in Ennsdorf. a) Herr Josef Brunner, Hufschmiedmeister und Hausbesitzer, Damberggasse, ersucht um pachtweise Ueberlassung des seinerzeit von Herrn Johann Froschauer benützten städtischen Grundes aus Parzelle 1306/1 und bietet hiefür jährlich an Pachtzins 6 K. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle die Wiederverpachtung des früher an Herrn Froschauer ver¬ pachteten Grundes im Ausmaße von 15•/2 aus Parzelle 1306/1 an Herrn Brunner gegen den jährlichen Pachtzins von 6 K und gegen beiderseitige halbjährige Kündigung seine Zustimmung geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6294. b) Herr Kaspar Sedlacek, Hausbesitzer in Steyr, ersucht um Ueberlassung eines Grundteiles aus der Straßenparzelle 1306/1 von 6—7 Meter Länge und 3 Meter Breite um den Pachtschilling von jährlich 24 K. Die Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle der Verpachtung von 18 m2 Grund aus Parzelle 1306 1 an Herrn Sedlacek gegen Entrichtung eines jährlichen Pachtzinses von 24 K und halbjähriger gegenseitiger Kündigung zustimmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 5.598. Dringlichkeits=Antrag wegen Errichtung einer Tele¬ phonunlage vom Pfortenzimmer im St. Anna =Spitale und dem Isoliertrakte in die Wohnung des Sekundar¬ arztes. Der Herr Referent gibt bekannt, daß auch ein Dringlich¬ keits=Antrag vorliege, nämlich das Ansuchen der Frau Oberin der Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul um Errichtung einer telephonischen Verbindung zwischen dem Pfortenzimmer im St. Anna=Spitale und der Wohnung des Sekundararztes und dem Infektionstrakte. Dieses Ansuchen wird damit be¬ gründet, daß es notwendig wird, in dringenden Krankheits¬ fällen zur Nachtzeit sich mit dem Sekundararzte ins Einver¬ nehmen zu setzen. Die Kosten würden sich auf 211 K 20 h. belaufen. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt die Sektion folgenden Antrag: In Erwägung der Notwendigkeit einer leichten Verstän¬ digung mit dem Spitalarzte stellt die Sektion den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle die Herstellung der Telephonverbindun¬ gen vom Pfortenzimmer und vom Isoliertrakte des Spitales mit der Wohnung des Sekundararztes genehmigen und die Kosten von 211 K 20 h aus dem Spitalspräliminare bewilligen. Einstimmig nach Antrag. Z. 6620. 12. Angelegenheit der von Herrn Johann Haratz¬ müller gemachten Widmungen und Stiftungen für die Stadtgemeinde Steyr. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß dieser Gegenstand von der 1 II. und IV. Sektion beraten wurde und ersucht den Referenten der 1. Sektion, Herrn Dr. August Redtenbacher, hier¬ über zu berichten. Der Herr Referent Dr. August Redtenbacher trägt vor: Der am 28. Dezember 1902 zu Steyr verstorbene Reali tätenbesitzer Herr Johann Haratzmüller hat in seiner schriftlichen letztwilligen Anordnung vom 12. April 1902 nachstehende Legat¬ bestimmungen getroffen. Es soll erhalten: 1. Die Stadtgemeinde Steyr 100.000 Kronen abzugsfrei zur Stiftung von Bürgerpfründen; aus den Zinsen dieses Stiftungskapitales sollen jährlich fünf bis zehn verarmte Bürger oder Bürgersfrauen von Steyr beteilt werden; 2. Die Stadtgemeinde Steyr zur Erbauung und Errich¬ tung eines neuen städt. Krankenhauses 200.000 Kronen. — Diese Legate wurden seither von dem Testamentsexekutor Herrn k. k. Notar Adolf R. v. Weismayr bei der allgemeinen Depositenbank erlegt, welche laut Zuschrift vom 10. März 1903 den Empfang bestätigt hat und diesen Betrag bis zu dessen definitiver Fruktifizierung mit 2½% verzinst. Indem nun die 1. Sektion den hinsichtlich des Legates ad 1 vom Amte verfaßten Stiftbrief zur Verlesung bringt, stellt die I. Sektion hiemit den Antrag: (Der Stiftbriefentwurf