c. Herr Franz Eder, städt Diurnist ersucht um Erhöhung seines Diurnums. Der Sektionsantrag lautet: Nachdem Gesuchsteller erst 1 Jahr und 1 Monat in dieser Eigenschaft der Stadtgemeinde dient, erscheint die angesuchte Aufbesserung seiner Bezüge noch nicht gerechtfertigt und stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des städt Diurnisten Franz Eder vorläufig keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 188 Präs. II. Rekurse gegen Ausweisungs Erkenntnisse. a. Liegt vor der Rekurs des Johann Willingstorfer, verehel. Inwohner in Steyr Sierningerstraße 121 gegen das Ausweisungs Erkenntnis vom
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