Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1902

2 wie auch durch eine Reihe kommissioneller Vorerhebungen, Ent¬ scheidungen und Vorkehrungen kömmt diese Angelegenheit der Verwirklichung immer näher und wird voraussichtlich mit den Baue der Kaserne im Jahre 1903 begonnen werden. Bevor dies aber möglich ist, muß im Sinne des § 50, Absatz 4, des Ge¬ mneinde=Statutes der Stadt Steyr die Zustimmung des hoher oberösterreichischen Landtages zur Aufnahme eines hiezu nötigen Kasernbau=Anlehens der Stadt eingeholt und ein bezügliches Landesgesetz erwirkt werden. Ebenso ist es, um einen Teil der Voraussetzungen zur Errichtung dieser Kaserne zu erfüllen, not¬ wendig, die Zustimmung des hohen Landtages zu den jährlichen Beiträgen aus dem Landesfonde zu erwirken. Da der hohe Land tag wahrscheinlich und erfahrungsgemäß in der letzten Woche des Jahres zu einer kurzen Tagung einberufen werden und dann erst wieder gegen den Sommer des Jahres 1903 zusammen treten dürfte, so ist es schon jetzt notwendig, die bezüglichen Ein¬ gaben vorzulegen Ich kann Ihnen mitteilen, daß ich ursprünglich für den Kasernbau fünf Plätze ausgemittelt habe, daß aber von der militärischen und politischen Kommission alsbald drei Plätze aus geschieden worden sind. Bezüglich der letzten zwei Plätze, nämlich der Posthof= und Schlüsselhofgründe, spricht die Wahrscheinlichkeit für die Wahl des Ersteren, jedoch ist die Entscheidung des k. k. Kriegsministeriums und des k. k. Ministeriums für Landesver¬ teidigung noch ausständig. Ich glaube aber, daß die noch unent chiedene Wahl des Baugrundes keinen Einfluß auf Ihre heutigen Beschlüsse haben dürfte. Was der Gemeinderat heute beschließen wolle, ist, daß er sich im Prinzipe bereit erklärt, ein Darlehen für den Kasernbau aufzunehmen, bezw. um Bewilligung eines Kasernbau=Anlehens beim oberösterr. Landtage einzuschreiten, mit dem dem letzten diesfälligen Beschlusse entsprechenden Vor behalte, daß dieses Darlehen nur dann zur wirklichen Aufnahme und Verwendung gelangen wird, wenn die vom Gemeinderate in der Sitzung vom 9. Mai 1902 gestellten Bedingungen erfüllt sein werden. Der löbliche Gemeinderat wird im Laufe der Monate immer wieder in die Lage kommen, alle wichtigen Angelegen heiten des Kasernbaues zu ratifizieren, wie den Anlehensvertrag Grundkaufverträge, Verträge über verschiedene Bau=Angelegen heiten u. dergl. Heute handle es sich nur um den prinzipiellen Beschluß, ein Darlehen von 2 Millionen Kronen einzig und allein für den bezeichneten Zweck aufzunehmen. Ich habe die runde Summe von 2 Millionen Kronen angenommen, weil sich eine genaue Summe vorerst nicht feststellen läßt, und weil ich glaube, daß ich dem löblichen Gemeinderate das voraussichtlich nicht zu überschreitende Ausmaß der Kosten für die Kaserne samt allen dazu gehörigen Grundstücken vorschlagen soll, weil es peinlich wäre, wenn der Gemeinderat abermals über ein Dar lehen schlüssig werden müßte. Der löbliche Gemeinderat wird übrigens immer in die Lage kommen, die Verwendung des An lehens zu kontrollieren. Eines muß ich noch sagen, daß mir zu Ohren gekommen ist, daß die öffentliche Meinung in Bezug auf die Bedeutung des Baues der Korps=Artillerie=Kaserne eine geteilte ist. Mir ist bestimmt bekannt, daß sich um diese Artillerie=Kaserne nicht nun die Stadt Steyr, sondern eine Reihe von Städten beworben hat, und daß wir einer starken Konkurrenz in dieser Frage begegnet sind, welche nicht so leicht zu besiegen war, und ich glaube, daß die Kenntnis der wirtschaftlichen Notlage in Steyr hohen Ortes viel zur erfreulichen Entscheidung beigetragen hat, daß das Korps Artillerie=Regiment Nr. 14 nach Steyr verlegt werden soll Es ist dies ein großer wirtschaftlicher Vorteil für Steyr