lautet): „Steyr, am 20. März 1903. Stiftbrief=Entwurf. Wir gefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr beur¬ kunden und bekennen Kraft dieses Stiftbriefes für uns und unsere Nachfolger: Es hat der am 28. Dezember 1902 zu Stadt Steyr, Langegasse Nr. 5, verstorbene Realitätenbesitzer Herr Johann Haratzmüller in seinem schriftlichen Testamente vom 12. April 1902 unter Punkt 35 folgendes angeordnet: „Die Stadtgemeinde Steyr hat 100.000 Kronen, das ist einmalhunderttausend Kronen abzugsfrei, zur Stiftung von Bürgerpfründen zu erhalten. Aus den Zinsen dieses Stiftungs¬ kapitales sollen jährlich fünf bis zehn verarmte Bürger oder Bürgersfrauen von Steyr beteilt werden. Dieses Stiftungskapital per 100.000 Kronen wurde seitens des Testamentsvollstreckers, des Herrn k. k. Notars Adolf Ritter v. Weismayr in Steyr, laut Mitteilung der Filiale der Allge¬ meinen Depositenbank in Steyr vom 10. März 1903 aus dem

5 Nachlasse angewiesen und bei der genannten Bankfiliale für die Stadtgemeinde Steyr gutgeschrieben. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich nun in seiner Sitzung vom 20. März 1903 zur Annahme dieser edlen und großmütigen Stiftung dankbarst bereit erklärt, sowie sich zur orgfältigen Verwahrung und Verwaltung des Stiftungskapitales verpflichtet. Da die Einzahlung des Stiftungskapitales in Barem er¬ folgte, hat der Gemeinderat der Stadt Steyr gleichzeitig be¬ schlossen, um das Stiftungskapital per 100.000 Kronen eine 4%ige einheitliche (konvertierte) Noten=Rente anzukaufen und die zu erwerbende Obligation auf die Stadtgemeinde Steyr nomine der Johann Haratzmüller'schen Bürger=Pfründen=Stiftung vinku¬ ieren zu lassen, weshalb in Vollzug dieses Beschlusses die öster¬ reichische 4%ige einheitliche Noten=Rente, lautend auf das vor¬ angeführte Vinkulum, erworben und diese das Stiftungskapital bildende Obligation in der hierstädt. Depositenkassa hinterlegt wurde. Hinsichtlich der Höhe der einzelnen Teilbeträge aus den Interessen dieser Stiftung hat der Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner vorerwähnten Sitzung beschlossen, die alljährlich ab¬ reifenden Zinsen in 10 gleichen Teilen an zehn verarmte Bürger oder Bürgersfrauen auf Lebensdauer beziehungsweise auf die Dauer deren wirklicher Unterstützungsbedürftigkeit zu verteilen, wobei in der Regel nur solche Bürger bzw. Bürgersfrauen zu beteilen sind und in dem Bezug der Pfründe verbleiben können, welche in Steyr ihren ständigen Wohnsitz haben. Ueber die Ver¬ leihung dieser Pfründen und über den Fortbezug derselben ent¬ scheidet nach Einhebung eines Vorschlages des städt. Armenrates der Gemeinderat der Stadt Steyr nach eigenem Ermessen. Wir endesgefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr geloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger im Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftungskapitales, solange die Bedeckung vorhanden ist, stets Sorge zu tragen und mit dem Stiftungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stiftungs¬ behörde keine Veränderung vorzunehmen. Urkund dessen wurde dieser Stiftbrief in drei gleichlau¬ tenden Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadt¬ jemeinde Steyr, der k. k. Statthalterei Linz und dem Herrn Testamentsvollstrecker k. k. Notar R. v. Weismayr in Steyr zu übergeben ist.