als Hausmeister Eheleute ein sehr billiges Quartier hat, so erscheint die Abweisung der I. Instanz mangels Unterstützungsbedürftigkeit gerechtfertigt und wolle der löbl. Gemeinderat beschließen. Es werde dem Rekurs der Eheleute Josef in Rosa Bartlhuber gegen die abweisliche Erledigung des städt. Armenrates von 21. Dezemb. 1902 Z 15057 aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 463 1. Pensions Erhöhungs Ansuchen. Frau Marie Bregcha st. Offizials Witwe bittet um Anweisung ihrer nach dem Gesetze vom 19. Juli 1902 R Gbl N 221 erhöhten Witwen Pension. Nach Verlesung des bezüglichen
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