einen solchen Verdienst hat, dass diese Eheleute nicht als unterstützungsbedürftig angesehen werde können. Gegen die Entscheidung des städt. Armenrates haben die Eheleute Bartlhuber rekurriert. Die amtlich gepflogenen Erhebungen ergaben, dass die Gattin einen Wochenverdienst von 6 - 7 K u. sogar von 10 - 12 K hat, der Gatte als Hadernsammler per Woche 4 K verdient und beide auch eine Hausmeisterstelle bekleiden, übrigens der Gatte ein Trinker ist und sich um die Arbeit wenig kümmert. Die Sektion stellt daher folgenden Antrag: Nachdem erhoben wurde, Frau des dass die Rekurrenten einen Wochenverdienst von 6 - 7 K ja auch 10 - 12 K hat, der Rekurrent selbst ca 4 K per Woche verdient, und die Familie
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