und ich glaube kaum, daß es eine Stadt in Salzburg oder Tiro oder dergl. gegeben hätte, welche nicht mit großer Freude an die Erbauung einer solchen Kaserne geschritten wäre. Einerseits wird der Gemeindevertretung der Vorwurf gemacht, daß sie nicht bemüht ist, das wirtschaftliche Leben in der Stadt zu heben Was kann die Gemeindevertretung in dieser Richtung tun. Sie kann nicht industrielle Unternehmungen inszenieren, weil die emeinde in Ansehen der herrschenden Verhältnisse, wie über¬ haupt öffentliche Korporationen sicher damit zu Grunde gehen würden, und so bleibt der Gemeinde=Vertretung nichts übrig als sich um Errichtung von Institutionen fruchtbringender Natur zu bemühen, welche indirekt einen wirtschaftlichen Nutzen für die Bevölkerung erbringen können. Schon durch den Bau der Kaserne werden 1½ Millionen in Umlauf gesetzt, welche direkt oder indirekt den Gewerbetreibenden zugute kommen. Es werden wieder Arbeitskräfte beschäftigt, es wird die geschäftliche und ge werbliche Tätigkeit befruchtet. Wenn die Verzinsung des Anlehens durch den Mietzins des Militär Aerars und durch die Zuschüsse des Landesfonde¬ gjesichert ist, und wenn es gelingt, vom oberösterr. Lande analog vorhergegangener Entscheidungen mindestens eine gewisse Quote zu den Erhaltungskosten der Kaserne zu bekommen, dann sehe er nicht ein, wieso die Gemeinde zu einem nennenswerten Risikr kommen soll. Wenn aus dem Baue der Artillerie=Kaserne eine weitere Belastung der Steuerträger oder gar eine Erhöhung der Umlagen zu befürchten wäre, wäre er der letzte, welcher der Bau der Kaserne empfehlen würde. Wenn die Bedingungen des Beschlusses vom 9. Mai d. J. nicht erfüllt werden, so steht es dem Gemeinderate ja immer frei, zu tun, was ihm beliebt, aber ich glaube nicht, daß der hohe oberösterr. Landtag die Stadt Steyr anders behandeln wird, als andere Städte, im Gegentei hoffe ich auf ein wohlwollendes Entgegenkommen von dieser Seite. Ich glaube, daß der löbliche Gemeinderat in dieser An gelegenheit ruhig seine Beschlüsse fassen könne. Die Ursache warum ich diese Angelegenheit so weitläufig erörtert habe, ist auch die, daß auch die Bevölkerung außer dem Rathaussaale ene Kenntnis erhält, welche sie verlangen kann, und daß nicht unnützer und verderblicher Weise Beunruhigung in dieselbe hinein getragen wird, was für das Gelingen des inszenierten Unter nehmens und für die ganze Stadt schädlich sein kann Ich bitte über meine Anträge die Debatte zu eröffnen und bin ich gerne bereit, über gestellte Anfragen Auskünfte zu erteilen. Anträge: 1. Der löbliche Gemeinderat beschließt unter der Voraus etzung der Erfüllung der in seiner Sitzung vom 9. Mai 1902 jestellten Bedingungen die Aufnahme eines in 50 Jahren rück ahlbaren höchstens mit 4½% verzinslichen Korps=Artilleri Kasern=Bauanlehens bei einem oberösterr. Kreditinstitute im Höchstbetrage von 2,000.000 K (zwei Millionen Kronen) gegen Sicherstellung der auf den Gründen und Baulichkeiten dieser Kaserne und dem zu derselben beigestellten Exerzierplatze simultan. 2. Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Zustim¬ mung des hohen oberösterr. Landtages zur Aufnahme dieses An lehens und die verfassungsmäßige Zustimmung desselben zu dem bezüglichen Landesgesetze zu erwirken 3. Der Herr Bürgermeister wird ferner beauftragt, namen¬ der Stadtgemeinde bei dem hohen Landtage um einen im Sinn des Landtagsbeschlusses vom 3. Dezember 1887 entsprechenden jährlichen Beitrag aus dem Landesfonde durch die Dauer von 25 Jahren zur Verzinsung des Anlagekapitales und um einen solchen zu den Erhaltungskosten der Kaserne bittlich zu werden Der Herr Bürgermeister bemerkt hiezu noch, daß Steyr nicht die einzige Stadt ist, welche in die Lage kommt, ein Kasern