“ Der löbl. Gemeinderat wolle daher beschließen: Ad 1. Der über das Legat zur Gründung von Bürger¬ pfründen vorgelegte Stiftbrief wird in seiner gegenwärtigen Fassung genehmigt, es wird ferner beschlossen, dieses Kapital mittelst einer einheitlichen convertierten 4%igen Noten=Rente zu fruktifizieren und diese Rente zu den vom Erblasser bestimmten Zwecke vinkulieren zu lassen. Ad 2 wird beschlossen, das der Gemeinde zur Erbauung eines Spitales angefallene Legat per 200.000 Kronen bei der hiesigen Sparkasse fruchtbringend anzulegen, jedoch nur insolange, als diese Anstalt die Einlagen mit 4% verzinset, bei einer etwaigen Zinsenreduktion wäre über neuerlich zu fassenden Beschluß dieses Legat anderweitig zu fruktifizieren, die diesfalls alljährlich ab¬ reifenden Zinsen sind diesem Kapitale zuzuschreiben. Es wird ferner beschlossen, dieses Legat der bereits bestehenden Spitals¬ Baufondsmasse zuzuschreiben und bei dem betreffenden Conto an¬ zumerken, daß im Sinne der erblasserischen Verfügung dieses Kapital nur zur Erbauung und Errichtung eines neuen Spitales, nicht aber zur Renovierung oder Adaptierung und eventuellen Vergrößerung des bereits bestehenden Krankenhauses verwendet werden darf. Die 1. Sektion beantragt endlich, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, diese beiden Legate sohin dankbarst annehmen und das Andenken des munifizenten Erblassers und Stifters durch Erheben von den Sitzen zu ehren. Zugleich wird der Herr Bürgermeister beauftragt, ein Oelgemälde, darstellend das lebens¬ wahre Porträt des Erblassers anfertigen zu lassen, und hat das¬ elbe zur dauernden Erinnerung an denselben im Bürgermeister¬ zimmer untergebracht zu werden. Es werden hierauf folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Der Gemeinderat der Stadt Steyr erklärt die beiden Legate dankbarst anzunehmen und selbe ihrer Bestimmung zu¬ zuführen. 2. Der Gemeinderat der Stadt Steyr erklärt sich damit einverstanden, daß die alljährlich abreifenden Zinsen an zehn verarmte Bürger oder Bürgersfrauen auf Lebensdauer bzw. au die Dauer ihrer wirklichen Unterstützungsbedürftigkeit verliehen werden. 3. Der Gemeinderat der Stadt Steyr erklärt sich damit einverstanden, daß um das Stiftungskapital per 100.000 Kronen eine einheitliche 4%ige konvertierte Noten=Rente angekauft wird und diese Rente zu dem vom Erblasser bestimmten Zwecke vinku¬ liert wird. 4. Dem Gemeinderate Steyr steht es zu, diese Pfründen nach Einholung eines Vorschlages des städt. Armenrates entweder an Bürger oder Bürgersfrauen nach eigenem Ermessen zu ver¬ leihen. Ueber den Passus im Stiftbriefe, daß bei Verleihung und Belassung dieser Pfründen auf solche Gesuchsteller Rücksicht zu nehmen ist, welche in Steyr seßhaft sind, entspinnt sich ein längere Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinderäte Sommer¬ huber, Schachinger, Aelschker und der Herr Vizebürgermeister beteiligen. Herr G.=R. Sommerhuber ist für die Weglassung der Bedingung der „Seßhaftigkeit in Steyr“, weil dadurch manchem dürftigen und würdigen Bewerber dieser Stiftungsgenuß nicht zukommen könnte, wogegen Herr G.=R. Schachinger für die Belassung dieser Bedingung im Stiftbrief ist. Herr G.=R. Aelschker stellt nun den Vermittlungs=An¬ trag, daß an der Bedingung der Seßhaftigkeit in Steyr nur in der Regel festgehalten werden soll. Dieser Vermittlungs=Antrag wird vom Herrn Vizebürgermeister Lang und Herrn Gemeinde¬ rat Schachinger unterstützt. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag der Sektion, daß die Seßhaftigkeit in Steyr zur Erlangung einer solchen Pfründe unbedingt notwendig ist, zur Abstimmung und wird dieser Antrag abgelehnt. Hierauf wird der Antrag des Herrn G.