Ratsprotokoll vom 20. Februar 1903

Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem sich aus den nachträglich Erhebungen ergeben hat, dass Raimund Zauner nun einen ständigen Verdienst von 2 K 40 h täglich, also monatlich 54 K 60 h hat, seine Frau monatlich 8 K zus. beide 62 K 60 h verdienen, gegen dessen Leumund auch nichts vorliegt, derselbe vielmehr belobt wurde anlässlich der geleisteten Hilfe bei den Überschwemmungen so erscheint die Ausweisung nicht begründet. Daher stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinrat wolle beschließen: Es werde auf Grund der nachträglich gepflogenen Erhebungen dem Rekurs des Raimund Zauner stattgegeben und das Ausweisungs Erkennntnis vom 29.12.1902 Z 27191 aufgehoben. Einstimmig nach Antrag Z. 1003

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