bau=Darlehen aufzunehmen. Derartige Anlehen werden und wurden von vielen Seiten in= und außerhalb des Kronlandes gemacht und nicht allein Steyr, auch andere Städte bemüher sich, Kasernen zu erhalten. Es kommt nur darauf an, wie die Sache behandelt wird. Die Stadt Bielitz in Schlesien, welche eine Stadt von ähnlicher Einwohnerzahl wie Steyr ist, hat sich zum Beispiele kürzlich veranlaßt gesehen, ein Darlehen von 1,600.000 Kronen zur Erbauung einer Kavallerie=Kaserne aufzunehmen Daß jedes derartige Unternehmen mit einem gewissen Risiko verbunden ist, sei klar, aber er sei seit vielen Monaten unab¬ lässig bemüht, dieses Risiko so klein als möglich zu machen. Wenn alle die Bedingungen, die in diesem Sinne gestellt werden mußten, erfüllt werden, dann kann die Stadt Steyr mit voller Beruhi¬ gung an den Bau der Kaserne schreiten, und die ansässige Be¬ völkerung wird indirekt einen nennenswerten Nutzen haben, ohne daß der Gemeindesäckel dabei nennenswert belastet wird. (Beifall.) Herr G.=R. Busek bemerkt, er sei gewiß kein Gegner des Kasernbaues, aber er fühle sich im Interesse seiner Mitbürger verpflichtet, sich über eine Sache, die so viele Kosten verursacht genau zu informieren, damit nicht hinterher der Bürgerschaft größere Lasten auferlegt werden. Er erlaube sich daher an den Herrn Bürgermeister die Anfrage zu stellen, ob mit dem Betrag von 2 Millionen Kronen für den ganzen Kasernbau, und was daran hängt, das Auslangen gefunden wird und keine weiterer Zahlungen später zu befürchten sind, weil bei den gegenwärtigen Verhältnissen der Gemeinderat wohl nicht in der Lage wäre, sich auf nachträgliche Kosten einzulassen. Der Herr Bürgermeister erwidert, daß nach den aufge¬ stellten Berechnungen seitens des Militär=Aerars und auf Grund der gepflogenen Verhandlungen über Grundankauf 2c. die Summt von 2 Millionen Kronen als vollkommen ausreichend bezeichnet werden kann, und dürfte diese Summe überhaupt nicht ganz aufgebraucht werden, viel weniger aber überschritten werden wenn nicht außerordentliche unvorherzusehende ungünstige Ereig nisse, unberechenbare Vorkommnisse, die nicht vorausgesehen werden können, eintreten. Ein Unglück ist ja immer möglich, aber man könnte niemals etwas unternehmen, wenn man sich durch Mög lichkeiten schrecken ließe. Herr G.=R. Sommerhuber bemerkt, daß ihn der Gang der bisherigen Verhandlungen in der Kasernbau=Angelegenheit sehr befriedige. Er halte den Bau der Kaserne für außerordent lich wünschenswert. Von dem Anlehen per 2 Millionen Kronen verden ½ in Steyr verbleiben und viele Geschäftsleute werden davon Nutzen ziehen. Daß von hoher Stelle aus die Notlage in Steyr anerkannt wurde, ist ein befriedigendes Gefühl, und ei laube, daß in der Erbauung der Kaserne nicht eine Belastung der Stadt, sondern eine Hilfe für die Stadt erblickt werden soll Der Herr Vorsitzende bringt nun die Anträge 1 bis 3 des Herrn Bürgermeisters nochmals zur Verlesung und die Anträge inzeln zur Abstimmung und werden dieselben vollinhaltlich und einstimmig angenommen Hierauf Uebergang zur Tagesordnung I. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Dr. August Redtenbacher. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt 3. a) Liegt vor der Rekurs der Katharina Steininger, ver vitwete Inwohnerin in Steyr, gegen die Entscheidung des städt Armenrates vom 26. Oktober d. J., Z. 22.958, wegen ver weigerter Unterstützung Sektionsantrag: Dieser Rekurs wird aus den vom städt. Armenrate geltend gemachten Gründen abgewiesen Einstimmig nach Antrag. Z. 25.639. b) Liegt vor der Rekurs der Anna Müller, verarmt Bürgerstochter in Steyr, gegen den Beschluß des städt. Armen rates vom 26. Oktober 1902, Z. 22.066

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