=R. Aelschker mit allen gegen eine Stimme angenommen. Weiters bringt der Herr Vorsitzende den Stiftbrief=Entwurf zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig genehmigt. Der Herr Vorsitzende bringt nun den 2. Antrag der Sek¬ tion zur Abstimmung, welcher lautet: Das der Gemeinde zur Erbauung eines Spitales ange¬ fallene Legat per 200.000 Kronen ist bei der hiesigen Sparkasse fruchtbringend anzulegen, jedoch nur insolange, als diese Anstalt die Einlagen mit 4% verzinset, bei einer etwaigen Zinsen¬ reduktion wäre über neuerlich zu fassenden Beschluß dieses Legat anderweitig zu fruktifizieren, die diesfalls alljährlich abreifenden Zinsen sind diesem Kapitale zuzuschreiben. Es wird ferner beschlossen, dieses Legat der bereits bestehenden Spitals=Baufondsmasse zu¬ uschreiben und bei dem betreffenden Conto anzumerken, daß im Sinne der erblasserischen Verfügung dieses Kapital nur zur Er¬ bauung und Errichtung eines neuen Spitales, nicht aber zur Renovierung oder Adaptierung und eventuellen Vergrößerung des bereits bestehenden Krankenhauses verwendet werden darf. Wird einstimmig angenommen. Des weiteren bringt der Herr Vorsitzende den Antrag der Sektion, dahingehend, daß der Gemeinderat das Andenken des nunifizenten Erblassers und Stifters durch Erheben von den Sitzen ehre, und daß der Herr Bürgermeister beauftragt wird, ein Oelgemälde, darstellend das lebenswahre Porträt des Erb¬ lassers anfertigen zu lassen, welches zur dauernden Erinnerung an denselben im Bürgermeisterzimmer untergebracht werden soll, zur Abstimmung. Der Gemeinderat erhebt sich von den Sitzen. Herr G.=R. Heindl macht die Anregung, eine Straße nach den Namen des Herrn Johann Haratzmüller zu benennen, damit dessen Andenken auch nach Außen hin gewahrt bleibe. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er mit Rücksicht auf den Volksmund, der sich niemals an abgeänderte Namen der alten Straßen gewöhnt und mit Rücksicht auf sonstige Schwierig¬ keiten, es nicht gut möglich sei, die Anregung des Herrn G.=R. Heindl schon jetzt zu verwirklichen. Er glaube, der löbl. Gemeinde¬ rat möge diese Anregung vorläufig zur Kenntnis nehmen und gelegentlich einer neuen Straßenbenennung darauf zurückkommen, womit sich Herr G.=R. Heindl zufriedenstellt. IV Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 13. Statthaltereiauftrag zur Aeußerung über ein Stipendien=Vereinigungs=Ansuchen. Die k. k. Statthalterei in Linz beauftragt die Bericht¬ erstattung über das Ansuchen des Karl Weindlmayr, Schüler der 8. Klasse am k. k. Staatsgymnasium in Linz, um Gestattung der Kumulierung des ihm von der Stadtgemeinde Steyr verliehenen Matern Hammer'schen Stipendiums jährlicher 240 K mit dem ihm vom o.=ö. Landesausschuß verliehenen Dr. Leopold Dierl'schen Stipendium. Der Lehrkörper des k. k. Staatsgymnasiums habe sich gegen diese Kumulierung ausgesprochen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbl. Gemeinde¬ rat wolle beschließen, daß er sich der Anschauung des Lehrkörpers des k. k. Staatsgymnasiums in Linz anschließt, wonach dem Schüler Karl Weindlmayr das Matern Hammer'sche Stipendium im Betrage von 240 K entzogen werden soll, da demselben ohne¬ hin noch ein Dr. Leopold und Marie Dierl'sches Stipendium von jährlich 600 K verbleibt. Einstimmig nach Antrag. Z. 4956. 14. Verleihung der Interessen aus den beiden Lauderl'schen Stiftungen. Die Jahresinteressen je 1936 K aus den beiden Landerl'¬ schen Stiftungen werden verteilt wie folgt: Therese Homer 250 K, Franziska Rahm 250 K, Karl Haidlmayr 250 K, Paul Nömayr 250 K, Johann Wurzinger 158 K, Kostantin Neßner 128 K, Ignaz Weidinger 110 K, Johann Haidlmayr 100 K, Michael Nömayr 100 K, Johann Schörfl 60 K, Rosina Damhofer 40 K, Theres Harthold 40 K, Georg Baumberg 40 K, Marie Riedl 40 K. 15. Verleihung der Brillinger'schen Schuhmacher¬ Pfründe. Zur Verleihung dieser monatlich 14 K 70 h betragenden Pfründe wird vom städt. Armenrate der erwerbsunfähige Schuh¬ machermeister Norbert Reßmayr dem Gemeinderate vorgeschlagen. Die Sektion beantragt, dem Vorschlage des städt. Armen¬ rates zuzustimmen, was einstimmig angenommen wird. Z. 29.148.

