Ratsprotokoll vom 17. Oktober 1902

Mit Rücksicht auf den nachgewiesenen mehr als 30-jährigen Aufenthalt in Steyr, dann in Anbetracht der Heimatszuständigkeit und des Umstandes, als Gesuchsteller das Bürgerrecht behufs Erlangung einer Pfründe anstrebt und derselbe auch Hausbesitzer in Steyr ist, stellt die I. Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Gustav Rueff im Sinne der Gemeinderats-Beschlüsse von 8. März 1898 und 11. Okt 1901 das Bürgerrecht der Stadt-Steyr u. zw. mit Rücksicht auf dessen Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Dagegen wird die Verleihung

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