nicht von der Aufenthaltsgemeinde vorschuss= weise bestritten worden sind, sondern von der Hebamme Elise Büttner als eine Privatforderung an die Gemeinde gestellt wird, die Stadtgemeinde Steyr aber nur die von der Aufenthaltsgemeinde vorschussweise bestrittenen Entbindungskosten zu ersetzen hätte, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle be= schließen: Es werde dieser Anspruch der Elise Büttner auf Ersatz der Entbindungskosten für Magdalena Schäffel zu 8 K nicht anerkannt und die Zahlung dieses Betrages abgelehnt. Einstimmig nach Antrag Z. 22413. II. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband u BürgerrechtsVerleihung.
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