16. Verleihung der Jahresinteressen aus der Ludwig Werndl=Stiftung. Die Jahresinteressen per 856 K werden über Antrag der Sektion nachstehenden Bürgern bzw. Bürgerswitwen mit je 107 K verliehen, und zwar: Antonie Zeininger, Rosa Karpf, Franz Brunmayr, Leopold Welzebach, Marie Fischer, Josefa Geistberger, Johann Leutgeb, Johann Hölzl. 17. Verleihung der Jahresinteressen aus der Kaiser Franz Josef und Elisabeth =Stiftung. Die zwei Interessenbeträge mit je 60 K 90h werden den vom städt. Armenrate vorgeschlagenen Bewerbern Josef Schicken¬ müller und Ignaz Marschhofer verliehen. 18. Verleihung des einmaligen Interessenbetrages aus der Amtmann'schen Dienstboten= Stiftung. Zur Beteilung mit dem einmaligen Interessenbetrage von 75 K 20 h aus der Amtmann'schen Dienstboten=Stiftung wird vom städt. Armenrate die Bewerberin Aloisia Mühlberger vor¬ geschlagen. Die Sektion beantragt, diesem Vorschlage zuzustimmen, was einstimmig angenommen wird. Dringlichkeits=Antrag: Ernennung eines Armen¬ vaters für das 18. Viertel. Der Herr Referent gibt bekannt, daß noch ein dringlicher Gegenstand vorliege, nämlich die Ernennung eines Armenvaters für das 18. Viertel. Nach Annahme der Dringlichkeit dieses Gegenstandes gibt der Herr Referent bekannt, daß Herr Simon Pölzl, infolge hohen Alters die Stelle eines Armenvaters für das 18. Viertel zurück¬ gelegt hat und daß Herr Josef Ehler, Wagnermeister, Gleinker¬ gasse 54, erklärt hat, diese Stelle anzunehmen. Demnach stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle Herrn Josef Ehler zum Armenvater des 18. Viertels ernennen. Einstimmig nach Antrag. Z. 5059. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Der Schriftführer

Anhang zum Protokolle über die 3. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der lf. Stadt Steyr am 20. März 1903 Vertraulicher Teil. V. Sektion. Referent: Sektionsobmann Stellv. Herr G.R. Dr. Redtenbacher. 1. Gesuche um Bürgerrechtsverleihung. a. Franz Brunnmayr verehl. Fab. Arbeiter in Steyr bittet um taxfreie Verleihung des Bürgerrechtes. Der Sektionsantrag hierbei lautet: Nachdem Gesuchsteller die zur Erlangung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr

in seinem Beschlusse vom 4. März 1898 Absatz I fixierten Bedingungen nachgewiesen hat, so stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Dem Herrn Franz Brunnmayr, Waffenfabriksarbeiter Steyr wird hiemit das Bürgerrecht der Stadt Steyr taxfrei verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 4101 b. Josef Schönberger, Dampfmaschinenwärter der öst. Waffenfabrik bittet um taxfreie Verleihung des Bürgerrechtes. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller die im

Gemeinderatsbeschlusse vom 4. März 1898 Punkt 2 u. 4 festgesetzten Bedingungen zur Erlangung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr nachgereicht hat, so stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Herrn Josef Schönberger Dampfmaschinen Wärter in Steyr wird hiemit das Bürgerrecht der Stadt Steyr jedoch nur gegen Entrichtung der vorgeschriebenen Taxe verliehen. Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstimmung und wird derselbe mit 14 gegen 5 Stimmen abgelehnt. Z 3138. 2. Besetzung der Sekundararztenstelle

für das öffentliche Krankenhaus. Der Herr Referent gibt bekannt, dass um die Sekundararztenstelle 3 Bewerber eingeschritten sind. Von diesen 3 Bewerbern ist nach dem vorliegende Amtsberichte der Bewerber Dr.. Elias Ganea der einzige annehmbare Petant, da der Bewerber Dr. Rudolf Arz Ausländer ist, und der Bewerber Dr. Hugo Ritschl sein Gesuch gar nicht dokumentiert hat. Der Bewerber Dr. Elias Ganea wird von den Professoren Dr. Richard Kretz und Dr. Ortner als sehr fleißig u. willig und bei guter Vorbildung empfolen. Die Sektion stellt hierüber folgenden

Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die mit Konkurs-Ausschreibung ddo Steyr 20. Jänner 1903 Z 25603 zur Besetzung ausgeschriebene Sekundararztenstelle im öffentliche Krankenhause zu Steyr wird hiemit dem Bewerber Herrn Dr. Elias Ganea derzeit Aspirant im Kaiser Franz Josef Spitale in Wien verliehen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verifikanten: Schriftführer

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