seines Verdienstes erst Erhebungen erforderlich sind, wird dieser Rekurs von der meritorischen Entscheidung zur Erhebung über die Rekurs Angaben an das städt. Amt zurück geleitet. Einstimmig nach Antrag Z. 28019. III. Rekurse in Armen-Angelegenheiten. a. Liegt vor der Rekurs der Elisabeth. Berger, led. Dienstmagd in Steyr, gegen die Entscheidung des städt Armenrates von 21. Dezember 1902. Z 25438 wegen verweigerter Gewährung eines Erziehungsbeitrages. für ihre 2 unehlichen Kinder. Der Sektionsantrag lautet: Nachdem Rekurrentin ihre Erwerbsunfähigkeit nicht nachgewiesen hat, beantragt die Sektion. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen:
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